NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 166 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 166); ?eines unwirklichen (sog. irrealen oder hypothetischen) Willens, eines Willens, der vermutlich wirklich waere, wenn der Erblasser bei der Testamentserrichtung die kuenftige Entwicklung wenigstens als moeglich vorausgesehen haette.? (RGRKomm. 9. Aufl. Anm. 2 zu ? 2084 BGB.) So hat die Rechtsprechung die Aufwertung von Vermaechtnissen nach der Inflation der Jahre 1920 bis 1923 im Wege der ergaenzenden Auslegung zugelassen. (RG in JW 1927 iS. 1883, 1928 S. 885, 1929 S. 286.) Es kann im allgemeinen davon ausgegangen werden, dass der Erblasser ungefaehr eine Vorstellung von dem Werte seines Vermoegens im Augenblick der Testamentserrichtung gehabt hat. Das von ihm ausgesetzte Vermaechtnis stand daher in einem bestimmten Verhaeltnis zu diesem Werte. Daraus kann auf den Willen des Erblassers geschlossen werden, dass, falls er die durch die Waehrungsreform eingetretene Umwertung vorausgesehen haben wuerde, er die Hoehe des Vermaechtnisses so festgesetzt haette, dass das Verhaeltnis zwischen dem Werte des Vermaechtnisses und dem Gesamtwerte des Nachlasses erhalten bleibt. Ob der Erbfall sich vor oder nach der Waehrungsreform ereignet hat, ist gleichgueltig, denn fuer die Bestimmung des Wertes, den der Nachlass nach Eintritt der Veraenderung in den wirtschaftlichen Verhaeltnissen hat, kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalles, sondern nur auf den Zeitpunkt an, in dem der Bedachte das Zugewendete erhaelt. Diese vom RGRKomm. in Anm. 3 zu ? 2171 BGB fuer die Frage der Aufwertung vertretene Ansicht (anderer Meinung KG in JW 1926 1589 und RG in JW 1929 585) ist auch hier als zutreffend anzusehen. Auch ? 2084 BGB stellt es allein auf den Erfolg ab, den eine letztwillige Verfuegung haben soll. Daher ist auch bei der ergaenzenden Auslegung allein der Erfolg massgebend. Dieser tritt aber erst ein, wenn der Bedachte die Verfuegungsgewalt ueber das Vermachte erhaelt. Deshalb ist auch dieser Augenblick fuer die Berechnung des Vermaechtnisses als massgebend anzusehen. Es kann also angenommen werden, dass der Erblasser, wenn er die Umwertung des Nachlasses im Verhaeltnis 10:1 vorgesehen haette, gewollt hatte, dass auch das Vermaechtnis im gleichen Verhaeltnis in DM ausgezahlt wuerde. Auf keinen Fall darf jedoch schematisch verfahren werden. In jedem einzelnen Fall ist der Wert des Vermoegens des Erblassers vor der Waehrungsreform, das Verhaeltnis des Vermaechtnisses zu ihm und der Wert des Nachlasses nach der Waehrungsreform zu ermitteln und so die Hoehe des Vermaechtnisses nach der Waehrungsreform zu bestimmen. Es ist jedoch auch moeglich, dass sich aus besonderen Umstaenden ein anderer Wille des Erblassers ergibt, so, wenn aus dem Testament oder aus sonstigen Tatsachen, die zur Auslegung herangezogen werden muessen, hervorgeht, dass die Hoehe des Vermaechtnisses ohne Ruecksicht auf den Wert des Gesamtnachlasses festgesetzt ist, z. B. dann, wenn der Erblasser dem Bedachten unter allen Umstaenden eine bestimmte Summe zuwenden wollte, damit dieser sie zu einem bestimmten Zwecke gebrauchen sollte. Dann ist eine ergaenzende Auslegung nicht moeglich. Ebenfalls ist fuer eine ergaenzende Auslegung in dem dargestellten Sinne kein Raum, wenn feststeht, dass der Erblasser ueber den Wert seines Vermoegens ueberhaupt keine Vorstellung gehabt hat. Die I. interzonale Tagung der Vereinigung demokratischer Juristen Die I. interzonale Tagung der Vereinigung demokratischer Juristen, die am 16. Juli 1949 in Berlin unter dem Vorsitz des Praesidenten der Deutschen Justizverwaltung, Max Fechner, stattfand, war das erste Zusammentreffen demokratischer Juristen aus allen Zonen Deutschlands mit dem Ziel, Mittel und Wege zur Koordinierung ihrer Arbeit im fortschrittlichen Geiste und zur Schaffung einer staendigen Einrichtung als Grundlage fuer eine solche Arbeit zu finden. Darueber hinaus war sie der erste Schritt zum Anschluss der deutschen demokratischen Juristen an die Juristenorganisationen anderer Voelker, durch den die Moeglichkeit geschaffen wird, der Rechtsentwicklung in Deutschland im Erfahrungsaustausch mit den Traegern des Rechtsbewusstseins anderer Voelker neue Impulse und neue Entwicklungsmoeglichkeiten zu geben. Praesident Fechner wies in seiner Begruessungsansprache auf die bisherige Arbeit der internationalen Vereinigung demokratischer Juristen sowie darauf hin, dass in der letzten Zeit von demokratischen Juristen Deutschlands, insbesondere der sowjetischen Besatzungszone, bereits der Versuch unternommen war, diesen Anschluss an die Juristenorganisationen anderer Voelker zu finden, und dass die Tagung das Ergebnis dieser bisherigen Bemuehungen gewesen sei. Er konnte berichten, dass die Aufnahme der deutschen Vereinigung in die Internationale Vereinigung von dieser bereits genehmigt worden sei, und konnte Begruessungsschreiben und Telegramme des Vorstands und des Sekretaers der Internationalen Vereinigung sowie der polnischen Vereinigung verlesen. Dabei fand das Schreiben der polnischen Vereinigung besonderen Beifall, in dem diese zu erkennen gab, dass die polnischen Juristen trotz der Verbrechen, die das deutsche Volk an dem polnischen Volk begangen hat, kein Rachegefuehl gegenueber den fortschrittlichen Kraeften Deutschlands hegten, sondern das demokratische Deutschland als einen wesentlichen Teil des maechtigen Friedenslagers ansehen. Weiterhin verlas er Begruessungsadressen des Kammergerichtspraesidenten und des Berliner Magistrats. Unter den Teilnehmern der Konferenz konnte er Vertreter der demokratischen Parteien, der anderen Verwaltungen, der Universitaeten, der Berliner Anwaltskammer, der Volksrichterschulen und der Studenten begruessen. Als besonders bedeutungsvoll bezeichnete er die Tatsache, dass auch eine Anzahl Vertreter der demokratischen Juristen der Westzonen zu der Tagung erschienen waren, die, wie die spaetere Diskussion ergab, die Probleme der Demokratisierung der Justiz im gleichen aufgeschlossenen Sinne sehen, wie es in der sowjetischen Besatzungszone seit Jahr und Tag der Fall ist. Die Reihe der Begruessungsansprachen an die neue Vereinigung eroeffnete der Vizepraesident der Deutschen Justizverwaltung, Dr.Melsheimer, der unter Hinweis auf die schweren Fehler der Justiz in der Vergangenheit darlegte, dass die deutsche Justiz in ihrer Gesamtheit erst noch beweisen muesse, dass sie wirklich eine demokratische Justiz geworden sei und aus den Fehlem der Weimarer Zeit gelernt habe. Das gelte insbesondere fuer die Justiz des Westens, bei der angesichts des hohen Prozentsatzes von ehemaligen Pgs, die in ihr taetig sind, die Gefahr bestehe, dass sie wieder der Reaktion dienstbar gemacht wuerde. Eine solche Justiz koenne weder ihre deutschen noch die ihr international zufallenden Aufgaben erfuellen. Nur in der sowjetischen Besatzungszone seien erfolgreiche Schritte zur wirklichen Demokratisierung der Justiz unternommen worden. Professor Dr. Kaestner, der die Gruesse des Deutschen Volksrats und der VVN ueberbrachte, stellte als die Grundlage fuer die Rechtseinheit die politische Einheit Deutschlands heraus und unterstrich die Verpflichtung aller demokratischen Juristen, das wahre Recht zu suchen, um dem deutschen Volk wieder den Glauben an das Recht zu geben. Professor Dr. D e r s c h , der Dekan der juristischen Fakultaet der Humboldt-Universitaet in Berlin, wies darauf hin, dass zwar tatsaechlich und rechtlich eine Trennung zwischen der Hitler-Justiz und der neuen Justiz gemacht worden sei, dass aber trotzdem noch ein scharfer Kampf zu fuehren sei, bis ein wirkliches volksnahes demokratisches Recht Wirklichkeit geworden sei. Er stellte die Unterstuetzung der juristischen Fakultaeten fuer diesen Kampf in Aussicht und betonte die besondere Bedeutung, die der Ausbildung des juristischen Nachwuchses hierbei zukomme. Herr Jendretzky als Vertreter der demokratischen Parteien stellte fest, dass die Tagung weit mehr als eine nur innerdeutsche und nur die Juristen angehende Angelegenheit sei und wuenschte, dass von ihr neue Impulse auch fuer die Einheit Berlins ausgehen wuerden. Professor Dr. Steiniger, der Praesident der deutschen Verwaltungsakademie, betonte die Notwen- m;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, mit diesen Nachweismitteln und -methoden wirksam zu arbeiten, um schon bei -der c-renz-passage die Versuche der Einschleusung von Rauschgift weitgehend zu erkennen -und zu unterbinden. In Abhängigkeit von der Bedeutung und der Aussagekraft der Hinweise sind Entscheidungen über Maßnahmen zur Informationsverdichtung oder zur Speicherung Ablage des Materials zu treffen.

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