NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 2 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 2); ?Das Volkseigentum wurde fuer unantastbar erklaert und vor der Preisgabe an Privatpersonen und Spekulanten geschuetzt. Seiner wirtschaftlichen Fortentwicklung dient der von der DWK geschaffene Ausschuss zum Schutze des Volkseigentums. Die Gerichte erkennen immer staerker ihre Aufgabe, jeden Verstoss und jede Gefaehrdung dieses hoechsten Rechtsgutes des Volkes mit der harten Anwendung des demokratischen Gesetzes abzuwehren. Sie richten ihre Aufmerksamkeit auf die Wahrung der Bestimmungen zum Schutze der Betriebsausruestungen gegen Diebstahl und Veruntreuung. Sie sind sich der Verpflichtung bewusst, durch ihre Rechtsprechung die Arbeitsproduktivitaet zu foerdern, die Qualitaet der Produktion zu steigern, das demokratische Mitbestimmungsrecht der Werktaetigen in bezug auf Planung und Kontrolle der Produktion zu wahren, sowie die Gesetze anzuwenden, die der Verbesserung der materiellen Lage der Arbeiter, Angestellten und der technischen Intelligenz dienen sollen. Sie bemuehen sich in immer staerkerem Masse, durch ihre Rechtsprechung den Arbeitsschutz und den Schutz der Arbeitskraft der Werktaetigen zu gewaehrleisten. Das Gesetz der sowjetischen Zone schuetzt aber nicht nur das Volkseigentum, sondern auch die Interessen der Heimarbeiter, der Handwerker, der kleinen und mittleren Privatunternehmer. Das grosse handwerkliche Koennen und die private Initiative werden dem wirtschaftlichen Wiederaufbau im vollen Umfange nutzbar gemacht, um das Tempo der Entwicklung unserer Friedenswirtschaft zu erhoehen. Ich lege besonderen Wert darauf, festzustellen, dass in den Verfassungen saemtlicher Laender der sowjetischen Besatzungszone der Grundsatz ausgesprochen ist: ?Das Eigentum wird von der Verfassung gewaehrleistet. Sein Inhalt und seine Schranken ergeben sich aus Gesetzen." Die verfassungsmaessige Gewaehrleistung des Eigentums bedeutet, dass der Anspruch auf zivil- und strafrechtlichen Schutz, den unsere Gesetze dem Eigentuemer einer Sache gegen Rechtsbrecher gewaehren, zusaetzlich mit dem Schutz der Verfassung ausgestattet wird. Ich verweise ftnrner auf die Unterredung des Marschalls Sokolowskij mit Dr. Kuelz und Lieutenant am 7. April 19If8, in der der MarschaTl folgendes erklaerte: ?Die Sowjetische Militaeradministration in Deutschland unterstuetzt mit allen Mitteln jegliche Initiative, die auf die Wiederherstellung und Entwicklung der friedlichen Wirtschaft der sowjetischen Besatzungszone gerichtet ist. Es versteht sich von selbst, dass sie auch die Initiative privater Unternehmer, die auf das gleiche Ziel gerichtet ist, unterstuetzen wird." Es ist klar, dass die demokratische Rechtsordnung eine verantwortungslose und den Plan gefaehrdende egoistische Anwendung der Privatinitiative der Unternehmer nicht gelten lassen kann. Ich moechte keinen Zweifel darueber lassen, dass die Sicherung des planmaessigen Aufbaues unserer Wirtschaft es erfordert, dass alle mit der ganzen Haerte des demokratischen Gesetzes getroffen werden muessen, die als Spekulanten, Schieber und Saboteure sich durch ihr verantwortungsloses Handeln auf Kosten des Volkes bereichern wollen und die sich dadurch ausserhalb der Gesellschaft stellen. Fuer die Privatinitiative aber, die den Interessen der Bevoelkerung dient, und die sich verantwortungsbewusst in den planmaessigen Wiederaufbau der Friedenswirtschaft einbaut, ist die Moeglichkeit der freien Entfaltung uneingeschraenkt gewaehrleistet. In diesem Zusammenhang moechte ich zu den Verlautbarungen Stellung nehmen, die seit dem Verbot weiterer Sequestration und Enteignung von Eigentum durch den Befehl vom 17. April v. J. mit offensichtlichen Provokationsabsichten zu hoeren sind. Es wird naemlich boeswillig behauptet, dass die Einziehung von Privateigentum trotz Abschluss der Sequestrierung weiter fortgesetzt wird. Ich stelle ausdruecklich fest, dass nach Abschluss der Sequestrierung in der sowjetischen Zone keine Enteignungen von Privateigentum vorgenommen werden mit Ausnahme solcher, die als Strafmassnahme auf Grund eines Gerichtsurteils erfolgen. Es entspricht aber dem Strafrecht aller demokratischen Laender, die voellige oder teilweise Einziehung von Eigentum durch Gerichtsurteil vorzusehen. Aber auch in diesen Faellen macht es die demokratische Gesetzlichkeit den Gerichten zur Pflicht, genauestem durch Beachtung der Gesetze darueber zu wachen, dass zwischen der Schwere des Vergehens und dem Umfang des Eingriffs in das Eigentum dis richtige Verhaeltnis besteht. Deshalb sollte von der Enteignung nur in den allerseltensten Faellen Gebrauch gemacht werden. In den Faellen, in denen nicht aus bewusst gesellschaftswidrigem Verhalten eine Gesetzesverletzung begangen wird, ist die Frage zu ueberpruefen, ob nicht durch die Ausschaltung des Schuldigen auf dem Wege des Aufkaufs seines Eigentums durch den Staat die genuegende Sicherheit fuer die demokratische Entwicklung der Wirtschaft gegeben ist. Ich stelle deshalb noch einmal fest, dass das demokratische Recht der sowjetischen Zone dem Privateigentuemer den Schutz seines Eigentums gewaehrleistet, soweit es nicht zum Schaden des Volkes ausgenutzt wird. Bedeutsame Erfolge in dem Bemuehen um die Festigung der Gesetzlichkeit sind auch auf dem Gebiete der gerechten Warenverteilung und der Innehaltung der Festpreise fuer Lebensmittel und Industriewaren zu verzeichnen. Durch genaue und strenge Gesetzanwendung gegen Preiswucherer und Schieber wird die widerrechtliche Bereicherung einzelner Schaedlinge der Gesellschaft zum Wohle der Bevoelkerung immer wirksamer verhindert. Auf dem politisch-gesellschaftlichen Gebiet kommt den Befehlen Nr. 201 und Nr. 35 ueber die Durchfuehrung der Entnazifizierung und ueber die Aufloesung der Entnazifizierungskommissionen eine hohe Bedeutung in der Entwicklung der Grundsaetze der Gesetzlichkeit und Rechtsordnung der sowjetischen Besatzungszone zu. Gemaess den gemeinsam gefassten Beschluessen der Alliierten in Potsdam wurde durch den Befehl Nr. 201 die Demokratisierung der Verwaltung und der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone ernsthaft gefoerdert. Zugleich wurde den nominellen ehemaligen Pgs wieder die Moeglichkeit gegeben, sich durch fleissige Mitarbeit am Wiederaufbau und durch loyale Einstellung zur neuen demokratischen Ordnung nach ihren Kenntnissen und Faehigkeiten als gleichberechtigte Buerger in den Arbeitsprozess einzugliedern. Mit der Aburteilung der Schuldigen am Volke und mit dem Abschluss der Entnazifizierung ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung klarer und geordneter Rechtsverhaeltnisse in der sowjetischen Besatzungszone geleistet worden. 2;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politischoperativen Arbeit und durch spezielle politische und fachliche Qualifizierungsmaßnahmen zu erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit ist der tschekistischen Erziehung und Befähigung der jungen, in der operativen Arbeit erprobter sein, der sich besonders durch solche Eigenschaften auszeichnet, wie Kontaktfreudigkeit, hohes Maß an Einfühlungs- und Anpassungsvermögen, Entscheidungs- und Handlungsfreudigkeit, selbstbewußtes und selbstsicheres Auftreten. Er muß in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und ihren Bürgern durch Wiedergutmachung und Bewährung sowie auf die Überwindung des durch die hervorgerufenen Schadens oder Gefahrenzustandes oder auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes gerichtet. verdienen in der politisch-operativen Arbeit angewandt werden. Entscheidungen in der politisch-operativen Arbeit, beispielsweise auch solche, die für die betroffenen Menschen einschneidende Veränderungen in ihrem Leben zur Folge haben, sollten grundsätzlich auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die noch gründlichere Aufklärung und operative Kontrolle der Zuziehenden und der Rückkehrer, die noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen sind.

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