NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 193 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 193); ?Mangel an Pferden im Kreise L. in grosszuegiger Weise abgenoifen hatten. Das bewog die Strafkammer dazu, aen Angeklagten weitgehend mildernde Umstaende zuzubuiigen. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf und tuhrte aus, die Stellungnahme der Vorinstanz sei objektiv geeignet, den wilden Handel gewerblicher scmeber und das Treiben der Saboteure einer geordneten Wirtschaftsplanung zu foerdern, waehrend es Aufgabe der Strafgerichtsbarkeit sei, dieses Treiben unnachsichtig zu bekaempfen. Es sei nicht angaengig, Vvirischaftspolitik vom Interessenstandpunkt einer einzelnen Gemeinde oder eines einzelnen Kreises zu betreiben. 4. Auch auf einem ganz anderen Gebiet der Rechtspflege haben sich die Verhaeltnisse grundlegend geaendert: Anfang 1946 sassen im Gerichtsgefaengnis in Rathenow, dessen normale Beiegungsfaehigkeit sich auf 65 Personen stellt, 148 Haeftlinge ein. Auch an vielen anderen Orten waren die Gefaengnisse stark ueberfuellt. Ein geordneter Strafvollzug war unter diesen Umstaenden nicht moeglich. Heute ist diese Uberfuellung der Gefaengnisse fast durchweg behoben. Tausende von Erstbestraften, die aus Not straffaellig geworden sind, sind in lebenswichtigen Betrieben als freie Arbeiter im Bewaehrungseinsatz taetig. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, durch harte koerperliche Arbeit zu beweisen, dass sie gewillt sind, wieder ehrliche und fleissige Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft zu werden. Man hat gelegentlich behauptet, dass der erzieherische Gedanke, der diesem Bewaehrungseinsatz zugrunde liegt, sich nicht durchsetzen werde. Das Gegenteil ist erwiesen. Bei einer unserer Einsatzstellen haben sich im Laufe der letzten 20 Tage des Monats Oktober 1948 von insgesamt 10 Personen, die ihre Bewaehrungsarbeit zufriedenstellend abgeleistet hatten und zur Entlassung kommen sollten, acht freiwillig zur Weiterarbeit auf ihrer Einsatzstelle gemeldet. Ein grosser Teil von ihnen war bisher einer regelmaessigen Arbeit nicht nachgegangen. 5. Zum Schluss noch ein Beispiel dafuer, dass in unserer Justiz ein neuer und frischer Wind weht: In dem Villenort W. wurde im September dieses Jahres ein altes Ehepaar mit drei Enkelkindern, Umsiedler aus den abgetrennten Ostgebieten, in zwei Zimmer der Fuenfzimmervilla einer alleinstehenden Frau B. eingewiesen. Frau B. entfernte aus diesen zwei Zimmern saemtliche Moebel und stellte wegen Raummangels einen Teil der Moebel im Huehnerstall unter! Sie nahm die Gardinen ab, entfernte die Beleuchtungskoerper und nahm die Oefen einschliesslich der Ofenrohre heraus. Von diesem Vorgang erfuhren 25 zu einer Tagung in W. zusammengezogene Richter und Staatsanwaelte, saemtlich Absolventen der Potsdamer Richterschule. Im Benehmen mit dem stellvertretenden Landrat und dem Buergermeister begaben sie sich zu der B.sehen Villa und machten deren Inhaberin in ebenso hoeflicher wie entschiedener Weise auf ihre Pflichten aufmerksam. Als diese daraufhin erklaerte, sie habe leider heute abend kein Personal mehr, um die Raeume fuer die Umsiedler wieder wohnlich herzurichten, stellten sich die Richter und Staatsanwaelte sofort zur Verfuegung, und in wenigen Abendstunden wurden die beiden Zimmer moebliert und Gardinen, Lampen und Oefen wieder herbeigeschafft. Das sind einige Beispiele fuer die Fortschritte der Demokratisierung der Justiz im Lande Brandenburg. Selbstverstaendlich ist in der Justiz noch lange nicht alles in Ordnung! Noch immer machen sich Buerokratismus und mitunter auch Rueckstaendigkeit bemerkbar. Vor allem entstehen infolge des grossen Personalmangels haeufig genug hoechst unliebsame Verzoegerungen. Aber die grosse Linie deutet unverkennbar auf eine Verbesserung unserer Rechtspflege in den letzten drei Jahren hin. Die Juristenkonferenzen im Sommer 1948 in Berlin und in allen Laendern der Zone haben uns starken Auftrieb und eine klare Zielsetzung gegeben. Auf der Zonentagung am 25. und 26. November 1948 hat sich deutlich gezeigt, wieviel noch zu tun ist. Wir werden zielbewusst und unablaessig bemueht bleiben muessen, die Demokratisierung der Justiz voranzutreiben. Aber wir duerfen uns auch der bisher errungenen Erfolge freuen. MinDir. Walther Hoeniger, Potsdam Die Besetzung des Vormundschaftsgerichts mit Schoeffen ein dringendes Beduerfnis fuer die demokratische Justiz Der Vormundschaftsrichter trifft heute als Einzelrichter Entscheidungen von groesster Tragweite. Es sei nur auf die Entziehung des Personensorgerechts verwiesen, die in der Regel der Faelle zur Fortnahme der Kinder aus dem elterlichen Haushalte fuehrt. Mit einer fortschrittlichen demokratischen, d. h. volksnahen Justiz ist nach meiner Auffassung nicht mehr zu vereinbaren, dem einzelnen Richter solche Entscheidungsfuelle zu belassen. Gerade bei den Sorgerechtsentziehungsverfahren zeigt sich sehr deutlich, wie notwendig es ist, dass das Volk auch an der Rechtsprechung auf diesem Gebiete beteiligt wird. Die Lebensverhaeltnisse des Einzelnen und ganzer Familien sind gegenwaertig so weitgehend durch Krieg, Zusammenbruch und deren Folgen gestoert, dass es oft recht schwer ist, Schuld von Zeitnot zu unterscheiden. In solchen heiklen Situationen sollen mehrere lebenserfahrene und politisch zuverlaessige Menschen ihr Urteil abgeben, ehe es zu einer Massnahme von tief einschneidender Art kommt. Denn grundsaetzlich muss doch der sozialen Not durch soziale Hilfe begegnet werden, und es sollte uns zu denken geben, dass Sorgerechtsentziehungen auch heute noch sich zu einem so ausserordentlich hohen Prozentsatz gegen die? aermsten Schichten der Bevoelkerung richten. Ein neues Familienrecht, das wir in nicht allzuferner Zeit erwarten duerfen, wird mit groesster Wahrscheinlichkeit dem Vormundschaftsgericht einen sehr erweiterten Aufgabenkreis zuweisen. Die Auffassung, dass in vielen Fragen von erheblicher Wichtigkeit fuer das persoenliche Leben jede vormundschaftliche Entscheidung so schwer wiegt, dass an ihr mehrere vom Vertrauen der Allgemeinheit getragenen Buerger mit-arbeiten sollen, wird, so nehme ich an, von vielen geteilt werden. Elfriede Thaler, Jugendrichterin Dresden Fort mit der Bezeichnung ?Armenrecht?! Von Br, jur. Harry Trommer Mitunter mag die durch die Benennung ?Armenrecht? erfasste Rechtseinrichtung von Querulanten und Prozesshanseln zur Fuehrung fauler Prozesse missbraucht werden. Wird dem aber durch ebenso gewissenhafte wie menschlich verstaendnisvolle Handhabung der einschlaegigen gesetzlichen Bestimmungen gesteuert, so ist und bleibt das bislang so bezeichnete ?Armenrecht? eine aus dem Gefuege der deutschen Rechtspflege nicht wegzudenkende, bewaehrte und haeufig in Anspruch genommene soziale Einrichtung. Ja, es waere sogar ihr grosszuegiger Ausbau wuenschenswert, solange es im deutschen Recbtswesen noch keine Koestenfreiheit gibt. Bei einer gesellschaftlich so wertvollen Rechtseinrichtung muss aber auch schon aeusserlich jede Missdeutung vermieden werden. Die bisherige Bezeichnung ist jedoch nicht nur unschoen, sondern auch demuetigend. Vor allem bei rechtlich nicht bewanderten Staatsbuergern, die die Beschraenkung des sogenannten ?Armenrechts? im wesentlichen auf Kostenfragen nicht deutlich genug erkennen, wird nur allzuleicht der von ihnen mit Bitterkeit empfundene Eindruck erweckt, als ob der Zugang zu den staatlichen Rechtseinrichtungen ein Vorrecht der wirtschaftlich Bessergestellten sei, als ob neben dem ?Armenrecht? noch ein anderes Recht, ein besonderes ?Reichenrecht? bestehe. Dieser sei es auch im Rechtswesen nicht begruendete und lediglich durch die Benennung herausgebildete Gegensatz zwischen Armen und Reichen fuehrt dann haeufig dazu, dass das ?Armenrecht? ueberhaupt als ein minderes Recht hingestellt wird, von dem viele herablassend, ja veraechtlich sprechen. Besonders ueberhebliche und taktlose Menschen lassen dies manchmal sogar auch ausserhalb des Gerichtsverfahrens, im Privatleben denjenigen fuehlen, welcher 193;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-.

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