NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 46 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 46); ?Aus diesen Gruenden musste das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben werden. Die Sache wurde an die Grosse Strafkammer des Landgerichts in Erfurt zurueckverwiesen, da diese fuer eine Bestrafung nach dem KontrollratsgeSetz Nr. 50 zustaendig ist. Die Strafkammer wird bei der erneuten Verhandlung den Sachverhalt noch eingehender aufklaeren muessen, indem es insbesondere den Abteilungsleiter des Kreislandwirtschaftsamts noch als Sachverstaendigen wird hoeren muessen. Ferner wird sie pruefen muessen, ob der Angeklagte nicht vorsaetzlich, zumindest bedingt vorsaetzlich, gehandelt hat. ? 3 Abs. 6 PreisstrafrechtsVO. Bei der Festsetzung des nach ? 3 Abs. 6 PreisstrafrechtsVO abzufuehrenden Mehrerloeses aus einer vor der Waehrungsreform begangenen Straftat bleibt die Geldumwertung ausser Betracht. OLG Gera, Urteil vom 8.1.1949 3 Ss 538/48. Was dagegen die Abwertung des Mehrerloeses im Verhaeltnis 1 :10 anbelangt, so kann der Revision hierin nicht gefolgt werden. Bezueglich des Mehrerloeses bestimmt ? 3 Absatz 6 der PreisstrafrechtsVO: Hat der Beschuldigte durch die strafbare Handlung Preise erzielt, die hoeher sind als die zulaessigen Preise, so ist in dem Urteil auszusprechen, dass er den Mehr- L i t e Buecher Beitraege zur Demokratisierung der Justiz. Hrsgg. von Max Fechner. Berlin: Dietz Verlag, 1948. 330 S. Preis 4,80 DM. Diese Sammlung von Aufsaetzen ueber die verschiedensten Teile der Rechtsordnung ist herausgegeben im Auftraege des Zentralsekretariats der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Sie .wird Interesse Anden weit hinaus ueber die Kreise dieser Partei, ja der Parteien ueberhaupt kraft ihrer dialektischen Behandlung und Wirkung. Ich spreche von dialektischer Behandlung insofern, als fast keiner der 16 Beitraege es unterlaesst, das Gegenwaertige (seit der Niederschrift teilweise schon wieder ueberholte) als Werdeprozess darzustellen, also historisch und perspektivisch zugleich: von dialektischer Wirkung deswegen, weil die Gesamtdarstellung mehr als ein kleines Handbuch zum Nachschlagen fuer Theoretiker und Praktiker geworden ist, naemlich ein wirksamer Anruf an die Menschen beider Kategorien: den Lehrer an der Richterschule, den Professor an der Universitaet, den Dozenten an der Volkshochschule, den Strafvollzugsbeamten, den Staatsanwalt, den Verwaltungsangestellten, den Schoeffen, nicht zuletzt an die Funktionaere der demokratischen Parteien, aktiv und konkret Stellung zu nehmen und Stellung zu beziehen gegenueber den Dutzenden grundlegender Fragen, die auf diesen 330 Seiten aufgeworfen werden. Freund und Feind der Rechtsgestaltung in der sowjetischen Besatzungszone werden nach dem Lesen dieses Compendiums jedenfalls darin uebereinstimmen, dass in diesem Teil Deutschlands nicht nur das gesellschaftliche Leben selbst, sondern auch seine rechtliche Organisation und seine theoretische Ueberdachung von Grund auf erneuert werden, dass hier, ganz unausgesprochen und ohne alles Pathos, ein sachlicher Optimismus den Grundton abgibt, wie ihn nur Menschen haben, die in einer grossen vorbildlosen Aufgabe stehen, und eine selbstverstaendliche geistige Richtungnahme auf das ganze Deutschland herrscht, die sich durch den fragmentarischen Wirkungsbereich des Augenblicks nicht beirren laesst. Der Themenkreis umfasst Probleme der allgemeinen Staatslehre, das gesamte buergerliche und Strafrecht, dazu die Materie der Justizorganisation und aller Verfahrensarten (von der freiwilligen bis zur Verwaltungsgerichtsbarkeit), die Aufgaben und Funktionen der Volksrichter und der Staatsanwaltschaft, Strafzumessung und Strafvollzug, das Jugendrecht und schliesslich die Vereinheitlichung des Rechts in Deutschland. Es liegt in der Natur eines so weit gespannten Unternehmens, dass die einzelnen Beitraege ungleich sind. Abgesehen von dem in seiner knappen, straffen Diktion ausgezeichneten Aufsatz ?Volk und Justiz?, mit dem Fechner den Band einleitet, scheinen mir besondere Hoehepunkte die drei Aufsaetze, die der Darstellung der neuen Rechtsprinzipien als Ausdruck der antifaschistisch-demokratischen Ordnung gewidmet sind, von Melsheimer, Nathan und Weiss, sowie die menschlich, sachlich und sprachlich gleich wertvolle Studie von G e n t z ueber die Reform des Strafvollzuges. Fuer den Theoretiker besonders reizvoll ist neben den eigenwilligen Arbeiten von Polak zur marxistischen Staatslehre und zur Rechtsstaat-Theorie der kluge Aufsatz von Schultes ueber ?Rechtsschutz und Rechtssicherheit in der realen Demokratie?. erloes an das Land abzufuehren hat. Der Anspruch des Reichs beruht also auf einer Mussvorschrift und entsteht demnach bereits mit der strafbaren Handlung. Das Urteil hat insofern nur deklatorischen Charakter, der Abfuehrungsanspruch hat keinen Strafcharakter, Schuldverhaeltnisse sind im allgemeinen nach der Waehrungsreform zum vollen Betrage umzuwerten. Die Forderung des Landes auf den Mehrerloes faellt nicht unter diejenigen Forderungen, die zu einem Ausnahmesatz auf- bzw. umgewertet werden. Sie ist also voll nach dem Nennbetrag in D-Mark zu bezahlen. Eine Haerte fuer den Angeklagten ist darin auch nicht zu erblicken, denn zur Zeit der Tat, als der Mehrerloes erzielt wurde, hat der Angeklagte diesen Betrag als Gewinn einstecken koennen und konnte ihn damals vollwertig verwerten. Wollte man ihm das Risiko des Waehrungsverlustes abnehmen, so kaeme dies darauf hinaus, dass auch in anderen Faellen jeder Taeter sich darauf berufen koennte, dass er nicht mehr im Besitz des Mehrerloeses sei. Die Festsetzung der Hoehe des Mehrerloeses erfolgt in allen Faellen nach den Umstaenden zur Zeit der Tat, ohne Ruecksicht darauf, ob der Taeter zur Zeit des Urteils noch im Genuss des Vorteils ist oder nicht. Dabei ist auch noch zu beruecksichtigen, dass die Einziehung des Mehrerloeses sich nicht bloss auf den erzielten Gewinn, sondern ohne Ruecksicht auf diesen sich auf den Unterschied zwischen dem zulaessigen und dem getaetigten Preise erstreckt. a t u r Fuer den Praktiker (den erfahrenen wie den informationshungrigen) sind die Beitraege Hilde Neumanns ueber die Funktion der Parteien und Massenorganisationen bei der Demokratisierung der Justiz, Hilde Benjamins zur Stellung der Volksrichter, der Generalstaatsanwaelte Helm und Ostmann ueber die Probleme ihres Arbeitsbereichs, Hoeni-g e r s ueber die Strafzumessung und aehnliche Fragen sowie S c h i e s ueber die Grundlagen des Jugendrechts von besonderer Bedeutung. Dem Fernerstehenden, also leider auch allen westdeutschen Juristen, bieten sie einen Einblick in dieRechts-entwicklung der sowjetischen Besatzungszone, wie man ihn so real und umspannend in so gedraengter Form nirgendwo sonst Anden kann, dem Spezialisten aber oeffnen sie den Horizont, zeigen ihm das gesellschaftliche Panorama, den Hintergrund und das Wirkungsfeld seiner Taetigkeit. Ein Aufsatz von Goetz Berger ist der Rechtszerreissung, die vom Westen Deutschlands ausgeht, gewidmet. Ein Schlusswort von Schaefermeyer hat das Ziel, die Grundsaetze der SED zur Rechtserneuerung zu kommentieren. Fuer den progressiven buergerlichen Juristen sollte das Erscheinen des Bandes eine Mahnung zu staerkerer selbstkritischer Aktivitaet im Dienste der demokratischen Rechtserneuerung und der nationalen Rechtsvereinheitlichung sein, zeigt sich ihm hier doch, in welchem Masse die Vorhut der Arbeiterbewegung konkret daran gegangen ist, die vom deutschen Buergertum verratene und liegengelassene Aufgabe der buergerlichen Revolution zu uebernehmen und weiterzufuehren. Der sozialistische Jurist aber wird gegenueber dem Gesamtphaenomen dieser Leistung, bei manchen (gerade auch marxistischen) Einwaenden im Einzelnen, voll Stolz feststellen, wie sehr die Sache der deutschen Nation heute die der Partei der Internationalisten geworden ist. Wenn Fechner seine Untersuchung mit Recht damit einleitet, dass Engels ?die juristische Weltanschauung die klassische Weltanschauung der Bourgeoisie" genannt hat, so laesst die in diesem Band dokumentierte Arbeit die Hoffnung aufkeimen, dass die demokratische Rechtsemeue-rung im Deutschland unserer Tage die spezisssche Aufgabe des deutschen Proletariats (und seiner Verbuendeten) sein wird. Prof. Dr. Steiniger, Berlin Dr. Heinz Such, Wirtschaftsplanung und Sachmaengelhaftung ? (Leipziger Schriften zur Gesellschaftswissenschaft, 2. Heft). Leipzig: Bibliogr. Institut, 1949. 115 S. Brosch. 3,80 DM. In einem Beitrage zu dem vor einigen Wochen erschienenen, von Max Fechner herausgegebenen Sammelwerk ?Demokratisierung der Justiz" hat Rez. darauf hingewieseni), dass die als zwangslaeussge Folge der sozialen Neuordnung in der Ostzone einsetzende Rechtsentwicklung das Gebiet des Schuldrechts bisher am staerksten im Recht der Wirtschaftsplanung beruehrt habe, und den Wunsch ausgesprochen, die Wissenschaft moege sich der durch sie aufgeworfenen Probleme, insbesondere der Erforschung der neuartigen, aus Ver.waltungsakt und Vertrag zusammengesetzten Rechtsuegur des ?Lieferver-haeltnisses? annehmen. Dieser Wunsch ist schneller, als vermutet, mit dem fast gleichzeitig in der Reihe der ?Leipziger 46 i) aaO. S. 100.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der bauliche oder andere technische Veränderungen an Truppenübungsplätzen und Objekten der die an Magistralen der Deutschen Reichsbahn Liegen, zur Beseitigung der Gefährdung der Sicherheit-irn Bänverkehr eingeleitet wurden.

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