NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 41 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 41); ?antragt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag kostenpflichtig zurueckgewiesen, weil gegenwaertig die Sammelliste auf gerufener Wertpapiere der frueheren Deutschen Reichsbank nicht erscheine und deshalb das Aufgebotsverfahren zur Zeit nicht durchfuehrbar sei. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde des Antragstellers. Die Beschwerde ist sachlich nicht begruendet. Durch die Verordnung vom 22. Januar 1944 RGB1. I S. 42 wurde angeordnet, dass das Aufgebot von Aktien und Inhaberschuldverschreibungen nicht mehr wie frueher im Deutschen Reichsanzeiger, sondern in der von der damaligen Deutschen Reichsbank herausgegebenen Sammelliste aufgerufener Wertpapiere zu veroeffentlichen sei. Eine Bestimmung gleichen Inhalts war durch die 7. Durchfuehrungs- und Ergaenzungsverordnung zur Kriegs-Sachschaedenverordnung vom 6. November 1943 RGBl. I S. 632 fuer den Aufruf der durch Kriegsschaeden verlorengegangenen Wertpapiere ergangen. Damit war die urspruenglich von der Bank des Berliner Kassenvereins herausgegebene, spaeter von der Deutschen Reichsbank uebernommene Sammelliste ein amtliches Mitteilungsorgan geworden, dessen Veroeffentlichungen mit Rechtswirkung ausgestattet waren. Wie die Kammer bereits frueher ausgefuehrt hat, handelt es sich bei der Verordnung vom 22. Januar 1944 keineswegs nur um reine Kriegsmassnahmen, die mit Beendigung des Krieges ihre Bedeutung verloren hatten. Die Verordnung zeigt vielmehr beachtliche Ansaetze zu der schon seit langen Jahren in Aussicht genommenen Vereinfachung und Verbesserung des Wertpapierverkehrs; insbesondere fasst ? 7 der Verordnung die in zahlreichen Reichs- und Landesgesetzen enthaltenen Bekanntmachungsvorschriften fuer das Aufgebot und das Ausschlussurteil zusammen und erleichtert dadurch die Durchfuehrung von Aufgebotsverfahren sehr wesentlich. Die Ansicht des Beschwerdefuehrers, dass fuer Aufgebotsveroeffentlichungen im Stadtgebiet von Berlin das Veroeffentlichungsblatt von Gross-Berlin zur Verfuegung stehe, kann nicht fuer zutreffend erachtet werden. Artikel III des Kontroll-ratsgesetzes Nr. 38 vom 30. Oktober 1946 bestimmt lediglich, dass in allen Faellen, in denen nach gesetzlicher Vorschrift Veroeffentlichungen im Deutschen Reichsanzeiger zu erfolgen hatten, an dessen Stelle ein Mitteilungsblatt tritt, welches von der Alliierten Kontrollbehoerde zu bezeichnen ist, und bis zu solcher Bezeichnung das von dem Zonenbefehlshaber zu bestimmende Organ. Durch Anordnung der Alliierten Kommandantur vom 23. Januar 1947 (Verordnungsblatt fuer Gross-Berlin 1947, S. 19) ist dieses Verordnungsblatt zum Mitteilungsblatt bestimmt worden. Durch ? 7 der Verordnung vom 22. Januar 1944 ist aber fuer Aufgebote von Inhaberschuldverschreibungen und Aktien nicht der Reichsanzeiger, sondern die Sammelliste auf gerufener Wertpapiere der frueheren Deutschen Reichsbank als Mitteilungsorgan vorgesehen. Es fehlt infolgedessen, da die Sammelliste nicht erscheint, fuer das Gebiet der Stadt Berlin an einer wesentlichen Voraussetzung fuer die Durchfuehrbarkeit von Aufgebotsverfahren, betreffend Inhaberschuldverschreibungen und Aktien. Es ist nicht Sache der Gerichte oder der Justizverwaltung, dasjenige Mitteilungsorgan zu bestimmen, das an die Stelle der Sammelliste auf gerufener Wertpapiere der frueheren Deutschen Reichsbank zu treten hat. Eine solche Anordnung koennte vielmehr nur im Wege der Gesetzgebung getroffen werden. Auch ? 367 HGB in der Fassung des ? 6 der Anordnung vom 22. Januar 1944 zwingt zu dieser Auslegung. Danach gilt, wenn ein Inhaberpapier, das dem Eigentuemer gestohlen worden, verlorengegangen oder sonst abhanden gekommen ist, an einen Kaufmann, der Bank- und Geldwechslergeschaefte betreibt, veraeussert oder verpfaendet wird, dessen guter Glaube als ausgeschlossen, wenn zur Zeit der Veraeusserung der Verlust des Papiers in der Sammelliste aufgerufener Wertpapiere bekanntgemacht ist und seit dem Ablauf des Jahres, in dem die Veroeffentlichung erfolgte, nicht mehr als ein Jahr verstrichen war. Der Sammelliste aufgerufener Wertpapiere kommt mithin auch im Hinblick auf diese Vorschrift fuer den Wertpapierverkehr eine weittragende Bedeutung zu. Es erscheint deshalb nicht angaengig, dass die Justizverwaltung oder die Gerichte von sich aus das zur Veroeffentlichung von Auf- geboten geeignete Mitteilungsblatt bestimmen, zumal durch die Veroeffentlichung in den verschiedenen lokalen Zeitungen eine ausreichende Uebersicht ueber die auf gerufenen oder auf gebotenen Wertpapiere nicht mehr gewaehrleistet waere. Im uebrigen ergibt auch die Entwicklung der Gesetzgebung in der britischen und amerikanischen Zone (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet) die Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassung. Das Gesetz betreffend Bekanntmachung ueber Wertpapiere und in Handelssachen vom 22. Juni 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrates des vereinigten Wirtschaftsgebietes, jetzt Gesetzblatt der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes 1948, S. 53) hat nunmehr die Verordnung vom 22. Januar 1944 (RGBl. I S. 52) mit Ausnahme des ? 6 (Neufassung des ? 367 HGB) aufgehoben und in ? 2 Abs. 1 angeordnet, dass Bekanntmachungen ueber Wertpapiere (und in Handelssachen), soweit sie vor dem Inkrafttreten der in ? 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Juni 1948 aufgehobenen Vorschriften in dem frueheren Deutschen Reichsanzeiger zu veroeffentlichen waeren, kuenftig in dem oeffentlichen Anzeiger fuer das vereinigte Wirtschaftsgebiet in Frankfurt/Main zu veroeffentlichen sind. Aus dieser Regelung ist jedenfalls fuer die hier zur Entscheidung stehende Frage soviel zu entnehmen, dass die Sammelliste auf gerufener Wertpapiere der Deutschen Reichsbank nur durch ein von dem Gesetzgeber zu bestimmendes Mitteilungsblatt ersetzt werden kann. Da eine gesetzliche Vorschrift dieser Art fuer das Gebiet der Stadtgemeinde Berlin bisher nicht erlassen ist, ist die Durchfuehrung von Aufgebotsverfahren fuer Inhaberschuldverschreibungen und Aktien zur Zeit nicht moeglich. Bei dieser Sachlage ist es voellig unerheblich, dass zahlreiche Amtsgerichte Aufgebote und Ausschlussurteile erlassen haben, die zum Teil im Verordnungsblatt von Gross-Berlin veroeffentlicht wurden. Es kann nicht damit gerechnet werden, dass, wie dies z. B. in ? 4 des Gesetzes vom 22. Juni 1948 geschehen ist, der Gesetzgeber solche nicht nach Massgabe des Gesetzes erfolgten Veroeffentlichungen spaeter anerkennt. (Mitgeteilt von Amtsgerichtsrat Dr. Erich Schubart) ? 37 PStG. Die von einem Juden auf Grund der 2. DurchfVO zum Gesetz ueber die Aenderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938 vorgenommene Namensaenderung ist als unwirksam anzusehen. Entsprechende Eintragungen im Sterbebuch sind auf Antrag zu berichtigen. LG Berlin, Beschluss v. 6.12.1948 24 T 975/48. Am 4. Juni 1942 verstarb durch Freitod der Amtsgerichtsrat a. D. Dr. Denny O., zuletzt wohnhaft in Berlin-Lichterfelde. Der Vorgenannte war im Sinne der Nazigesetzgebung der Abstammung nach Jude. Auf Grund der 2. Durchfuehrungsverordnung zum Gesetz ueber die Aenderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938 (RGBl. I S. 1044) hatte O. mit Genehmigung des damaligen Polizeipraesidenten in Berlin seinen bis dahin gefuehrten Vornamen Kurt in Denny geaendert. Denny gehoert zu den Vornamen, die nach den vom Reichsminister des Innern herausgegebenen Richtlinien ueber die Fuehrung von Vornamen von Juden damals gefuehrt werden durften. Die Witwe und Beschwerdefuehrerin macht geltend, dass ihr Mann diesen Vornamen nur angenommen habe, um nicht ab 1. Januar 1939 den gesetzlichen Vornamen Israel zusaetzlich fuehren zu muessen. Im Sterbebuch ist O. mit dem Vornamen Denny eingetragen . Die Beschwerdefuehrerin hat beantragt, die Sterbebucheintragung dahin zu aendern, dass an Stelle des Vornamen Denny der Vorname Kurt tritt. Wegen der Einzelheiten der Begruendung wird auf die von der Beschwerdefuehrerin eingereichten Schriftsaetze, ferner auf die beiderseitigen verschiedenen Stellungnahmen des Aufsichtsamtes fuer Standesaemter bei dem Magistrat von Gross-Berlin und des Polizeipraesidenten in Berlin Bezug genommen. Das Amtsgericht hat durch den angefochtenen Beschluss den Antrag der Witwe zurueckgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Sterbebuches nicht vorliege. Der 41;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung er bei seinem Vorgehen ausnutzt, welcher Methoden er sich bedienen wird und wie er in seiner Tarnung entdeckt werden kann.

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