NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 53 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 53); ?der repraesentativen, konsequent durchgefuehrten Demokratie die Volkskammer das letzte Wort hat. Sie wird gezwungen, zu dem Votum der Sachverstaendigen oeffentlich Stellung zu nehmen, aber die Entscheidung und deren Vollzug liegt bei ihr. Damit ist jegliches richterliche Pruefungsrecht der ordentlichen oder irgendwelcher anderen Gerichte ausgeschlossen, und eine Entwicklung verhindert, wie wir sie aus der Praxis des Supreme Court und aus der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes der Weimarer Republik kennen, wo sie in der Entscheidung zum Staatsstreich Papens einen beschaemenden Hoehepunkt erreichte. V. Eine Fuelle staatsrechtlich und politisch bedeutungsvoller Fragen muesste noch eroertert werden, wenn man mit einiger wissenschaftlicher Vollstaendigkeit den Vergleich der beiden Verfassungsentwuerfe durchfuehren wollte: die aus der voelligen und sofortigen Gleichberechtigung der Geschlechter im Volksratsentwurf sich ergebenden Veraenderungen, die erschreckenden Unzulaenglichkeiten des Arbeitsschutzes und des gesamten Rechts der Arbeiter in der Bonner Verfassung, ferner die konstruktive Nutzbarmachung des Blocksystems bei der Regelung der Regierungsbildung im Volksratsentwurf, die voellig verschiedene Stellung des Staatsoberhauptes, dem tatsaechlich im Entwurf von Bonn erneut und verstaerkt die fuer die erste Republik toedlichen Diktaturbefugnisse anvertraut werden, schliesslich die demokratische Gestaltung der Gerichtsverfassung im Entwurf des Deutschen Volksrats. Der wesentliche Unterschied beider Entwuerfe aber liegt selbst in derart grundlegenden Entscheidungen nicht. Er ist zu finden in dem Unterschied der Gesellschaftsordnung, deren Schutz das im Auftraege der Londoner Aussenministerkonferenz gefertigte westdeutsche Instrument dienen soll, zu derjenigen, deren Ausbau und Sicherung das Anliegen des Deutschen Volksrats war. Nach dem Entwurf des Parlamentarischen Rates bleibt die reale wirtschaftliche Macht in der Hand der die Produktionsmittel besitzenden Minderheit, der Monopolkapitalisten in der Industrie, der Grossgrundbesitzer in der Landwirtschaft. In dem Entwurf des Volksrates ist die zentrale Grundlage aller Regelungen die Bestimmung des Art. 24, der den Missbrauch des Eigentums durch Begruendung wirtschaftlicher Machtstellung zum Schaden des Gemeinwohls unter die Sanktion entschaedigungsloser Enteignung und Ueberfuehrung in das Eigentum des Volkes stellt. Demgemaess heisst es von den Betrieben der Kriegsverbrecher und aktiven Nationalsozialisten wie von den privaten Unternehmungen, die sich in den Dienst einer Kriegspolitik stellen, dass sie in ganz Deutschland nach dieser Verfassung enteignet sind und in Volkseigentum uebergehen. Nach Abs. 4 der gleichen Bestimmung werden alle privaten Kontrollorgane, Kartelle, Syndikate, Konzerne, Truste und aehnliche auf Gewinnsteigerung durch Produktions-, Preis- und Absatzregelung gerichtete private Organisationen aufgehoben und verboten. Weiterhin wird bestimmt, dass der private Grossgrundbesitz, der mehr als 100 ha umfasst, aufgeloest ist und entschaedigungslos aufgeteilt wird, waehrend nach Durchfuehrung dieser Massnahme jedem Bauern sein Bodeneigentum gewaehrleistet wird. Entscheidend in diesem grundlegenden Sinne ist ferner die Bestimmung des Art. 21, wonach zur Sicherung der Lebensgrundlage und zur Steigerung des Wohlstandes der Buerger der Staat durch die gesetzgebenden Organe und die unmittelbare Mitwirkung seiner Buerger den oeffentlichen Wirtschaftsplan aufstellt, dessen Durchfuehrung die Volksvertretungen ueberwachen. Von gleicher Bedeutung ist der Schutz, der nach den Art. 15 bis 18 der Arbeitskraft gewaehrt wird: die Garantie des Rechtes auf Arbeit, auf jaehrlichen Urlaub, auf Erholung und Versorgung bei Krankheit und im Alter, das Recht der Arbeiter und Angestellten, massgeblich mitzubestimmen durch Gewerkschaften und Betriebsraete bei der Regelung der Produktion und der Lohn-und Arbeitsbedingungen in den Betrieben, sowie die Gleichstellung der Frauen und Jugendlichen im Rahmen des gesamten Arbeitsrechts, insbesondere in der Frage der gleichen Entlohnung fuer gleiche Arbeit. Die reale Gewaehrleistung dieses umfassenden Schutzes ist dadurch gegeben, dass durch Wirtschaftslenkung der Staat in die Lage versetzt wird, jedem Buerger Arbeit und Lebensunterhalt zu sichern und, falls ihm ausnahmsweise Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann, fuer seinen notwendigen Unterhalt zu sorgen. Damit ergreift nicht nur bei Wahlen und Abstimmungen, sondern auch in der Alltagswirklichkeit die Mehrheit des Volkes Besitz vom Staat und beseitigt auch ausserhalb des organisatorischen Bereichs der parlamentarischen Apparatur in Verwaltung, Wirtschaft und Justiz die Monopolstellungen der Schichten von Bildung und Besitz, jener schmalen Minderheiten, die auch unter den demokratischen Formen der Weimarer Republik die Realisierung der Demokratie verhinderten und deren Liquidierung durch den Faschismus herbeifuehrten. In jenem materiell antidemokratischen Stadium verharrt die Konzeption von Bonn und findet damit den Anschluss an die unheilvolle Tradition der preussisch-deutschen Entwicklung: foederalistische Aufsplitterung der Nation, buerokratische Hemmung der Volksmacht, Zersetzung des Parlaments, Herrschaft der Buerokratie durch sogenannte Teilung der Gewalten und schliesslich Eingliederung in die imperialistische Weltfront, die in Art. 29 a des Bonner Entwurfes erkennbar vorgesehen ist. In allen diesen Fragen ist der Ausgangspunkt des Deutschen Volksrates genau entgegengesetzt. Seine Leitgedanken waren: Bruch mit dem System von Kriegen und Krisen, nationale Wiederherstellung, Aufloesung aller geheimen Diktaturen, sei es des Berufsbeamtentums, sei es einer nur scheinbar unabhaengigen, dem Volk imverantwortlichen Justiz, Herstellung der Einheit der Nation, Bestaetigung der repraesentativen Volksgewalt im Staate und endlich Eingliederung Deutschlands in die Reihen der friedliebenden Voelker, wie sie insbesondere in der Bestimmung des Art. 6 des Verfassungsentwurfs zum Ausdruck kommt, der die Bekundung von Voelkerhass sowie militaristische und Kriegspropaganda zu Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches erklaert. Das Urteil ueber die beiden Entwuerfe wird der alleinige Souveraen Deutschlands, das deutsche Volk, zu treffen haben. Wesen und Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts Von Wolfgang W ei s s , Abteilungsleiter in der Deutschen Justizverwaltung I. Das Wirtschaftsstrafrecht steht, heute im Mittelpunkt der Arbeit der Justiz. Es erscheint deshalb geboten, sich Klarheit ueber die Ursachen zu verschaffen, die zu dieser Entwicklung gefuehrt haben und das Wesen und die besondere Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts aufzuzeigen. Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts. Nun war aus der Taetigkeit der Justiz auf dem Gebiet des Strafrechts immer am deutlichsten zu ersehen, dass auch die Justiz ein Machtinstrument in den Haenden der Kraefte war, die den Staat trugen und beherrschten. Mit den Mitteln des Strafrechts wurden die progressiven Kraefte, die es wagten, die Heiligkeit des bestehenden Systems anzugreifen oder gar dieses System zu bekaempfen, niedergehalten oder unschaedlich gemacht. Mit den Mitteln des Strafrechts wurde und wird in dem kapitalistischen Gesellschaftssystem das Privateigentum als die oekonomische Grundlage dieses Systems in jeder Weise geschuetzt. Das beweist das deutsche Strafgesetzbuch, das entsprechend der gesellschaftlichen Situation, in der es entstand, so ausgestaltet wurde, dass in seinem Mittelpunkt der Schutz der privaten Rechtsgueter des Einzelnen stand. Wo dieses Strafgesetzbuch Eigentum schuetzte, da war es das Privateigentum, wo es das Vermoegen schuetzte, da war es das Privatvermoegen und wo es oeffentliches, staatliches Eigentum oder Vermoegen schuetzte, da wurde dieses oeffentliche Eigentum oder Vermoegen behandelt, als sei es ein privates Rechtsgut; das fiskalische Eigentum und Vermoegen des Staates war es, das unter strafrechtlichen Schutz gestellt war. Das war das Strafrecht eines Staates, der seine Basis, seine oekonomische Grundlage in dem Privateigentum an den Produktionsmitteln hatte. Es war ein Strafrecht, das einer auf dieser Basis beruhenden Gesellschaftsordnung gemaess war, das geeignet war, die Auf- 53;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten -müssen sich intensiv darum bemühen, diese Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen, um diese Möglichkeiten sowohl für die Abwehrarbeit. Im Innern als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage und im einzelnen vom bereits erreichten Stand der Lösung der Aufgaben auszugehen. Mit der Bestimmung des werden gestellte Aufgaben konkretisiert.

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