NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 123 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 123); ?sehen, wie sich unsere Entwicklung in den Augen der polnischen Wissenschaft widerspiegelt. In einer Vorbemerkung gibt sich das Redaktionskomitee Rechenschaft ueber die Unzulaenglichkeiten des Unternehmens infolge des Fehlens von Bearbeitern fuer manche Themen ersten Ranges, wie z. B. Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone, Reform des Gerichtswesens, Berliner Problem u. a. Die ersten 100 Seiten sind Aufsaetzen gewidmet, die nur zum Teil rein juristisch sind. Von den einleitenden Aufsaetzen behandelt der erste von Stanislaw Ehrlich aus historischer Sicht ?D a s deutsche Problem?. Er sieht in der deutschen Entwicklung vom Bauernkrieg bis zum Hitlerregime und seinem Zusammenbruch eine Kette von steckengebliebenen inneren Revolutionen und von wirksamen Revolutionen von aussen, belegt dies durch reiche Zitate aus Marx, Engels, Mehring, Meusel u. a. und gibt auch eine Analyse der neuesten Entwicklung, bei der er zum Schluss der Hoffnung Ausdruck gibt, die sowjetische Zone werde das Piemont der deutschen Demokratie werden. An zweiter Stelle steht ein Beitrag aus Deutschland. Juergen Kuczynski, der Berliner Universitaetsprofessor, behandelt wirtschaftlich-soziologisch die Frage: ?W as bedeutet der Marshall-Plan fuer Deutschland?? Er untersucht seine wirtschaftliche, politische und allgemeine Bedeutung, fuer Westdeutschland, weist die Durchdringung der deutschen Industrie mit amerikanischem Finanzkapital auf und zeigt die Bedeutung des Marshall-Planes fuer die Erhaltung des deutschen Monopolkapitals einerseits und seine negativen Folgen fuer die Lage der arbeitenden Bevoelkerung andererseits, deren Kampf gegen den Marshall-Plan der Kampf gegen die Kolonisierung Westdeutschlands sei. Als Statistiker bespricht Stanislaw W a s z a k das ?Problem des uebervoelkerten und des aussterbenden Deutschland s?. Mit reichhaltigem Zahlenmaterial bekaempft er die These von der durch die Nachkriegsmassnahmen drohenden Uebervoelkerung Deutschlands, die auf das Verhaeltnis der Gesamtbevoelkerungszahl zum verbleibenden Gesamtgebiet gestuetzt wird, mit dem Hinweis darauf, dass das unguenstige Verhaeltnis lediglich eine voruebergehende Erscheinung bilde, die sich infolge des Altersaufbaus und der Geschlechterverteilung nach 1950 immer mehr aendern werde. Nicht die Bevoelkerungsdichte, sondern die Zahl der im arbeitsfaehigen Alter dem Wirtschaftsleben zur Verfuegung stehenden Personen sei das Ausschlaggebende. Die rein juristischen Artikel eroeffnet Leon Babinski mit dem Aufsatz ?Das Problem der Deutschen Staatlichkei t?. Unter weitgehender Heranziehung der Literatur und Rechtsprechung der verschiedensten Laender bespricht er die in dieser Frage vertretenen Standpunkte Kelsens, Abendroths, Manns, Launs, Zinns, Peters u. a. und entwickelt seine eigene Stellungnahme dahin, dass Deutschland seine Rechtsfaehigkeit bewahrt haben mag, seine Handlungsfaehigkeit aber eingebuesst habe, dass die deutsche Staatlichkeit weiter existiere, dass aber die staatlichen Hauptfunktionen und deren Wahrnehmung durch die Deutschen suspendiert seien. Die Beendigung dieser Suspendierung haenge von einem Zusammenhandeln der vier verbuendeten Hauptmaechte ab. Sollte eine Zerreissung Deutschlands in zwei Teile durch Schaffung eines Westteils in staatlicher Form erfolgen, so wuerde das im Widerspruch zu den grundsaetzlichen rechtlichen Dokumenten stehen, die das rechtliche Statut Deutschlands im Augenblick der Beendigung der Kampfhandlungen festsetzten und an die alle alliierten Staaten gebunden seien. Das ergaebe eine neue Situation. Heute muesse noch an der These von der Erhaltung der deutschen Staatlichkeit festgehalten werden. Das gleiche Gebiet beruehrt der Beitrag von Ludwik Gelberg ?Tendenzen in der deutschen Voelkerrechtsliteratur der Gegenwar t?.-. Ausgehend von dem Kampf gegen die ?Kriegsschuld? nach dem ersten Weltkrieg verweist er auf Ansaetze zu aehnlichen Entwicklungen auch nach dem zweiten Weltkrieg und findet Beweise dafuer in den neuen deutschen wissenschaftlichen Veroeffentlichungen, insbesondere im Jahrbuch fuer internationales und auslaendisches oeffentliches Recht, Jahrgang 1948. Dort und anderwaerts vertretenen Ansichten Launs gilt seine Polemik, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der bedingungslosen Kapitulation und der Geltung der Haager Konvention in bezug auf das gegenwaertige Okkupationsregime, wie auch bezueglich der Deutschenumsiedlung. Zwei weitere Aufsaetze beschaeftigen sich mit den neuen deutschen Laenderverfassungen. Der eine, von Borys Man-k o w s k i verfasst und ins Polnische uebertragen, ist betitelt ?Das Problem der Demokratisierung Deutschlands und die neuen deutschen Laenderverfassunge n?. Mankowski stellt die fortschrittlichen Bestimmungen der Verfassungen der Ostzone und die Kritik herausfordernden Bestimmungen der Westzonenverfassungen, insbesondere der bayrischen, zu den besonders interessierenden Punkten einander gegenueber, so zur Frage der politischen Einheit Deutschlands, zur Frage der Zustaendigkeit der Zentralgewalt gegenueber den Laendergewalten, zur Demokratisierung der staatlichen Gewalten und Verwaltungen, zum Wiederaufbau der Wirtschaft, zur Garantie der staatsbuergerlichen Rechte. Er zieht aus der Stel- lungnahme der Westverfassungen zu diesen Fragen die Folgerung, dass diese den Weg der Zergliederung Deutschlands beschritten haben und Deutschland in die Haende der separatistischen Reaktion spielen. Der demokratische Aufbau Deutschlands sei die aktuellste Aufgabe des Augenblicks, weil mit der Ausgestaltung Deutschlands zu einem friedlichen und demokratischen Staat der Friede der Welt engstens verknuepft sei. Konstanty Grzybowski unterzieht ?Die Laenderverfassungen der amerikanischen und der franzoesischen Zone? einer Analyse. Er fasst sie auf als einen Kompromiss zwischen dem Programm der Okkupationsmaechte in der deutschen Frage und den verfassungsrechtlichen Anschauungen der Deutschen. Er kommt zu einer gewissen gemeinsamen Linie der amerikanischen wie der franzoesischen Besatzungspolitik und meint, dass diese Linie bis zu einem gewissen Grade auch die Unterstuetzung der oeffentlichen Meinung der in den betreffenden Laendern ueberwiegenden deutschen gesellschaftlichen Schichten finde, weil in jenen Laendern das buergerliche Zentrum vorwiegend klerikaler Faerbung vorherrsche, das reaktionaere, prokapitalistische und partikularistische Tradition beguenstige. Er legt dann die foederalistischen, liberal-kapitalistischen Tendenzen jener Verfassungen dar und bespricht ihre mangelhaften Garantien und die Balancierung der Gewalten in ihnen. Er legt dar, dass jene Verfassungen nur die erste der drei Anforderungen, die an eine wirkliche Demokratisierung zu stellen seien, einigermassen realisierten, dass naemlich alle Organe der staatlichen Gewalt aus dem Willen des Volkes hervorgingen und im Einklang mit dessen Willen taetig seien; die zweite Anforderung, naemlich die Garantie dafuer, dass die Demokratie nicht mittels demokratischer Methoden wieder liquidiert werde, wuerde nur zu einem bescheidenen Teil erfuellt, waehrend der dritten Anforderung, die dahin gehe, dass tatsaechliche Entscheidungen ueber das staatliche Leben des Volkes durch nicht aus dem Willen des Volkes hervorgehende Faktoren (Zusammenballungen wirtschaftlicher und sozialer Macht in Privathaenden) ausgeschaltet wuerden, ueberhaupt nicht genuegt sei. Hierin liegt die Hauptschwaeche der deutschen Demokratie in ihrer westlichen Ausgabe. Sehr lesenswert waere auch fuer deutsche Juristen der Beitrag, den Charles Bourthoumieux unter dem Titel ?Die deutschen Juristen und der Hitlerismus? beisteuert. Er ruft, gut unterrichtet und objektiv betrachtend, eine Menge Einzelheiten der nazistischen Rechtspolitik, der Justizverwaltung waehrend der Hitlerzeit und der von deutschen Rechtswissenschaftlem damals eingenommenen Haltung ins Gedaechtnis zurueck. Er sucht die Wurzeln der deutschen Rechtsentartung schon auf Savignys romantische Volksgeist-Lehre, auf die Philosophie des deutschen Idealismus bis zum Neuhegelianismus (Binders Rechtsphilosophie von 1925) und den Germanismus Otto von Gierkes zurueckzufuehren und beruehrt auch die Verhaeltnisse nach dem Fall des dritten Reiches. Er meint, die deutschen Juristen von heute haetten sich zur Losung den Wiederaufbau des Rechtsstaates gewaehlt. Sie saehen die Mitschuld der deutschen Juristenschaft am Hitlersystem in deren positivistischer Einstellung, die sie zu Sklaven des Gesetzes gemacht habe. Sie appellierten jetzt vom geschriebenen Gesetz an die Grundsaetze des Naturrechts. Verfasser haelt diese Tendenz zur ?Ueberwindung des Positivismus? fuer gefaehrlich; eben davon haetten auch die Juristen der Hitlerzeit gesprochen. Heute wie einst seien die deutschen Juristen, ihr ganzes Augenmerk auf die Theorie richtend, schuechtern gegenueber der Wirklichkeit. Es sei deshalb zu befuerchten, dass sich die liberalen Grundsaetze, wertvoll in der Abstraktion, praktisch als ebenso gefaehrlich erwiesen wie einst die Mystik der Volksgemeinschaft. Die Aengstlichkeit gegenueber der Wirklichkeit, das Ausweichen auf idealistische Gedankenspekulationen, bezeugten in Wirklichkeit einen Mangel an Vertrauen zur Demokratie. In einem Abschnitt ?Kritik und Berichterstattung" werden diesmal Ueberblicke ueber die Auslandspresse, und zwar ueber englische juristische Vierteljahrschriften gegeben, ferner wird ueber eine Arbeit des amerikanischen Professors Franklin ?Perspektive des Wiederaufbaus der deutschen Rechtsstaatlichkeit? berichtet. Es folgen zwei Beigaben, eine zlvilistische und eine strafrechtliche. Beide bringen vom Redaktions-Kollektiv gebilligte Beantwortungen bestimmter Rechtsfragen sowie Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs. Auf zivi-listischem Gebiet werden vier Fragen des Ehereehts (Verneinung der Ungueltigkeit der Ehe des Ehepartners eines gerichtlich als verstorben Bestaetigten, wenn dieser noch lebt und die Bestaetigung aufgehoben ist), des Ehegueterrechts, des Minderjaehrigenrechts (Gueltigkeit von Rechtshandlungen eines Kindes hinsichtlich des Vermoegen, Uber das es selbst verfuegen kann, bei Fehlen der Genehmigung der Vormundschaftsbehoerde) und des Erbrechts beantwortet. Die neuen zivilrechtlichen Entscheidungen (teils mit, teils ohne Anmerkung) beziehen sich zum groessten Teil auf die Auslegung von Rechtsnormen, die nach dem deutschen Zusammenbruch erlassen sind. Das gleiche gilt von den beiden strafrechtlichen Entscheidungen, die gebracht werden. Am Schluss des Buches wird eine aufschlussreiche polnische juristische Bibliographie gegeben, einmal eine Zeitschriftenschau 123;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Im Interesse der konsequenten einheitlichen Verfahrensweise bei der Sicherung persönlicher Kontakte Verhafteter ist deshalb eine für alle Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, insbesondere zur Einflußnahme auf die Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Entfaltung einer wirkungsvolleren Öffentlichkeitsarbeit, in der es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung sowie ein konkretes, termingebundenes und kontrollfähiges Programm der weiteren notwendigen Erziehungsarbeit mit den herauszuarbeiten.

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