NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 127 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 127); ?Vertrag freiwillig geschlossen. Die Realitaet aber, die hinter dem Rechtsgeschaeft steht, ist der Hunger. Der Lohnarbeiter hat keine eigenen Produktionsmittel, er Icann nicht arbeiten und nicht leben, wenn der Kapitalist ihn nicht ausbeutet. Die buergerliche Gerechtigkeit, die formale Rechtsgleichheit, ist das Mittel, das die Ausbeutung ermoeglicht. Nach ihr ist der Lohnarbeiter Eechtssubjekt, nicht Mensch, und ein Rechtssubjekt hat keinen Hunger. Der Kapitalist entscheidet darueber, ob der Mensch als Lohnarbeiter arbeitet, und damit, ob er lebt und wie er lebt. Damit das Unrecht nicht zu schreiend wird, erhaelt er als Arbeitsloser eine Unterstuetzung, deren Mittel er jedoch vorher mit aufzubringen hat. Stolz nennt der Kapitalist diesen Zustand einen sozialen Rechtsstaat. Vom arbeitenden Menschen aus gesehen, ist das kapitalistische Privateigentum das Verbot, sich das Produkt der eigenen Arbeit anzueignen. Das kapitalistische Eigentum ist aus dem buergerlichen Eigentum hervorgegangen1). Das buergerliche Eigentum, hinter dem die Realitaet der individuellen Produktionsweise von Waren1) stand und steht, ist das Recht auf das Produkt der eigenen Arbeit, ist Arbeitseigentum. Das kapitalistische Privateigentum ist seine Verkehrung ins Gegenteil. Das feudale Privateigentum ist das Recht auf fremde, unbezahlte Arbeit kraft oeffentlichen Zwangs, kraft der physischen Gewalt des Staates. Es ist ebenfalls Recht auf Ausbeutung, jedoch mittels offener Gewalt, nicht kraft Rechtsgeschaefts. Der Hoerige und spaeter der Leibeigene sind durch oeffentliche Last zur Leistung unbezahlter Arbeit verpflichtet. Das feudale Eigentum wurde zum Recht auf Ausbeutung, als die Tauschund Geldwirtschaft die Naturalwirtschaft abloeste und nunmehr die oeffentliche Funktion, die einst die Gegenleistung fuer die Verrichtung der Arbeit des Hoerigen war, von den aus den Steuern der Buerger besoldeten Dienern des Fuersten, den Beamten, uebernommen wurde. Wie der Raubritter als Typ der verfallenden feudalen Produktionsweise von den Buergern mit bewaffneter Gewalt bekaempft wurde, so wird heute der mittels ?Rechtsgeschaeft? ausbeutende Schieber, der Verfallstyp des einst koeniglichen Kaufmanns, des Handelskapitalisten, der ersten Form des Kapitalisten, mit den Mitteln des Rechts bekaempft. Das antike Privateigentum schliesslich erscheint wiederum als das Recht auf eigene Arbeit, weil hier der Mensch als lebendige Arbeitskraft Produktionsmittel, juristisch Sache, ist, wie heute der Zugstier oder das Pferd. Es ist also in Wirklichkeit das Recht auf die Arbeit des Sklaven. Da das Verhaeltnis des arbeitenden Menschen zum Produktionsmittel das Grundverhaeltnis alles gesellschaftlichen Lebens ist, ist das Eigentumsrecht, hinter dessen abstrakter Form dieses Verhaeltnis versteckt ist, das Fundament des gesamten Systems der gesellschaftlichen Verhaeltnisse. Dies meint Marx, wenn er die Eigentumsverhaeltnisse als den juristischen Ausdruck der Produktionsverhaeltnisse bezeichnet11). Es bestimmt nicht nur den Inhalt aller Rechtsverhaeltnisse, sondern auch die Vorstellungen und Bewusstseinsformen bis in die einfachsten Fragen des Alltags. Hier liegt der Grund dafuer, dass das Volkseigentum als neues Eigentumsrecht die gesamte erstarrte buergerliche juristische Begriffswelt sprengt. Das Eigentumsrecht bestimmt das Wesen des Menschen, die Menschentypen der jeweiligen Gesellschaftsform. Eine Aenderung im Eigentumsrecht erfordert und bedingt daher einen neuen Menschentyp. 2. Recht und Klasse Das Verhaeltnis des Menschen zum Produktionsmittel hat aber noch eine andere Seite, die zum Verstaendnis des Volkseigentums aufzuzeigen ist. Es kommt nicht nur darauf an, wer die Arbeit im Produktionsprozess durchfuehrt, es ist ebenso entscheidend fuer die Verschiedenheit der Produktionsweisen, , wer ueber die Produktionsmittel verfuegt und wem das Arbeitsprodukt gehoert. Dem Sklaven steht der Sklavenhalter (pater familias; familia urspruenglich gleich Kollektiv der Sklaven) gegenueber, dem Hoerigen der Grundherr in zwei Erscheinungsformen als Adel und Kirche, dem !) Vgl. hierzu Such, Neue Justiz, 1948, Heft 4/5, S. 61. !a) Das bedeutet, Produktion ohne betriebliche, jedoch in gesellschaftlicher Arbeitsteilung, ue) Marx, Kritik zur pol. oek., Vorwort, S. 13. Lohnarbeiter der Kapitalist. Der Mensch als persoenlicher Faktor des Arbeitsprozesses spaltet sich in diesen verschiedenen Gesellschaftsformen in diese gegensaetzlichen Typen, deren eine notwendig fuer die Existenz der anderen ist. Wer ueber die Produktionsmittel verfuegt, wem das Arbeitsprodukt zufaellt, der ist der wirtschaftlich Staerkere. Vereinigt haben die wirtschaftlich Starken die politische Macht in der jeweiligen Gesellschaftsform. Daraus ergibt sich die Antwort auf das fuer die buergerliche Wissenschaft unaufloesbare Problem der Beziehung zwischen Gewalt und Recht. Das Eigentumsrecht ist also die Ursache und die Grundlage der Klassenbildung; es bestimmt den Staatstyp, es bestimmt, wer herrschende und wer beherrschte Klasse ist. Staat ist ebensowenig gleich Staat wie Privateigentum gleich Privateigentum ist. Der Staat ist seinem Wesen nach Organ der jeweils herrschenden Klasse, dessen Hauptaufgabe es ist, das geltende Eigentumsrecht zu sichern. Seine Rechtssicherheit ist bedroht, wenn dieses nicht mehr anerkannt wird. Jeder Staat, in dem die kapitalistische Produktionsweise herrscht, ist Herrschaft, Diktatur des Kapitals, gleichgueltig, welche Staatsform er hat. Das Eigentumsrecht bestimmt den Inhalt der Staatsgewalt und ihre Zwecke, denen Heer, Polizei, Justiz, Schulwesen, Finanzwesen dienen, es bestimmt auch den Inhalt der Gesetze. Das Bewusstsein der herrschenden Klasse ist das Rechtsbewusstsein. Hier liegt der entscheidende Grund dafuer, dass der buergerliche Jurist die Welt nur von oben, nur formal sieht. Sein Rechtsbewusstsein, sein Rechtsgefuehl ist das der herrschenden Klasse. Als Anwalt ist er der ?Heimarbeiter? des einzelnen Kapitalisten, als Bank-, Trust-, Konzernjurist der angestellte Gehilfe der Kapitalistenverbaende, als Verwaltungsund Justizjurist, als Hochschullehrer der Diener des kapitalistischen Staates. Laun fuehrte kuerzlich aus, dass er es seiner Methodentrennung und seiner Betonung des Strebens nach Objektivitaet verdanke, dass er seine Vorlesung ueber die allgemeine Staatslehre, ?deren Anfaenge noch im kaiserlichen Oesterreich entstanden sind, im wesentlichen unveraendert in die deutschoesterreichische Republik?, in die Weimarer Republik, in das nationalsozialistische Deutschland und schliesslich in das Regime des soldatischen Fuehrerprinzips der britischen Militaerregierung habe ueberfuehren koennen, fast ohne alle Aenderungen ,?12) Das ist einerseits kein Wunder, da allen diesen Staatsformen der gleiche Staatstyp, die Herrschaft des Monopolkapitals, zu Grunde liegt. Es ist andererseits ein beachtlicher Trugschluss, denn die ?Objektivitaet?, die erreichbare relative Wahrheit waere nur dann damit erzielt, wenn sich die kapitalistische Produktionsweise und damit ihr Staat noch im progressiven Stadium ihrer Entwicklung befaende; sie ist jedoch laengst in ihre schlechte Zeit, in das Verfallsstadium eingetreten, ihr ?Gewissen?, ihre Wahrheit ist laengst das Bewusstsein der Arbeiterklasse geworden. In der kapitalistischen Warenproduktion besteht neben der Arbeitsteilung im Betrieb die jeder Warenproduktion eigene gesellschaftliche Arbeitsteilung. Als private Unternehmer haben die Kapitalisten gegensaetzliche Interessen, die miteinander in Konflikt geraten koennen, als Glieder des arbeitsteiligen Produktionsprozesses sind sie aufeinander angewiesen. Die gesellschaftliche Arbeitsteilung ist die objektive Grundlage der Moeglichkeit und der Notwendigkeit eines Ausgleichs derartiger Interessenkonflikte, deren wichtigste Ursache das Privateigentum ist. Die Herbeifuehrung dieses Ausgleichs ist neben der Sicherung der Bedingungen fuer die Ausbeutung der Lohnarbeiter eine weitere Aufgabe des kapitalistischen Staates. Das Eigentumsrecht ist die reale politische Verfassung der jeweiligen Gesellschaftsform. Aus ihm erklaert sich daher auch das Wesen der buergerlichen, der formalen Demokratie. Sie ist die Herrschaft der Minderheit der Kapitalisten unter dem Deckmantel der Volkssouveraenitaet, denn ihre Basis ist das kapitalistische Privateigentum. Nur scheinbar ist das Volk Souveraen, in Wirklichkeit ist es der Kapitalist. Das scheinbar souveraene Volk muss in solcher Demokratie das Recht auf Arbeit, d. h. das Recht auf Leben, als politische 12) Daun, Studienbehelf zur Allgemeinen Staatslehre, 4. Aufl., Hamburg, 1947, S. 7. 127;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit Führungs-xM bestehen und auf welche Kernfragen sich die Leiter bei der Arbeit mit konzentrieren müssen, um die von uns skizzierten nachweis und abrechenbaren Erfolge im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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