NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 178 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 178); ?1. Wenn sie (d. h. die Besatzungsmaechte) dies als wesentlich ansehen aus Sicherheitsgruenden oder zur Aufrechterhaltung der demokratischen Regierungsfarm in Deutschland. Diese Bestimmung klingt weitestgehend an die Artikel 4 und 5 des Atlantikpaktes an. Bei der Interpretation dieser beiden Artikel stellte die aussenpolitische Kommission des amerikanischen Senates fest, dass demokratische und nationale Unabhaengigkeitsbewegungen in den Atlantikpaktlaendern eine militaerische Intervention der USA und ihrer Partner ausloesen koennten, da solche Bewegungen eine ?Kriegsgefahr? im Sinne des Artikel 4 des Atlantikpaktes bilden. Der obige Tatbestand des Punktes III des Besatzungsstatutes ist eine besondere Form der Artikel 4 und 5 des Atlantikpaktes, abgestellt auf die speziellen deutschen Verhaeltnisse. Das Besondere besteht darin, das Westdeutschland bereits von den Truppen der Atlantikpaktpartner besetzt ist und diese Truppen die eigentliche Grundlage fuer die Ausuebung der dortigen staatlichen Gewalt abgeben. Es genuegt also die Annullierung der den westdeutschen Verwaltungen eingeraeumten juristischen Kompetenzen, um einen Kriegs- und Belagerungszustand herzustellen. Gegen wen sind aber diese Kriegsmassnahmen gerichtet? Punkt III des Besatzungsstatutes ist hierzu unmissverstaendlich: es ist die Bewegung der Deutschen fuer nationale Unabhaengigkeit und Einheit; denn diese Bewegung richtet sich gegen die Aufrechterhaltung einer autoritaeren, westdeutschen Separatregierung. Das bedeutet, dass die Errichtung eines einheitlichen und unabhaengigen deutschen Staates eine ?Gefaehrdung der Sicherheit? im Sinne des Punktes III des Besatzungsstatutes ist. 2. Wenn dies ?im Verfolg der internationalen Verpflichtungen ihrer Regierungen (d. h. der Regierungen der westlichen Besatzungsmaechte) unumgaenglich ist?. Solche internationalen Verpflichtungen sind z. B. der Atlantikpakt, die militaerischen Vereinbarungen auf Grund des Atlantikpaktes usw. Das bedeutet, dass die Besatzungsregierungen unter Ausschaltung der Kompetenzen der westdeutschen Regierungen alle Massnahmen im Gefolge des Atlantikpaktes durchfuehren koennen, auch wenn der westdeutsche Staat formell nicht Vertragspartner des Atlantikpaktes ist. Das Besatzungsstatut schafft damit einen Zutand, der fuer die Einbeziehung Westdeutschlands in die Kriegsvorbereitungen den formellen, vertragsmaessigen Beitritt Westdeutschlands zum Atlantikpakt nicht unbedingt notwendig macht. Dieser innere Zusammenhang, der zwischen dem Atlantikpakt und dem Besatzungsstatut fuer Westdeutschland besteht, tritt auch im Organisationsgesetz des Besatzungssitatutes, offiziell ?Satzung der Alliierten Hohen Kommission fuer Deutschland? genannt, in Erscheinung. Das ?Abkommen ueber Dreimaechtekontrolle?, das ebenfalls auf der Washingtoner Konferenz zustande kam, fuehrt in seinem Punkt 2 aus, dass ?Art und Ausmass der von der Alliierten Hohen Kommiss,on ausgeuebten Kontrollen mit dem Besatzungsstatut und internationalen Abmachungen in Einklang stehen sollen?. Internationale Abmachungen im Sinne dieses Abkommens sind weder die Viermaechtevereinbarungen ueber Deutschland, noch die internationalen Uebereinkuenfte ueber die Kompetenzen des Kontrollrates. Hierzu haette es keiner besonderen Separaitbeschluesse der Westmaechte bedurft. Gemeint sind die Exklusivabkommen unter den Westmaechten selbst, in erster Linie der Atlantikpakt, der Marshallplan und das Ruhrstatut. Das ?Abkommen ueber Dreimaechtekontrolle? ist das juristische Bindeglied zwischen dem Atlantikpakt einerseits und dem Besatzungs- und dem Organisationsstatut andererseits. Dies geht deutlich aus der ?Verwaltungsanordnung Praesident Trumans ueber die Errichtung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinigten Staaten fuer Deutschland? vom 6. Juni 1949 hervor. In Punkt 3 dieser Verwaltungsanordnung heisst es: ?Auf Verlangen des Hohen Kommissars trifft der Befehlshaber die notwendigen Massnahmen fuer die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und sonstige Massnahmen, die zur Unterstuetzung der Politik der Vereinigten Staaten in Deutschland erforderlich sind.? Da die Politik der Vereinigten Staaten in Deutschland bekanntlich darin besteht, die westdeutschen Gebiete in ein militaerisches Gelaende zu verwandeln, besteht die aussenpolitische Funktion des Hohen Kommissars in der Durchfuehrung entsprechender Massnahmen. Die zitierte Verwaltungsanordnung des Praesidenten Truman geht aber noch weiter. Sie bestimmt: ?Im Falle eines Notstandes, der die Sicherheit der Streitkraefte der Vereinigten Staaten in Europa beruehrt, kann der Befehlshaber jede Massnahme ergreifen, die er fuer die Sicherheit seiner Truppen als erforderlich erachtet.? Hier ist besonders beachtlich, dass nicht-mehr allein von Westdeutschland die Rede ist, sondern von ?Europa?. Die in Westdeutschland stationierten amerikanischen Besatzungstruppen sollen in Durchfuehrung des Atlantikpaktes zur militaerischen Intervention gegen die nationalen Unabhaengigkeitsbewegungen in den europaeischen Marshall-Laendern, gegen die volksdemokratischen Staaten und gegen die Sowetunion eingesetzt werden. Angesichts der tatsaechlichen Staerke der in Westdeutschland stationierten amerikanischen Truppen richtet sich diese Anordnung gegenwaertig in erster Linie gegen die Unabhaengigkeitsbewegungen in Westdeutschland und Westeuropa, namentlich in Frankreich und Italien. So ist das Besatzungsstatut nicht nur das Mittel zur Unterjochung und Vasallisierung der Deutschen im Westen, sondern auch die Grundlage fuer die staendige Gefahr einer militaerischen Intervention in die inneren Angelegenheiten der westeuropaeischen Staaten. (Fortsetzung in der naechsten Nummer) Recht und Rechtswissenschaft im Zweijahresplan Von Dr. Heinz Such, Lehrbeauftragter an der Universitaet Leipzig In der bekannten 1814 veroeffentlichten Schrift Savignys: ?Vom Beruf unserer Zeit fuer Gesetzgebung und Rechtswissenschaft? ist im Abschnitt ueber Gesetze und Rechtsbuecher ausgefuehrt, dass das Gesetzbuch, da es einzige Rechtsquelle zu sein bestimmt sei, in der Tat fuer jeden vorkommenden Fall im voraus die Entscheidung enthalten solle. Savigny gibt zu, dass dieses Unternehmen fruchtlos bleiben muesse, weil es fuer die Erzeugung der Verschiedenheiten wirklicher Faelle schlechthin keine Grenze gaebe. Er meint aber, eine solche Vollstaendigkeit liesse sich in anderer Art erreichen und versucht dies mit einem Vergleich aus der Geometrie zu verdeutlichen: ?In jedem Dreieck naemlich gibt es gewisse Bestimmungen, aus deren Verbindung zugleich alle uebrigen mit Notwendigkeit folgen: durch diese, z. B. durch zwei Seiten und den zwischenliegenden Winkel, ist das Dreieck gegeben. Auf aehnliche Weise hat jeder Teil unseres Rechts solche Stuecke, wodurch die uebrigen gegeben sind: wir koennen sie die leitenden Grundsaetze nennen.? Diese zu finden, bezeichnete er als die schwerste Aufgabe der Rechtswissenschaft; sie seien jedoch die ?wahrhaft regierende Rechtsquelle?. Uns interessiert hier weder, wie diese Auffassung von den Grundbegriffen des Rechts als einer logischmathematischen Kategorie entstanden ist, welche praktische politische Bedeutung sie einst hatte und spaeter erhielt, noch interessiert uns hier die Beziehung dieser Auffassung des Rechts zu den kategorischen Denkformen der Kantschen Philosophie, noch endlich die aufschlussreiche Tatsache, wie auf diese Weise das von Savigny bekaempfte Naturrecht sich in den Lehren der historischen Rechtsschule erhielt und weiter entwickelt wurde; uns interessiert hier nur die 178;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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