NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 148 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 148); ?ist der ,Einwand der Revision beseitigt, die Anwendung des ? 181 a StGB in der Fassung vom 24.11.1933 sei mit den Allgemeinen Anweisungen an die Richter unvereinbar. Ueberdies ist aber nach diesen Anweisungen eine Ueberschreitung der vor dem 30.1.1933 angedrohten Strafen dann zulaessig, wenn ?eine hoehere Strafe wegen der kriminellen Vergangenheit des Angeklagten oder der haeufigen Wiederholung des Vergehens gerechtfertigt erscheint?. Auch diese Voraussetzungen sind hier erfuellt; denn der Angeklagte ist. Anm.: Der Entscheidung duerfte zuzustimmen sein. Fuer die Rechtsanwendung in der sowjetischen Besatzungszone ist lediglich zu bemerken, dass eine den Allgemeinen Anweisungen fuer Richter nach der Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin vom 10. Mai 191(6 BK/O (1(6) 208 entsprechende Vorschrift fuer die Zone nicht besteht. D. Red. KRG Nr. 50, ? 43 StGB. Versuch eines Verbrechens gemaess Art. I KRG Nr. 50 durch Massnahmen eines Betriebsleiters, die auf Verlagerung des Betriebes, insbesondere eines groesseren Stofflagers, nach dem Westen gerichtet waren. OLG Halle, Urteil v. 22.4.1949 Ss 34/49. Aus den Gruenden: Bei der Abgrenzung des Versuchs von der straflosen Vorbereitungshandlung hat sich in der Rechtsprechung die Auffassung durchgesetzt, dass als Beginn einer Ausfuehrungshandlung im Sinne von ? 43 StGB auch Handlungen anzusehen sind, die zwar noch nicht unmittelbar zum gesetzlichen Tatbestand gehoeren, aber vermoege ihrer notwendigen Zusammengehoerigkeit mit einer Tatbestandshandlung fuer die natuerliche Auffassung als deren Bestandteil erscheinen. Von diesem in der Rechtslehre entwickelten Grundgedanken aus hat das Reichsgericht z. B. den Beginn der Ausfuehrungshandlung eines Devisenvergehens darin gefunden, dass der Taeter Geldscheine in einer Fussmatte seines Kraftwagens einnaehte, obwohl sich die Fussmatte noch in der Wohnung befand (RGSt. 71, S. 53). In einer anderen Entscheidung ist der Beginn der Ausfuehrung eines Devisenvergehens darin erblickt worden, dass der Taeter zum Zwecke des Devisenvergehens Geldmittel in seiner Wohnung ansammelte, um sie spaeter in einem vorbereiteten Tank seines Kraftwagens zur Grenze zu bringen (RG, Hoechst-richterliche Rechtsprechung 1940, Nr. 1051). Fuer das aehnliche Gebiet der Ausfuhrvergehen hatte das Reichsgericht schon in frueheren Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass das Unternehmen der Ausfuhr je nach Lage des Falles schon in Handlungen erblickt werden koenne, die auf den Erwerb einer auszufuehrenden Sache gerichtet sind, wenn der Erwerb und der Versuch der Ausfuhr auf Grund eines von vornherein gefassten Vorsatzes in ununterbrochener Zeitfolge und in unmittelbarem Zusammenhang miteinander vorgenommen werden (RGSt. 54, S. 305, 306; 58, S. 72). Diese Grundsaetze einer freieren, der natuerlichen Auffassung und den Beduerfnissen des praktischen Lebens entsprechenden Auslegung des Versuchsbegriffs, die das Reichsgericht auch in einer Reihe weiterer Entscheidungen vertreten hat (vgl. Ebermayer, 6. Aufl. Anm. B 2 zu ? 43 StGB; Olshausen, 12. Aufl., Anm. A4 zu ? 43 StGB), haben heute gerade fuer das Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts besondere Bedeutung, da der Zweck der Wirtschaftsstrafgesetze nur erreicht werden kann, wenn strafbare Handlungen, die den Aufbau der Wirtschaft oder die Versorgung der Bevoelkerung stoeren, schon in einem moeglichst fruehen Anfangsstadium erfasst werden. Im vorliegenden Falle hatte der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts die Absicht, den Betrieb insbesondere auch ein groesseres Stofflager nach der Westzone zu verlagern. Das Landgericht ist bei der Beurteilung dieses Verhaltens zutreffend davon ausgegangen, dass die Betriebsverlagerung, wenn sie zur Vollendung gekommen waere, hinsichtlich der mitverlagerten zwangsbewirtschafteten Gueter insbesondere der Stoffe als Verbrechen nach Art. I des Kontrollratsgesetzes 50 anzusehen gewesen waere, da der Plan des Abtransportes dieser Gueter den Vorsatz einschloss, sie der ordnungsmaessigen Bewirtschaftung zu entziehen. Es bedarf keiner Ausfuehrung, dass in einer solchen Massnahme, soweit sie die zwangsbewirtschafteten Stoffe betrifft, eine ?Entwendung? im Sinne von Art. I des Kontrollratsgesetzes 50 zu erblicken ist. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte auch bereits mit der Ausfuehrung dieses nicht zur Vollendung gelangten Verbrechens begonnen. Er hatte zum Zwecke der Betriebsverlagerung an einem Ort der Westzone Geschaeftsraeume gemietet, die erforderliche Konzession erlangt und die Mitgesellschafter der unter dem Namen ?S GmbH? zugelassenen Firma gefunden. Er hatte ferner seine eigene Uebersiedlung nebst der seiner engsten Mitarbeiter vorbereitet Ein PKW und ein Opel-Lieferwagen der Firma, einige Maschinen und Stoffe sowie private Haushaltsgegenstaende sollten mitgenommen werden. Die Stolle sollten von dem Mitangeklagten K. mit einem Lastwagen transportiert werden. Fuer die Abfahrt war der 25. Oktober 1948 vorgesehen. Ein Teil der Privatsachen war bereits in dem Opel-Lieferwagen verpackt. Das Landgericht hat aus allen diesen Handlungen in Anlehnung an die oben erwaehnte Rechtsprechung des Reichsgerichts geschlossen, dass der Angeklagte mit der Verlagerung des Betriebes und damit der Verschiebung der Stoffe bereits begonnen hatte. Diese Feststellung des Landgerichts ist nach den oben dargelegten Ausfuehrungen ueber die freiere, natuerliche Auffassung des Versuchsbegriffs rechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere konnte darin, dass der Tag des Abtransports bereits festgelegt, mit dem Verpacken einzelner Gegenstaende bereits begonnen war und die Fahrzeuge bereitgestellt waren, im Sinne der oben erwaehnten Rechtsprechung ein ueber die Vorbereitung der Verlagerung hinausgehender Anfang der Ausfuehrung des Entschlusses, die vom KRG 50 verpoente Handlung zu begehen, erblickt werden. Der Umstand, dass die Stoffe noch unberuehrt in den Regalen lagerten, steht dieser Auffassung nicht entgegen. Da die Betriebsverlagerung von dem Angeklagten als ein einheitliches Ganzes geplant war, kam es nur darauf an, ob der Angeklagte mit der Ausfuehrung der Verlagerung bereits begonnen hatte, auch wenn einzelne oder die Mehrzahl der in den Verlagerungsplan einbezogenen Gegenstaende von der Ausfuehrungshandlung zunaechst noch nicht unmittelbar beruehrt waren. Abgesehen hiervon hatte der Angeklagte auch hinsichtlich der Stoffe bereits mit der Ausfuehrungshandlung begonnen, indem er mit dem Fuhrunternehmer K., der die Stoffe mit seinem LKW abtransportieren sollte, ueber den Abtransport verhandelt und als Tag des Abtransportes den 25. Oktober 1948 festlegte. Durch diese Verhandlung mit dem Fuhrunternehmer war der Angeklagte aus dem Stadium d?r Vorbereitungshandlungen in Handlungen eingetreten, die immittelbar der Verwirklichung der strafbaren Handlung naemlich dem Abtransport in die Westzone dienen sollten, und die daher als Beginn der Ausfuehrungshandlung im Sinne von ? 43 StGB angesehen werden koennen. Die Feststellung des Landgerichts, dass der Angeklagte sich des Versuchs einer Entwendung bewirtschafteter Waren im Sinne von Art. I des Kontrollratsgesetzes 50 schuldig gemacht habe, unterliegt daher keinem rechtlichen Bedenken. oeffentliches Recht ?? 2, 12 Gaststaettengesetz. Ist ? 12 GaststG einer erweiternden Auslegung faehig; kann insbesondere die Zuruecknahme einer Gaststaettenerlaubnis auf Umstaende gestuetzt werden, die das Gesetz lediglich als Versagungsgruende anerkennt? Verwaltungsgerichtshof Schwerin, Urteil v. 29. 3.49 II S 53/48. Der Klaeger erhielt im Fruehjahr 1946 vom Beklagten, dem Rat der Stadt G., mit Ruecksicht auf die Naehe des Bahnhofes und des starken Reiseverkehrs die Konzession zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft. Der Klaeger richtete in den Kellerraeumen einen Back- und Kuechenbetrieb ein und beschaeftigte dort zeitweise bis zu 7 Personen. In den Raeumen war bisher von seinem Vorgaenger P. ein sog. Tagescafe betrieben worden. Der bisherige Inhaber P. stellte selbst die Backwaren her, beschaeftigte aber im Backbetrieb 148;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Abteilung mit dem Untersuchungsorgan anderen Diensteinheiten Staatssicherheit oder der Deutschen Volkspolizei zu koordinieren. Die Hauptaufgaben des Sachgebietes Gefangenentransport und operative Prozeßabsicherung bestehen in der - Vorbereitung, Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der veps er c; Ün beim Vollzua der Unrertsuchuhgshaf festzust Unzulänglichkeiten eilen und das zürn Anlaß für diplomatische Aktivitäten zu nehmen.

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