NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 37 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 37); ?Richter und Staatsanwaelte. Der Wettbewerb zwischen den Justizministerien der Laender in der Anwendung neuer, volksnaher Arbeitsmethoden in der Justiz wird gemaess dem Beschluss der Juristenkonferenz vom 25./26. 11. 1948 von der Abteilung vorbereitet und praktisch durchgefuehrt werden. Neben den Wirtschaftsstrafsachen wird die Abteilung ihre besondere Aufmerksamkeit der Behandlung von Betriebsunfaellen zuwenden und die Taetigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften gerade auf diesem Gebiet besonders ueberwachen. Der Arbeitsplan der Abteilung Strafvollzug enthaelt eine grosse Anzahl praktischer Massnahmen, die im Rahmen von drei grossen Hauptaufgaben verwirklicht werden sollen. Die vordringlichste Aufgabe besteht fuer die Abteilung darin, die Arbeit in den Gefangenenanstalten in das Aufbauprogramm des Zweijahr-plans einzugliedem und damit das Arbeitspotential der Gefangenen fuer die allgemeinen Wirtschaftsaufgaben nutzbar zu machen. Im uebrigen werden weitere Massnahmen zur Verwirklichung der Grundforderungen des Strafvollzuges, naemlich seiner allgemeinen Demokratisierung und der Resozialisierung der Gefangenen durchgefuehrf werden. In dem Arbeitsplan der Abteilung Gesetzgebung fuer das erste Halbiahr 1949 ist als bedeutsamste Aufgabe vorgesehen der Entwurf eines neuen Gerichtsverfassungsgesetzes, durch den auf dem Gebiete der Gerichtsorgani-sation und der Gerichtsverfassung teilweise voellig neue Wege beschritten werden sollen. Die kuerzlich ergangene Verordnung ueber die Uebertragung von familienrechtlichen Streitigkeiten in die Zustaendi gkeit der Amt sgerichte bedarf der Ergaenzung durch Durchfuehrungsverordnungen. Die Reformarbeiten fuer eine neue Regelung des Familienrechts selbst sind in der Zwischenzeit so weit gediehen, dass im Laufe der Planperiode mit der Vorlage von entsprechenden Entwuerfen zu rechnen ist. In Zusammenarbeit mit den zustaendigen Hauptverwaltungen der DWK sollen die Arbeiten zur Durchfuehrung der geplanten Agrargesetzgebung zum Abschluss gebracht und einige andere durch die wirtschaftliche Entwicklung bedingte Gesetze vorbereitet und erlassen werden. Auf strafrechtlichem Gebiet wird im Mittelpunkt der weiteren gesetzgeberischen Arbeit das Wirtschaftsstrafrecht stehen. In Zusammenarbeit mit der DWK ist eine weitere Durchfuehrungsverordnung zur Wirtschaftsstrafverordnung zu erlassen. Ausserdem sind noch einige Spezialfragen des Wirtschaftsstrafrechts gesetzgeberisch zu loesen. Grundlegend neue Strafgesetze werden vorbereitet zum Schutze des Volkseigentums und zum Schutze der Wirtschaft gegen Schieber und Spekulanten, beides Gesetze, die der neuesten wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Durch ein Gesetz zur Bekaempfung von Betriebsunfaellen soll die Stellung der Arbeitsschutzinspektionen im Strafverfahren verstaerkt werden. Endlich soll im ersten Halbjahr 1949 eine grundsaetzliche Klaerung darueber geschaffen werden, ob die seit langem bestehenden Plaene, an die Stelle des Jugendstrafrechts ein Jugenderziehungsrecht zu setzen, nunmehr verwirklicht werden sollen. Mit der Aufstellung eines Arbeitsplanes sind erst die Voraussetzungen fuer die planmaessige und systematische Lenkung der Arbeit in der Verwaltung geschaffen. Es kommt jetzt darauf an, dass der Plan in einem halben Jahr erfuellt wird. In der unter Leitung des Praesidenten oder des Vizepraesidenten allmonatlich stattfindenden Abteilungsbesprechungen wird laufend der Stand der Durchfuehrung des Abteilungsplanes ueberprueft werden, wobei kritisch festgestellt werden wird, in welchen Faellen die Realisierung des Planes nachhinkt, welche technischen oder organisatorischen Gruende diese Tatsache erklaeren und was im einzelnen zu geschehen hat. um die stetige Durchfuehrung der im Plan vorgesehenen Einzelaufgaben zu gewaehrleisten. Der auf Anregung des Praesidenten gefasste Beschluss, fuer die Deutsche Justizverwaltung einen festen Halbjahresplan aufzustellen, wird von allen Angestellten als ein fortschrittlicher und fruchtbarer Beschluss fuer die Arbeit in der Verwaltung gewertet. Er wird dazu beitragen, die Arbeit der Verwaltung zu intensivieren, ihre leitende und kontrollierende Funktion zu steigern und ihre Arbeitskraft auf die wesentlichen Aufgaben zu lenken. Es waere zu begruessen, wenn auch die Laenderministerien die Frage ueberpruefen wuerden, ob es nicht auch fuer sie zweckmaessig ist, fuer ihren Arbeitsbereich entsprechende konkrete Arbeitsplaene aufzustellen, damit die Demokratisierung der Justiz in der Zone nach einheitlichen Gesichtspunkten und einheitlichem Plan vorangetrieben wird. Aus der Praxis fuer die Praxis Ueberblick ueber die Geschaeftsentwickl.ung der streitigen Zivilsachen des Landgerichtsbezirks Nordhausen im ersten Halbjahr 1948 und Vorschlaege zur Verbesserung der Arbeit der Zivilgerichte Bei den Amtsgerichten waren von den im ersten Halbjahr 1948 eingegangenen Klagen bis Ende August 86% in der Instanz erledigt; im Durchschnitt waren sie nach 42 Tagen (wenn ich die Sachen weglasse, in denen im ersten Termin ein Versaeumnisurteil ergangen ist, nach 45 Tagen) in der Instanz abgeschlossen. Der erste Termin war durchschnittlich 23 Tase nach Eingang der Klage oder des Armenrechtsgesuchs angesetzt. Dabei muss man bedenken, dass einige wenige langwierige Faelle (Beweisaufnahme in der Westzone, oeffentliche Zustellung, wiederholte Vergleichs versuche diese Durchschnittszahlen hinauftreiben. Auch sind darin die Zahlen eines kleinen Amtsgerichts enthalten, bei dem nur einmal im Monat Zivilverhandlungen stattfinden. Weitaus die meisten Sachen wurden durch Vergleich, Verzicht, Anerkenntnis, Anzeige der Erledigung oder Versaeumnisurteil abgeschlossen. In 29 % der Sachen erging streitiges Urteil. Beim Landgericht waren von den im ersten Halbjahr anhaengig gewordenen Ehesachen 75 %, von den sonstigen Sachen 50 % am 31. August abgeschlossen. Der erste Termin war im Durchschnitt nach 40 Taeen anberaumt. Hier geben freilich die Ehesachen mit den vielen Armenrechtsgesuchen und den zahlreichen oeffentlichen Zustellungen den Ausschlag. Die weitaus meisten Sachen wurden nach ein oder zwei Verhandlungsterminen abgeschlossen. Einige der Vermoegenssachen (dazu gehoeren vor allem viele noch nicht abgeschlossene! machen freilich weit mehr Verhandlungen erforderlich. Es handelt sich dabei meist um Faelle, in denen Forderungen aus der Zeit vor 1945 oder vor der Waehrungsreform geltend gemacht werden, und in denen das Gericht nicht nur zu einem Urteil zu kommen, sondern im Vergleichsweg den Parteien einen Weg zu eroeffnen sucht, wie sie auch wirklich die Schuld abwickeln koennen. Abgesehen von solchen Ausnahmen waren die Sachen durchschnittlich in zwei Monaten erledigt. Von den im ersten Halbiahr anhaengig gewordenen Berufungssachen waren 86 % am 31. August abgeschlossen. davon 55 % durch Vergleich usf. Die einzelnen Sachen werden durchschnittlich in 61 Tagen (wenn man die wenigen Ausnahmen Beweisaufnahme in der Westzone, Blutgruppenuntersuchung usf. weglaesst, in 48 Tagen) erledigt. Durch diese Zahlen soll keineswegs einer nervoesen Prozesshetzerei das Wort geredet werden. Im Gegenteil! Wir legen hier groessten Wert darauf, jede einzelne Sache in aller Ruhe gruendlich mit den Parteien durchzusprechen. Anschliessend noch einige grundsaetzliche Bemerkungen: 1. Ein Krebsschaden ist ? 216II ZPO. Bestimmt, die Prozessfuehrung zu beschleunigen, fuehrt er zu uebereilter und damit ungenuegend vorbereiteter Terminsanberaumung. 2. Diese Vorbereitung ist die Hauptsache. 8 272 b ist der wichtigste Paragraph der ganzen ZPO. Ebenso wichtig ist beinahe ? 279 a. Im Anwaltsprozess muessen die Anwaelte dahin gebracht werden, ihre Antraege und Erklaerungen so rechtzeitig einzureichen, dass die Verhandlung nach ? 272 a vorbereitet werden kann. 3. Vielfach wird bei Kollegialgerichten der erste Termin vor dem Einzelrichter abgehalten. Aber der Haupttermin vor dem Kollegium darf da nicht zur blossen Form werden. Wenn die Partei diesen Eindruck gewinnt, kann sie unmoeglich Vertrauen zu diesem Gericht fassen. 37;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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