NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 189 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 189); ?sundheitliche Betreuung der Gefangenen wurde verbessert durch die Errichtung mehrerer Gefangenen-krankenhaeusieir und die Einstellung hauptamtlicher Aerzte in den Gefangenenanstalten. Die Zonenanstalt Brandenburg-Goerden konnte in Betrieb genommen werden. Im Ruedestand blieb die Abteilung mit der Arbeitsbeschaffung fuer die Gefangenen. Das Arbeitsgebiet Gesetzgebung hatte einen sehr umfangreichen Arbeitsplan aufgestellt. Der Entwurf des GVG ist fertiggestellt. Die Durchfuehrungsverordnung zur Verordnung beitr. Uebertragung der Ehesachen an die Amtsgerichte ist am 17.5.1949 ergangen. Zur Erleichterung der Ueberleitung ist auch eine Rundverfuegung erlassen worden. Die geplante Verordnung ueber die Todeserklaerung von Kriegsteilnehmern wurde am 22 2.1949 erlassen. An der Neugestaltung des Familienrechts wird gearbeitet. Auch die geplanten Durchfuehrungsbestimmungen und Anordnungen auf dem Gebiete der Agrargesetzgebung sind erschienen. Ausserhalb des Planes wurde eine Reibe weiterer Verordnungen auf dem Gebiete des Zivilrechts fertiggestellt. Auf dem Gebiete des Strafrechts erschien die geplante Verordnung ueber die Bestrafung von Spekulationsverbrechen, ebenso wurde die Verordnung ueber das Verfahren in Arbeuetsschutz-sachen verabschiedet. Die Vorarbeiten fuer die 2. Durchfuehrungsverordnung zur Wirtschaftsstrafverordnung sind abgeschlossen. II. Da die Deutsche Justizverwaltung im vergangenen Halbiahr erstmalig nach festen Plaenen gearbeitet hat ud dabei auf keinerlei Erfahrungen aufbauen konnte, darf bei dem Bericht ueber die Realisierung der Plaene nicht das Bestreben im Vordergrund stehen, eine moeglichst volle Erfuellung der Plaene nachzuweisen und, soweit dies nicht moeglich war, nur die objektiven Schwierigkeiten darzulegen, die der Erfuellung im Wege standen. Es muss vielmehr der Versuch gemacht werden. festzustellen, inwieweit fuer die Abweichung zwischen den Plaenen und der tatsaechlich geleisteten Arbeit Fehler massgebend waren, die bei der Aufstellung und der Durchfuehrung der Plaene selbst gemacht wurden. Nur beii einer solchen selbstkritischen Betrachtungsweise kann erreicht werden, dass die Methode des Arbeitens nach festen Plaenen auch tatsaechlich zu einer erkennbaren Verbesserung der Arbeit fuehrt, dann die Aufstellung und die Durchfuehrung der Plaene duerfen nicht zum Selbstzweck werden. Wenn man die Planerfuellung unter diesen Gesichtspunkten betrachtet, so stellt man zunaechst fest, dass der weitaus groesste Teil der Planaufgaben geloest worden. dass also das Ergebnis des ersten Halbjahres planmaessiger Arbeit durchaus erfreulich ist. Einer besonderen Betrachtung beduerfen aber die Aufgaben, die nicht geloest wurden. Dabei handelt es sich um verschiedene Gruppen: 1. Arbeiten, die wegen objektiver Schwierigkeiten nicht erledigt werden konnten, weil Ereignisse dazwischen traten, die nicht vorauszusehen waren. Diese Faelle stellen jedoch bei dem Arbeitsplan der Deutschen Justizverwaltung nur eine Ausnahme dar. Sie treten im wesentlichen ?nur auf dem Gebiet der Gesetzgebung auf, wo die Arbeit besonders stark von der Mitwirkung anderer Verwaltungen abhaengig ist, mit denen die Plaene vorher nicht abgestimmt werden konnten. 2. Arbeiten, die ebenfalls aus objektiven Gruenden nicht durchgefuehrt werden konnten, deren Unerfuellbarkeit man aber vor Aufnahme in den Plan haette erkennen koennen. 3. Arbeiten, die durchfuehrbar waren, die aber aus subjektiven Gruenden, sei es aus Nachlaessigkeit, sei es aus Unfaehigkeit, unerledigt geblieben sind. Auch in dem ersten Halbjahrplan der Deutschen Justizverwaltung sind diese drei Gruppen von Nichterfuellung von Planaufgaben vorhanden. Daneben faellt aber auf, dass bei mehreren Abteilungen zahlreiche zusaetzliche Arbeiten durchgefuehrt worden sind, die nicht in den Arbeitsplan aufgenommen worden waren, z. B. in der Abteilung Kontrolle die Neuregelung des statistischen Berichtswesens. Man kann hier nicht wie es teilweise geschah von einer Uebererfuellung der Plaene sprechen. Wenn ein Schacht z. B. sein Foerdersoll an Kohle zu 150% erfuellt, so ist das eine erfreuliche Uebererfuellung des Planes. Wenn dagegen eine Verwaltung 50% mehr Statistiken oder Gesetze ausarbeitet, als geplant war, so braucht das noch nicht erfreulich zu sein. Erst recht nicht erstrebenswert ist es, wenn eine Dienststelle ganz andere als die im Plan vorgesehenen Arbeiten durchfuehrt. Auch diese Arbeiten lassen sich in drei Gruppen einteilen: 1. Arbeiten, deren Notwendigkeit nicht vorherzusehen war. Solche Aufgaben werden fuer die meisten Verwaltungen im Laufe eines laengeren Planzeitraumes in mehr oder weniger grossem Umfange auftreten. 2. Arbeiten, die bei gruendlichem Durchdenken des Planes bereits vorher erkennbar gewesen waeren. 3. Arbeiten, deren Durchfuehrung nicht notwendig war. Es ist erforderlich, dass jeder, der am Arbeitsplan mitgewirkt hat, sich Rechenschaft darueber gibt, zu welcher dieser Gruppen die Aufgaben gehoeren, die er entgegen dem Plan nicht erfuellt hat oder die er ausserhalb des Planes durchgefuehrt hat. III. Wenn man in der Verwaltung ein gutes planmaessiges Arbeiten gewaehrleisten will, so muss man im Grunde von den gleichen Prinzipien ausgehen, die fuer alle Planungen gelten. 1. Ehe man feststellt, was erreicht werden soll, muss man Klarheit ueber den Ausgangspunkt haben, d h. man muss das ?Ist? erfassen. Deshalb ist vor Aufstellung der Plaene in der Justizverwaltung ein eingehendes, vorheriges Studium der Taetigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, insbesondere der Statistiken und der Halbjahresberichte erforderlich. Die Auswertungsergebnisse der Statistik spiegeln in besonders konzentrierter Form die tatsaechliche Entwicklung der Taetigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften wider, ohne deren Verwertung niemals zweckmaessige Arbeitsplaene auf gestellt werden koennen. 2. Das Entscheidende ist aber die richtige Aufstellung des Planzieles. Hier werden die meisten Fehler gemacht. Es sollen nicht mehr Aufgaben gestellt werden, als voraussichtlich mit den vorhandenen personellen und sachlichen Mitteln erledigt werden koennen. Das macht erforderlich, dass man die Realisierung jeder einzelnen Planaufgabe vorher Ws zu Ende durchdenkt. Wichtig ist auch, dass die Bedeutung der einzelnen notwendigen Arbeiten vorher gegeneinander abgewogen wird, um die vorhandenen Mittel auf die wichtigsten Arbeiten zu konzentrieren. Zur richtigen Aufstellung des Planzieles gehoert aber auch, dass alle voraussehbaren Aufgaben mit erfasst werden, damit sie nicht spaeter ausserhalb des Planes erledigt werden muessen und dadurch die Durchfuehrung der im Plan gestellten Aufgaben verzoegern, wie es teilweise im ersten Halbjahrplan der Deutschen Justizverwaltung geschehen ist. Der Arbeitsplan selbst muss dann die Massnahmen enthalten, die notwendig sind, um von dem ?Ist? zum Planziel, dem ?Soll?, zu gelangen. Dabei sollen nicht alle laufenden Arbeiten nrt angegeben werden, die ueblicherweise zu dem Arbeitsbereich einer Dienststelle gehoeren und deren Erledigung eine Selbstverstaendlichkeit ist, sondern nur die Aufgaben, die im laufenden Planzeitraum neu oder anders als bisher geloest werden sollen. So gehoert z. B. ein allgemeiner Punkt: ?Teilnahme an Konferenzen und Arbeitsbesprechungen? nicht in einen Arbeitsplan. Andererseits sollen die Massnahmen, durch die das Planziel erreicht werden soll, auch konkret bezeichnet werden. Es genuegt z. B. nicht, zu schreiben: ?Intensivierung der Revisionstaetigkeit?, sondern es muss angegeben werden, durch welche Arbeiten diese Intensivierung erreicht werden soll. 3. Bei der Durchfuehrung der Plaene kommt es entscheidend auf eine wirkungsvolle Plankontrolle an. Ueberall da, wo wie in der Justizverwaltung keine besonderen Kontrollorgane geschaffen werden koennen, erfolgt die Kontrolle am besten durch ein Kollektiv, d. h. durch regelmaessige Arbeitsbesprechungen, in denen jeder ueber den Stand seiner Planerfuellung berichtet und die uebrigen Mitarbeiter die geleistete Arbeit sachlich, aber kritisch bewerten. Die Plankontrolle muss vor allem darauf gerichtet sein, 189;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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