NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 186 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 186); ?heblichen Arbeitsersparnis fuehrt, in all den Faellen naemlich, in denen niemand ein rechtliches Interesse an der Feststellung einer frueheren Todeszeit hat. Diese Arbeitsersparnis beschraenkt sich nicht auf das eigentliche Todeserklaerungsverfahren. In unzaehligen Faellen ist in den Jahren seit Kriegsausbruch ein Vermisster, der ja doch bisher gemaess ? 10 VerschGes. als noch lebend galt, in Erbscheinen nach dritten Personen als Erbe oder Miterbe bezeichnet oder ist im Grundbuch eingetragen worden; in ebenso unzaehligen Faellen ist er im Geburtsregister als Vater der von seiner Ehefrau geborenen Kinder angegeben worden. In der Mehrzahl dieser Faelle waere bei einer Beibehaltung der bisherigen Regelung (Feststellung der Todeszeit auf den Zeitpunkt des Vermisstwerdens nach ? 9 Abs. 3 VerschGes.) der Erbschein einzuziehen, das Grundbuch oder Geburtsregister zu berichtigen u. dgl. Die Notwendigkeit dieser Arbeit wird durch die Neuregelung auf diejenigen Faelle beschraenkt, in denen ein rechtliches Interesse an der Feststellung einer frueheren Todeszeit besteht. Will also die Ehefrau des nunmehr fuer tot Erklaerten den Erzeuger des waehrend der Verschollenheit des Ehemannes geborenen und als dessen ehelicher Abkoemmling geltenden Kindes heiraten und erreichen, dass das Kind durch diese Ehe legitimiert wird, so wird sie das Verfahren nach ? 2 der VO vom 23. Juli 1949 einzuschlagen und die Feststellung einer frueheren Todeszeit zu beantragen haben; dieses Verfahren ersetzt also die Ehelichkeitsanfechtung, die der fuer tot Erklaerte nicht mehr durchfuehren kann und die auch der Staatsanwalt im allgemeinen nicht durchfuehren wird. Die gleiche Notwendigkeit der Feststellung einer frueheren Todeszeit wird da auftreten, wo sich eine Erbfolge veraendert, je nachdem wann der Verschollene tatsaechlich gestorben ist. Die Verordnung gibt weiter die Moeglichkeit, an Stelle der Veroeffentlichung des Aufgebots und der Todeserklaerung in einer Tageszeitung die Bekanntmachung lediglich durch Aushang stattfinden zu lassen, womit eine weitere Vereinfachung des Verfahrens erzielt wird. Um gleichwohl sicherzustellen, dass der unvermeidliche Prozentsatz unrichtiger Todeserklaerungen so klein wie moeglich gehalten wird, schaltet die Verordnung den amtlichen Suchdienst in der aus ? 5 naeher ersichtlichen Weise in das Verfahren ein. Erwaehnenswert ist schliesslich, dass die Verordnung zwischen dem oft geaeusserten Wunsch, das Verfahren gebuehrenfrei zu gestalten und den entgegengesetzten fiskalischen Notwendigkeiten einen Mittelweg gefunden hat; danach ist das Verfahren gebuehrenfrei, wenn das Bruttoeinkommen des Antragstellers monatlich 400 DM und der Wert des Nachlasses 2000 DM nicht uebersteigt. III. Die in einem frueheren Artikel6) als bedeutsamste Rechtssetzung der Zone gekennzeichnete Gesetzgebung auf dem Gebiete des Eheprozesses ist durch die 1. Verordnung zur Durchfuehrung der Verordnung betreffend die Uebertragung von familienrechtlichen Streitigkeiten in die Zustaendigkeit der Amtsgerichte vom 17. Mai 1949 (ZVOB1. S. 325) ergaenzt und naeher ausgearbeitet worden. Schon in jenem Artikel war angedeutet worden7), dass es die Struktur des neuen Verfahrens erfordere, den Suehnetermin im Falle des Nichtzustandekommens einer Einigung fuer die Vorbereitung der Verhandlung nutzbar zu machen. Bei den vor dem Erlass der Verordnung durchgefuehrten Beratungen der Deutschen Justizverwaltung mit den Justizministerien der Laender fuehrte die konsequente Durcharbeitung dieses Gedankens zu dem Ergebnis, dass es erforderlich sei, die Vorbereitung der Verhandlung zu einem besonderen, gesetzlich festzulegenden Stadium des Verfahrens zu machen, in dem das bisherige Suehneverfahren aufzugehen habe. Diesem neuen ?Vorbereitenden Verfahren? ist im Abschnitt I der Durchfuehrungsverordnung Gestalt verliehen worden. Danach kommt ein besonderes Suehneverfahren in Wegfall8); 6) Nathan, Die Uebertragung der Ehesachen an die Amtsgerichte, NJ 1949, S. 25 ft. 7) a.a.O., S. 29. 8) Gebuehrenrechtlich hat das zur Folge, dass die besondere Gebuehr des ?37 RAGO entfaellt; die dem Rechtsanwalt zustehende Gebuehr fuer das Suehneverfahren wird nunmehr durch die Prozessgebuehr abgegolten, die auch dann zur Hebung gelangt, wenn der Suehneversuch erfolgreich ist. der Suehneversuch ist in Zukunft der erste Akt des vorbereitenden Termins. Im Falle seiner Erfolglosigkeit folgen ihm die Vorbereitungsmassnahmen gemaess den ?? 1 bis 6 der Durchfuehrungsverordnung. Im Interesse der Konzentrierung und Beschleunigung des Eheverfahrens kann in diesem Termin in zwei Faellen ueber das Gebiet der eigentlichen Vorbereitung hinausgegangen werden: einmal kann, falls der Klaeger nicht erschienen und nicht vertreten ist, auf Antrag des Beklagten Versaeumnisurteil auf Klageabweisung gegen ihn ergehen; sodann kann, falls eine weitere Vorbereitung nicht erforderlich und auf Zuziehung von Schoeffen verzichtet worden ist, auf Antrag der Parteien sofort in die streitige Verhandlung uebergegangen werden. Diese Vorschrift bietet also die Moeglichkeit, gegebenenfalls schon im ersten, urspruenglich nur zur Vorbereitung gedachten Termin zu einem Urteil in der Sache zu gelangen. Gleichzeitig ist der vorbereitende Termin auch der Zeitpunkt, mit dem die zur Vermeidung einer Verschleppung erforderliche zeitliche Begrenzung des Antrags auf Schoeffenzuziehung verknuepft wird: die Partei hat den Vorsitzenden im vorbereitenden Termin kennengelemt und kann sich nunmehr entscheiden, ob sie eine Erweiterung des Gerichts fuer wuenschenswert haelt; die ihr hierfuer zugebilligte Ueberlegungsfrist von zwei Wochen ist angemessen. Damit wird verhindert, dass etwa durch den Antrag auf Schoeffenzuziehung in einem spaeten Stadium des Prozesses eine Verzoegerung des Verfahrens eintritt. Wird der vorbereitende Termin sachgemaess durchgefuehrt und nach seinem Abschluss alles Erforderliche zur weiteren Vorbereitung gemaess ? 272 b ZPO getan wobei die Durchfuehrungsverordnung die Befugnisse nach ? 272 b noch insofern erweitert, als der Vorsitzende auch bereits Zeugenvernehmungen in den Faellen durchfuehren kann, in denen der Zeuge voraussichtlich zur Verhandlung nicht erscheinen wird , so ist damit die Grundlage fuer die Moeglichkeit gegeben, den Prozess im Regelfaelle in einem Verhandlungstermin abzuschliessen. Da im Falle der Verbindung von Nebenanspruechen mit dem eigentlichen Eheprozess die Frage der Zulaessigkeit der jeweiligen Rechtsmittel nicht ganz einfach zu loesen ist, schreibt die Durchfuehrungsverordnung fuer das Urteil eine ausdrueckliche Rechtsmittelbelehrung vor, wie sie uebrigens in einigen Laendern der Zone auf Grund von Anordnungen der Justizverwaltung schon bisher ueblich war. Weiter sind die tgebuehrenrechtlichen Vorschriften der Verordnung von erheblicher Bedeutung. Danach ist hinsichtlich des Streitwerts fuer Ehesachen zu dem vor dem 20.12.1928 geltenden Rechtszustand zurueckgekehrt worden, wonach bei der Streitwertfestsetzung bis zu 500 DM hinuntergegangen werden kann. Diese Regelung war um so mehr erforderlich, als bei der neuartigen Klageverbindungsmoeglichkeit aus fiskalischen Gruenden eine Anwendung des ? 11 Abs. 2 GKG Massgeblichkeit eines von mehreren verbundenen Anspruechen fuer die Kostenberechnung nicht zu vertreten war und bei der demgemaess vorzunehmenden Zusammenrechnung saemtlicher Ansprueche sich ein fuer die Parteien oft nicht tragbarer Streitwert ergeben haette, wenn der Wert der Ehesache in jedem Fall auf 2000 DM haette festgesetzt werden muessen. Schliesslich sei die Ueberleitungsvorschrift des ? 14 der VO erwaehnt, welche erforderlich war, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Anwendung des ? 5 Abs. 2 der VO vom 21.12.1948 in den meisten Laendern zu einer schwerwiegenden Verstopfung der Amtsgerichte mit den an den Landgerichten schwebenden Resten fuehren wuerde. Von der Ermaechtigung des ? 14 haben alle Laender der Zone ausser Mecklenburg Gebrauch gemacht, und zwar im allgemeinen in der Form, dass jene Reste beim Amtsgericht am Sitze des Landgerichts konzentriert und dort nach den bisherigen Verfahrensvorschriften auf gearbeitet werden; durch verwaltungsmaessige Anordnung ist dabei im allgemeinen sichergestellt worden, dass die Aufarbeitung von dem bisher mit der Sache befassten Richter vorgenommen wird. Praktisch wird insoweit das neue Eheverfahren also nur fuer diejenigen Sachen zur Anwendung kommen, die nach dem 1. 7.1949 anhaengig geworden sind. 186;
Dokument Seite 186 Dokument Seite 186

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit zu verwirklichen sucht. Die Forschungsarbeit stützt sich auf die grundlegenden und allgeraeingültigen Aussagen einschlägiger anderer Forschungs- ergebnisse. Auf die Behandlung von Problemstellungen, die sich Mielke, Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjahres und dee im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Erfahrungen und Aufgaben bei der Verwirklichung der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei , Repräsentanten der Parteiund Staatsführung, Funktionäre und Mitglieder der Partei - die Bestimmungen über den Reiseverkehr in nichtsozialistische Staaten und die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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