NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 114 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 114); ?die Kontrollkommissionen, besonders aber die Volks-kontrollausschuesse, der Justiz noch sehr behilflich sein muessen, um zu verhindern, dass die Gegensaetze zwischen Justiz und Volk noch groesser werden. Auch hier wird die Volkskontrolle gemeinsam mit dem fortschrittlichen Menschen in der Justiz dafuer sorgen muessen, dass eine wirklich volksverbundene Gerichtsbarkeit geschaffen wird. Die ZKK und ihre Organe stehen auf dem Boden der Gesetzmaessigkeit. Sie faellen aber ihre Entscheidungen nicht lediglich nach formal-juristischen Grundsaetzen, sondern nach den Geboten der Zweckmaessigkeit selbstverstaendlich unter strengster Innehaltung der bestehenden Gesetze. Die ZKK hat aber die Erfahrung machen muessen, dass bei uns noch manche Gesetze vorhanden sind, die zum mindesten als nicht mehr ganz zeitgemaess zu betrachten sind Was sich insbesondere manche Rechtsanwaelte bei der Auslegung solcher Gesetze an Verdrehungen, Entstellungen und Verzerrungen leisten, macht eine Kontrolle gerade der Anwaltschaft, die allzu oft nur als Gewerbe aufgefasst wird, besonders dringlich. Was wissen wir, wieviel ehemalige, aus der Justiz entlassene faschistische Richter und Staatsanwaelte sich heute noch in den Anwaltskanzleien als sogenannte Buerovorsteher oder Sachbearbeiter herumdruecken und ihre schaedlichen Einfluesse zur Geltung zu bringen wissen . Auch die WStrVO scheint uns nicht eindeutig genug, um alle Manipulationen zu Gunsten von Spekulanten und sonstigen Wirtschaftsschaedlingen auszuschliessen. Uns scheint die WStrVO, zumindest aber ihre bisherige Handhabung, nicht ausreichend, um den Zweijahrplan vor allen Anschlaegen der Feinde der Demokratie zu sichern . Die ZKK ist deshalb der Meinung, dass angesichts der Verschaerfung des Kampfes der Reaktion gegen die Durchfuehrung des Zweijahrplans und gegen die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung ein besonderes Gesetz zur Bestrafung von Spekulanten und Wirtschaftsverbrechen! aller Art ge-. schaffen werden muss. Ein solches Gesetz hat eindeutig und unmissverstaendlich zu sein und darf keine Moeg-lichkeiiit bieten, ?so oder so? von irgendwelchen Rechtsverdrehern formal-juristisch ?ausgelegt? zu werden. Ein solches Gesetz muss in seiner Sprache so klar und deutlich sein, dass der einfachste Mann, die einfachste Frau aus dem Volke dieses Gesetz verstehen und seine Durchfuehrung selbst kontrollieren koennen. Aber auch Spekulanten und Schwarzhaendler sollen aus der Klarheit und Eindeutigkeit eines solchen Gesetzes entnehmen, was sie erwartet, wenn sie glauben, ihre schaedigende, volksfeindliche Taetigkeit fortsetzen zu koennen. Insofern soll das Gesetz gleichzeitig prophylaktisch wirken.? In der Diskussion, in der viele die Justiz betreffende Fragen behandelt wurden, ergriff auch Praesident Fech-ner das Wort. Er betonte die Notwendigkeit der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Justiz und Kontrollkommissionen und stellte auch seinerseits fest, dass von der WStrVO bisher weder von der Justiz noch von der Wirtschafts Verwaltung immer der richtige und der Sachlage entsprechende Gebrauch gemacht worden sei. Er kuendigte in diesem Zusammenhang den baldigen Erlass eines Gesetzes zur Bekaempfung der Spekulanten an. Als unabdingbare Voraussetzung fuer eine wirksame Arbeit der Justiz bezeichnete er deren Saeuberung nicht nur von allen nazistischen, sondern auch von allen nicht einwandfrei demokratischen Elementen und stellte eine diesen Forderungen gerechtwerdende Neuregelung der Fragen der Rechtsanwaltschaft in Aussicht. Gegenueber der teilweise erhobenen Forderung nach Schaffung neuer Gesetze verwies er auf die Notwendigkeit, zunaechst mit den vorhandenen Gesetzen im fortschrittlichen demokratischen Sinne zu arbeiten. Er sicherte die Einfuehrung neuer verbesserter Arbeitsmethoden auch in der Justiz zu und nahm besonders auf seine Erklaerung von 15. Januar 1948 zur Sicherung der demokratischen Gesetzlichkeit Bezug. Seine Forderung, durch gemeinsame Arbeit und gemeinsamen Kampf dafuer zu sorgen, dass den Gegnern der Freiheit keine Freiheit und den Gegnern der Demokratie keine Demokratie gewaehrt wuerde, fand die Zustimmung aller Konferenzteilnehmer und zeigte, dass das Ziel aller staatlichen Organe, der Polizei wie der Verwaltung, der Kontrollkommissionen wie der Justiz, das gleiche ist, naemlich das von Fritz Lange am Schluss seines Referats aufgezeigte: ?Kampf um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung, um die Sicherung und Durchfuehrung des Zweijahrplans, fuer die unteilbare demokratische deutsche Republik, fuer den Frieden und fuer Freiheit und Wohlstand unseres Volkes.? W. Grundsaetze zur Demokratisierung des Rechtes Der Praesident der Deutschen Justizverwaltung, Max Feeh-ner, hat sich mit Eifer und Nachdruck fuer die Demokratisierung der Justiz als eine der vordringlichsten Aufgaben auf dem weiten Gebiete des neu zu ordnenden Rechtswesens eingesetzt. Es darf vor allem an die Darlegungen erinnert werden, die er am 15. Januar 1949 bei der Arbeitstagung fuehrender Juristen in Berlin gemacht hat, ueber die auch in dieser Zeitschrift berichtet wurde. Auch der beim Deutschen Volksrat gebildete Ausschuss fuer Recht und Rechtspflege hat sich mit dieser Aufgabe befasst, und es war wiederum Praesident Fechner, der in einem grossen Referat Richtlinien zur Verwirklichung der Demokratisierung vorlegte. Einem Unterausschuss blieb die Aufgabe, diese Richtlinien systematisch zu gliedern. In dieser Ordnung sind die Richtlinien in der letzten Sitzung des Ausschusses fuer Recht- und Rechtspflege als Entschliessung angenommen worden, die dem Volksrat bei seiner naechsten Tagung vorgetragen werden soll. Die Richtlinien enthalten gar manches als Programmpunkt, was in unserer Zone bereits lebendige Wirklichkeit geworden ist. Aber wie alles, was im Volksrat erarbeitet wird, sind auch sie im Blick auf ein geeintes Deutschland geschaffen worden, um auch bei den anderen Laendern um Anerkennung und Verwirklichung zu werben und um in ganz Deutschland einer Fortentwicklung des Rechtes in demokratischem Geist den Weg zu bereiten und zu sichern. Um den Boden zu bereiten, auf dem eine solche Arbeit fruchtbar wachsen kann, ist die Erfuellung einiger allgemeiner politischer Voraussetzungen zu fordern, insbesondere die Ausscheidung und Ausschaltung allen reaktionaeren Geistes faschistischer, militaristischer oder atich monopolistischer Bestrebungen. Die Arbeit und die Entwicklung duerfen auch nicht durch eine volksfremde selbstherrliche Verwaltungsbuerokratie gelaehmt werden. In dem Stab von Mitarbeitern sind von vornherein unbrauchbar Persoenlichkeiten, die sich als beflissene Diener des Naziregimes in Rechtsprechung und Strafverfolgung betaetigt haben. Auch die Rechtsanwaltschaft, die Vis wichtiges Organ den Aufgaben des demokratischen Neuaufbaues zu dienen hat, muss unter diesen Gesichtspunkten betrachtet werden. Dem Beispiel fortschrittlicher demokratischer Laender folgend, ist schon jetzt in verschiedenen Verfassungen vorgesehen, dass jedenfalls die hoechsten Richter und Staatsanwaelte des Landes durch die Volksvertretung gewaehlt werden. Es wird zu erwaegen sein, ob nicht, wie das in verschiedenen Demokratien der Fall ist und sich offenbar bewaehrt hat, die Waehlbarkeit aller Richter eingefuehrt werden solltet Das wuerde jedenfalls eine sichere Gewaehr dafuer bieten, dass eine enge Verbundenheit des Rechtes mit dem Volk und dem pulsierenden Leben in allen sozialen Schichten und in der Wirtschaft gewaehrleistet ist. Die Forderung nach weitgehender Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung durch Laienrichter, die von den demokratischen Organisationen vorgeschlagen werden, darf wohl schon als Gemeingut angesehen werden. Die Heranbildung von Staatsanwaelten, Rechtsanwaelten und Richtern aus allen Schichten des Volkes nach antifaschistischen demokratischen Grundsaetzen ist .bereits in der Proklamation Nr. 3 gefordert. Es muss auch dafuer gesorgt werden, dass, bis ein solcher Nachwuchs herangebildet ist, der alte Bestand an Richtern und Angestellten der Justiz von dem Geiste demokratischen Fortschrittes durchdrungen wird. Als Mittel dazu haben sich Arbeitstagungen und Ausspracheabende bewaehrt, die auch eine lebendige Verbindung mit der Bevoelkerung schaffen. Durch diese Aussprachen werden viele Missverstaendnisse ausgeraeumt und die frueher so haeufigen, unliebsamen Angriffe auf die Justiz in der Presse verhuetet, die ja nur eine Folge davon waren, dass es an dieser lebendigen Verbindung gefehlt hat. Auf diesem Wege wird die Justiz wirklich aus ihrer verhaengnisvollen Volksfremdheit herausgeloest und in den Dienst der fortschrittlichen demokratischen Entwicklung hineingestellt; sie wird zu einer Hueterin echten demokratischen Geistes und Rechtes nach gesundem sozialem Empfinden. Das wird sich dann auch allenthalben bei der Handhabung der Gesetze auswirken. Wir sind uns klar darueber, dass in vielen Faellen nicht die Gesetze schlecht waren, sondern dass der Geist, aus dem heraus sie angewandt wurden, zu unerquicklichen Ergebnissen fuehrte. Wenn wir uns wieder des alten Grundsatzes erinnern, justitia est ars boni et aequi, wenn der Richter in 114;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Tenaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der betroffenen Geheimdienste und damit im Zusammenhang stehender Einrichtungen oder weiterer Quellen für notwendig erachtet werden. Die dient folglich vor allem der Verhinderung eines Widerholungsfalls und der Erhöhung der Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik. Der Erfolg der offensiven Aufspürung feindlicher Tätigkeit im Innern der Deutschen Demokratischen Republik, die Überführung der Täter und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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