NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 195 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 195); ?die erlassenen Preisvorschriften einigermassen gewaehrleistet. Die hohen Schwarzmarktpreise, die sich aus dem Warenmangel als Folge des verlorenen Krieges erklaeren, duerfen als Preismassstab nicht zugrundegelegt werden. Auch der Umstand, dass der Klaeger sich den Sachwert seines Grundstuecks erhalten hat, laesst die Rueckzahlung der Darlehensschuld zum Nennbetrag in Reichsmark nicht als gegen Treu und Glauben verstossend erscheinen, denn abgesehen davon, dass der Grundbesitz schon jetzt stark mit Steuern und sonstigen Abgaben belastet ist, wird er bei dem geplanten Lastenausgleich, der der Waehrungsreform noch folgen soll, so gut wie sicher nicht verschont bleiben. Der Beklagte hat sich fuer seine abweichende Rechtsauffassung auf zwei Aufsaetze von Duden in der Deutschen Rechtszeitschrift 1947 S. 287 und 375 und die dort behandelte Entscheidung des Oberlandesgerichts Kiel vom 16. Dezember 1946 berufen. Die dortigen Rechtsausfuehrungen vermoegen aber nach Ansicht des erkennenden Senats die hier vertretene Rechtsauffassung nicht zu entkraeften. Im uebrigen hat die dort vertretene Meinung inzwischen, wie auch Duden zugibt, ihre praktische Bedeutung dadurch verloren, dass die amerikanische und britische Militaerregierung mit Wirkung vom 1. Juli 1947 eine gesetzliche Anordnung erlassen haben, welche fuer alle Nennbetragsschulden mit oder ohne Wertbestaendigkeitsklausel bestimmt, dass der Glaeubiger den Nennbetrag in Reichsmark als Erfuellung annehmen muss. Eine gleiche Gesetzesvorschrift ist zwar fuer das Gebiet der sowjetischen Besatzungszone nicht ergangen, es kann aber keinem ernstlichen Zweifel unterliegen, dass die Rechtsauffassungen der deutschen Laenderregierungen dieses Gebietes und die der hiesigen Besatzungsmacht gleichfalls an dem Grundsatz ?Mark gleich Mark? festgehalten haben. Die Vorschrift des ? 627 Abs. 4 ZPO wird auch in Berlin wieder angewandt. KG Berlin, Beschluss v. 28. 5.1949 2. R. 273/49. Die als ?Widerspruch? bezeichnete Eingabe des Prozessbevollmaechtigten des Klaegers vom 9. April 1949 ist als Beschwerde anzusehen. Eine solche ist nach ? 627 Abs. 4 ZPO gegen die einstweilige Anordnung zulaessig. Die dritte Vereinfachungsverordnung vom 16. Mai 1942 hat zwar in ? 3 Ziffer 3 im Verfahren der einstweiligen Verfuegung nach ? 627 ZPO die Beschwerde fuer nicht zulaessig erklaert, doch wendet der Senat diese Bestimmung als reine, die Rechte der Prozessparteien einschraenkende, Arbeitsersparung bezweckende Kriegsmassnahme nicht mehr an. Das muss um so mehr gelten, als der ? 627 ZPO sehr weitgehende Eingriffe in die Rechte der Parteien ohne muendliche Verhandlung ermoeglicht. Der Absatz 4 des ? 627 ZPO ist also wieder anzuwenden. (Mitgeteilt von Vizepraesident Dr. Hartmann) Anmerkung: Mit der vorstehend abgedruckten Entscheidung gleicht sich die Rechtsanwendung in Berlin derjenigen in der Ostzone an, in der einheitlich seit dem 1. Januar 191)9 die Vorschrift des ? 627 Abs. 4 wieder angewandt wird. Die Redaktion. ? 627 ZPO. Gegen eine Anordnung nach ? 627 ZPO ist die Beschwerde wieder zulaessig. Dem Erlass einer solchen Anordnung steht der Umstand nicht entgegen, dass die Parteien in verschiedenen Besatzungszonen Deutschlands leben, zwischen denen ein Geldverkehr nicht besteht. OLG Neustadt a. d. Haardt, Beschluss v. 8. 6.1949 1W 54/49. Die Parteien, von denen sich der Klaeger in Ludwigshafen und die Beklagte in Poessneck (russische Zone) aufhaelt, leben in Ehescheidung. Durch die einstweilige Anordnung des Landgerichts ist der Klaeger auf den Antrag der Beklagten gemaess ? 627 ZPO verurteilt worden, an die Beklagte fuer diese und die vier gemeinsamen Kinder eine im voraus zahlbare monatliche Rente in Hoehe von 110 DM zu zahlen, und der weitergehende Antrag der Beklagten, die woechentlich 35 DM gefordert hatte, abgewiesen worden. Gegen diese einstweilige Anordnung richtet sich die zulaessige Beschwerde des Klaegers, mit der er die Ablehnung des Unterhaltsanspruchs in vollem Umfange erstrebt. Zur Begruendung traegt er vor, dass der Beklagten fuer ihren Antrag das Rechtsschutzinteresse fehle, da Geldueberweisungen in die russische Zone zur Zeit nicht moeglich seien, eine Hinterlegung des Geldes aber dem Sinne des ? 627 ZPO widerspreche, der ausschliesslich auf die Sicherung des Unterhalts waehrend des schwebenden Prozesses abziele. Die Beschwerde ist nur zum Teil begruendet. Nach dem bei den Akten befindlichen Genehmigungsbescheid der Landeszentralbank Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 1949 hat diese die Genehmigung erteilt, dass der Betrag von 110 DM monatlich an ein Sperrkonto bei einer Devisenbank des Waehrungsgebietes zu Gunsten der Beklagten und ihrer Kinder zu Lasten des Klaegers gezahlt oder ueberwiesen werden kann. Hiernach stellt sich die einstweilige Anordnung in dem vom Senat ausgesprochenen Umfange als gerechtfertigt dar. Es trifft zwar zu, dass der Zweck der Unterhaltsregelung nach ? 627 ZPO darauf gerichtet ist, den Unterhalt fuer die Dauer des Rechtsstreites zu regeln und den unterhaltsberechtigten Ehegatten fuer diese Zeit mit den noetigen Mitteln zum Leben zu versehen. Dieser Zweck bleibt aber bei der getroffenen Regelung erhalten. In dieser Hinsicht sei lediglich auf die Moeglichkeit verwiesen, dass die Beklagte auf der Grundlage der Zahlungen auf ein Sperrkonto, das als Sicherheit fuer einen Kreditgeber dienen kann, in der Ostzone einen Kredit aufnimmt und hiervon ihren gegenwaertigen Unterhalt bestreitet . (Mitgeteilt von OLGRat Dr. Busch, Neustadt a. d. Haardt) Anmerkung: 1. Wegen der Zulaessigkeit der Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach ? 627 ZPO ist auf die Anmerkung zu der in diesem Heft abgedruckten Entscheidung des KG zu verweisen. 2. In der Sache selbst bedeutet die Entscheidung eine erfreulich schnelle Bestaetigung, der hier im Maiheft (N.J. 1/9, S. 118) im Gegensatz zu einer Entscheidung des OLG Halle vertretenen Auffassung. Sie ist um so bedeutsamer, als sie von einem hohen Gericht in der franzoesischen Zone kommt. Wenn sich alle deutschen Gerichte diese sachlich zweifellos zutreffende Rechtsprechung zu eigen machen, so icird sich die Justiz ruehmen koennen, auf ihrem Gebiet zur Ueberwindung der uns auferlegten politischen Zerrissenheit beigetragen zu haben. Dr. H. Nathan. ? 935 ZPO. Eine einstweilige Verfuegung, die einen Wohnungstausch aufgibt, ist nicht allein vom Willen des Betroffenen abhaengig. Sie kann nicht vollstreckt werden und ist deshalb unzweckmaessig. Sie ist nur zulaessig, wenn eine andere Unterkunft unmittelbar greifbar ist. OLG Halle/Saale, Urteil vom 5. 4.1949 2 U 133/48. Aus den Entscheidungsgruenden: Dass die Antragsgegnerin sei es bei Ungueltigkeit des Testaments als Miterbin, sei es bei Gueltigkeit des Testaments als Vexmaechtnisnehmerin zum Mitbesitz mindestens der Wohnung berechtigt ist, wuerde zwar ihrer zeitweisen Entfernung von dem Grundbesitz nicht unbedingt im Wege stehen, wenn diese ohne weiteres und ohne allzu einschneidende Beeintraechtigung ihrer Interessen moeglich waere. Das ist aber nicht der Fall. Die Beschaffung anderweiter Unterkunft ist unter den gegenwaertigen Verhaeltnissen mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Wenn die einstweilige Verfuegung ihr die Vornahme eines Wohnungstausches aufgibt, so gibt sie ihr eine nicht vertretbare Handlung auf, die nicht allein von ihrem Willen abhaengt; sie setzt die Einwilligung des neuen Vermieters und des Mieters, mit dem sie tauschen soll, sowie die Mitwirkung des 195;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit obliegt gemäß Ziffer, der Ordnung über den inneren Dienst im Staatssicherheit die Aufgabe, den Dienst so zu gestalten und zu organisieren, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit am Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am zum StÄG sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann. Das Stattfinden der Beschuldigtenvernehmung unter den Bedingungen der verschärften Klassenauseinandersetzung und seiner Konfrontations Politik seine Angriffe mit dem Ziel der Schaffung einer inneren Opposition und zur Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der im Rahmen der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und des Prozesses zur Klärung der Frage Wer ist wer? insgesamt.

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