NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 108 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 108); ?bestimmte, konkrete, von dem Beteiligten zu erbringende Verhalten. Auch die Marktlage des Lieferers und des Bedarfstraegers, der geheime Grund der bisherigen Regelungen, scheidet als massgeblicher Gesichtspunkt aus. In der Planung sind beide Beteiligte gleich stark. Ihr Kraefteverhaeltnis ist stabil geworden. Ferner kann nicht die Moeglichkeit der Ueberwachung der Sache als Kriterium herangezogen werden, denn waehrend des Transports hat der Befoerderer die Sache in seiner tatsaechlichen Herrschaft. Die salomonische Loesung schliesslich, jeder der Beteiligten habe die Haelfte des Verlustes zu tragen, waere nur ein Zeichen der Ratlosigkeit. Im Recht der Wirtschaftsplanung ist fuer die Entscheidung der Frage, wer die Gefahr im Versendungslieferverhaeltnis zu tragen hat, davon auszugehen, dass der liefernde kapitalistische Privateigentuemer zwar nicht mehr die Verfuegungsbefugnis, wohl aber die Nutzungsbefugnis hat. Er erhaelt den Gewinn aus dem Warenumsatz. Es ist somit gerechtfertigt, bis zur Uebergabe ihm die Gefahr aufzubuerden. Damit wird nur die einfache alte Grundregel fuer Schaeden, die durch Zufall entstehen angewendet. In dieser Entscheidung liegt Notwendigkeit, denn res ist in der Planung nicht mehr bloss die juristische Sache, sondern jeder Gegenstand als nuetzliches Ding. In der Planung liegt die Tendenz, die Dinge und damit die juristischen Begriffe ihres Warencharakters zu entkleiden16). Sind die Beteiligten volkseigene Betriebe, dann spielt die Frage, wem der Gewinn zufaellt, nur eine sekundaere und sich verringernde Rolle, wenn sie auch zur Zeit noch nicht bedeutungslos ist, da der Gewinn teils dem zonalen, dem Laender- oder dem Gemeindehaushalt zufliesst, teils dem Sozialfonds oder dem Fonds fuer Verbesserungsvorschlaege des einen oder des anderen Betriebes oder der Vereinigung volkseigener Betriebe zukommt. Der Vorschlag ist also auch in diesem Fall der Sachlage adaequat. Weiterhin wird damit die erforderliche Anpassung an die Regelung der Gefahrtragung bei Uebermittlung von Geld erzielt: der Bedarfstraeger traegt die Gefahr des zufaelligen Untergangs der Geldsendung, der Lieferer die der Warensendung. Liesse man ? 447 in Geltung, so muesste man entsprechend ? 270 Abs. 1 streichen. Schliesslich kommt als weiterer Gesichtspunkt in Betracht, dass die Planungsstelle bestimmt, wer Bedarfstraeger ist. Das Motiv des Verkaeufers, im Interesse dauernder Geschaeftsverbindung die Interessen des Kaeufers, der bisher die Gefahr trug, zu seinen eigenen zu machen, buesst damit auch bei Ueberwindung der Warenknappheit seine Wirkungskraft ein. Buerdet man dem Lieferer die Gefahrtragung auf, dann wird er, um Verluste zu vermeiden, ganz besondere Sorgfalt anwenden. Die vorgeschlagene Regelung spannt somit das Eigeninteresse des Lieferers fuer die Erreichung des obersten Zweckes der Planung, die Bedarfsdeckung, ein. Un- 18) Gegenstand des Volkseigentums ist notwendig nicht nur die Sache, der koerperliche Gegenstand, sondern alle Vermoegensrechte werden vom Volkseigentum erfasst. Das Volk ist Eigentuemer auch von Forderungen und sonstigen Rechten. zulaenglich bleibt sie insoweit, als sich auch durch groesste Sorgfalt Zufaelle, die zum Verlust fuehren, nicht ausschliessen lassen. Hier kann nur durch den Abschluss von Transportversicherungsvertraegen geholfen werden. Die Regelung der Versandkosten ist von minderer Bedeutung. Die erforderlichen Kosten der Versendung hat auf jeden Fall, unabhaengig davon, ob sie in den Preis einkalkuliert oder zum zulaessigen Preis zugeschlagen werden, der Bedarfstraeger zu tragen. (Die gesonderte Berechnung zu Lasten des Bedarfstraegers empfiehlt sich, da die Kosten der Versendung im Einzelfall verschieden sind.) Der gegenteiligen Auffassung Brunns17) kann nicht zugestimmt werden. 3. Diese Betrachtungen kommen damit zu dem gleichen Ergebnis wie die Entscheidung des OLG Gera, wenn auch die Bezugnahme des OLG Gera auf die vom Reichsgericht fuer die Faelle, in denen die Versendung der Ware Hauptverpflichtung des Verkaeufers war, entwickelte Rechtsprechung nicht ueberzeugen kann. Gegen die Entscheidung koennte der Einwand erhoben werden, dass, ihr ein Sachverhalt zugrunde lag, der sich im Januar 1945 abspielte, als es noch keine Wirtschaftsplanung gab und somit die diesbezueglichen Bestimmungen aus der monopolkapitalistischen Wirtschaftslenkung resultierten. Gewiss sind Wirtschaftslenkung und Wirtschaftsplanung im Wesen grundlegend verschieden: die Wirtschaftslenkung diente nicht der Bedarfsdeckung, sondern wie alle Planungen in kapitalistischen Betrieben und Staaten der Erzielung moeglichst hoher Profite. Sie erfolgte im Interesse der Vorbereitung und Durchfuehrung des imperialistischen Krieges, der im Zeitalter der allgemeinen Krise des Kapitalismus die einzige Moeglichkeit zur Erhoehung und Erhaltung der Profitrate ist. Da nur die Warenknappheit im Kriege die gesellschaftliche Position des Warenbesitzers steigerte, haette es im Sinne des die Produktion und Verteilung im Kapitalismus beherrschenden Leitmotivs, des Profitinteresses gelegen, dem Kaeufer die Gefahr aufzubuerden. Hier zeigt sich jedoch nicht nur, wie sich im Schosse der alten Gesellschaftsform die Rechtsformen entwickeln, die zu ihrer Ueberwindung geeignet sind, sondern es entsteht sogar der Eindruck, dass der im Staat organisierte Gesamtkapitalist die Unterordnung des Profitinteresses des einzelnen Kapitalisten unter den Zweck der Bedarfsdeckung verlangt hat, waehrend ihm sonst die Bedarfsdeckung nur ein Mittel zur Profiterzielung ist. In Wirklichkeit hat er das nur getan, um spaeter um so sicherer wieder das Profitinteresse ueber die Bedarfsdeckung zu setzen. Die Entscheidung ist daher den richtigen Weg gegangen, wenn sie auch hier nicht die Marktlage entscheidend sein laesst, sondern die Gefahr dem aufbuerdet, der den Gewinn aus dem Umsatz erzielt haette, und zwar auch dann, wenn die Transportgefahr, wie im Januar 1945, keine ?normale? mehr war. 17) a. a. O. S. 13. Arnn. 8. Die Verordnung ueber Anforderungen fuer den Aufbau der Wirtschaft und fuer die Beseitigung von Notstaenden (Anforderungsverordnung) Von Hans S chaul, Hauptabteilungsleiter in der DWK Die demokratischen Kraefte der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands standen nach dem Zusammenbruch des Hitlerreiches vor der schwierigen Aufgabe, mit der ihnen verbliebenen Rumpfwirtschaft den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu beginnen. Der Krieg hatte unter den vorhandenen Produktionsstaetten blind gewuetet. Das in jahrzehntelanger Entwicklung in einem einheitlichen Deutschland gewachsene Gleichgewicht der Wirtschaft war gestoert. Diese Stoerungen wurden umso staerker, je mehr sich die Spaltung Deutschlands vertiefte. In der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands waren zwar, alles zusammengerechnet, etwa 100% der Produktionskapazitaet von 1936 verblieben. Diese Produktionskapazitaet verteilte sich jedoch hoechst ungleichmaessig ueber die Zone. In manchen Produktionszweigen war nur eine geringfuegige Produktionskapazitaet uebrig geblieben, waehrend in anderen die Kapazitaet von 1936 uebertroffen wurde und zuweilen infolge der kurzen Rohstoffdecke eine ausgesprochene Uebersetzung an Produktionsmitteln auftrat. Unter diesen Umstaenden verlangte der wirtschaftliche Wiederaufbau eine grosse Zahl von Umsetzungen unserer Produktionsmittel. Wenn z. B. in Thueringen und Sachsen-Anhalt eine weit groessere Anzahl von Traktoren von den Kriegsfolgen verschont blieben als in Mecklenburg, so verlangte das Gewicht der mecklenburgischen Landwirtschaft eine Umsetzung der in 108;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der an der Durchführung des Ermittlungsverfahrens Beteiligten; die konseguente Durchsetzung der für die Durchführung von Beweisführungsmaßnahmen geltenden. VerfahrensVorschriften; die Einhaltung der Bearbeitungsfristen von Ermittlungsverfahren; die ortsfeste, sich in der Regel gegen Per-sonen richten - Beschwerdesucht, auch als sogenannte Haftquerulanz bezeichnet. Solche Verhafteten nehmen alles zum Anlaß, um in Permanenz Eingaben an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen.

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