NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 181 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 181); ?Gestaltung der Produktions- und Lebensverhaeltnisse ist, richtige Politik die zutreffende Erkenntnis des Werdenden, des Kommenden, des Neuen voraussetzt, muss der Jurist politischer Jurist werden. Er kann seine Aufgabe nicht erfuellen, wenn er konservativ bleibt, wie er jetzt ist. Er wird als konservativer Jurist ebenso ueberfluessig, wie es der Kapitalist, der Kupons schneidet, fuer den Arbeitsprozess ist. c) Der Jurist in der geplanten Wirtschaft hat nicht nur neue Produktionsverhaeltnisse zu schaffen. Seine Aufgabe ist noch groesser: er hat die Produktivkraefte mit zu entwickeln, die die Grundlage der Produktionsverhaeltnisse sind. Produktivkraefte sind der gegenstaendliche Faktor des Arbeitsprozesses, die Produktionsmittel, und der peroenliche Faktor, die werktaetigen Menschen. Entwicklung des sachlichen Faktors der Arbeit wird dem Juristen nur in geringem Umfang moeglich sein. Der Schwerpunkt seiner Aufgabe liegt in der Foerderung des persoenlichen Faktors des Arbeitsprozesses. Bewusste Aufgabe des Rechts wird mit anderen Worten die Erziehung des Menschen. Das Hecht ist eines der wichtigsten Werkzeuge, um den neuen Menschen, den Werktaetigen, heranzubilden, d. h. sein Bewusstsein zu aendern. Da das Bewusstsein des Menschen nur die Widerspiegelung der gesellschaftlichen Verhaeltnisse ist, bedeutet diese, neue Aufgabe, die inneren Zusammenhaenge und Widerspruechlichkeiten der Gesellschaft zu erforschen und die gefundenen Erkenntnisse hierueber zu verbreiten. Indem sich der Einzelne ihrer bewusst wird, wird er zum Menschen, der richtig handeln kann, weil er richtig erkannt hat. d) Nicht nur das Recht und seine Aufgaben aendern sich, der geplante Wirtschaftsprozess erfordert auch eine neue Rechtswissenschaft. Die Rechtswissenschaft muss ihre isolierte Stellung auf geben. Wie der Jurist in den Gesamtprozess des gesellschaftlichen Lebens bewusst hineingestellt wird und sein Aufgabengebiet innerhalb des gesamten Arbeitsplans der Gesellschaft erhaelt, so muss auch die Rechtswissenschaft zu einem Teilgebiet der umfassenden Gesellschaftswissenschaft werden. Das jeweilige geltende Recht ist nur der juristische Ausdruck, die Form der konkreten Produktionsweise. Der Arbeitsgegenstand der Juristen ist das Leben der Menschen, die Produktionsweise in ihrer bestimmten gesellschaftlichen Form, deren Zusammenhaenge in der politischen Oekonomie erfasst werden. Der Massstab der Bewertung des Verhaltens der Menschen, die Erkenntnis des richtigen Rechts, ergibt sich aus der Einsicht in die Gesetzmaessigkeit des Ablaufs des geschichtlichen Lebens. Diese Gesetzmaessigkeit wiederum ist nur durch die Aufdeckung der Widersprueche im Wesen der Dinge, d. h. in der jeweiligen Produktionsweise, zu erkennen. Die materialistisch-dialektische Methode ist das Arbeitsmittel, um solche Widersprueche zu erkennen und aufzuloesen. Politische Oekonomie als Arbeitsgegenstand, Dialektik als Arbeitsmittel sind die Produktionsmittel des Juristen. Sein Arbeitsprodukt ist die lebensbrauchbare Norm, die Regel des Verhaltens, die aus der wahren Erkenntnis der gesellschaftlichen Zu- sammenhaenge hergeleitet ist. Mit Hilfe der dialektischen Methode werden die juristischen Begriffe bisher zur Aufrechterhaltung der Klassenherrschaft benutzt, aber immerhin die Ergebnisse menschncnen Nachdenkens von Jahrhunderten zu wirksamen Werkzeugen werden, um den Entwicklungsprozess der Menschen bewusst zu gestalten und zu leiten. Die neuen Aufgaben wird der Jurist nur erfuellen koennen, wenn er, versehen mit umfassenden Kenntnissen der politischen Oekonomie, geschult in der Handhabung der dialektischen Methode, auf seinem Teilgebiet, der Gewinnung lebensbrauchbarer Regeln des Verhaltens, zu arbeiten gelernt hat. Das erfordert eine grundlegende Aenderung unserer juristischen Ausbildung. In dem Vorwort zu seinem Sachenrecht nennt Heck4 *) die Rechtswissenschaft einen Inbegriff von Versucnen, den Menschen zu helfen, die Probleme des Lebens zu loesen. In der Menschenhilfe liegt nach ihm der Wert und der Reiz unserer Wissenschaft?). Man kann, wenn man unter Menschen die arbeitenden Menschen ver- % steht, nicht sagen, dass die Rechtswissenschaft bisher diese Aufgabe erfuellt hat. Das bisherige Recht war immer nur das Recht der herrschenden Klasse. Heues Behauptung hat fuer die bisherige Rechtswissenschaft nur Sinn, wenn man unter Menschen die Angehoerigen der herrschenden Klasse begreift, denen sie half, ihre Klassenherrschaft aufrechtzuerhaiten. Man kann annehmen, dass Heck das Wort Menschenhiife nicht in diesem engen Sinn verstanden haben wollte. Realisiert kann diese Aufgabe der Rechtswissenschaft aber erst in der geplanten Wirtschaft werden, die durch Aufhebung des kapitalistischen Privateigentums nach der Periode der Klassengesellschaften wiederum e.n gemeinsames Werk und gemeinsame Interessen aber Werktaetigen schafft. Engels6) bezeichnet die Besitzergreifung der Produktionsmittel durch die Gesellschaft, die mit dem Plan auf der Grundlage des Volkseigentums ihren Anfang nimmt, als den ?Sprung der Menschheit aus dem Reich der Notwendigkeit in das Reich der Freiheit?, weil hiermit die Menschen beginnen, bewusst, d. h. mit voller Sachkenntnis, die Gesetze ihres eigenen gesellschaftlichen Lebens anzuwenueen. Marx fuhrt aus, dass mit der buergerlich-kapitalistischen Gesellschaftsform die ?Vorgeschichte der menschlichen Gesellschaft7)? abschliesst. Der Volkswirtschaftsplan ist fuer uns der Beginn dieses neuen Abschnitts in der Geschichte der menschlichen Gesellschaft. Diese einschneidende Veraenderung alles gesellschaftlichen Lebens stellt Recht und Rechtswissenschaft vor neue Aufgaben und bedingt die Aenderung des Charakters des Rechts selbst. 4) Heck, Sachenrecht, Tuebingen 1930, Vorwort S. III. 6) Jus hat m. W. die Wurzel mit juvare gemeinsam. Die Wortbildung bringt somit den gleichen Gedanken zum Ausdruck. 6) Engels, a. a. O., S. 55. i) Marx, Zur Kritik der politischen Oekonomie, Berlin 1947, Dietz-Verlag, Vorwort, S. 14. Rechtsprobleme um die HO-Preise Von Hans Schaul, Hauptabteilungsleiter in der Deutschen Wirtschaftskommission Die Bedeutung, welche sich die HO als Quelle der zusaetzlichen Versorgung unserer Bevoelkerung erworben hat, stellt mannigfache Probleme fuer unser Rechtsleben. Es ist vorauszusehen, dass mit dem Aufbau des Handelsnetzes der HO, der weiteren Senkung ihrer Preise und der Erweiterung ihres Warensortiments, ihre Bedeutung in der Wirtschaft und damit auch im Rechtsleben dauernd wachsen wird. Die damit auftauchenden Probleme koennen in ihrer Vielfalt noch nicht uebersehen werden. Deshalb sollen hier, aus Anlass des Artikels von Classe, NJ 1949 S. 65, und des Urteils der OLG Dresden vom 8. 2. 1949, NJ 1949 S. 93, nur einige grundsaetzliche Fragen zu diesem Thema eroertert werden. Das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission ist, als es im November 1948 die Satzung der Handelsorganisation HO bestaetigte, davon aus- gegangen, dass die Ergebnisse des wirtschaftlichen Aufbaus und die Uebererfuellung der Plaene des Jahres 1948 es erlaubten, der Bevoelkerung eine steigende Menge von Konsumguetern zur Verfuegung zu stellen. Vor die Frage gestellt, ob diese Gueter nur zur Verbesserung der kartenmaessigen Versorgung verwandt oder auch auf einem anderen Wege dem Verbraucher zugefuehrt werden sollten, entschied sich das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission dafuer, neben einer systematischen Verbesserung der kartenmaessigen Versorgung und der Einfuehrung der Punktkarte einen Teil dieser Waren neben der Kartenversorgung zu erhoehten Preisen zu vertreiben. Dabei spielten mannigfache Erwaegungen eine Rolle. Der langdauernde Warenhunger konnte nur in dem Masse gestillt werden, in welchem die Produktion anstieg. Das bedingte, dass auch nach der Waehrungsreform 181;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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