NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 113 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 113); ?Abgabe bezugsbeschraenkter Erzeugnisse berechtigt sind. Hierbei ist aber zu beachten: a) Die Erfuellung der Ablieferungspflicht begruendet fuer den Bauern noch keine Berechtigung zur Abgabe an nicht bezugsberechtigte Personen. Er kann, falls er das Uebersoll nicht in der eigenen Wirtschaft verwendet, nur ueber die hierfuer vorgesehenen Einrichtungen frei veraeussern. b) Tauschgeschaefte sind dem Bauern versagt. Wie schon vor Erlass der neuen Wirtschaftsstrafverordnung wird auch jetzt der Bauer mit seinen Selbstversorgerrationen als Erzeuger, also nicht als Letztverbraucher zu behandeln sein (vgl. Fuhrmann, Wirtschaftsstrafverordnung 1943 Anm. 21 zu ? 1 a KWVO), so dass Tauschgeschaefte mit ihm grundsaetzlich nicht unter die zwischen Letztverbrauchern erlaubten Handlungen fallen. c) Nicht jedem, der mit Tauschware angetroffen wird, kann man glauben, dass sein Vorsatz ausschliesslich auf erlaubten Tausch gerichtet gewesen sei: Art und Menge der mitgefuehrten Tauschware, die Haeufigkeit seiner Reisen, seine Lebensfuehrung und aehnliche Umstaende sind hierbei zu beruecksichtigen, auch z. B., ob es sich um ein Gebiet handelt, in dem Erzeuger mit freiem Verfuegungsrecht kaum anzutreffen sind. Diese Umstaende koennen gegebenenfalls sehr wohl auf den allgemeinen Willen schliessen lassen, ohne Ruecksicht auf die Zulaessigkeit der Abgabe dort zu beziehen, wo der hoechste Gegenwert fuer die Tauschware geboten wird. Die gegenteilige Behauptung des Beschuldigten wird dann nur unter der Voraussetzung glaubhaft sein, dass er bestimmte legale Bezugsquellen benennen kann. Hermann Hirschfeld, Hauptreferent Justiz und Volkskontrolle Am 27. und 28. April 1949 fand in Leipzig eine Zonenkonferenz der Kontrollkommissionen und Volks-Kontrollausschuesse statt, an der auch der Praesident der D.1V, Max Fechner, teilnahm und auf der wesentliche, die Justiz und ihre Arbeit betreffende Fragen eroertert wurden. Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Referat des Vorsitzenden der ZKK, Fritz Lange, ueber ?die Aufgaben der Kontrollkommissionen und Volkskontrollausschuesse im Rahmen des Zweijahrplans?. Nachdem er einleitend auf die unterschiedliche Entwicklung in der Zeit nach 1918 und nach 145 hin-gewiesen, sowie ueber Erfahrungen in der Arbeit der seit 1946 gebildeten Kontrollausschuesse berichtet hatte, betonte er, dass nunmehr die Zeit der ueberwiegend kriminalistischen Taetigkeit der Volkskontrollausschuesse im wesentlichen abgeschlossen sei. Das habe seine Ursache einmal darin, dass infolge der zunehmenden Konsolidierung der allgemeinen Lebensbedingungen die Kriminalitaet zurueckzugehen beginne, und zum anderen darin, dass die Arbeit von Polizei und Justiz, als der fuer diese Taetigkeit zustaendigen staatlichen Organe, in der Zwischenzeit verbessert worden sei. Unter Hinweis darauf, dass die Periode, in der teilweise mit Improvisationen gearbeitet werden musste, abgelaufen sei, und dass man schon seit laengerer Zeit mit dem planmaessigen Aufbau einer Friedenswirtschaft begonnen habe, forderte er, dass das Hauptgewicht der Kontrolle auf die Innehaltung der Plandisziplin, auf die Beachtung der Planehrlichkeit gelegt werde, und stellte fest, dass die Kontrolle der Durchfuehrung der Gesetze durch die aktive Einschaltung der Volkskontrollausschuesse eine wesentliche Voraussetzung fuer die Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung sei. Als Richtschnur fuer die Taetigkeit der Organe der Volkskontrolle fuehrte er zweii bekannte Aussprueche Lenins an, naemlich: ?Lieber weniger, aber besser!? und ?Siebenmal messen einmal abschneiden!? Aus den Ausfuehrungen Fritz Langes ueber das Verhaeltnis der Kontrollkommissionen und Volkskontrollausschuesse zu Polizei und Justiz sollen folgende Saetze zitiert werden: ?Den Kontrollkommissionen Sind bei uns ausserordentliche Vollmachten gegeben worden. Wenn auch nicht so umfassend, so sind die Vollmachten fuer die Kreiskontrollbeauftragten und fuer die Volksausschuesse nicht gering. Diese Vollmachten sind eine ausserordentlich scharfe Waffe. Allzu haeufiger Gebrauch stumpft die beste Waffe ab. Es wird deshalb notwendig sein, von diesen Vollmachten nur in den aeussersten Faellen Gebrauch zu machen. Die Kontrollkommissionen und die Volkskontrollausschuesse sind keine Exekutive, keine Ersatzpolizei. Die Exekutive liegt bei der Polizei und die Rechtsprechung bei der Justiz. Ich empfehle den Mitgliedern und Angestellten der KontroUkommissionen, den Kreiskontrollbeauftragten und den Volkskontrollausschuessen gruendlichstes Studium der Richtlinien und Ausfuehrungsbestimmungen, um Missverstaendnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen. Weder die ZKK noch die anderen Organe der Kontrolle haben das Recht, Gemeindeangestellte zu entlassen, Verhaftungen vorzunehmen oder Sachen zu beschlagnahmen oder sicherzustellen. Die ZKK und ihre Organe stellen fest und veranlassen, dass diedazu berufenen und befugten Organe die Massnahmen durchfuehren, die die ZKK oder ihre Organe fuer notwendig befinden. Die Feststellungen der ZKK und ihre Organe entpfiichten die leitenden Personen in Wirtschaft, Verwaltung und Justiz nicht von ihrer persoenlichen Verantwortlichkeit . Die Aufgabe der ZKK und ihrer Organe ist nicht hauptsaechlich die, irgendwelche Defraudanten, bestechliche Angestellte und sonstige kriminelle Schaedlinge aufzuspueren, zu fangen und zu entlarven und der Bestrafung zuzufuehren. Das ist Aufgabe der Kriminalpolizei und der Justiz . Die Hauptaufgabe der ZKK und ihrer Organe besteht nicht im ?Sptitzbuben-greifen?, sondern im Verbessern! Deshalb sind alle Auffassungen, die in den Kontrollkommissionen eine sogenannte Ueberpolizei oder Ueberjustiz sehen, voellig falsch . Verbrecher fangen, ist Sache der Polizei, Verbrecher bestrafen, ist Sache der ordentlichen Gerichte. Wenn allerdings die Kontrollorgane im Verlauf ihrer Taetigkeit auf Verbrecher stossen, die der Polizei bisher ueberhaupt nicht oder ungenuegend bekannt waren, so sind die Polizeiorgane verpflichtet, entsprechend den Richtlinien. fuer die ZKK und ihre Organe, die mit der DVdl abgesprochen worden sind, deren Auftraege auszufuehren. Es soll nicht meine Aufgabe sein, die Kriminalpolizei schulmeistern zu wollen, ich bitte aber zu ueberlegen: wieviel Zeit und Energie werden tagtaeglich vergeudet zum Schutze des persoenlichen Eigentums und wie wenig Aufmerksamkeit und Energie werden noch immer geschenkt dem Schutz des Volkseigentums! Es wird notwendig sein, dass die Kriminalpolizei mehr als bisher Kurs nimmt auf den Schutz des Volkseigentums und die Probleme des Zwei jahrplanes, weil nur so eine verstaendnisvolle Koordination im Sinne der Richtlinien zwischen Kontrollkommissionen und Polizei geschaffen werden kann. Auch das Verhaeltnis zur Justiz ist voellig klar. Die Kontrollkommissionen begruessen die Erklaerungen des Praesidenten der DJV, Max Fechner, ueber die Gesetzmaessigkeit . Der Prozess gegen die Wirtschaftsverbrecher von Glauchau und Meerane hat bewiesen, dass die ordentlichen Gerichte wohl imstande sind, eine antifaschistische demokratische Justiz zu ueben. Uensere Justiz ist noch jung, auch sie weist noch, wie manch andere Institution, Fehler, Maengel und Schwaechen auf, die in der Vergangenheit begruendet liegen. Die Zahl der Volksrichter und Volksstaatsanwaelte nimmt aber taeglich zu und auch unter den aelteren Richtern ist wachsendes Verstaendnis fuer die Aufgaben unserer Zeit zu beobachten. Das heisst nicht, dass wir gewillt sind, oeffentliche Provokationen von Reaktionaeren hinzunehmen, die auf ihre ?Unabsetzbarkeit? spekulieren. Wir denken nicht daran, die Justizskandale der Weimarer Republik durch dieselben Provokateure im Richterornat bei uns wiederholen zu lassen Es ist selbstverstaendlich, dass 113;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Inhalt beschriebener Zettel, der einer Kreisdienststelle übergeben wurde, von dieser auf der Grundlage des Gesetzes gemäß verwahrt werden.

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