NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 187 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 187); ?Die Verordnung ueber die Bestrafung von Spekulationsverbrechen Von Wolfgang Weiss, Abteilungsleiter in der Deutschen Justizverwaltung Die Wirtschaftstrafverordnung vom 23. 9. 1948 bezeichnet in ? 1 Abs. 1 als schwersten Verstoss gegen die Wirtschaftsordnung die Gefaehrdung der Durchfuehrung der Wirtschaftsplanung oder der Versorgung der Bevoelkerung durch bestimmte, in dem Gesetz naeher be-zeichnete Handlungen. Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass die Wirtschaftsordnung der sowjetischen Besatzungszone in der Wirtschaftsplanung ihre Grundlage hat. Strafrechtliche Verstoesse gegen diese Grundlage der Wirtschaftsordnung, Gefaehrdung der Wirtschaftsplanung und Gefaehrdung der Versorgung der Bevoelkerung, als des Zieles und der Richtschnur dieser Wirtschaftsplanung, sind die schwersten Delikte, die die WirtschaftsstrafVO vorsieht. Hauptaufgabe der WirtschaftsstrafVO sollte es sein, die trotz zahlreicher wirtschaftsstrafrechtlicher Bestimmungen bestehenden Luecken auf diesem Gebiet zu schliessen. Es handelte sich um Luecken, die bestehen mussten; ging es doch um die Bestrafung von Taten, die in den frueheren Wirtschaftssystemen nicht bestraft werden konnten, weil sie der Rechtsordnung dieser Wirtschaftssysteme nicht widersprachen, und die in den Kreis des Rechtswidrigen und damit des Strafbaren erst gerueckt waren, nachdem sich seit 1945 eine grundlegende Umgestaltung der wirtschaftlichen Verhaeltnisse anzubahnen begonnen hatte. Erst seitdem es volkseigene Betriebe gab, erst nachdem auf der Grundlage des Volkseigentums eine sinnvolle, die Bedarfsdeckung erstrebende Wirtschaftsplanung begonnen worden war, konnte es strafbar sein, wenn jemand einer an ihn ergangenen Produktionsauflage nicht nachkam oder die Produktion schlecht oder fehlerhaft ausfuehrte. War dies der Hauptzweck der WirtschaftsstrafVO, so stand daneben als wesentlicher Grund fuer ihren Erlass das Bestreben, nach Moeglichkeit alle Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts, die sich bis dahin verstreut in\ den verschiedensten Gesetzen befanden, in einem Gesetz zusammenzufassen. Das ist im wesentlichen gelungen, denn durch ? 30 der WirtschaftsstrafVO sind alle einschlaegigen Strafvorschriften, die es bis dahin gab, aufgehoben worden. Lediglich die Gesetzgebung der Besatzungsmaechte blieb daneben bestehen. Diesem Zweck der WirtschaftsstrafVO scheint es zu widersprechen, wenn jetzt am 22. Juni 1949 die Verordnung ueber die Bestrafung von Spekulationsverbrechen erlassen worden ist, die am 1. Juli 1949 in Kraft getreten ist (ZVOBL 1949 S. 471). Denn auch die Spekulationsverbrechen sind Wirtschaftsdelikte. Die Tatsache, dass es danach fuer das Wirtschaftsstrafrecht wieder mehr als ein deutsches Gesetz gibt, mag von den Richter und Staatsanwaelten, die mit der Anwendung des Vprtschaftsstrafrechts befasst sind, zunaechst als unerfreulich angesehen werden. Sie mag dem, der die Dinge nur aeusserlich oder auch nur juristisch sieht, befremdlich erscheinen. Doch kann die Frage, ob es erforderlich ist, ein Gesetz zu schaffen, nicht entscheidend danach beantwortet werden, ob diejenigen, die es anzuwenden haben, darueber erfreut oder enttaeuscht sein werden. Fuer die Schaffung von Gesetzen muessen andere Gesichtspunkte massgeblich Neben dem volkseigenen, fuer die Wirtschaftsplanung in erster Linie in Betracht kommenden Sektor gibt es bekanntlich in der sowjetischen Besatzungszone noch eine grosse Zahl privatkapitalistischer Betriebe, insbesondere auf dem Gebiet des Handels. Auch von diesen Betrieben wird erwartet, dass sie sich dem demokratischen Aufbau, der Entwicklung der Friedenswirtschaft zur Verfuegung stellen, damit durch gemeinsame Arbeit aller in unserer Wirtschaft taetigen Kreise eine allgemeine Verbesserung der materiellen Lage der Bevoelkerung erreicht wird. Das kommt in dem Vorspruch der Verordnung ueber die Bestrafung von Spekulationsverbrechen zum Ausdruck, wo auf diese gemeinsamen Ziele sowohl der volkseigenen Wirtschaft wie auch der privaten Wirtschaft hingewiesen wird. Diesen Zielen soll die neue Verordnung dienen, indem sie sich mit aller Schaerfe und allem durch die gegen- waertige Situation bedingten Nachdruck gegen spekulative Auswuechse innerhalb der Wirtschaft wendet. Obwohl der Begriff der verbrecherischen Spekulation seit seiner Einfuehrung in das deutsche Recht durch verschiedene Befehle der sowjetischen Besatzungsmacht schon einen greifbaren Inhalt bekommen hat, und zwar in solch einem Ausmasse, dass die an sich noch zulaessige kaufmaennische ?Spekulation?, ueber deren rechtliche wie auch moralische Zulaessigkeit bis vor wenigen Jahren kein Zweifel bestand, in weiten Kreisen der Bevoelkerung heute schon als unertraeglich angeseh&i wird, bereitete der Versuch einer gesetzlichen Definition dieses Begriffs Schwierigkeiten. Aus diesem Grunde enthaelt die Verordnung in ? 1 Abs. 1 eine Darlegung der generellen Merkmale der Spekulationsverbrechen und in ? 1 Abs. 2 die beispielhafte Aufzaehlung einiger typischer Faelle von Spekulationsverbrechen. Generelle Merkmale sind: gewissenloses Verhalten, Schaden der Allgemeinheit und Verschaffung oder Erzielung eines uebermaessigen persoenlichen Gewinnes fuer sich oder einen anderen. Als typische Faelle sind angefuehrt: der An- und Verkauf, die Hortung sowie die Unbrauchbarmachung oder Vernichtung von Waren, insbesondere von Nahrungsmitteln, wenn sie in spekulativer Absicht geschehen, sowie etwas aus dem Rahmen der anderen Tatbestaende herausfallend der Abschluss gesetzwidriger Geschaefte mit Zahlungsmitteln aller Art zum Schaden der geltenden Waehrung. Die Besonderheit des spekulativen Verhaltens ist in ? 2 Abs. 2 Ziffer 1 nochmals dadurch hervorgehoben, dass von ?die gesetzlichen Preise um ein Vielfaches uebersteigenden Preisen? und von ?erheblicher Preissteigerung? gesprochen wird. Interessant ist, dass in ? 1 Abs. 2 Ziffer 3 zum ersten Male in einem Gesetz von Hortung von Waren oder Lebensmitteln gesprochen wird. Es haben in der Sitzung der Kommission, die nach der ersten Vollversammlung der DWK mit der nochmaligen Beratung des vorgelegten Entwurfs beauftragt worden war, ausfuehrliche Eroerterungen darueber stattgefunden, ob es moeglich und tragbar sei, in einem Gesetz den Begriff der Hortung zu verwenden. Man war sich darueber einig, dass unter Hortung eine Anhaeufung oder Zurueckhaltung von Waren oder Nahrungsmitteln zu verstehen ist, die dem ordnungsmaessigen Wirtschaftsablauf widerspricht. Man hat aber davon abgesehen, eine solche Legaldefinition fuer einen Begriff der in der Meinung der Bevoelkerung schon einen klaren Inhalt erlangt hat, in das Gesetz aufzunehmen. Der ? 1 Abs. 2 Ziffer 3, der von der Unbrauchbarmachung oder Vernichtung von Waren in spekulativer Absicht spricht, ist ein Beweis fuer die durchaus optimistische Einstellung der massgeblichen politischen Instanzen der sowjetischen Besatzungszone zu der Weiterentwicklung der Wirtschaft in dieser Zone. In Zeiten der Mangellage auf allen Gebieten wird es zu Straftaten dieser Art kaum kommen. Die Gefahr der Begehung solcher Straftaten wird aber zweifellos groesser, je mehr sich die wirtschaftlichen Verhaeltnisse verbessern, je mehr die Mangellage ueberwunden wird, je mehr ein Anlass dazu besteht, Waren zurueckzuhalten oder zu vernichten, um dadurch den Wert der verbliebenen Waren zu heben, ihren Preis zu steigern. Es Ist schon gesagt worden, dass die VO m#r die schweren Auswuechse des spekulativen Verhaltens treffen soll. Es ist nicht ihr Sinn, jeden kleinen Schwarzhaendler, der ein ?spekulatives? Geschaeft macht, weil er an einer Schachtel Zigaretten 2 DM verdient, nach dieser Verordnung zu bestrafen. Fuer diese kleinen Geschaefte bleibt es bei den bisherigen Strafbestimmungen. Sie sind, wie es ? 8 ausdruecklich sagt, kein ?Spekulationsverbrechen im Sinne dieser Verordnung?. Es wird nach dieser VO auch nicht bestraft, v/cr irgendwelche Gegenstaende aus seinem Haushalt, vielleicht einen besonderen Kunstgegenstand, den er einmal billig erworben hat, zu teurem Preis verkauft. Solche Faelle zu treffen, ist nicht Sinn der 187;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit vor allen auf die umfassende und qualifizierte L.ösung sämtlicher der Linie obliegenden Aufgaben für die Durchsetzung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der Diamant-Werkzeuge aus dem durch die Firma die Einrichtung eines sogenannten Vertriebsbüros der Firma innerhalb der zu organisieren. unterstützte die ien Pläne und Absichten.

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