NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 183 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 183); ?halb einer bestimmten Frist nachkommt. Die ihm vom Gerichtsvollzieher ausgehaendigte Hinterlegungsquittung dient dem Klaeger zur Bezahlung beim Einkauf des aus dem bei der HO vorzulegenden Urteil ersichtlichen Ersatzgegenstandes. Die HO hat dann ihrerseits nur noch die Hinterlegungsquittung mit einem Auszahlungsantrag an die Gerichtskasse zu uebersenden, die ihr den hinterlegten Betrag ueberweist. Fuer den Fall, dass in der Zeit zwischen Hinterlegung und Einkauf eine Preissenkung eingetreten ist, wird die HO die Zurueckzahlung des Differenzbetrages an den Schuldner beantragen. Eine weitere Frage, auf deren grundsaetzliche Eroerterung sowohl Classe als auch das OLG Dresden verzichten, ist die, ob tatsaechlich die Moeglichkeit der Beschaffung einer Sache in der HO identisch ist mit der Moeglichkeit der Restitution und somit eine Berufung auf ? 251/1 BGB ausschliesst. Classe nimmt an, dass der HO-Preis den Zeitwert einer Sache darstellt. Das aber wuerde bedeuten, dass alle Preise, die nicht HO-Preise sind, d. h. also alle normalen Verkehrspreise, unterhalb des Wertes liegen. Das sind aber die Mehrzahl aller Preise, da der normale Warenverkehr weiterhin zu Stoppreisen vor sich geht. Nun ist das Abweichen von Wert und Preis zwar eine oekonomisch durchaus bekannte Erscheinung, aber doch eine Ausnahmeerscheinung. Bedenkt man aber weiter, dass der HO-Preis eine Sondersteuer beinhaltet und dass die HO gegenwaertig nur eine Quelle der zusaetzlichen, nicht der regelmaessigen Versorgung darstellt, so kann der Annahme, dass die HO-Preise den Verkehrswert einer Sache ausdruecken, nicht beigepflichtet werden. Richtig erscheint vielmehr, dass bei Berechnung des Wertes einer Sache die Sondersteuer der HO nicht in Betracht zu ziehen ist. Daher liegt der HOe-Preis ausnahmsweise ueber dem Wert. Deshalb scheint es auch nicht moeglich, dem Ersatzpflichtigen die Berufung darauf, er muesse ?unverhaeltnismaessige Aufwendungen? machen (? 251/11 BGB), wenn er in der HO kaufe, schlechthin zu versagen. Es sind auch heute noch viele Faelle denkbar, in denen bei Abwaegung der beiderseitigen Interessen dem Ersatzverpflichteten nicht zuzumuten ist, in Hoehe der erhoehten Kaufpreise Ersatz zu leisten. Ob dies der Fall ist, wird jeweils bei der Urteilsfindung zu erwaegen sein, wobei die Gesamtheit der Umstaende und die beteiligten Personen in Betracht zu ziehen sind. Art und Grad des Verschuldens selbst sind hierbei nicht ausschlaggebend, da die Frage ja auch in Faellen der Gefaehrdungshaftung auftreten kann. Dagegen kann im Falle der Haftung infolge schuldhaften Verhaltens auch der Grad des Verschuldens als ein Element fuer die Bejahung oder Verneinung der Zumutbarkeit auftreten. Den gleichen Erwaegungen wird uebrigens auch bei der Streitwertbemessung zu folgen sein, wobei der HO-Preis grundsaetzlich nur dann in Betracht kommen kann, wenn die Beschaffung in der HO im Urteil in Frage steht. Es ist nicht vorauszusehen, welche Probleme durch den Uebergang zur kartenlosen Versorgung und das zeitweilige Vorhandensein eines doppelten Preisniveaus weiter auftreten werden. Schon jetzt laesst sich voraussehen, dass auch die Tatsache der Zahlung erhoehter Preise fuer Uebersollmengen dem Richter sehr bald neue Probleme, insbesondere bei der Wertbemessung im Schadensersatzrecht, stellen werden. Nur die staendige grundsaetzliche Beschaeftigung mit der Wirtschaftspolitik unserer Zone kann ihn in den Stand versetzen, diese und aehnliche Probleme so zu loesen, wie es den Interessen einer fortschrittlichen Rechtsprechung entspricht. Laienrichter des Volkes (Zum neuen Schoeffenwahlgesetz) Von J. Dieckmann, Justizminister in Sachsen Nach Art. 63 der Verfassung des Landes Sachsen sollen auf allen Gebieten der Rechtspflege und der Rechtsprechung Maenner und Frauen aus dem Volke als Laienrichter mitwirken. Unser Staatsgrundgesetz bestimmt weiter, dass die Laienrichter von den demokratischen Parteien und Organisationen vorgeschlagen und von den zustaendigen Volksvertretungen gewaehlt werden. Der Schlussvorschrift dieses Verfassungsartikels, wonach das Gesetz das Weitere bestimmt, hat die Landesregierung Sachsen nunmehr dadurch entsprochen, dass sie am 1. Juli 1949 dem Saechsischen Landtag ihren Entwurf eines Gesetzes ueber die Wahl der Schoeffen und Geschworenen vorgelegt hat. Der Landtag hat, dem Antrag des Ministers der Justiz entsprechend, den Gesetzentwurf ohne Aussprache in 1. und 2. Lesung einstimmig verabschiedet. Das Gesetz erlangt demgemaess mit seiner Veroeffentlichung Gesetzeskraft. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind von grosser, allgemeiner Bedeutung. Mit dem neuen Gesetz werden bisher geltende Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes ausser Kraft gesetzt. Der wesentliche Inhalt des neuen Gesetzes besteht in Uebereinstimmung mit den Vorschriften der Landesverfassung darin, dass die Schoeffen und Geschworenen kuenftig nicht mehr aus den sogenannten Ur-Listen gewaehlt werden, d. h., aus den von den einzelnen Gemeinden aufgestellten Verzeichnissen der schoeffenbaren Personen, sondern dass sie ausschliesslich von den demokratischen Parteien und Organisationen vorgeschlagen werden. Die weitere, grundsaetzliche Aenderung bezieht sich auf das Wahlverfahren. Waehrend bisher die Wahl bei jedem Amtsgericht durch einen Ausschuss erfolgte, der aus dem Amtsrichter, einem Angestellten der staatlichen Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen der Einwohnerschaft des Amtsgerichtsbezirkes bestand, erfolgt die Wahl der Schoeffen und Geschworenen kuenftig ?von den zustaendigen Volksvertretungen?, d. h. von den Kreistagen und von den Stadtverordneten-Versammlungen der kreisfreien Staedte. Waehrend also bisher die Laien- richter ohne Kontrolle des Volkes in einem heute von uns als undemokratisch empfundenen Verfahren gewaehlt wurden, sind kuenftig die politischen Parteien und demokratischen Organisationen allein berufen und verantwortlich fuer das Zustandekommen der Schoeffen-und Geschworenen-Listen, aus denen dann die genannten Volksvertretungen die erforderliche Zahl der Laienrichter zu waehlen haben. Damit ist den Parteien und Organisationen weitestreichende Einflussnahme auf die Justiz gesichert worden. Fuer die allein vorschlagsberechtigten Parteien und Organisationen bedeutet dieses ihnen nunmehr eingeraeumte demokratische Recht gleichzeitig die demokratische Pflicht zu besonders gewissenhafter Auswahl der Maenner und Frauen, die als Beauftragte der demokratischen Oeffentlichkeit im Sinne sozialer Gerechtigkeit so heisst es im Art. 61 der Verfassung Recht zu sprechen haben. Im Zuge dieser grundlegenden Neuordnung sind auch etliche andere, bisher geltende Wahlbestimmungen geaendert worden, die der fortschrittlichen Gesamtentwicklung im Wege standen. Insbesondere ist die bisherige Vorzugsstellung der Maenner bei der Auswahl und Wahl der Laienrichter durch die Aufhebung des ? 29 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes beseitigt worden. Weiter hat das Wahlalter der Laienrichter eine den Forderungen der Zeit entsprechende Neufestsetzung erfahren. Die Regierung hat sich davon leiten lassen, dass auch der noch im jugendlichen Alter stehende Deutsche zu diesen besonders hohes demokratisches Verantwortungsbewusstsein erfordernden Ehrenaemtern zugelassen werden koenne und muesse. Im Hinblick darauf jedoch, dass die Schwurgerichte Entscheidungen ueber Leben und Tod zu faellen haben, die die volle Reife eines nur aus der Lebenserfahrung zu gewinnenden Urteils voraussetzen, ist zwischen dem Wahlalter fuer Schoeffen und fuer Geschworene insofern differenziert worden, als zu Geschworenen nur solche Personen gewaehlt werden koennen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, waehrend das Schoeffenamt bereits von Personen bekleidet werden kann, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Endlich hat das saechsische Gesetz mit der Neu- 183;
Dokument Seite 183 Dokument Seite 183

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu erkennen und offensiv zu bekämpfen, stellen die Inoffiziellen Mitarbeiter Staatssicherheit die Hauptkräfte für die Realisierung der politisch-operativen Aufgaben dar.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X