NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 188 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 188); ?Spekulatlons-VO, die eindeutig darauf ausgerichtet ist, die extremen spekulativen Auswuechse zu treffen. Wenn allerdings solche Auswuechse festgestelit werden, wenn ein Taeter die Moeglichkeiten, die das groessere Angebot von Waren und damit die Tatsache, dass er nicht mehr nur Verteiler zugeteilter Waren ist, sondern wieder Haendler mit allen sich aus dieser Stellung ergebenden Moeglichkeiten, ihm bieten, dazu ausnutzt, um verbrecherische Spekulationsgeschaefte zu taetigen, dann werden ihn nach diesem Gesetz sehr schwere Strafen treffen. Das Gesetz geht davon aus, dass es sich bei solchen Taetern um bewusste Schaedlinge unserer Wirtschaft handelt, die wohl wissen, dass die Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen nur der angestrengten Arbeit der fortschrittlichen Kraefte in der sowjetischen Besaetzungszone zu danken ist, die sich aber trotzdem unter Ausnutzung der guenstigen Entwicklung einen spekulativen Gewinn zum Schaden der Allgemeinheit verschaffen wollen. Fuer diese Taeter sieht das Gesetz Zuchthausstrafe nicht unter drei Jahren und in besonders schweren Faellen sogar lebenslaengliche Zuchthausstrafe vor, wobei als besonders schwere Taten insbesondere solche angesehen werden, durch die der Taeter volkseigenen Unternehmen grossen Schaden zugefuegt oder aus deren Begehen er sich ein Gewerbe gemacht hat (der verbrauchte Begriff der Gewerbsmaessigkeit? ist hier bewusst vermieden worden). Neben diesen Freiheitsstrafen sind stets der Spekulationsgewinn und die Gegenstaende einzuziehen, auf die sch das Spekulationsverbrechen bezieht. In besonders schweren Faellen ist auf Einziehung des gesamten Vermoegens des Taeters zu erkennen; in den sonnigen Faehen kann auf ganze oder teilweise Vermoegenseinziehung erkannt werden. Ausserdem muessen die Urtehe in den besonders schweren Faellen in den sonstigen Faellen koennen sie es einschraenkende Bestimmungen ueber den Wohnraum des Taeters enthalten. Mit dieser zuletzt erwaehnten Bestimmung kommt die VO einer haeufig in der Bevoelkerung ausgesprochenen Forderung nach, die es fuer unertraeglich hielt, dass zu langjaehrigen Zuchthausstrafen verurteilte Taeter ihre grossen Wohnungen behielten. Das Naehere hierzu werden die Ausfuehrungsbestimmungen regeln muessen. Ausfuehrungsbestimmungen werden auch ergehen muessen zu ? 5 der VO, wonach verurteilte Spekulationsverbrecher waehrend ihres Zuchthausaufenthalts zu schwerer koerperlicher Arbeit anzuhalten sind. ? 6 der VO macht das Verfahren gegen Abwesende (? 276 ff. StPO) bei Verstoessen gegen die Spekulations- VO obligatorisch. Durch ? 6 Abs. 2 ist sichergestellt, dass Strafverfahren bei diesen schweren Gesetzesverstoessen auch nach dem Tode des Taeters durch gefuehrt werden koennen, um die im Gesetz vorgesehenen Einziehungen zu ermoeglichen. Fuer das Verfahren sind allgemein die grossen Strafkammern fuer zustaendig erklaert worden (? 7 der VO). Die Verordnung ueber die Bestrafung von Srvekula-tionsverbrechen ist nach der Wirtschaftsstraf-VO das zweite neuartige Gesetz auf dem Gebiete des Wirtschaftsstrafrechts. Im Gegensatz zu desom. das eine moeglichst umfassende Regelung wirtschaftsstrafrechtlicher Tatbestaende bringt, ist hier ein Spezialgebiet herausgegriffen worden, das durch die weitere Entwicklung unserer Wirtschaft eine besondere Bedeutung erhaelt. Es kann nicht geduldet werden, dass die Gesundung unserer wirtschaftlichen Verhaeltnisse von unverantwortlichen Kraeften aus ffem itzt wrd. um cmh wie es in der Verordnung heisst zum Schaden der AllgememheR in gewissenloser Weise rtvmmaefUge persoenliche Gewinne zu verschaffen Dem Kamnf gegen solche wirtschaftsschaedlichen Elemente dient die neue Verordnung. Es wird Sache der Staatsanwaltschaften und Gerichte sein, bei der Anwendung der Verordnung zu beweisen, dass die Justiz ihr Teil zur Bekaempfung der Spekulanten, die zu den schaedPchsten Verbrechern an unserer Wirtschaftsordnung gehoeren, beitraegt. Kritisches zum ersten Arbeitsplan der Deutschen Justizverwaltung Von Dr. Hildegard Heinze, Hauptabteilungsleiter in der Deutschen Justizverwaltung In den ersten Januartagen 1949 stellte die Deutsche Justizverwaltung in allen ihren Abteilungen zum ersten Mal Arbeitsplaene, und zwar fuer das erste Halbjahr 1949, auf. In einem Aufsatz ?Auch die Justiz piant ihre Arbe!t?? (N,T 1949 S. 35) hat Scheele bereits ausfuehrlich das Zustandekommen dieser Plaene und ihren wesentlichen Inhalt behandelt. Nach Ablauf dieses Halbjahres ist es zunaechst erforderlich, festzustellen, inwieweit die Planziele erreicht worden sind. In Verbindung damit muss aber auch ueberprueft werden, ob die Methode der Planaufstellung. die Festlegung der Planziele und die dnrchgefuehrte Plankontrolle sich als richtig erwiesen haben und auf welche Weise die Aufstellung und Realisierung der Plaene und damit die gesamte Arbeit der Justizverwaltung verbessert werden koennen. I. In saemtlichen Abteilungen der Deutschen Justizverwaltung wurde der groesste Teil der im Arbeitsplan aufgestellten Aufgaben termingemaess erfuellt. Dafuer seien folgende Beispiele genannt: De Personalabteilung hat sich vor allem mit Erfolg um die Foerderung und weitere Qualifizierung der Absolventen der Richterlehrgaenge bemueht (vgl. N.I 1949 S. 150 ?Absolventen der Richterlehrgaenge als Landgerichtspraesidenten?). Jaehrliche Charakteristiken aller Richter, Staatsanwaelte und Amtsanwaelte wurden eingefuehrt, ein Normalbesetzungsplan fuer die Justizbehoerden wurde ausgearbeitet. Ausserdem haben die beabsichtigten Konferenzen mit den Personalreferenten der Laender stattgefunden. D:e Abteilung Schulung hat die Lehrplaene der Richterschulen umgearbeitet, weitere Unterrichtsbriefe herausgegeben und die Vorlesungsprogramme verbessert und ergaenzt Von besonderer Bedeutung war die Arbeitstagung der Leiter der Richterlehrgaenge, ueber die Hilde Benjamin in NJ 1949 S. 129 ff. berichtet hat. Zu erwaehnen ist auch die Mitarbeit an einem neuen Studienplan fuer die iurfstischen Fakultaeten, der von einer gemeinsamen Kommission der Deutschen Verwaltung fuer Volksbildung und der Deutschen Justizverwaltung aufgesteEt wurde. Bei der Errichtung der Richterschule in Berlin konnte massgebliche Hilfe geleistet werden. Auf dem Arbeitsgebiet der Kontrolle wurden die geplanten Revisionen der Gerichte durchgefuehrt, vor allem die der Oberlandesgerichte Dresden und Gera. Die systematische Erfassung und Auswertung aller wichtigen Gerichtsurteile der Zone hat besonnen. Saemtliche Justizveranstaltungen wurden erfasst, ihr Ablauf ueberwacht und ausgewertet (vgl. meinen Artikel ?oeffentliche Justizveranstaltungen Erfahrungen und Lehren? in NJ 1949 S. 140 ff.). Zur Verbesserung der Arbeit der Justizbehoerden bei der Bekaempfung von Wirtschaftsstrafsachen und Brandstiftungen erfolgten zahlreiche grundsaetzliche Hinweise. Durch eine grundsaetzliche Rundverfuegung wurden Massnahmen zur Abkuerzung der Untersuchungshaft eingeleitet. Im uebrigen wurde in der Kontrollabteilung eine erhebliche Arbeit ausserhalb des Planes geleistet. Es erfolgte eine Vereinfachung und Umstellung der Statistik der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die auf einer Laendertagung eingehend beraten wurden. Sodann wurden in einer Rundverfuegung umfangreiche Richtlinien fuer die Beschleunigung der Strafverfahren aufgestellt. Daneben fanden einige seit langem ungeklaerte Fragen des Strafregisterwesens ihre Regelung. Auf dem Gebiete des Strafvollzugs konnte entsprechend dem Arbeitsplan vor allem die Zahl der Entweichungen massgeblich gesenkt werden. Die ge- 188;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen. Die Ergebnisse der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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