NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 159 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 159); ?eigenen Betrieben ueberwiesenen Beitraege und vor allem die von diesen abgefuehrten Gewinne (s. unten IV.) fliessen. Zugleich ist er Leiter der in der Vereinigung beschaeftigten Werktaetigen. Was ist dann der Sinn der juristischen Person, die die Vereinigung ist? Der entscheidende Unterschied der geplanten Wirtschaft gegenueber der ungeplanten Wirtschaftsweise ist, dass die Ptroduktionseinheiten nicht mehr unabhaengig voneinander, sondern aufeinander abgestimmt produzieren. Die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die neben der betrieblichen Arbeitsteueung bestehen bleibt, erfolgt nicht mehr blind, entsprechend den wie Naturgesetze wirkenden oekonomischen Gesetzen, sondern bewusst, entsprechend dem von Menschen aufgestellten Plan. An die Stelle der privaten Austauschbeziehungen, des Schuldrechts, treten in wachsendem Umfang die Buchfuehrung und die Rechnungslegung. Die Vereinigungen dienen der wirtschaftlichen Rechnungslegung der ihr angeschlossenen volkseigenen Betriebe, die untereinander und zu anderen Produktionseinheiten und Konsumenten schuldrechtliche Beziehungen haben. Die Vereinigung bilanziert selbstaendig die Aktiva und Passiva der ihr angeschlossenen Betriebe. Ihr Eigenkapital ist gleich der Summe der Eigenkapitale der ihr zugehoerigen Betriebe zuzueglich des Eigenkapitals der Vereinigung39). Verluste eines ihr angeschlossenen volkseigenen Betriebes koennen mit Gewinnen eines anderen ausgeglichen werden. Sinn der Vereinigung ist also die Zusammenfassung fachlich gleicher, unter Umstaenden auch fachlich aufeinander angewiesener volkseigener Betriebe. Die einheitliche Leitung und Wirtschaftsfuehrung dieser Betriebe soll durch sie erzielt und gesichert werden. Dafuer musste eine Rechtsform gegeben werden, als die nur die juristische Person in Betracht kam. Ihr Inhalt ist das Anweisungsrecht gegenueber den angeschlossenen volkseigenen Betrieben, das Recht zur Planung fuer diesen Bereich und zur Ueberwachung und Kontrolle der Planung. In dieser leitenden und kontrollierenden Taetigkeit und den erforderlichen Befugnissen dazu liegen der Sinn und Inhalt der juristischen Person im Recht der Wirtschaftsplanung. Eine alte juristische Form erhaelt damit einen neuen Inhalt, einen neuen Sinn, naemlich den, eine Willens-buedung fuer das Volk als Souveraen und Eigentuemer zu ermoeglichen. Dieser von der Vereinigung gebildete T Wille ist von den Leitern der volkseigenen Betriebe zu vollziehen. Andererseits ist ihre Willensbdldung Vollzug des Wuelens uebergeordneter Organe, der DWK, des Sekretariats der DWK, spaeter eines Repraesentativorgans des Volkes, und der entsprechenden Organe in den Laendern und Gemeinden. Die konkrete Form der Anstalt des oeffentlichen Rechts ist vor allen anderen Formen deswegen fuer sie geeignet, weil sie das Anweisungs- und Aufsichtsrecht des sie gruendenden staatlichen Organs sichert, ihre nur relative Selbstaendigkeit, ihre Abhaengigkeit zum Ausdruck bringt, und weil andererseits die Anstalt des oeffentlichen Rechts eine relativ farblose Form der juristischen Person ist, die Beweglichkeit gewaehrt, da sie in der Praxis noch keine erstarrte Organisationsform gefunden hat. IV. Die individuelle und gesellschaftliche Aneignung des Gesamtproduktes Fuer die Aufdeckung des Wesens des jeweiligen Eigentumsrechts ist nicht allein die Antwort auf die Frage, wer ueber die Produktionsmittel verfuegt (oben III.), von Bedeutung. Entscheidender ist, wem das Produkt des Arbeitsprozesses gehoert. Die bisher erwaehnten Befugnisse (Besitzrecht, Verfuegungsrecht zur Realisierung des Tauschwertes, Nutzungsrecht des Gebrauchswertes) sind erforderlich zur Durchfuehrung des Arbeitsprozesses und zur Umwandlung des gegenstaendlichen Produktes der Arbeit in die Geldform. Es ist nunmehr zu untersuchen, wer zum Empfang des in den volkseigenen Betrieben in die Geldform umgewandelten Sachprodukts berechtigt ist. Von dem Gesamterloes sind zunaechst die Ausgaben fuer die ver- ") VO ueber die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe vom 12. Mai 1948, ZVOB1. 48/148, VIII, 12. wendeten Produktionsmittel, in denen sich die Arbeitsleistungen von Werktaetigen anderer Betriebe verkoerpern, zu decken. Der verbleibende Rest ist der Geldwert der in dem Betrieb durch Kombination mit den Produktionsmitteln geleisteten Arbeit. Die im Betrieb vereinigten Werktaetigen erhalten diesen Betrag nicht unmittelbar, je nach ihrer Leistung, zur individuellen Konsumtion, sondern nur einen Anteil dieses Betrages als Entgelt. Nur ein Teil des Arbeitsprodukts wird also von den Werktaetigen unmittelbar zur mdiviauenen Konsumtion juristisch als Forderungsrecht angeeignet. Ein anderer Teil, der sogenannte Gewinn, wird gesellschaftlich angeeignet und steht den Werktaetigen nur mittelbar, ueber die Leistungen des Staates, zur Verfuegung. Das Wesen des Volkseigentums ist somit individuelle Aneignung eines Teiles des Produkts der gemeinschaftlichen Arbeit und zugleich gesellschaftliche Aneignung des verbleibenden Teils. Volkseigentum ist das Recht auf individuelle Aneignung eines Teils des Produkts der eigenen Arbeit40) und gesellschaftliche Aneignung des verbleibenden Teds, der zur Bestreitung der Kosten fuer gemeinschaftliche Ausgaben bestimmt ist und nur mittelbar den Werktaetigen wieder zufliesst. Das Wesen des kapitalistischen Privateigentums ist die Aneignung des Mehrwerts, es ist das Recht auf Ausbeutung mittels Rechtsgeschaefts. Bei der Umwandlung des kapitalistischen Privateigentums in Volkseigentum entspricht der privat angeeignete Mehrwert der gemeinschaftlichen Arbeit der Lohnarbeiter, der Profit, dem Teil des Arbeitsprodukts, der nunmehr gesellschaftlich angeeignet wird. Es waere sachwidrig, wenn man auf Grund dieser Sachlage bei der Umwandlung das Volkseigentum als das Recht auf gesellschaftliche Aneignung des Mehrwertes bestimmen wuerde. Denn Mehrwert ist das Produkt fremder, imbezahlter Arbeit; fremd, d. h. Aneignung durch einen, der vom Arbeitenden verschieden ist, unbezahlt, d. h., dass der Lohnarbeiter keine Gegenleistung fuer diesen Teil seines Arbeitsproduktes erhaelt. Der gesellschaftliche Anteil des Arbeitsproduktes fliesst beim Volkseigentum zum Teil dem Kollektiv gemeinsam, zum Teil staatlichen Stellen zu. Das Kollektiv ist die Vereinigung der im Betriebe arbeitenden Werktaetigen; es ist dem einzelnen gegenueber nichts Fremdes, sondern nur ein Ganzes, dessen Teue er ist. Der Staat ist sein Staat. Der Staat in der Wirtschaftsplanung ist seinem Typ nach Staat der Werktaetigen. Der Inhalt der Staatsgewalt ist durch das neue Eigentumsrecht, das Volkseigentum, bestimmt. Ueber die Verwendung des gesellschaftlichen Anteils des Arbeitsprodukts bestimmt der einzelne Werktaetige als Angehoeriger des souveraenen Volkes durch seine staatlichen und gesellschaftlichen Organe mit. Dieser Anteue wird in seinem Interesse verwendet und fliesst ihm mittelbar als Gegenleistung fuer die getane Arbeit in mannigfacher Form wieder zu. Die Bestimmung des Volkseigentums als des Rechts auf gesellschaftliche Aneignung des Mehrwerts wuerde weder das neue Verhaeltnis des Menschen zum Produktionsmittel und damit zur Arbeit noch den neuen Inhalt der Staatsgewalt sachgetreu erfassen. Unmittelbare, gesellschaftliche, insbesondere staatliche Aneignung des Mehrwerts ist vielmehr das Wesen des dem kapitalistischen Staat als Fiskus gehoerenden staatlichen Eigentums. In der kapitalistischen Produktionsweise ist der Staat seinem Typ nach Herrschaft der Kapitalisten, gleichgueltig, welche Staatsform er haben mag. Dieser Staat eignet sich durch die Steuern juristisch in Form einer oeffentlich-rechtlichen Verpflichtung einen Teil des Mehrwerts an. Der so angeeignete Mehrwert dient der Sicherung der Herrschaft des Kapitals, der Sicherung des Rechts auf Ausbeutung, denn der Inhalt der Staatsgewalt ist wiederum durch sein Eigentumsrecht bedingt. Im staatlichen Apparat wird kein Mehrwert produziert, sondern verbraucht. Der Lohnarbeiter zahlt in dieser Gesellschaftsordnung letzten Endes die Kosten fuer Heer, Polizei, Justiz und Buerokratie, also fuer die 40) Lohn ist dagegen oekonomisch der Tauschwert des Gebrauchswerts der Ware Arbeitskraft (der Kosten fuer die Reproduktion der Arbeitskraft), juristisch das Aequivalent, die Forderung aus einem Austauschvertrag, dem Arbeitsvertrag. Der arbeitende Mensch erscheint juristisch in der Grundform der kapitalistischen Produktionsweise, die alle menschlichen Beziehungen kommerzialisiert, in der Warenform. 159;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Im Ergebnis der weiteren Klärung der Frage Wer ist wer? in der Untersuchungsarbeit wurden wiederum Informationen, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet, erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen.

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