NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 140 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 140); ?KontroUabteikmg entschloss sich daher im Anschluss an eine Ueberpruefung des LG Halle, bei diesem Gericht in einem Noteinsatz von 8 Wochen aushilfsweise taetig zu werden mit dem Ziel, auf diese Weise zusaetzlich etwa 1000 Scheidungsprozesse zum Abschluss zu bringen. Dementsprechend arbeiten seit Mai 1949 die 8 Referenten der Abteilung (einschliesslich des Leiters) als Hilfsrichter in den Ehescheidungskammern des Landgerichts. Jeder erledigt bei Wahrnehmung eines Termintages pro Woche jeweils etwa 20 Sachen. Fuer die Referenten der Kontrollabteilung bedeutet diese Taetigkeit nicht nur eine angenehme Abwechslung, sondern sie gibt ihnen vor allem auch fruchtbringende Anregungen fuer ihre Kontrolltaetigkeit; sie verspueren wieder einmal die vorhandenen Schwierigkeiten am eigenen Leibe und haben gleichzeitig die Moeglichkeit, ihrer eigentlichen Aufgabe Verbesserungen einzufuehren dadurch zu dienen, dass sie ihnen geeignet erscheinende Methoden selbst praktisch erproben koennen. Bereits jetzt, nach Ablauf von etwa 3 Wochen, kann ? festgestellt werden, dass dem LG Halle und der Bevoel- kerung mit dieser Massnahme tatsaechlich geholfen und in den gesamten Geschaeftsbetrieb des Gerichtes ein belebendes Moment hineingetragen worden ist. Aber auch den Referenten der Kontrollabteilung hat die voruebergehende Rueckkehr in die Praxis manch neue Einsichten und Anregungen vermittelt. Paetzold Produktiver Einsatz von Strafgefangenen im Rahmen der Erfuellung des Zweijahrplanes Um den gestellten Anforderungen der Erfuellung und Uebererfuellung des Zweijahrplanes nachzukommen, koennen wir es uns nicht leisten, Tausende von Strafgefangenen zum Teil untaetig, zum Teil ungenuegend beschaeftigt in den Strafanstalten herumsitzen zu lassen. Auch vom Gesichtspunkte der Resozialisierung, die nur ueber den Weg des produktiven Arbeitseinsatzes verwirklicht werden kann, muss ein planmaessiger Einsatz der straffaellig Gewordenen erfolgen. Aus diesen zwei Gesichtspunkten heraus wurde in den Vereinigten Holzstoff- und Papierfabriken in Niederschlema zu Beginn dieses Jahres ein Arbeitslager errichtet. Es war zunaechst notwendig, im Fabrikgelaende ein Gebaeude zur Unterbringung der Strafgefangenen auszubauen und die erforderliche Inneneinrichtung (Bettstellen, Spinde usw.) zu beschaffen. Nach Fertigstellung wurden dort 86 Strafgefangene eingesetzt. Die Gefangenen geniessen, mit Ausnahme des Verbotes, das Fabrikgelaende zu verlassen, weitgehende Freiheiten, sind unvergittert untergebracht, haben Selbstverwaltung in jeder Beziehung. Sie unterstehen der Betreuung der Betriebsgewerkschaftsleitung sowie der Betreuung eines Gefaengnisausschusses. Die Gefangenen arbeiten in drei Schichten. Waehrend ihrer Freizeit halten sie sich im Gemeinschaftsraum auf. Die Schlafraeume befinden sich gesondert im ersten Stockwerk. Die Arbeitsdisziplin der Gefangenen, die pro Woche 48 Stunden im 3-Schichten-System arbeiten, ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, sehr gut. Unbefriedigend an dieser Regelung aber ist die Entlohnung der Strafgefangenen. Es ist ein voelliger Widersinn, diese bei einem produktiven Arbeitseinsatz von 48 Stunden pro Woche, dazu noch in Tag- und Nacht- schicht arbeitenden Menschen mit einer laecherlichen Arbeitsbelohnung von einigen Pfennigen abzuspeisen, wie dies heute noch die Arbeitsordnung vorsieht. Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert! Auch der Strafgefangene, wenn er produktiv taetig ist! Gekroent wird dieser Widersinn damit, dass man ungeachtet des produktiven Arbeitseinsatzes jedem Gefangenen noch pro Tag 1,50 DM Haftkosten berechnet. Dafuer, dass ein Gefangener pro Tag 8 Stunden produktive Arbeit leistet, soll er noch 1,50 DM zuzahlen! Seine Unterhaltskosten, die er dem Staat verursacht, duerften wohl mehr als abgegolten sein durch die Abfuehrung des Tariflohnes, den jeder, der einen Strafgefangenen beschaeftigt, an den Staat abfuehren muss! Um diesen Widersinn zu vermeiden und um den Einsatz der Strafgefangenen in diesem Arbeitslager fuer alle Beteiligten sinnvoll zu gestalten, ist folgende Regelung getroffen worden: Die Fabrik fuehrt den tarifmaessigen Tagelohn unter Abzug der Unterbringungsund Verpflegungskosten, die so der Strafgefangene in Umlage selbst traegt, an die Justizkasse ab. Diese berechnet fuer die betreffenden Strafgefangenen fuer die Zeit ihrer Beschaeftigung keine Haftkosten, wodurch zugleich unnoetige Verwaltungskosten erspart werden. Der uebrige Teil des Tariflohnes mehr als % fliesst der Justizkasse zu und dient zur Bestreitung anderer Kosten (z. B. Stellung von Arbeitskleidung usw.). Ausserdem erhalten die Gefangenen eine Arbeitsbelohnung von 50 Pfennig pro Tag, einen Betrag, der darueber sind wir uns klar voellig unzureichend ist. Die bis jetzt eingesetzten Strafgefangenen reichen bei weitem noch nicht aus, um allen Anforderungen im Rahmen des Zweijahrplanes gerecht zu werden. Der Einsatz weiterer Gefangener haengt aber von dem Ausbau eines Gebaeudes ab, der zur Zeit infolge der Schwierigkeiten der Materialbeschaffung nicht durchfuehrbar ist. Wegen des Mangels an Arbeitskraeften arbeiten die bereits eingesetzten Strafgefangenen auf freiwilliger Basis weit ueber 48 Stunden pro Woche hinaus, vornehmlich an Sonntagen, wo dringend Waggons zu entladen sind. Der dabei erzielte Mehrverdienst kommt den Gefangenen voll fuer ihre Familien zugute. Es zeigt sich aber, dass bei geschickter Ausnutzung aller Moeglichkeiten ein nutzbringender Einsatz von Strafgefangenen erfolgen kann, der auf der einen Seite geeignet ist, resozialisierend zu wirken, auf der anderen Seite aber auch den Aufbau unserer Wirtschaft unterstuetzt. Soll jedoch der produktive Arbeitseinsatz richtig zur Wirkung kommen, so ist es das Gebot der Stunde, schnellstens den alten Zopf abzuschneiden und die Strafgefangenen unter entsprechender Aenderung der grossen und kleinen Arbeitsordnung tarifmaessig zu entlohnen. Bei solch tarifmaessiger Entlohnung muss der Strafgefangene seine Familie selbst erhalten. Bei der jetzigen Handhabung faellt diese der oeffentlichen Fuersorge zur Last. Finanztechnisch ?buesst? die Finanzkasse gar nichts ein, sondern gewinnt, im Gesamtrahmen gesehen, durch Einsparung von Verwaltungskosten! Die Forderung lautet also: Fort mit jeder Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, auch im Straf Vollzug! Die Frage der Resozialisierung der straffaellig Gewordenen ist kein Finanzproblem, sondern ein soziales Problem! Amtsrichter Walter Kampfrad, Schneeberg oeffentliche Justizveranstaltungen - Erfahrungen und Lehren Von Hr. Hildegard Heinze, Hauptabteilungsleiter in der DJV Schon bald nach dem Beginn der Justiztaetigkeit im Jahre 1945 trat bei vielen Gerichten das Beduerfnis auf, eine enge Verbindung zur schaffenden Bevoelkerung zu finden. Sie begannen, Justizausspracheabende durchzufuehren. Das Justizministerium des Landes Brandenburg nahm diesen Gedanken auf, als es im Dezember 1945 allen Gerichten die Einfuehrung solcher Ausspracheabende mit den Vertretern der Parteien, der Massenorganisationen und anderer Behoerden empfahl. Das Justizministerium von Sachsen-Anhalt folgte mit einer aehnlichen Anordnung im September 1946. Die guten Erfahrungen, die in diesen beiden Laendern mit solchen Justizveranstaltungen gemacht worden waren, veranlassten die Deutsche Justizverwaltung, den Gerichten der Zone anlaesslich der Juristenkonferenz im Sommer 1948 die Durchfuehrung derartiger Veranstaltungen zur Pflicht zu machen. Diese Justizaussprachen, die in der Regel im Abstand von zwei Monaten und vor besonders eingeladenen Gaesten, also mit einem begrenzten Teilnehmerkreis stattfanden, genuegten aber auf die Dauer nicht, um eine wirklich breite Verbindung zwischen Justiz und Volk zu schaffen. Die von der Deutschen Justizverwaltung am 25. und 26. November 1948 veranstaltete Juristenkonferenz hat deshalb in einer Entschliessung folgendes festgestellt: 140;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben durch eine wirksame Kontrolle die ständige Übersicht über die Durchführung der und die dabei erzielten Ergebnisse sowie die strikte Einhaltung der Kontrollfrist, der Termine für die Realisierung der Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien und die ständige Information des Leiters der Diensteinheit über den erreichten Stand der Bearbeitung. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Werbegrundlagefil Zustandekommen der Entscheidung, in ihrem Vor- feld. Reaktion auf die Werbungsareumentalföfiw Haltung gegenüber den gestellten ForderuögjSd gegenüber der Verpflichtung und ihren Konsequenzen.

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