NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 109 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 109); ?anderen Laendern der sowjetischen Besatzungszone nicht derart lebensnotwendigen Traktoren. Dem chaotischen Zustand der verbliebenen Produktionskapazitaet entsprachen auch die Eigentums- und Rechtsverhaeltnisse an den verbliebenen Produktionsmitteln. Bei dem Wiederaufbau unserer Volkswirtschaft musste nach geeigneten Wegen gesucht werden, um bei Beachtung der berechtigten Interessen der Einzelnen die verbliebenen Produktionsmittel und Produktionsstaetten oertlich und sachlich mit dem volkswirtschaftlich groessten Nutzen wieder in Gang zu bringen. So lange die Wirtschaft notwendigerweise mit den erforderlichen und moeglichen Korrekturen in einer uns durch die Umstaende auferlegten Weiterfuehrung der Zwangswirtschaft bestand, konnten die notwendigen Umsetzungen von Produktionsmitteln ohne all zu grossen Schaden auf Grund des Reichsleistungsgesetzes vorgenommen werden. Dieses Gesetz aber war als Wehrleistungsgesetz entstanden und konnte wegen seines militaristischen Ursprungs fuer den demokratischen Aufbau nur mit Widerstreben zur Anwendung gebracht werden. Es war ein typisch autoritaeres Nazigesetz, das fuer seine Anwendung keine anderen Voraussetzungen kannte, als den willkuerlichen Zwangsakt der Verwaltung. Es galt also, so schnell wie moeglich eine mit dem wirklichen Geiste des friedlichen und planvollen Aufbaus in Einklang stehende Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche nach den Prinzipien einer demokratischen Gesetzmaessigkeit das Gemeininteresse am Wirtschaftsaufbau mit den berechtigten Interessen der zufaellig im Besitz ihrer Produktionsmittel verbliebenen Privateigentuemer vereinte. Als ersten bedeutenden Akt einer solchen Gesetzgebung beschloss das Land Sachsen, in welchem der Wirtschaftsaufbau der sowjetischen Besatzungszone seine staerkste industrielle Basis hat, ein Anforderungsgesetz. Die wesentlichen Gedankengaenge dieses Gesetzes gaben die Grundlage fuer das durch Beschluss der Deutschen Wirtschaftskommission vom 21. Juli 1948 ergangene Zonengesetz (ZVOB1. 1948 S. 367). Die ?Verordnung ueber Anforderungen fuer den Auf* bau der Wirtschaft und fuer die Beseitigung von Notstaenden (Anforderungsverordnung)? stellt ihrem Charakter nach ein Planungsgesetz dar. Ihr wesentlichster Zweck ist der Einsatz der Produktionsmittel unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Verordnung verbindet mit diesem Hauptzweck zugleich die Anforderung zur Beseitigung aussergewoehnlicher Notstaende bei Teilen der Bevoelkerung (? 25). Im folgenden sollen im wesentlichen nur die Anforderungen fuer den Aufbau der Wirtschaft behandelt werden. Gegenueber dem Reichsleistungsgesetz unterscheidet sich die Anforderungsverordnung insbesondere dadurch, dass ein Anforderungsrecht nur unter ganz bestimmten* konkreten Voraussetzungen besteht. Einmal darf die Anforderung nur im Rahmen des Zweckes erfolgen, den das Gesetz ueberhaupt verfolgt: planvoller Wiederaufbau und Ausbau der Wirtschaft (? 1 Abs. 1). Gegenueber gewissen, in der Praxis aufgetretenen Tendenzen zu einer missbraeuchlichen Verwendung der Anforderungsverordnung muss auf diese Voraussetzung besonders hingewiesen werden. Das Sekretariat der DWK hat in der 2. Anordnung zur Durchfuehrung der Anforderungsverordnung (ZVOB1-. 1949 S. 167) aus gegebener Veranlassung betont, dass Anforderungen nach ? 1 der VO nur gestellt werden koennen, soweit der angeforderte Gegenstand fuer den Beguenstigten zur Erfuellung der Wirtschaftsplaene erforderlich ist. Das Sekretariat der DWK hat damit den Gedanken der demokratischen Gesetzlichkeit des Wiederaufbaus besonders unterstrichen. Eine Anforderung ist weiterhin nach ? 1 Abs. 2 der VO nur zulaessig, wenn vier Bedingungen erfuellt sind: 1. es muss ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg bezweckt werden; 2. dieser Erfolg muss im volkswirtschaftlichen Interesse liegen oder zur Durchfuehrung von Lenkungsmassnahmen erforderlich sein; 3. der Erfolg darf auf andere Weise nicht erreichbar sein, ohne dass Aufwand und Erfolg in hohem Missverhaeltnis dazu stehen. Die Anforderung darf die zweckmaessige Ausnutzung aller vorhandenen Wirtschaftskraefte nicht beeintraechtigen; 4. die Anforderung darf die objektive Leistungsfaehigkeit des Verpflichteten nicht uebersteigen. Stellen schon diese allgemeinen Voraussetzungen einer Anforderung eine bedeutende Sicherung gegenueber jedem Missbrauch dar, so kommt der Gedanke des Rechtsschutzes insbesondere zum Ausdruck in dem in den ?? 2 bis 7 der VO enthaltenen Katalog dessen, was angefordert werden kann. Das Reichsleistungsgesetz bestimmte nur, dass Eigentuemer, Besitzer oder Inhaber von Sachen oder Rechten auf Verlangen ueber sie bestimmte Rechtsgeschaefte abzuschliessen hatten. Damit konnte einfach alles verlangt werden. In den ?? 2 bis 7 der Anforderungsverordnung wird in abschliessender Weise auf gezaehlt, was Gegenstand einer Anforderung sein kann. Besonders bemerkenswert ist hierbei, dass nicht, wie frueher, die Behoerde einfach waehlen kann, ob eine Sache zeitweise oder fuer immer dem Eigentuemer entzogen werden soll. Die VO laesst hierueber dem Eigentuemer die Wahl (? 2 Abs. 5, ? 3 Abs. 3). Nur aus dem Gedanken der Wirtschaftsplanung ist auch die Betriebsauflage und das Herstellungsverbot nach ? 7 der VO zu verstehen. Hiernach koennen Produktionsstaetten zur Durchfuehrung bestimmter, dem Wirtschaftszweig wesenseigener Massnahmen angehalten und die Verlegung von Wirtschaftsbetrieben gefordert werden. Da das Anforderungsgesetz seinem Wesen nach ein Enteignungsgesetz ist, ist naturgemaess die Frage der Rechtsmittel und die Frage der Entschaedigung von ausschlaggebender Bedeutung. Auch hierbei springt der Unterschied zum Reichsleistungsgesetz ins Auge. Gegen einen Leistungsbescheid nach dem Reichsleistungsgesetz waren keinerlei Rechtsmittel gegeben. Gegen den Anforderungsbescheid ist nach ? 27 der Anforderungsverordnung das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben, ueber welchen bei Entscheidungen des Ministers das gesamte Ministerium, bei . Entscheidungen anderer Dienststellen der Kreistag oder die Stadtverordnetenversammlung entscheidet. Der Einspruch hat, was besonders bemerkt werden muss, aufschiebende Wirkung (? 28, Abs. 1), es sei denn, dass wegen der Gefaehrdung der Anforderung oder der Beeintraechtigung volkswirtschaftlicher Interessen im Aufforderungsbescheid selbst die aufschiebende Wirkung des Einspruchs ausgeschlossen worden ist. Denselben Gedankengaengen folgend ist auch das Abgeltungsverfahren geregelt (4. Abschn. d. VO). Die Deutsche Wirtschaftskommission hat insbesondere in der kuerzlich erlassenen 2. Durchfuehrungsanordnung den Grundsatz der demokratischen Gesetzmaessigkeit im Anforderungswesen vertieft. In dieser Durchfuehrungsanordnung wurde insbesondere die Frage der Zustaendigkeit fuer den Erlass von Anforderungsbescheiden dahin geregelt, dass grundsaetzlich nur die hoeheren Verwaltungsdienststellen zustaendig sind. Allgemeine Ermaechtigungen an untere Organe sind unzulaessig. Ferner wurde besonders betont, dass die Anforderungsbescheide zu begruenden sind. Da die Begruendung die Voraussetzungen fuer die Anforderung eindeutig darstellen muss, ergibt sich hieraus die Moeglichkeit, die Berechtigung des in der Anforderung enthaltenen Eingriffs in private Rechte vor der demokratischen Oeffentlichkeit zu kontrollieren und zu recht-fertigen. Die Anforderungsverordnung regelt ferner in ihrem 5. Abschnitt die Notstandsanforderung. Das Ziel war hier, ein Instrument zu schaffen, um aussergewoehnliche Notstaende bei Teilen der Bevoelkerung zu beseitigen oder zu verhueten und ueberraschend aufgetretenen lebensnotwendigen Bedarf oder sonstigen dringenden oeffentlichen Bedarf zu befriedigen. Die Absicht ging dahin, dass nach ? 25 nur ausserordentliche Faelle, wie etwa Ueberschwemmungen und sonstige Notstaende, den Anlass zur Anforderung bilden sollten. Je mehr die Wirtschaft der sowjetischen Besatzungszone aus der Zeit der Improvisation in die Periode des systematischen Aufbaus eintrat, um so mehr musste eine Einengung des Notstandsbegriffs erfolgen. Die 2. Durchfuehrungsanordnung hat diesen Gedanken der Einengung des Notstandsbegriffs besonders betont, indem sie eine Anforderung zur Beseitigung von Stockungen in der Versorgung mit bewirtschafteten Waren auf Grund des ? 25 voellig verboten hat. Sie laesst auch die Anforderung von Wohnungsausstattung und aehnlichem 109;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der zur weiteren Arbeit im Grenzgebiet an der Staatsgrenze zur und zu Westberlin sowie aus der Einführung einer neuen Grenzordnung ergeben.

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