NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 141 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 141); ??Um eine lebendigere und engere Verbindung der Justiz mit dem Volk herzustellen, ist es notwendig: a) regelmaessig, moeglichst?monatlich, Justizausspracheabende zu veranstalten; b) Veranstaltungen in Betrieben und auf dem? Dorf durchzufuehren, auf denen die Rechtsfragen eroertert werden, die die Werktaetigen besonders angehen und interessieren; c) in groesseren Abstaenden ueber die Arbeit der Justiz in einem bestimmten Zeitraum Bericht zu erstatten.? Demgemaess werden jetzt die Justizveranstaltungen in drei verschiedenen Formen durchgefuehrt: 1. als Justizaussprachen, die vor geladenen Vertretern der Organisationen, Behoerden, Betriebe und der Rechtsanwaltschaft, also in einer beschraenkten Oeffentlichkeit, stattfinden und bei denen das Schwergewicht auf einem gegenseitigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch liegt; 2. als Vortraege und Aussprachen in Betriebsversammlungen, Bauernversammlungen, sowie in staedtischen oder laendlichen Einwohnerversammlungen, die im wesentlichen der Aufklaerung und Vorbeugung dienen; 3. als oeffentliche Berichterstattungen, die ebenfalls in Betrieben, auf dem Dorfe und in Einwohnerversammlungen durchgefuehrt werden und bei denen die Richter und Staatsanwaelte ueber ihre Taetigkeit Rechenschaft ablegen. In der Praxis moegen diese drei Formen vielfach ineinander uebergehen. Es hat sich aber gezeigt, dass der gute Erfolg der Justizveranstaltungen wesentlich davon abhaengt, dass man sich vorher darueber klar wird, welchen Zweck sie haben sollen, und dass man danach sowohl das Thema wie den Ort und den Teilnehmerkreis auswaehlt. Wenn beispielsweise ein Richter fuer eine oeffentliche Veranstaltung in einer kleinen Stadt einen Vortrag mit dem Thema ?Rechtslehre und Marxismus? ansetzt, und zwar an einem Abend, an dem ein Operettentheater ein Gastspiel gab, und dann die resignierte Feststellung trifft, dass die Bevoelkerung ?eben lieber ins Theater geht?, so ist das wirklichkeitsfremd. Ein derartiger Vortrag soll in der Volkshochschule oder an einer aehnlichen Stelle gehalten werden. In den oeffentlichen Justizveranstaltungen dagegen sind andere, die Bevoelkerung unmittelbar interessierende Fragen zu behandeln. Ebenso schlecht gewaehlt ist ein Thema ?Einfuehrung in die Gerichtsverfassung? fuer eine oeffentliche Versammlung in einer kleinen Stadt. Wichtig ist auch, dass Sinn und Zweck der Veranstaltung schon aus der Einladung, die oeffentlich erfolgen soll, hervorgehen. Es sollten deshalb, wie das verschiedentlich schon geschehen ist, z. B. mit den Einladungen zu oeffentlichen Justizaussprachen bereits die Fragen, ueber die gesprochen werden soll, mitgeteilt, oder bei der oeffentlichen Berichterstattung die Prozesse, ueber die hauptsaechlich berichtet werden soll, bezeichnet werden. Oder man sollte dem Beispiel einiger Gerichte folgen, die in der Versammlung selbst Bogen ausgelegt haben, in denen den Versammlungsteilnehmern bestimmte Fragen vorgelegt wurden. Weiterhin empfiehlt es sich, schon bei der Vorbereitung der Veranstaltungen die zu behandelnden Themen moeglichst zu begrenzen, weil dann diese Themen wirklich in Ausfuehrlichkeit besprochen werden koennen. Das hat sich besonders bei solchen Veranstaltungen gezeigt, die im unmittelbaren Anschluss an einen in breitester Oeffentlichkeit durchgefuehrten Prozess durchgefuehrt wurden. So hatten die im Lande Sachsen fast stets aus Anlass grosser Kriegs- oder Nazi Verbrecherprozesse von der Justiz, in Verbindung mit der VVN, durchgefuehrten Veranstaltungen besonders grossen Erfolg. Viel Anklang bei der Bevoelkerung fand auch eine oeffentliche Aussprache, die in Schleusingen/Thuer. nach einem gerichtlichen Verfahren wegen eines Verstosses gegen den ? 218 stattfand und in der das Gesetz ueber die Unterbrechung der Schwangerschaft eingehend behandelt wurde. Dasselbe gilt fuer eine Veranstaltung in Merseburg, die sich an einen in breitester Oeffentlichkeit durchgefuehrten Prozess wegen umfangreicher Trans-portdiebstaehie anschloss. Alle diese Veranstaltungen dienten sowohl der oeffentlichen Berichterstattung wie auch der Aufklaerung und der Vorbeugung. Das Gericht hatte sich mit seiner Entscheidung vor dem Volk zu verantworten und konnte auf alle Fragen eingehen, die im Laufe des Prozesses in der Bevoelkerung aufgetaucht waren und jetzt gestellt wurden. Justizveranstaltungen, die den speziellen Zweck hatten, die Bevoelkerung aufzuklaeren und dadurch Straftaten zu verhueten, fanden anfangs fast nur auf dem Dorfe statt und dienten dazu, die Zahl der Verstoesse gegen die Ablieferungspflicht zu vermindern. In dem Masse aber, wie das Volkseigentum an Bedeutung gewinnt und auch das Bewusstsein fuer diese Bedeutung waechst, nimmt auch die Zahl der aufklaerenden Veranstaltungen ueber das Volkseigentum im allgemeinen und ueber die volkseigenen Betriebe im besonderen zu. Auch derartige Veranstaltungen werden am wirkungsvollsten dort durchgefuehrt, wo sie im Anschluss an einen bestimmten Prozess, z. B. wegen Diebstahls am Volkseigentum, in einem volkseigenen Betrieb selbst erfolgen. Besonders gute aufklaerende und vorbeugende Veranstaltungen hat in letzter Zeit das Amtsgericht Muehl-hausen/Thuer. durchgefuehrt. Es wurden in Muehlhausen selbst und in zahlreichen anderen Orten des Bezirks Vortraege ueber die Themen ?Pflichten der Lebensmittelhaendler?, ?Fehlmengen in den Lebensmittelgeschaeften? gehalten und in den Vortraegen und der Aussprache einschlaegige Faelle aus der Strafpraxis des Gerichts behandelt. An den Veranstaltungen nahmen Vertreter der Aemter fuer Handel und Versorgung, der Industrie-und Handelskammer und der Polizei, insbesondere aber zahlreiche Angehoerige des Lebensmittelgewerbes, teil. Eine dieser Veranstaltungen in Muehlhausen hatte ueber 400 Teilnehmer. In anderen Staedten des Bezirks waren zu solchen Veranstaltungen saemtliche Fleischer, Baecker, Gastwirte und Lebensmittelhaendler des Ortes und aus den umliegenden Doerfern erschienen. Dieser gute Besuch war auch darauf zurueckzufuehren, dass die Veranstaltungen auf den Nachmittag des Wochentages gelegt worden waren, an dem die Lebensmittelgeschaefte geschlossen sind. In der Aussprache, die sich an die Referate anschloss und die sehr offen gefuehrt wurde, konnten zahlreiche Irrtuemer aufgeklaert und dadurch manche Verfehlungen verhindert werden. Die vorbeugende und aufklaerende Taetigkeit der Gerichte sollte sich besonders auch an die Jugend wenden, deren Teilnahme an den allgemeinen Justizveranstaltungen noch verhaeltnismaessig gering ist. Es ist deshalb zu begruessen, dass das Amtsgericht Finsterwalde eine besondere Veranstaltung fuer die Jugend durchgefuehrt hat, an der die Schulen, besonders die Berufsschulen und die FDJ, beteiligt waren. Es wurden Fragen des Jugendschutzes und der Jugendkriminalitaet behandelt Das ist ein sehr wichtiger Weg, um ein engeres Verhaeltnis zwischen der Justiz und den mit der Erziehung der Jugendlichen befassten Kreisen herbeizufuehren. Die oeffentliche Berichterstattung ist noch nicht in dem notwendigen Umfange eingefuehrt worden. Eine Ausnahme bildet lediglich das Lar i Mecklenburg, wo die JustizVerwaltung schon Anf ang Juli 1948 die oeffentliche Berichterstattung fuer alle Justizbehoerden zur Pflicht machte (vgl. ?Neue Justiz? 1948 S. 161). Viele Richter machen es sich leicht und veranstalten an Stelle der Berichterstattung eine Art oeffentliche Rechtsberatung, in der sie Fragen der Teilnehmer der Veranstaltung ueber die Behandlung bestimmter Einzelfaelle beantworten. Nun ist eine Rechtsberatung durch staatliche Dienststellen sicher notwendig. Bei vielen Gerichten sind auch schon oeffentliche Rechtsberatungsstunden eingefuehrt worden. Eine solche Rechtsberatung kann aber nur von Wert sein, wenn sie als Einzelberatung erfolgt. In dem grossen Rahmen oeffentlicher Justizveranstaltungen kann sie nicht sorgfaeltig durchgefuehrt werden. Ausserdem kann es Vorkommen, dass der Richter spaeter, wenn er auf dem Gericht mit einem von ihm behandelten Einzelfall befasst wird, ganz anders entscheiden muss als bei der notwendigerweise fluechtigen Beantwortung in der Justizveranstaltung. Jedenfalls koennen solche Veranstaltungen die oeffentliche Berichterstattung, bei der Rechenschaft ueber die Arbeit der Justiz abgegeben werden soll, niemals ersetzen. Einige Veranstaltungen trugen einen zu sehr belehrenden Charakter und draengten die Teilnehmer in die Rolle minderjaehriger Schulkinder. Dabei sollten sich doch die Richter stets bewusst sein, dass auch sie von ihren Zuhoerern sehr viel lernen koennen und lernen 141;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen verwirklichen, Störungen verursachen und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Schaden zufügen kann. Es geht vor allem auch darum, rechtzeitig solche feindlich-negativen Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den-Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit im allgemeinen, im Beweisführungsprozeß im besonderen und bei der Realisierung jeder Untersuchungshandlung im einzelnen.

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