NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 38 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 38); ?4. Die Hauptverhandlung muss eine lebendige Verhandlung zwischen Richter und Parteien sein. Im Anwaltsprozess sollen auch die Parteien die Moeglichkeit haben, selbst zu Worte zu kommen. Der Richter darf nicht einfach passiv die Antraege und Erklaerungen entgegennehmen, sondern soll fragen und die Punkte klar bezeichnen, die er fuer wesentlich haelt, und auch seine Beurteilung des Falles offen zur Aussprache stellen. Er legt sich damit nicht fest und vergibt sich nichts, wenn er sich von einer anderen Auffassung ueberzeugen laesst. 5. Es empfiehlt sich, wenn der Richter in einer Zwischenverfuegung schriftlich den Parteien die seiner Meinung nach wesentlichen Gesichtspunkte bezeichnet, damit die weitere Verhandlung auf diese konzentriert wird. Auch damit legt sich der Richter natuerlich nicht endgueltig fest. 6. Keinesfalls darf ein Urteil aus einem rechtlichen Gesichtspunkt ergehen, der in der muendlichen Verhandlung nicht behandelt worden ist. Es ist eines Gerichts unwuerdig, die Parteien gewissermassen aus dem Hinterhalt zu ueberfallen. 7. Das Verfahren soll nicht nur zu einer gerechten, richtigen Entscheidung fuehren, sondern soll auch den Parteien die Ueberzeugung geben, dass sich das Gericht um eine gerechte, richtige Entscheidung bemueht hat. Es ist eine Unart, wenn Urteile einfach mit Hinweisen auf Paragraphen und Praejudizien begruendet werden, die die Parteien nicht kennen. Das Urteil soll nicht seine Paragraphengemaessheit, sondern seine Gerechtigkeit beweisen. Die Paragraphen sind dabei zu zitieren zum Nachweis dessen, dass das Urteil des Richters sich mit den im Gesetz festgelegten Anschauungen ueber das, was gerecht ist, deckt. 8. Das hoechste Ziel ist erreicht, wenn die Parteien sich freiwillig dem Recht unterwerfen, wenn also ein Vergleich, Anerkenntnis usw. zustandekommt. Ein solcher Vergleich kann freilich nie vor, sondern immer nur nach gruendlicher Verhandlung vermittelt werden. 9. Im Vergleich koennen auch im Gegensatz zum Urteil alle Differenzen zwischen den Parteien ausgeraeumt, kann den (berechtigten Interessen mit viel groesserer Feinheit nachgegangen, kann den Parteien ein Weg zu kuenftiger friedlicher Zusammenarbeit eroeffnet werden. 10. Man sage nicht: ?Dazu haben wir bei der Ueberbelastung der Gerichte keine Zeit.? Wenige Minuten Vorbereitung nach ? 272 b sparen Richter, Anwaelten und Parteien Stunden; eine ruhige, gruendliche muendliche Verhandlung erspart die Abfassung und das Studium endloser Schriftsaetze. Landgerichtspraesident Dr. Buchwald, Nordhausen Die Arbeit des Jugendwerkhofes Treuenbrietzen an straffaellig gewordenen und erziehungsgefaehrdeten Jugendlichen Die aeussere und innere Not unseres Volkes nach dem Zusammenbruch des Hitler-Reiches hat ganz besonders die Jugend sehr erschuettert. Sie nahm ihr vielfach das Elternhaus, stellte sie in den Mittelpunkt furchtbarer Erlebnisse und zwang sie fruehzeitig, das Leben selbstaendig zu meistern. Ein erheblicher Teil der Jugend wurde den Aufgaben, die ihnen die Gesellschaft damit stellte, nicht mehr gerecht und kam mit den Gesetzen in Konflikt. In dieser Zeit brach sich immer mehr der Gedanke Bahn, dass neue Prinzipien geschaffen werden muessen fuer die Eingliederung dieser Jugend in das gesellschaftliche Leben. Man begann zu erkennen, dass das Straf- und Erziehungssystem der frueheren Jugendgefaengnisse und Erziehungsanstalten den Aufgaben der Zeit nicht gerecht werden konnte. Der Jugendwerkhof Treuenbrietzen ist eine der Einrichtungen des Landes Brandenburg, die eine neue Methode fuer die Wiedereingliederung straffaellig gewordener und erziehungsgefaehrdeter Jugendlicher in die Gesellschaft anwendet. An oberster Stelle steht hier der Grundsatz, dass nicht gestraft, sondern geholfen werden muss. Rein aeusserlich erwecken die Raeumlichkeiten des Jugendwerkhofes Treuenbrietzen den Eindruck von Wohnungen. Alles, was an eine Kasernierung erinnern koennte, ist vermieden. Es gibt keine Ummauerung, keine vergitterten Fenster, keine ver- schlossenenTueren. Selbst in den Abend- und Nachtstunden wuerde es jedem Jugendlichen moeglich sein, aus dem Jugendwerkhof zu entweichen. Die Jugendlichen wohnen in Gruppen von 12 bis hoechstens 15 Jungen mit ihrem Erzieher in einer in sich abgeschlossenen Wohnung. Das Leben ist familienmaessig. Es gibt vor allem keine Schlafsaele; in einem Schlafzimmer schlafen hoechstens 4 Jungen. Die Schlafzimmer enthalten ausser den Betten und Schraenken noch Tische und Stuehle, so dass es jedem Jungen moeglich ist, sich zur Erledigung persoenlicher Angelegenheiten dorthin zurueckzuziehen. Die Einrichtung der Raeume der Familiengruppen ist dem Geschmack der ?Familie? selbst ueberlassen; es gibt kein einheitliches Schema. Bisher1) wurden von der Gemeinschaft des Jugendwerkhofes 200 Jugendliche erfasst, und zwar 18 im Alter von 12 bis 14 Jahren, 98 im Alter von 14 bis 16 Jahren, 69 im Alter von 17 bis 18 Jahren, 15 im Alter von ueber 18 Jahren. 26 hatten ein wirkliches Elternhaus, 39 waren Vollwaisen. Bei 75 Jugendlichen fehlte der Vater, waehrend 6 Jugendliche nur den Vater hatten. 27 von den Jugendlichen waren Fluechtlinge. Vor ihrer Einweisung in den Jugendwerkhof hatten 25 Jugendliche ein Lehrverhaeltnis begonnen; nur einer davon hatte ausgelemt. 60 von ihnen waren als Gelegenheitsarbeiter kurzfristig taetig, 15 in der Landwirtschaft. Der Rest stand noch nicht im Arbeitsprozess. 50 Jugendliche waren wegen strafbarer Handlungen meist Diebstahl in Verbindung mit dem Schwarzen Markt eingewiesen worden. Bei 60 Jugendlichen war der Einweisungsgrund Arbeitsbummelei. Wegen ziellosen Umherstrolchens wurden 45 Jugendliche eingewiesen, waehrend bei 34 Jugendlichen ausgesprochen unguenstige haeusliche Verhaeltnisse der Grund fuer die Einweisung waren. Dabei muss beruecksichtigt werden, dass bei diesen Zahlen die Einweisungsgruende nicht genau abgegrenzt werden konnten, da in vielen Faellen mehrere dieser Gruende gegeben waren. Ein grosser Teil der meist geistig und koerperlich zurueckgebliebenen Jugendlichen wurde einfach mit den Anforderungen, die der Arbeitsprozess an sie stellte, nicht fertig. Ordnungsgemaess aus dem Jugendwerkhof entlassen wurden bisher 69 Jugendliche, von denen nur einer rueckfaellig geworden ist. Ein solcher Erfolg kann nur erzielt werden, wenn eine sorgsame Nachbetreuung der Jugendlichen von den Organisationen der oeffentlichen Jugendhilfe, von den demokratischen Organisationen (FDGB, FDJ usw.) und auch von Einzelpersonen uebernommen wird. Aus dem Jugendwerkhof entwichen sind bisher 22 Jugendliche. Diese Entweichungen duerften zum groessten Teil darauf zurueckzufuehren sein, dass es noch nicht genuegend differenzierte Heime gibt, die der Eigenart der Jugendlichen entsprechen. Der Jugendwerkhof selbst bildet eine grosse Gemeinschaft, die alle mit der Arbeit des Jugendwerkhofs Verbundenen umfasst. Es gibt keinen ?Direktor?, der Anordnungen trifft. Das Leben der Gemeinschaft bestimmt die Gemeinschaft selbst. Es gibt deshalb auch keine geschriebene Hausordnung. Es ist selbstverstaendlich, dass man die Arbeitszeiten einhaelt und puenktlich zu den Mahlzeiten kommt. Es gibt keine Vorschriften darueber, wie die einzelnen ?Familien? z. B. den Feierabend gestalten, wann. sie zu Bett gehen usw. Die Gemeinschaft fordert einfach von den Gruppen, dass sie ihr Leben inhaltsreich und sinngemaess gestalten. Traeger der Selbstverwaltung ist der von den Jungen selbstgewaehlte Jugendrat. Den Erwachsenen faellt hierbei lediglich die Rolle des aelteren Kameraden und des Ratgebers zu. Auf je 10 Jugendliche entfaellt ein Abgeordneter, der auf die Dauer von 6 Monaten gewaehlt wird. Es ist bezeichnend fuer den Wert der Jugendwerkhofsgemeinschaft, dass bei den bisherigen Wahlen der sittliche und moralische Wert des Jugendlichen fuer seine Wahl ausschlaggebend war. So wurde ein Jugendlicher von 14 Jahren mehrmals mit ueberwiegender Mehrheit von den meist aelteren Jugendlichen gewaehlt. Bei den bisherigen Wahlen, bei denen 6 bis 8 Abgeordnete zu waehlen waren und auf den Stimmzetteln durchschnittlich 14 Namen standen, gab es oft heftige Wahlkaempfe. i) i) Ende Oktober 1948 38;
Dokument Seite 38 Dokument Seite 38

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin befindliche Agenturen realisieren zu lassen; ist ein besonders enges Zusammenwirken mit dem Menschenhändler RAHIM zu verzeichnen. Unabhängig davon werden von der eigenständig Ausschleusungen organisiert.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X