NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 78 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 78); ?fuer einen gerechten Frieden verbunden sind, mit unserem Kampf gegen das Washingtoner Besatzungsstatut, mit unserem Kampf fuer einen gesamtdeutschen Frieden, fuer eine gesamtdeutsche Regierung und fuer den Abzug der Besatzungstruppen nach Abschluss des Friedensvertrages als unabdingbare Voraussetzungen fuer die nationale Unabhaengigkeit und nationale Selbstaendigkeit unseres Volkes. Wir begruessen es, dass auf dem Pariser Weltfriedenskongress auch die Stimme des neuen demokratischen Deutschlands zu Worte kommt. Sorgen wir dafuer, dass die Friedensbewegung alle Kreise unseres Volkes erfasst, und lassen wir keine Gelegenheit ungenutzt, um den Willen unseres Volkes zur Einheit seines Landes und zur Sicherung des Friedens fest zusammenzufassen. Es ist die Aufgabe aller Richter und Staatsanwaelte der sowjetischen Besatzungszone, in Kundgebungen und Versammlungen fuer die grossen Ziele des Weltfriedenskongresses zu werben und in ihrem Wirkungsbereich nachstehende Erklaerung zu diskutieren und zur Annahme zu bringen, die die Mitglieder der Deutschen Justizverwaltung und die Justizminister, ihre Stellvertreter, die Generalstaatsanwaelte und Oberlandesgerichtspraesidenten der Laender der sowjetischen Besatzungszone anlaesslich der Einberufung des Weltfriedenskongresses auf ihrer Arbeitstagung am 25. und 26. Maerz einstimmig angenommen und unterschrieben haben: ?Wir sind davon ueberzeugt, dass eine der wesentlichsten Voraussetzungen fuer die Sicherung des Weltfriedens der moeglichst baldige Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland ist, der zur Voraussetzung hat, dass die Einheit Deutschlands und damit auch die deutsche Rechtseinheit wieder hergestellt wird. Wir rufen alle Deutschen, die als Richter oder Staatsanwaelte, als Lehrer oder Studierende des Rechts im deutschen Rechtsleben taetig sind, auf, sich im Namen der Gerechtigkeit mit allen ihren ? Kraeften dafuer einzusetzen, dass die Einheit Deutschlands wieder hergestellt, dass ein gerechter Friedensvertrag mit Deutschland abgeschlossen und dass ein unerbittlicher Kampf gegen jede Art der Kriegshetze gefuehrt wird. Nur so koennen auch die Menschen, in deren Hand die Pflege des Rechts gelegt ist, ihren Beitrag zur Erhaltung des Friedens der Welt leisten.? Recht und Gesetz brauchen fuer ihre segensreiche Entfaltung den Frieden. Der Krieg zerschlaegt die Grundlagen ihrer erziehenden Wirkung. Staerken wir deshalb die Friedensfront. Kaempfen wir deshalb fuer den Frieden. Erklaeren wir uns solidarisch mit den Forderungen des Weltfriedenskongresses. Krisis und Neubau der Staats Wissenschaft Von Prof. Dr. Karl Polak, Leipzig. (aus seiner Antrittsvorlesung, gehalten am 10. Januar 1949) Die Erneuerung der Staatswissenschaft kann nur aus der Erneuerung des politischen Bewusstseins hervorgehen. Die Staatswissenschaft steht erst dann ganz auf der Hoehe der Zeit, wenn sie das politische Zeitbewusstsein in sich widerspiegelt und zugleich an seiner Formung arbeitet. Heute, wo das Bestehende durchaus fragwuerdig, und das Werdende, die Zukunft, die gestaltende Kraft der Gegenwart geworden ist, kann eine Staatslehre, die nur den ueberkommenen Zustand der gesellschaftlichen Verhaeltnisse wiederzugeben weiss, nicht mehr genuegen. Darum tut die Erringung eines neuen Bodens des staatswissenschaftlichen Denkens not. Die Staatswissenschaft muss wieder die Lehre von der Gestaltung der Wirklichkeit werden. Sie muss den Mut und die Kraft aufbringen, zukunftweisend zu sein; sie muss sich mit vollem Bewusstsein in den politischen Entwicklungsprozess stellen und im Politischen aktiv gestaltend wirken. Eine solche Staatswissenschaft waere keineswegs ein Novum. Es hat Epochen dieser Wissenschaft gegeben, wo sie diese Aufgaben erfuellte, wo sie nicht den Ereignissen nachhinkte, nicht nur nachtraeglich registrierte, was politisch geschehen war, sondern als Lehrmeister in der Politik selbst hervortrat, an der Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhaeltnisse aktiv teilnahm. Die Staatslehre unserer Tage ist gemessen an jenen monumentalen Gebaeuden des Staates und seiner Fraktionen im Leben der Voelker, die ein Augustinus und Thomas von Aquino, ein Machiavelli und Luther, ein Spinoza, Hobbes und Montesquieu, ein Hegel und Marx errichteten klein und bescheiden geworden. Diese Staatsdenker waren zugleich Politiker und Wirklichkeitsgestalter. Sie rangen um die Erkenntnis der politischen und gesellschaftlichen Verhaeltnisse ihrer Zeit Ihre Lehren entsprangen dieser Erkenntnis und der Einsicht in die Notwendigkeit, die Verhaeltnisse zu veraendern, das Leben der Gesellschaft auf einen neuen Grund zu stellen; und der Akt der Erkenntnis war der erste Akt der Umgestaltung. Diese grossen Geister, die das Wissen der Menschheit um die Grundlage ihres eigenen Daseins ein gehoeriges Stueck vorwaerts getrieben haben, verfuhren nicht wie jene, die seit etwa einem Jahrhundert das Feld unserer amtlichen Staatslehre beherrschen und deren kleiner Geist uns insoweit heute allenthalben entgegentritt. Unsere amtliche Staatswissenschaft, die seit Jahrzehnten auf den Universitaeten gelehrt wird und deren Grundlagen schon so zu Selbstverstaendlichkeiten geworden sind, dass man meinen koennte, es gaebe gar keine andere Lehre vom Staat, weiss nichts mehr vom Ringen um Erkenntnis und Gestaltung der gesellschaftlichen Verhaeltnisse. Sie stellt nicht mehr die Frage danach, was zu tun sei, um das wirkliche Gesicht der Zeit ans Tageslicht zu heben, welchen Weg die Menschen zu gehen haben, um der bestehenden Verhaeltnisse Herr zu werden. Das Bewusstsein des Widerspruchs in den Verhaeltnissen und damit das Bewusstsein der Notwendigkeit, die bestehenden Verhaeltnisse zu erneuern, ist fuer sie verloren gegangen. Die herrschenden gesellschaftlichen und staatlichen Zustaende sind fuer sie ein absolutes Faktum, eine raaufhebbare Tatsache. Man fragt nicht mehr nach ihrem Sinn, man nimmt sie hin, wie sie sind. So war die Staatslehre des deutschen Kaiserreiches die systematische Darstellung der Einrichtragen dieses Reiches, die Staatslehre der Weimarer Republik die der Weimarer Verfassung und ihrer Abwandlungen durch die Praxis der Organe der Republik und die Staatslehre des Hitlerreiches die saubere Beschreibung der Einrichtungen dieser blutruenstigen Diktatur. Die Staatswissenschaft verfiel also in die Apologetik der blossen Beschredbng und damit .letztlich in die Beschoenigung, die Rechtfertigung der faktisch bestehenden Zustaende. Die Staatslehre erhob sich nicht zum Richter ueber die bestehenden Verhaeltnisse, legte nicht, wie es ein Augustinus, ein Spinoza, ein Hobbes, ein Montesquieu getan hatten, die ganze Widematuerlich-keit und Unvernunft der bestehenden Verhaeltnisse offen, liess nicht, wie jene, in der Glut ihrer Erkenntnisse das Alte in ein Nichts versinken. Sie trug keine Spur von dieser grossen schoepferischen Kraft des Denkens in sich. Sie beugte vielmehr das Bewusstsein der Menschen unter die bestehenden Verhaeltnisse, indem sie ausdruecklich oder stillschweigend diese als die einzig moeglichen und damit unabdingbaren Grundlagen des Staates darstellte. So ergeben sich zwei voellig gegensaetzliche Methoden des Denkens und der geistigen Arbeit. Dort, bei den Klassikern, die Umgestaltung der bestehenden Verhaeltnisse, hier, bei den Epigonen, ihre blosse Beschrei- I 78;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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