NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 89 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 89); ?trage stattgegeben wurde und ueberreichte jedem der Beteiligten sogleich eine Ausfertigung dieses Beschlusses. Im Anschluss an die Sitzung hielt ein Vertreter der WN eine nochmals die politische Bedeutung dieses Verfahrens wuerdigende Ansprache. Diese Art der Durchfuehrung des Verfahrens nach Befehl 228 war fuer alle Beteiligten ein eindrucksvolles Beispiel dafuer, wie auch die Justiz ihren Anteil zu einer wirklichen Rehabueitierung der Opfer des Naziregimes beitragen kann. Julie Ganske, Hauptreferentin Justizausspracheabende des Amtsgerichts Koethen Die Ausfuehrungen von Helm (NJ 1949 S. 15) geben mir Veranlassung, ueber die Art der Durchfuehrung unserer Justizausspracheabende zu berichten. Vor Durchfuehrung einer solchen Veranstaltung werden zunaechst die politischen Parteien und demokratischen Organisationen zu einer Vorbesprechung beim Amtsgericht eingeladen. Den Vertretern wird mitgeteilt, welche Themen der Referent des Amtsgerichts behandeln will. Sie werden gebeten, Abaenderungen vorzuschlagen und sonstige Anregungen zur Ausgestaltung des Abends nach Rueckfrage bei ihren Organisationen zu geben. Alsdann werden die Organisationen und Parteien von Tag und Ort des Abends in Kenntnis gesetzt mit der Bitte, ihre Mitglieder zu verstaendigen; ausserdem wird in den ?Amtlichen Nachrichten? der Stadt Koethen die Bevoelkerung auf den Abend hingewiesen; auch auf dem Wege ueber Schulen und Theater wird auf den Abend aufmerksam gemacht. Die bisherigen Veranstaltungen waren daher durchweg gut besucht. Dabei haben wir uns nicht auf Veranstaltungen am Ort des Amtsgerichts beschraenkt; es sind vielmehr in Zusammenarbeit mit dem Landrats- amt auch in den Landgemeinden solche Abende in Form von Einwohnerversammlungen mit gutem Erfolg veranstaltet worden. 4 Bisher wurden bei den Veranstaltungen teils auf Anregung, teils aus eigener Initiative u. a. folgende Themen behandelt: 1. Die ehemalige und jetzige Stellung der Justiz gegenueber dem Volke. 2. Heranbildung von Volksrichtern. 3. Die Bindung der Gerichte an Verwaltungsakte. 4. Politik und Rechtsprechung. 5. Bedeutung und Zweck der Volkskontrolle. 6. Das Recht der volkseigenen Betriebe und Sequestrierungen. 7. Sicherung des Privateigentums nach der Verfassung und den verschiedenen Gesetzen. 8. Die Wirtschaftsstrafverordnung vom 21. 9. 1948. 9. Die Anforderungsverordnung der DWK vom 21. 7. 1948. 10. Die Zustaendigkeit der Wohnungsaemter nach dem Wohnungsgesetz Nr. 18 und die der Gerichte nach dem Mieterschutzgesetz 1942. 11. Fragen der Guetertrennung Und Guetergemeinschaft der Ehegatten. 12. Entscheidungen in Verfahren nach der HausratsVO. 13. Jugendkriminalitaet. 14. Verstoesse gegen den Kontrollratsbefehl Nr. 3 (Arbeitsbummelei, Arbeitsverweigerung usw.l. 15. Die Ueberfluessigkeit von Privatklagen und deren Einstellung nach der Verordnung vom Jahre 1931. Daneben wurden stets eine Reihe von praktisch haeufig vorkommenden Fragen besprochen, die ohne grundsaetzliche Bedeutung zu haben fuer die Bevoelkerung doch von Interesse sind, wie beispielsweise: Nichtigkeit von Ehen; Todeserklaerungen; Rechtslage des unehelichen Kindes; Unterhaitungsverpflichtung gegenueber Frau und Kind; Schuldverhaeltnisse nach der Waehrungsreform; Pachtschutz; Maengelhaftung beim Kauf; Viehmaengel; Vorschriften ueber Erbrecht und Testament; Verjaehrungsfristen im BGB; Loeschung von Strafen usw. Amtsgerichtsrat Dr. E. Schwarz, Koethen Arbeitstagung bei der Deutschen Justizverwaltung Am 25./26. Maerz 1949 fand bei der Deutschen Justizverwaltung eine Arbeitstagung statt, an der neben Vertretern der Rechtsabteilung der SMAD und der DJV lediglich die Justizminister der Laender mit ihren Stellvertretern, die Generalstaatsanwaelte und Oberlandes-gerlichtspraesidenten teilnahmen. Diese gegenueber frueheren derartigen Konferenzen bewusst enge Begrenzung der Teilnehmerzahl hatte ihre Ursache in dem Hauptthema, das behandelt werden sollte: die Arbeit der Justizministerien. Praesident F e c h n e r nahm am ersten Tage in seinen einleitenden Worten Gelegenheit, allgemein die Aufgaben der Justiz herauszustellen und auf den Unterschied dieser Konferenz zu den frueheren grossen Juristenkonferenzen hinzuweisen. Er verwies darauf, dass es Aufgabe dieser frueheren Konferenzen gewesen sei, die grosse Linie und die allgemeinen Grundsaetze fuer die Arbeit der Justiz zu entwickeln und damit die Voraussetzungen fuer die Verbesserung dieser Arbeit zu schaffen. Nachdem die Erfahrung gezeigt habe, dass sich diese Grundsaetze in der Arbeit der Justiz durchgesetzt haetten, gehe es, so fuehrte er weiter aus, nunmehr darum, den Organen der Justiz konkrete Aufgaben zu stellen und mit den Vertretern der Justiz der Laender konkrete Arbeitsprobleme zu besprechen. In diesem Sinne solle die Arbeitstagung ein Anfang sein; ihr sollten in regelmaessigen Abstaenden aehnliche Zusammenkuenfte folgen. Abschliessend wies Praesident Fechner auf die Bedeutung des Weltfriedenskongresses in Paris im April 1949 hin und brachte eine Entschliessung zur Abstimmung, die einstimmig angenommen wurde und in dem einleitenden Aufsatz dieses Heftes abgedruckt ist. Zu dem ersten Thema der Tagesordnung ueber die Arbeit der Justizministerien sprach zunaechst Justizminister Dieckmann aus Sachsen. Er behandelte die drei nach seiner Ansicht wesentlichsten Aufgabengebiete eines Justizministeriums, naemlich die Personalpolitik, die Kontrolle und Revision sowie die Rechtsgestaltung. Hinsichtlich der Personalpolitik vertrat er unter Hinweis auf die nach der Verfassung unteilbare und uneingeschraenkte Verantwortung des Ministers gegenueber dem Landtag den Standpunkt, dass der Minister allein es sein muesse, der jede Entscheidung in Personalangelegenheiten sowohl in fachlicher wie auch politischer Beziehung zu treffen habe. Er erkannte die Berechtigung blockpolitischer Vereinbarungen ueber die Veraenderung in hoeheren Dienststellen und die Notwendigkeit der Bestaetigung der Gesamtregierung hierfuer an, erklaerte sich auch dazu beredt, die Stellungnahme des Innenministeriums zu der politischen Zuverlaessigkeit eines Bewerbers oder eines Angehoerigen der Justiz anzuhoeren und als Material zu verwerten, glaubte aber auf sein Recht zur eigenen letzten Entscheidung nicht verzichten zu koennen. Der DJV raeumte er die Befugnis ein, fallweise Kraefte an sich zu ziehen und aus besonderem Anlass auch Kraefte zwischen den Laendern zu verteilen, verlangte aber vorherige Absprache mit dem Minister und bestritt das Recht der DJV, ohne eine solche Absprache ueber Justizangehoerige eines Landes zu verfuegen. Zu der Kontroll- und Revisionstaetigkeit der Justizministerien fuehrte er aus, es sei erforderlich, die Verteilung und Gesamtauswertung durch das Ministerium vornehmen zu lassen, vertrat aber den Standpunkt, dass die Durchfuehrung der Kontrolltaetigkeit hinsichtlich der Gerichte in erster Linie dem Oberlandesgenichtspraesidenten und hinsichtlich der Staatsanwaltschaften dem Generalstaatsanwalt zustehe; das Justizministerium ziehe zweckmaessigerweise zur eigenen Kontrolle nur die Teilgebiete heran, die es fuer besonders wichtig halte (z. Zt. beispielsweise das Wirtschaftsstrafrecht, die Verfahren nach dem Befehl 201 und die grundbuchliche und handelsgerichtliche Durchfuehrung der Bodenreform und der Beendigung der Sequestrierung). Auch der rechtsgestaltenden Taetigkeit des Justizmministeniums legte er sowohl, was die Gesetzgebung anlangt, wie bezueglich der Rechtsgutachtertaetigkeit eine erhebliche Bedeutung bei und wandte sich gegen eine zu starke 89;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland ist zu beachten: nur erfahrene Mitarbeiter der Abteilung für Betreuungsaufgaben einsetzen, auf Wünsche und Beschwerden der Inhaftierten ist sofort zu reagieren, sofortige Gewährung aller Vergünstigungen und in Abstimmung mit den befugten Organen. Die Verdächtiger soll im Interesse der Ausschöpfung spezieller Sachkunde von Mitarbeitern der Linie Untersuchung nach Konsultation mit der Linie Untersuchung durchgeführt werden.

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