NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 16 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 16); ?Ein Beispiel einer besonders gut gelungenen oeffentlichen Justizveranstaltung sei zur Nachahmung empfohlen. Sie fand in Wurzen statt, in einem grossen, ueberfuellten Saal, unmittelbar neben einem volkseigenen Betrieb. Der Vorstand des Amtsgerichtes, der Volksrichter Lutze, hielt eine kurze, aufklaerende, die Zusammenhaenge des gesellschaftlichen Lebens und ihre rechtlichen Auswirkungen darstellende Ansprache. Seine fuenf Mitarbeiter erzaehlten eindringlich und interessant von ihren Arbeitsgebieten und Leistungen. Auf jedem Tisch lag in sauberem Abzug ein Bogen mit folgenden ?Zehn Fragen zur Aussprache. Wir sind hier zusammengekommen, nicht nur, um ueber die Demokratisierung der Justiz zu sprechen, sondern wir wollen fuer sie wirken. Zur Erleichterung der Aussprache erlaube ich mir Ihnen zehn praezise Fragen vorz.ulegen, und zwar: 1. Sind Sie der Meinung, dass die Justizaussprache-Abende oefter stattflnden sollen und versprechen Sie sich von diesen eine nutzbringende, wechselseitige Wirkung? 2. Sind Sie bereit, die Einrichtung der Volksrichter und Volksstaatsanwaelte zu unterstuetzen und geeignete Bewerber den politischen Parteien zu nennen? 3. Sollen diejenigen, die das erste Mal wegen Eigentumsvergehen straffaellig werden, empfindliche Geldstrafen oder stets Freiheitsstrafen erhalten? 4. Entsprechen die Urteile gegen die Wirtschaftsverbrecher Otten und Kleeberg Ihrem Rechtsempfinden? 5. Sind im Falle des Geschirrfuehrers Leischnig zwei Monate Gefaengnis fuer die fahrlaessige Toetung eines Menschen eine zu milde oder zu harte Bestrafung oder haette er freigesprochen werden muessen? 6. Haben Sie etwas zu den Urteilen gegen den Wirtschaftsfuehrer S m o 1 k a aus Lueptitz und gegen den Sparkassenbetrueger Schneider zu sagen? 7. Welche Strafe muesste der Taeter erhalten, der zehn Meter Treibriemen aus einem volkseigenen Betrieb gestohlen hat, um fuer sich allein Schuhsohlen anfertigen zu lassen. Eine Produktionsschaedigung war eingetreten, weil laengere Zeit die betreffende Maschine mit der Hand betrieben werden musste. 8. Soll auf den naechsten Justizaussprache-Abenden ueber Rechtsfragen des taeglichen Lebens gesprochen werden? Zum Beispiel ueber Kuendigungsschutz, Wohnungsrecht, ueber die Todeserklaerung Vermisster, ueber den sog. Naturalersatz, das ist der Schadenersatz in natura statt in Geld. 9. Oder halten Sie die Einrichtung von Sprechtagen beim Amtsgericht fuer diese Fragen fuer praktischer? 10. Haben Sie Beschwerden Uber das Amtsgericht? Diese Aufzaehlung von Diskussionspunkten ist keineswegs erschoepfend, sie soll nur eine Anregung sein.? Es wurde diskutiert und kritisiert, lebhaft, lange, eindringlich. Fast zu jeder der gestellten Fragen und auch zu anderen. Es war ein echter Ausspracheabend, in dem Arbeiter, Lehrer, Handwerker und andere zu Worte kamen, in dem die Probleme des Rechtes und der Justiz behandelt wurden, deren ordnende und vorbeugende Funktionen, deren Rolle in der Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit, als Instrument der Demokratie. Solche Justizveranstaltungen und aehnliche, wie in Goerlitz, die direkt in einem volkseigenen Betriebe stattfanden, werden ihren Sinn und Zweck erfuellen. Das Vertrauen des Volkes, der entscheidenden, bestimmenden, vorwaertsdraengenden Kraefte der Arbeiterklasse zur Justiz muss taeglich neu erobert und gefestigt werden. Sonst schwebt die Rechtsprechung im luftleeren Raum, ist die Rechtspflege hohl und in ihrer Auswirkung reaktionaer. Wenn aber die Richter und Staatsanwaelte in Arbeiter- und Bauernversammlungen aufklaerend und anregend wirken, wenn sie in Justizausspracheabenden die Besonderheiten ihres Berufes, ihres Wissens und Koennens heraus- und in den Dienst der Allgemeinnheit stellen und wenn sie vor der Bevoelkerung ueber ihre Taetigkeit oeffentlich Bericht erstatten, dann wird die echte Demokratisierung der Justiz bald nicht mehr ein Problem, sondern eine erfreuliche Wirklichkeit sein. Unfallverhuetungsvorschriften als Schutzgesetz im Sinne des ? 823 BGB In einer Rundverfuegung des brandenburgischen Justizministers (398/VI 1948) heisst es: Die Rechtsprechung vor 1945 hat die Unfallverhuetungsvorschriften der Berufsgenossenschaften nicht als Rechtsnorm im Sinne des ? 550 ZPO und nicht als Schutzgesetz im Sinne des ? 823 Absatz 2 BGB angesehen. Dies hat sich jedoch durch die Neuordnung des Versicherungswesens geaendert. Traeger der Versicherung sind durch den Befehl Nr. 28 der SMAD vom 28. Januar 1947 die Sozialversicherungsanstalten der Laender, die die Aufgaben saemtlicher frueheren Versicherungstraeger uebernommen haben. Die Unfallverhuetung ist aber jetzt nicht mehr Aufgabe der Sozialversicherung, sondern durch den Befehl Nr. 150 der SMAD vom 29. November 1945 mit der Gewerbeaufsicht zusammengelegt und unmittelbar der Arbeitsverwaltung angegliedert. Die Funktionen der Gewerbeaufsichtsaemter, der Berufsgenossenschaften, der Bergrevierbeamten und anderer Einrichtungen nehmen die neu errichteten Abteilungen fuer Arbeitsschutz wahr. Der Erlass der Unfallverhuetungsvorschriften liegt damit in den Haenden der durch den SMA-Befehl vom Oktober 1946 errichteten Deutschen Zentralverwaltung fuer Arbeit und Sozialfuersorge der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, jetzt DWK, Hauptabteilung Arbeit und Sozialfuersorge. Durch den Befehl Nr. 150 der SMAD haben die Unfallverhuetungsvorschriften einen anderen Sinn erhalten als frueher. Sie werden nicht mehr erlassen zum Schutze des Vermoegens der Versicherungstraeger vor zur Entschaedigung verpflichtenden Unfaellen. Sie bezwecken vielmehr die Erhaltung der Arbeitskraft als des einzigen Gutes, das dem Volke verblieben ist, sowie die Abwendung von Gefahren und Schaeden von dem einzelnen Arbeiter. An dem Charakter der Unfallverhuetungsvorschriften als einem Schutzgesetz im Sinne des ? 823 Absatz 2 BGB kann daher heute nicht mehr gezweifelt werden. Angesichts der Fassung des ? 2 Nr. 4 der Verordnung zum Befehl Nr. 150 ist es auch zweifelsfrei, dass die Bestimmungen nicht bloss dem Schutz, der im Betrieb beschaeftigten und versicherten Arbeiter dienen, sondern dass sie sich auch auf andere Arbeiter erstreiken, die nicht gerade in dem Betrieb angestellt, aber in diesem etwa mit Reparaturarbeiten beschaeftigt sind, und dass sie sich auch erstrecken auf Dritte, die in dem Unternehmen etwa zum Zwecke des Abschlusses von Vertraegen oder zu anderen Zwek-ken zu tun haben oder an den Arbeitsstellen vorbeikommen, also auf Publikum schlechthin. Rechtsprechung Zivilrecht Welchen Waehrungsbestimmungen unterliegen Schuld-verhaeltnisse, bei denen Glaeubiger und Schuldner in verschiedenen Zonen wohnen? Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Vereinbarung eines Erfuellungsortes und Gerichtsstandes zu? AG Jena, Urteil vom 12.11.1948 9 C 302/48 Aus den Gruenden: Schliesslich ist der Einwand der Beklagten z,u pruefen, die Forderung muesse auf Grund der in den Westzonen ergangenen Waehrungsreform- und Umstellungs- gesetzgebung abgewertet werden. Die Entscheidung dieser Frage haengt davon ab, ob die strittige Verbindlichkeit der west- oder ostzonalen Umstellungsgesetzgebung unterliegt. Hier sind wiederum die Grundsaetze des internationalen Privatrechtes hinsichtlich des Schuldstatutes anzuwenden. Nachider herrschenden und in allen Zonen anerkannten deutschen Lehre (vgl. Raape a.a.O. ?? 32 ff.) ist fuer die Beurteilung von Schuldverhaeltnissen zunaechst das Recht massgebend, das die Parteien ausdruecklich oder stillschweigend vereinbart haben, beim Fehlen einer Vereinbarung das Recht, das die Parteien bei vernuenftiger und billiger 16;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit mit Initiative, Entschlossenheit und vorbildlicher Einsatzbereitschaft Gefahren und Störungen jederzeit abzuwenden und seinen Postenbereich zu verteidigen; sich die besten politisch-operativen Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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