NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 35 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 35); ? Das Zurueckgehen der durch Kinderhand verursachten Braende ist das Ergebnis einer in allen Schulen des Landes durchgefuehrten planmaessigen Unterrichtung der Kinder und der Einwirkung der Lehrer auf die Erziehungsberechtigten. Diese im Jahre 1947 vom Landesbrandschutzamt durchgefuehrte vorbeugende Arbeit hat einen sichtbaren Erfolg erbracht. Die Verminderung der Faelle, in denen die Brandursachen nicht ermittelt werden konnten, ist auf die Verbesserung der Arbeit der Polizei in Verbindung mit der staerkeren Koordinierung der Arbeit mit der Staatsanwaltschaft zurueckzufuehren. Der Generalstaatsanwalt will auf diesem Gebiete die begonnene Arbeit fortfuehren und verbessern. Unter seiner Federfuehrung werden die an dieser Frage interessierten Kreise (Landesbrandschutzamt, Kreisbrandschutzmeister, Vertreter der Landes- und der Kreispolizei, Vertreter der Versicherungsgesellschaften, Vertreter der einzelnen Ministerien, die Staats- und Amtsanwaelte) in einer Landesbesprechung alle den Brandschutz betreffenden Fragen nach einem bereits vorliegenden Plan behandeln. Hierbei werden die Fachleute auf ihren besonderen Arbeitsgebieten zu den anstehenden Fragen Stellung nehmen, und es soll dann im ganzen Lande unter Einsetzung aller verfuegbaren Kraefte eine Generalbrandschau durchgefuehrt werden, um bei jedem Objekt in Stadt und Land festzustellen, welche Maengel vorliegen, denen abgeholfen werden muss. Ein grosser Teil der Gefahrenquellen wird sich schon dadurch ausschalten lassen, dass die Lagerung von Guetern und Waren sachgemaess durchgefuehrt wird. Manche baulichen Maengel kann im allgemeinen der Besitzer oder Verwalter der Objekte mit geringen Mitteln selbst beseitigen. Wo aber grundsaetzliche bauliche Maengel bestehen, muss festgestellt werden, welche Materialien und Kraefte zu ihrer Beseitigung erforderlich sind, und wenn diese dann richtig eingeplant werden, wird es gelingen, in verhaeltnismaessig kurzer Zeit den vorgeschriebenen feuerpolizeilichen Zustand in allen Haeusern und Betrieben herzustellen. Diese Arbeit ist eingeleitet und wird, daran besteht kein Zweifel, auch einen Erfolg haben, besonders, wenn daneben Presse, Rundfunk, Schule und alle Organisationen in den Doerfern und Betrieben eingeschaltet werden. lf. Eindaemmung der Eigentumsdelikte: Von allen anfallenden Strafsachen bilden die Eigentumsdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue) einen hohen Prozentsatz. Dieser Zustand kann nicht als unabaenderlich hingenommen werden. Die Staatsanwaltschaft des Landes Mecklenburg hat sich daher die Aufgabe gestellt, durch vorbeugende Taetigkeit Eigentumsdelikte zu verhueten, was auf vielerlei Wegen moeglich sein wird. Dafuer ein Beispiel: In einer Grosswaescherei kommen regelmaessig Waeschestuecke abhanden. Es liegt nahe, dass in erster Linie die Belegschaft, die im wesentlichen aus Frauen besteht, verdaechtigt wird. Ein Staatsanwalt begab sich in diesen Betrieb, um mit der Geschaeftsleitung, dem Waschmeister und der Annahme- und Ausgabeleiterin ueber diese Fragen zu sprechen. Es stellte sich heraus, dass an den Zustaenden teilweise die mangelhafte innerbetriebliche Organisation Schuld ist. In diesem Unternehmen hatte der Betriebsrat nicht verstanden, positive Arbeit zu leisten. Der Staatsanwalt hielt vor der Belegschaft des Betriebes ein Referat, an das sich eine sehr interessante Diskussion anschloss. Es wurden zahlreiche Vorschlaege zur Verbesserung der innerbetrieblichen Organisation und der Arbeitsmethoden diskutiert, die zur Anwendung neuer Kontrollmassnahmen unter Mitwirkung der Belegschaft fuehrten. Auch in diesem Fall ist der Erfolg nicht ausgeblieben. Eine nochmalige Ueberpruefung nach 2 Monaten ergab, dass kaum noch Waeschestuecke verloren gingen. 5. Schutz des Volkseigentums: Den volkseigenen Betrieben das sind in Mecklenburg neben industriellen Betrieben auch die Landesgueter hat die Staatsanwaltschaft besondere Beachtung gewidmet. Vor einiger Zeit haben Staatsanwaelte in Zuckerfabriken und auf Landesguetern vor den Belegschaften und den Betriebsleitern Referate gehalten, um zu erreichen, dass die Werktaetigen in diesen Betrieben sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst werden. Gerade in Betrieben der Lebensmittelindustrie ist die Gefahr fuer Eigentumsvergehen ausserordentlich gross, und in ihnen muss die Staatsanwaltschaft warnend und vorbeugend taetig sein. Die den Referaten folgenden Diskussionen zeigten, dass die Betriebsangehoerigen verstanden haben, um was es geht. Sie werden den Saboteuren, wo und in welcher Form sie auch auftreten moegen, das Handwerk legen. Demnaechst wird ein Bildplakat, das der Generalstaatsanwalt in Auftrag gegeben hat, in allen volkseigenen Betrieben zum Aushang kommen, durch das den Menschen in den Betrieben die besondere Schutzwuerdigkeit des Volkseigentums vor Augen gefuehrt wird. Schlussbetrachtung: Die Staatsanwaltschaft des Landes Mecklenburg hat auf dem Gebiete der vorbeugenden, Straftaten verhuetenden Taetigkeit beachtliche Erfolge erzielt. Sie hat durch ihre Arbeit in den Kreisen, die sie bisher erreichte, weitgehend Verstaendnis gefunden und das Vertrauen zur neuen demokratischen Justiz teilweise ueberhaupt erst hergestellt. In vielen Strafprozessen, die in der breitesten Oeffentlichkeit oder in den Betrieben selbst durchgefuehrt wurden, haben alle Kreise der Bevoelkerung erkennen koennen, dass die Justiz ernsthaft und mit Erfolg darum bemueht ist, ihren Beitrag zum Wiederaufbau und zur Erfuellung des Zweijahrplanes und damit zum Aufbau einer normalen Friedenswirtschaft zu leisten. Wenn in diesem Sinne weitergearbeitet wird, so wird an die Stelle des Misstrauens gegen die Justiz das Vertrauen zur Justiz treten. . Auch die Justiz plant ihre Arbeit Von Dr. Guenter Scheele, Hauptabteilungsleiter in der Deutschen Justizverwaltung Auf Anregung des Praesidenten der Deutschen Justizverwaltung, M. Fechner, wurde auf der letzten Dienstbesprechung der Verwaltung der Beschluss gefasst, fuer das erste Halbjahr 1949 einen Arbeitsplan aufzustellen. Alle Abteueungen erhielten den Auftrag, innerhalb einer bestimmten Frist konkrete Arbeitsplaene fuer dhr Aufgabengebiet vorzulegen, die dann gemeinsam zu besprechen und aufeinander abzustimmen waren. Nunmehr liegt der Gesamtarbeitsplan der Deutschen Justizverwaltung vor und die Arbeit nach dem Plan in der Verwaltung hat begonnen. Wie wurden die einzelnen Arbeitsplaene der Abteilungen aufgestellt und welche neuen Einsichten ergaben sich fuer die Verwaltung bei der Beschaeftigung mit dem Plan, der fuer ihre Arbeit im naechsten Halbjahr massgeblich sein soll? Bevor die einzelnen Abteueungen an die Aufstellung ihrer speziellen Arbeitsplaene herangingen, wurden die grossen, auegemeinen Aufgaben der Deutschen Justizverwaltung gemeinsam erarbeitet, die sich aus der politischen und wirtschaftlichen Gesamtentwicklung in der Ostzone fuer die Justiz ergaben. Eine solche Besinnung der Verwaltung auf ihre grossen, zentralen Aufgaben ist als erstes positives Ergebnis bei der Aufstellung eines Planes zu verbuchen. Dadurch wird einer gerade in der Verwaltung haeufig auftretenden Gefahr entgegengearbeitet, naemlich der Gefahr eines ?engstirnigen Praktizismus?, einer ?kopflosen Geschaeftigkeit?, die sich immer dann einstellt, wenn ohne Perspektive und ohne Ruecksicht und Kenntnis auf die Zusammenhaenge der Dinge gearbeitet wird. Folgende grosse, allgemeine Leitgedanken fuer die Arbeit der Deutschen Justizverwaltung wurden hierbei herausgearbeitet: Die von der Deutschen Justizverwaltung im ersten Halbjahr 1949 zu loesenden Aufgaben stehen in engster Verbindung mit den zentralen Aufgaben, die sich die demokratischen Parteien und Massenorganisationen in der Ostzone fuer die naechste Zeit gesteht haben. Eine dieser zentralen Aufgaben ist in der gegenwaertigen Periode die allseitige Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung, die als Basis fuer den Kampf um die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands notwendig ist. Daraus ergabt sich fuer die Deutsche Justizverwaltung die allgemeine Aufgabe, alles zu tun, um durch die strenge und gerechte Anwendung der Gesetze die demokratische Rechtsordnung als die 35;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen.

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