NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 23 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 23); ?Nachrichten Literatur Sowjetischer Erfindungsschutz fuer deutsche Erfinder Das Interesse deutscher Erfinder am Erfindungsschutz in der UdSSR ist durch die Errichtung einer Verwaltung fuer Patentschutz in der UdSSR bei der SM AD in erheblichem Masse angeregt worden. Diese Berliner Verwaltungsstelle ist von der zentralen Verwaltung fuer Patentschutz in Moskau zur Annahme von Schutzanmeldungen und zum Ankauf von Erfindungen ermaechtigt worden. Die zahlreich aus allen Zonen Deutschlands eingehenden Anfragen beweisen, dass mit der Errichtung dieser Verwaltungsstelle und der dadurch gebotenen Ueberbrueckung der sonst unueberwindbaren Valuta-Schwierigkeiten einem dringenden Beduerfnis begegnet ist. Die Erfinder sollten jedoch beachten, dass die sowjetische Industrie einen hohen Entwicklungsstand aufzuweisen hat. Nur Erfindungen, die das beruecksichtigen und Neues und Fortschrittliches bieten, haben Aussicht auf praktische Ausnutzung. Jede auf Grund eines Urheberscheines geschuetzte Erfindung, die als fortschrittlich und industriell ausnutzbar beurteilt ist, wird von einer besonderen Amtsstelle aus auf tatsaechliche und weitestgehende Ausnutzung ueberwacht. Diese Ueberwachung dient der schnellen Entwicklung der Industrie, kommt aber gleichzeitig den Erfindern zugute. Da die sowjetische Industrie im letzten Jahrzehnt eine gewaltige Ausdehnung erfahren hat, und da jede Ausnutzung einer in diese Industrie hineinpassenden Erfindung einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Entschaedigung ausloest, so kann dieser eine erhebliche Hoehe erreichen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Skala setzt die Entschaedigung in Uebereinstimmung mit dem durch die Erfindung erzielten Nutzen fest. Die oben genannte Verwaltung hat jetzt in ihrer Dienststelle Berlin-Friedrichsfelde, Schlossstrasse 32c-33, auch Sprechstunden fuer deutsche Erfinder eingerichtet, in denen taeglich von 10 bis 17 Uhr Auskuenfte erteilt werden. Jeden Dienstag von 11 bis 14 Uhr und jeden Sonnabend von 15 bis 17 Uhr ist auch ein deutscher Fachmann fuer Beratung anwesend. Die letztere Zeitfestsetzung soll es Arbeitern und Angestellten aus den Betrieben ermoeglichen, diese Auskunftsstelle aufzusuchen. Die ausserhalb Berlins wohnenden Erfinder erhalten auf Anforderung eine Uebersetzung del sowjetamtlichen Erlaeuterungen ueber das Verfahren zur Erlangung des Erfindungsschutzes zugesandt. \ Auszug aus den sowjet-amtlichen Erlaeuterungen ueber das Verfahren zur Erlangung des Erfinderschutzes in der UdSSR I. Schutz des Urheberrechtes an Erfindungen in der UdSSR Das Urheberrecht an Erfindungen wird in der UdSSR durch Erteilung von Urheberscheinen oder Patenten in gesetzlich geregelten Verfahren geschuetzt. Der Erfinder kann nach seiner Wahl entweder die Anerkennung seiner Urheberschaft an der Erfindung oder aber die Erteilung eines Ausschliessungsrechtes fuer die Erfindung erlangen. Im ersten Pall wird fuer seine Erfindung ein Urheberschein, im zweiten Fall ein Patent erteilt. In den Faellen, in denen fuer die Erfindung ein Urheberschein erteilt wird, gehoert das Recht zur Ausnutzung der Erfindung * der Sowjetunion, die die Sorge fuer die Verwirklichung der Erfindung uebernimmt. Der Erfinder hat fuer seine Erfindung das Recht auf Verguetung, deren Hoehe, Auszahlungsverfahren und -fristen im weiteren angegeben sind. Niemand darf die Erfindung ohne Einwilligung des Patentinhabers benutzen; derjenige, dem das Patent gehoert (Patentinhaber), kann die Erlaubnis (Lizenz) zur Ausnutzung seiner Erfindung einer beliebigen Organisation oder Einzelperson erteilen. Das Patent wird auf die Dauer von 15 Jahren erteilt, gerechnet vom Tage der Einreichung der Anmeldung. Von diesem Tage an werden die Rechte des Patentinhabers geschuetzt. II. II. Schutzfaehigkeit der Erfindungen in der UdSSR Urheberscheine und Patente werden nur fuer Erfindungen erteilt, die auf gewerblichem Wege ausgenutzt werden koennen. Fuer nicht auf chemischem Wege hergestellte Heil-, Genuss-und Nahrungsmittel werden nur Urheberscheine erteilt. Patente koennen nur fuer Verfahren zur Herstellung dieser Mittel erteilt werden. Fuer neue Heilverfahren, welche praktisch erprobt und in gehoeriger Weise amtlich anerkannt sind, koennen nur Urheberscheine, aber keine Patente erteilt werden. III. Einreichung der Anmeldung zur Erlangung von Urheberscheinen und Patenten Jede Anmeldung darf nur eine einzige Erfindung enthalten. Der Anmeldung ist eine Beschreibung der Erfindung nebst den erforderlichen Zeichnungen beizufuegen. In der Beschreibung muss das Wesen der Erfindung so klar, deutlich und vollstaendig dargelegt sein, dass die Neuheit der Erfindung ersichtlich ist und dass die Beschreibung die Verwirklichung der Erfindung ermoeglicht. Die Anmeldung mit der Beschreibung ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Zeichnungen sind in vier Exemplaren einzureichen. Alle Stuecke sind vom Anmelder zu unterschreiben. Sollte die Anmeldung den oben angefuehrten Anforderungen nicht entsprechen, so ist der Anmelder innerhalb einer zehntaegigen Frist aufzufordern, die Anmeldung entsprechend zu ergaenzen, wofuer ihm eine Monatsfrist zu setzen ist. Die Annahmebescheinigung ist an den Anmelder spaetestens zehn Tage nach Eingang der Anmeldung abzusenden. IV. Pruefung der Anmeldung Jede eingegangene Anmeldung wird einer Pruefung auf das Vorhandensein der Merkmale wesentlicher Neuheit und Nuetzlichkeit der Erfindung unterzogen. V. Verfahren Der Anmelder ist berechtigt, im Falle des Nichteinverstaendnisses mit den ihm im Pruefungsverfahren vorgeschlagenen Anspruechen innerhalb Monatsfrist seine Einwendungen einzureichen. Die Versagung der Erteilung eines Urheberscheines oder eines Patentes kann von dem Anmelder innerhalb eines Monats vom Tage des Empfanges der Versagungsbenachrichtigung angefochten werden. VII. Bemessung und Auszahlung der Verguetung Verguetungen werden fuer Erfindungen ausgezahlt, die zur Auswertung in der UdSSR angenommen sind. Die Verguetungssumme, welche an den Erfinder insgesamt auszuzahlen ist, richtet sich nach folgender Verguetungstabelle in Abhaengigkeit von der maximalen Jahresersparnis, die waehrend eines der ersten fuenf Jahre durch die Anwendung der Erfindung erzielt wird: Summe der jaehrl. Ersparnis Hoehe der Verguetung fuer die Erfindung bis 1 000 Rub. 30% der Ersparnis, jedoch mindestens 200 Rubel von 1 000 bis 5 000 Rub. 15% + 100 Rubel von 5 000 bis 10 000 Rub. 12% + 250 Rubel von 10 000 bis 50 000 Rub. 10% + 450 Rubel von 50 000 bis 100 000 Rub. 6% + 2 500 Rubel von 100 000 bis 250 000 Rub. 5% + 3 500 Rubel von 250 000 bis 500 000 Rub. 4% + 6 000 Rubel von 500 000 bis 1 000 000 Rub. ueber 1 000 000 Rub. 3% + 11 000 Rubel 2% + 21 000 Rubel (jedoch hoechstens 200 000 Rubel) Die endgueltige Berechnung geht von der jaehrlichen Maximal-erspamis aus den ersten fuenf Jahren der Ausnutzung (Produktion) der Erfindung aus. Der Urheber der Erfindung wird durch die Verwaltung fuer Patentschutz in der UdSSR bei der Sowjetischen Militaeradministration in Deutschland ueber die Annahme seiner Erfindung zur Verwertung in Kenntnis gesetzt, wobei ihm gleichzeitig die Erspamishoehe mitgeteilt wird, die durch Ausnutzung seiner Erfindung erzielt ist. Buecher Prof. Erich Molitor, Schuldrecht, Allgemeiner Teil. Ein Studienbuch. Muenchen-Berlin: Biederstein-Verlag, 1948. 178 S. Kart. 6,50 DM. Das Buch erscheint in der Reihe ?Kurzlehrbuecher fuer das juristische Studium?. Die solchen Reihen eigene wiederholte Behandlung oft beackerter Gebiete, wie es das allgemeine Schuldrecht ist, weckt Erwartungen auf originelle Gestaltung, sei es zur Erweiterung wissenschaftlicher Erkenntnis durch neue Gruppierung des Stoffes, durch Parallelen und Antithesen, durch kritische Betrachtung, sei es zur Erzielung erhoehter praktisch-paedagogischer Brauchbarkeit. Solche hochgespannten Erwartungen werden hier nicht erfuellt, wenn auch Verfasser zweifellos ein gediegenes Lehrbuch geliefert hat, in dem das einschlaegige Recht des BGB und sonstiger Reichsgesetze und darueber hinaus dessen Fortentwicklung durch Rechtsprechung und Rechtslehre umfassend und verlaesslich zur Darstellung kommt. An kleinen Anstaenden seien vermerkt die Nichterwaehnung der Verordnung von 1940 ueber wertbestaendige Rechte bei der Goldwertklausel und die Darstellung zu ? 416 BGB, die auf Mitteilung der Erfuellungsuebernahme (richtig Schulduebernahme) abstellt. Im System folgt Verf. im wesentlichen dem BGB, ohne sich aengstlich daran zu binden, wo System- 23;
Dokument Seite 23 Dokument Seite 23

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen für die rechtlich offensive Gestaltung der Beschuldigtenvernehmung von besonderer Bedeutung sind. Die Nutzung gerade dieser Bestimmungen ist unter Berufung auf die Autgaben des Ermittlungsverfahrens erfolgen kann. Im Falle notwendiger Argumentation gegenüber dem Beschuldigten kann das Interesse des Untersuchungsorgans an solchen Mitteilungen nur aus den Aufgaben Staatssicherheit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und sowie dem Medizinischen Dienst bei Vorkommnissen mit Verhafteten im Verwahrraumbereich Schlußfolgerungen für die weitere Vervollkommnung der Sicherungsmaßnahmen, um den neuen Bedingungen ständig Rechnung zu tragen. Die Überprüfung erfolgt Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Maßnahmen einheitlich auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft.

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