NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 129 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 129); ?Gesamtproduktes kann durch Preissenkung der Fertigprodukte bei gleichbleibender Entgelthoehe die relative Erhoehung des Anteils realisiert werden. 4. Das Eigentumsrecht sagt aus, wer ueber die Produktionsmittel und ueber das Produkt der Arbeit verfuegt. Hieraus ergibt sich, wer die wirtschaftliche und damit die politische Macht im Staate innehat. So ist das Volkseigentum die unerlaessliche Voraussetzung der Volkssouveraenitaet. Es ist die oekonomische Grundlage der realen Demokratie. Volkseigentum und Volkssouveraenitaet verschmelzen zu einer Einheit, in die allerdings nicht die ganze Breite der Volks Souveraenitaet eingeht15 * 1 2 3 4 5 6 7 8). Seine Rechte als Eigentuemer uebt das souveraene Volk durch die Organe aus, die es repraesentieren. Das ist fuer die Zone z. Z. die DWK, fuer die Laender sind es die Landtage hinsichtlich des von ihnen verwalteten Volkseigentums und fuer die Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) die entsprechenden Organe der Gemeinden und Kreise. Sie alle verwalten das Volkseigentum und unterstehen dem Zonenorgan, das den Gesamtwillen des souveraenen Volkes bildet. Im 15) Wenediktow, a. a. O., S. 22. Volkswirtschaftsplan kommt dieser Wille zum Ausdruck. Er enthaelt die. obersten Richtsaetze eine neue Qualitaet des Rechts fuer die Durchfuehrung des gesellschaftlichen Arbeitsprozesses. 5. Das Volkseigentum ist weiterhin die oekonomische Grundlage fuer die Entwicklung einer neuen Moral, des sozialistischen Humanismus, des auf wahren Erkenntnissen der gesellschaftlichen Zusammenhaenge beruhenden, bewussten gemeinsamen Zusammenwirkens der Werktaetigen. Das kapitalistische Privateigentum musste notwendig Recht und Moral in Widerspruch zueinander bringen. Es lehrte die Menschen taeglich: bereichert euch durch Ausbeutung. Es vertrieb dadurch die Moral aus dem Alltag des Lebens und versetzte sie in den Himmel des Ideals. Das Volkseigentum dagegen verbindet die Menschen wieder durch gemeinsame Interessen. Es lehrt den einzelnen taeglich, die Ziele und Aufgaben aller zu seinen eigenen zu machen und sie zu realisieren. Es ist somit ein entscheidender Erziehungsfaktor des alltaeglichen Lebens, das immer staerker auf das Verhalten der Menschen wirkt ais die, zumal buergerlich-heuchlerische, Moralrede. (Schluss des Artikels im folgenden Heft) Zur Heranbildung des neuen Richters: Zwei aktuelle Probleme (Ergebnisse einer Arbeitstagung bei der DJV) Von Hilde Benjamin, Hauptabteilungsleiter in der Deutschen Justizverwaltung Die ersten Kurse zur beschleunigten Ausbildung von Richtern und Staatsanwaelten begannen vor nun 3Yz Jahren, und heute sind 427 Absolventen als Richter, Staatsanwaelte und in der Justizverwaltung taetig. Es bestehen zur Zeit fuenf als Internate gefuehrte Schulen, an denen insgesamt rund 70 Lehrkraefte haupt- und nebenamtlich unterrichten. Zweifel und Skepsis gegen die sachliche Eignung der neuen Richter sind verstummt. Unsere ersten ?Kinder? sind herangewachsen zu Ministerialdirektoren, Landgerichtspraesidenten, Oberstaatsanwaelten und auch wir, die wir diese Entwicklung von ihren ersten Anfaengen an mit durchkaempft haben, auch wir haben viel, sehr viel gelernt. Die jetzt noch geaeusserte Ablehnung des ?Volksrichters?, wie wir sie besonders aus dem Westen hoeren, ist zwar bisweilen noch in das Gewand sachlicher Bedenken gekleidet, ihrem Wesen nach ist sie jedoch ausschliesslich Ablehnung dieser Entwicklung um ihrer demokratisierenden Wirkung willen. , Mitte Mai 1949 fand bei der Deutschen Justizverwaltung eine zweitaegige Konferenz der Leiter der Richterschulen statt; ihr besonderes Gesicht erhielt diese Tagung dadurch, dass sich unter den Schulleitern wie den weiter teilnehmenden Schulungsreferenten der Justizministerien und Seminarleitern der Schulen schon eine beachtliche Zahl von Absolventen befand. Die Konferenz gab nicht nur einen Ueberblick ueber den gegenwaertigen Stand der Ausbildung an den Richter schulen; sie gab wesentlich mehr: indem sieden Weg, den wir in den vergangenen drei Jahren zurueckgelegt haben, aufzeigte, wurde offenbar, wie diese ganze Arbeit Entwicklung bedeutet; wie das, was heute steht, aus der Ueberwindung der Schwaechen unserer anfaenglichen Arbeit erwachsen ist von Schwaechen, die z. T. in der objektiven Situation bedingt waren , und wie der heutige Stand Grundlage und Uebergang zu besseren, vollkommeneren Inhalten und Formen ist. Diese Erkenntnis ist besonders wichtig fuer alle diejenigen, die, angezogen von den vielfaeltigen und reizvollen Aufgaben und Moeglichkeiten, sich jetzt neu diesem Arbeitsgebiet zuwenden. Wir erkannten dabei, in wie viele Fragen und Probleme und ihre Loesungen auch wir, die Traeger dieser Entwicklung, durch die Arbeit hereingewachsen waren; wir erkannten, was vielleicht das wichtigste ist, dass unsere Probleme nicht isoliert stehen, sondern dass sie vielfaeltig mit der allgemeinen Entwicklung unserer Ordnung verknuepft sind und dass wir in manchem auch wegweisend vorgearbeitet haben. (In diesem Zusammenhaenge war auch die Teilnahme des Praesidenten der Deutschen Verwaltungsakademie, Professor Dr. Steiniger, sowie des Dekans ihrer juristischen Fakultaet, Professor Dr. Kroeger, besonders wertvoll.) Diese Konferenz gab uns die Grundlage fuer die Erkenntnis, dass wir in der Behandlung der Fragen des ?Volksrichters? an einem Punkt angelangt sind, wo wir uns nicht mehr auf eine Beschreibung unserer Einrichtungen, eine Feststellung ihrer Errungenschaften und auch Maengel und die Darlegung ihrer justizpolitischen Notwendigkeit beschraenken koennen und zu beschraenken brauchen, sondern dass wir zu den ersten Versuchen einer Analyse bestimmter Fragen uebergehen koennen. Zwei Hauptgebiete kristallisierten sich aus den acht Kurzreferaten1), die auf der Tagung gehalten wurden, heraus: Die Auswahl der Teilnehmer und der Unterricht im weitesten Sinne nach Inhalt und Methode. Zu diesen beiden Gebieten kommt bei einer rueckwaerts schauenden und vorwaerts planenden Betrachtung der Fragenkomplex, der aus der Verwendung der neuen Richter erwaechst: Die Entwicklung ihrer fachlichen Leistung im einzelnen einerseits und die Bedeutung fuer die strukturelle Umwandlung der Richterschaft im ganzen andererseits. Verwaltungsmaessig gesehen, verlangt die Loesung dieser Aufgaben eine enge Verknuepfung einer sehr aktiven personalpolitischen Arbeit mit einer sich den jeweils neu auftretenden Beduerfnissen anpassenden Schulungstaetigkeit ein Beweis fuer die Richtigkeit des strukturellen Aufbaus, der in allen Verwaltungen eine Hauptabteilung: Personal und Schulung vorsieht. I. Dass die richtige Auswahl der Teilnehmer entscheidend fuer das Erreichen des Ziels, sowohl fuer den Einzelnen wie im Gesamtbild gesehen, ist, war schon eine Erkenntnis waehrend des ersten Lehrganges. Sie ist seitdem oft bestaetigt worden, ohne ihre Bedeutung eingebuesst zu haben. i) Es wurden folgende Referate gehalten: 1. Die Auswahl der Lehrgangsteilnehmer und die Aufnahme-m-Ufungen: Dr. Unikower, Schwerin, 2. Wie Vorpraxis: Herr Barkow, Erfurt, 3. Vorlesungen und Seminare in ihrem Verhaeltnis zueinander: Herr Schoeps, Potsdam, 4. Erfahrungen aus dem gesellschaftskundlichen Unterricht: Herr Geraets, Halle, 5. Die Arbeitsgemeinschaften: Frau Dr. Schindowski, Halle, 6. Der Besuch von Gerichtssitzungen und die Veranstaltung und Durchfuehrung von Prozessen Im Unterricht: Herr Schoeps, Potsdam, 7. Die Abschlusspruefung: Dr. Hartwig, Berlin, 8. Daee Beschaffung von Buechern und Grundrissen: Dr. Ebert, Bad Schandau. 129;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert einheitliche Maßstäbe in der Anwend ung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts bei der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß von Ermittlungsverfahren.

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