NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 167 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 167); ?digkeit, dass alle demokratischen Juristen, die sich, ohne Nationalisten zu sein, als deutsche Patrioten fuehlten, ohne parteiliche Beschraenkung den Weg in die nationale Front finden muessten. In und mit der nationalen Front muesse die demokratische Justiz fuer ganz Deutschland erkaempft werden. Er wandelte den alten Spruch: ?fiat justitia, pereat mundus? in einen Leitspruch fuer alle demokratischen Juristen um: ?flat justitia ne pereat mundus?. Nach diesen und anderen Begruessungsworten hielt Generalstaatsanwalt Dr. Helm, Berlin, ein Referat zu dem Thema ?Die Bedeutung der demokratischen Justiz fuer die Einheit Deutschlands?. Er zeigte im ein-zelnendieUnterschiededer Rechtsentwicklung im Westen und Osten Deutschlands auf und wies darauf hin, dass zwar die westlichen Juristen, die auf der grossen VVN-Tagung im Maerz 1948 versammelt waren, bereits erkannt haetten, welcher nationale und welcher Rechtsnotstand in Deutschland herrschen, dass sie auch der Erklaerung Professor Dr. Geilers ihre Zustimmung gegeben haetten, dass die Rechtseinheit und die politische Einheit Deutschlands unabdingbare Forderungen des deutschen Volkes sein muessten, dass aber festgestellt werden muesse, dass Jahre nach dieser Tagung noch keine Ansaetze zu einer demokratischen Entwicklung oder zu einer wirklichen Aktivitaet in der Frage der Schaffung der Einheit Deutschlands im Westen zu spueren seien. Im Osten dagegen haetten die Volkskongresswahlen, die Annahme des Verfassungsentwurfs fuer die Deutsche Demokratische Republik und die Saeuberung der Justiz von Nazielementen bewiesen, dass man hier nicht nur mit Worten eine fortschrittliche Entwicklung verlange, sondern den Worten konkrete Taten folgen lasse. Im Osten Deutschlands habe man wirklich damit begonnen, die Diskrepanz zwischen dem formalen Recht und der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zu ueberwinden und damit bewiesen, dass man auch in der Justiz aus den Erfahrungen der vergangenen Zeit gelernt habe. Deshalb habe man in der sowjetischen Besatzungszone durch die Verfassungsbestimmungen sichergestellt, dass das Volk in allen wesentlichen Fragen des Rechtslebens mit-betimmen koenne. Die Forderung, dass die gesamte Struktur des Justizapparates gewandelt werden muesse, dass der Jurist sich nicht mehr als Herr des Volkes fuehlen duerfe, sondern zum Diener des Volkes werden muesse, sei der Verwirklichung nahe. Dr. Helm schloss sein Referat mit dem Goethewort: ?Es ist nicht genug, zu wissen, man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug, zu wollen, man muss es auch tun.? Zu dem Thema ?Das Voelkerrecht und der Frieden? sprachen Professor Dr. Baum garten und der Unterzeichnete. Das Referat Professor Baumgartens ist an anderer Stelle dieses Heftes abgedruckt1). In meinem Referat befasste ich mich zunaechst mit der historischen Entwicklung des Voelkerrechts von den Zeiten der Antike bis in die neueste Zeit, setzte mich mit der dualistischen Auffassung von dem Voelkerrecht auseinander und vertrat die monistische Theorie, nach der das Voelkerrecht kein heteronomes Recht gegenueber dem Staatsrecht sein darf, sondern sich zu einem ueberstaatlichen Recht entwickeln muss, da es nur dann einer fortschrittlichen Entwicklung gerecht werden und seinen tiefsten Sinn, naemlich die Kriegsverhuetung, verwirklichen kann. Ich eroerterte die Entwicklung des Abruestungsgedankens und insbesondere die Aufgaben der UN und kam zu dem Ergebnis, dass in der Weltfriedensbewegung erstmalig in der Geschichte die Voelker selbst sich organisiert und ihren Willen zum Ausdruck gebracht haetten, sich nicht mehr ungefragt zur Schlachtbank fuehren zu lassen, sondern mit allen Mitteln den Weltfrieden zu wahren. Ich wies darauf hin, dass sich mit dem Beginn dieser Bewegung Moeglichkeiten abzeichneten, deren Tragweite vorerst noch gar nicht zu uebersehen sei und brachte die Ueberzeugung zum Ausdruck, dass das staendige Friedenskomitee in Paris mit seinen Laenderkomitees sich zu einer Macht weltpolitischen Ausmasses entwickeln wuerde, die vom Vertrauen der Voelker getragen und, aus ihr ihre Legitimation zum Handeln herleitend, jederzeit in der Lage sein wuerde, so zu handeln, wie es das Glueck der Voelker und der Weltfrieden erforderten. Frau Landgerichtspraesident Dr. Hilde Neumann referierte dann ueber die Aufgaben der Vereinigung und behandelte in ihrem Referat sehr interessante und bedeutsame Probleme. Sie zeigte in einzelnen Beispielen auf, welches ungeheure Gebiet nicht nur organisatorisch zu erfassen, sondern vor allen Dingen mit Geist und Blut zu erfuellen sei,. Sie sicherte zu, dass die Vereinigung nicht formal-juristische Fragen behandeln werde, wie es exclusive Juristenvereine frueherer Praegung zu tun pflegten, dass diese Vereinigung auch keine Standesorganisation im alten Sinne sein wuerde; ihr Ziel sei es vielmehr, alle demokratischen Juristen zusammenzufassen, damit diese in Zusammenarbeit mit den Praktikern der Wirtschaft, der Verwaltung und der Polizei Mittel und Wege finden koennten, um die Demokratisierung der Justiz durchzufuehren. Vor Eintritt in die Diskussion brachte Wilhelm K o e n e n als Leiter des Sekretariats des deutschen Volksrats eine Entschliessung ein, in der gegen die ungerechtfertigte Verhaftung Max Reimanns schaerfstens Protest eingelegt wird. Die Entschliessung wurde, nachdem Koenen noch ueber seine interessanten Verhandlungen ln den Westzonen mit den Vertretern der britischen Militaerbehoerde und dem Ministerpraesidenten von Nordrhein-Westfalen ueber den Fall Reimann berichtet hatte, einstimmig angenommen. Die Diskussion selbst wurde von dem Oberrichter am Oberlandesgericht Gera, Dr. Grossmann, eingeleitet, der in den Mittelpunkt seiner Ausfuehrungen die Forderung auf Auslieferung der beruechtigten Nazi-Verbrecherin Ilse Koch stellte. Auch hierzu wurde eine Resolution einstimmig angenommen. Aus der weiteren Diskussion waren besonders bemerkenswert die Ausfuehrungen der Vertreter der Juristen der westlichen Besatzungszonen Dr. W e s s i g , Behringer- Scheible, Eisner und G1 oe g g -ler, die ein anschauliches Bild von den unhaltbaren Zustaenden in der Justiz des Westens lieferten und darueber berichteten, welches Unverstaendnis fuer die Rechtsentwicklung der sowjetischen Besatzungszone im Westen Deutschlands herrsche. Sie sagten ihre Mitarbeit im Kampf gegen die Hetze wider die Justiz der sowjetischen Besatzungszone und fuer die Weckung der demokratischen Justiz auch im Westen Deutschlands zu. Frau Hauptabteilungsleiter Benjamin von der Deutschen Justizverwaltung ging in ihrem Dikussions-beitrag davon aus, dass in der sowjetischen Besatzungszone als entscheidende Voraussetzung fuer die Demokratisierung der Justiz die Entwicklung des demokratischen Richters erkannt ist. Diesem Ziel galten die verschiedenen Massnahmen der Personalpolitik, die restlose politische Bereinigung, die Schaffung des ?Volksrichters?. Dadurch sei ein entscheidender Umbau in der sozialen Struktur der Richterschaft erreicht, dem nun auch die weitere ideologische Klaerung und Entwicklung folgen muesse. Sie betonte, welche Bedeutung die Gruendung der Vereinigung demokratischer Juristen und ihr Anschluss an die internationale Vereinigung fuer die deutschen Juristen habe. Es sei damit auch auf dem Gebiete des Rechts der Zusammenhang mit der internationalen Entwicklung wiederhergestellt. Der Blick auf das, was ausserhalb Deutschlands in den fortschrittlichen Laendern geschehe, werde gerade auch den aufgeschlossenen Juristen im Westen Deutschlands klar machen, dass das, was in der Ostzone auf dem Gebiete der Justiz in Angriff genommen ist, nicht isoliert dastehe, nicht willkuerlich von einzelnen ausgedacht sei, sondern der allgemeinen demokratischen Entwicklung auf dem Gebiete der Justiz entspreche. Herr S c h a u 1 vom Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission wies auf die unheilvollen Folgen der Zerreissung Deutschlands fuer die deutsche Wirtschaft hin und zeigte auf, wie hierdurch auch fuer die taegliche Praxis des Juristen Schwierigkeiten entstehen. Er wies nach, dass wesentliche Bestimmungen des sogenannten Bonner Grundgesetzes das Potsdamer Abkommen, das Bestandteil des Voelkerrechts sei, verletzten und forderte, dass schnellstens Gespraeche ueber die nationale Existenz Deutschlands in Gang kaemen. Professor Dr. Steiniger stellte bestimmte Forderungen an den demokratischen Hochschullehrer heraus und verlangte insbesondere, dass die Hochschullehrer bei der Darstellung ihrer Lehre vollstaendig seien und Sich der Muehe unterzoegen, auch die von 167 l) V*l. Seite 163 dieses Heftes.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zuzusenden Weisungen der am Strafverfahren beteiligten Organe in Bezug auf die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges sind umgehend durchzusetzen, wenn sie nicht gegen die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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