NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 13 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 13); ?Versendungskostens) und das Transportrisiko traegt. Aus dem Gesichtspunkt der Oekonomie des Gesetzes ist daher im Zweifelsfalle kein weitergehender Einfluss der Bewirtschaftungsvorschriften auf die privatrechtlichen Beziehungen der Vertragspartner anzunehmen, als es zur Erreichung der planwirtschaftlichen Ziele und zur Durchfuehrung der Bewirtschaftungsmassnah--men notwendig ist. Anderenfalls d. h. bei einer Charakterisierung der Versandverpflichtung als Hauptverpflichtung aus dem Kaufvertrag wuerde man in letzter logischer Konsequenz zu dem Ergebnis gelangen, dass die Verlagerung der Gefahrtragung auf den Verkaeufer strafrechtlich gesichert und die Vereinbarung einer Klausel ?frei Waggon (Abgangsort)? strafbar sein wuerde, obwohl der Verkaeufer seiner gesetzlichen Versandverpflichtung voll nachkommt! IV. Bei sinngemaesser Betrachtung der privatrechtlichen Bedeutung der AO stellt sich die Versandverpflichtung demnach nicht als Hauptverpflichtung aus dem Kaufvertrag dar. Der Verkaeufer ist vielmehr lediglich aus Gruenden der Transportraumbewirtschaftung kuenftig gesetzlich zu einem Handeln verpflichtet, das ihm auch frueher schon vielfach auf Grund von Handelsbraeuchen in Erfuellung einer Nebenverpflichtung oblag. Nicht nur Handelsbraeuche, sondern auch Gesetz verpflichten ihn jetzt zur Geschaeftsbesorgung fuer den Kaeufer. Insoweit ist der Kaufvertrag zum ?normierten Vertrage? geworden, d. h. zu einem Vertrage, der nur zu den gesetzlich festgelegten Bedingungen Versandverpflichtung des Verkaeufers abgeschlossen werden kann. Nachdem nun das ?Verlangen des Kaeufers? nach der Versendung bzw. ein etwaiger Wille zur Selbstabholung nicht mehr massgebend und entscheidend ist, sondern die Versendung gesetzlich vorgeschrieben ist, entspricht zwar der Wortlaut des ? 447 BGB nicht mehr ganz den tatsaechlichen Verhaeltnissen, doch ist die seiner Regelung zugrundeliegende Interessenlage unveraendert geblieben, da fuer den Regelfall auch bei gesetzlicher Versandverpflichtung nur Geschaeftsbesorgung fuer den Kaeufer anzunehmen ist. V. Wollte man in Abweichung von der vorstehend vertretenen Auffassung mit Einfuehrung der Versandverpflichtung auch das Transportrisiko generell dem Verkaeufer aufbuerden, so wuerde man sich hiermit in Gegensatz zu den meisten auslaendischen Rechtsordnungen setzen, die in Anlehnung an die roemisch-rechtliche Regelung, periculum est emptoris, die Gefahr auch schon vor der Uebergabe der Kaufsache dem Kaeufer zuweisenf). Ein zwingender rechtspolitischer Grund fuer eine solche Abweichung gerade bei dem fuer den Gueteraustausch zwischen den Voelkern wichtigsten Rechtsinstitut, dem Kaufvertrag, ist jedoch nicht einzusehen. Die weitere Ausgestaltung der Lehrgaenge fuer Richter und Staatsanwaelte Von Dr. Otto Hartwig, Abteilungsleiter in der Deutschen Justizverwaltung Im Juli 1947 ist in dieser Zeitschrift1) ueber die ?Ausbildung der Volksrichter? berichtet worden. Inzwischen ist der dritte Richterlehrgang beendet, und es lohnt sich, einen Rueckblick auf die Zwischenzeit zu werfen. 8) Dass eine Auferlegung der Versandkosten auf den Verkaeufer schlechthin nicht beabsichtigt ist, ergibt sich aus den Preisvorschriften. So betont z. B. das Landespreisamt Brandenburg anlaesslich der auf die AO der Deutschen Wirtschaftskommission ueber die Verkuerzung des Handelsweges (ZVOB1. 1948 S. 509) gestuetzten Neufestsetzung der Handelsspanne, dass aus der Grosshandelsspanne die Frachten ab Herstellerbetrieb zu tragen sind (Rundverfuegung Nr. 213/XVH/1948 der Landesregierung Brandenburg, Minister der Finanzen, Abt. Landes-preisamt GZ: 3358/0 815 T vom 29. November 1948); auf Lieferungen des Grosshandels an den Einzelhandel gilt der Grosshandelsabgabepreis ab Grosshandels- bzw. Verteilerlager, so dass auch hier preisrechtlich die Versendungskosten zu Lasten des Kaeufers (Einzelhaendlers) gehen. 8) Vergl. den Hinweis Ulmers, ssJZ 1946 Sp. 225 sowie Beitzke, MDR 1947 S. 281. 1) NJ 1947 S. 157. Der dritte Richterlehrgang war der erste, der nach Erlass des Befehls Nr. 193 der SMAD vom 6. August 19478 2) stattfand und demgemaess zwoelf Monate dauerte, waehrend fuer den zweiten Lehrgang nur acht Monate zur Verfuegung gestanden hatten. Durch diese Verlaengerung des Lehrgangs wurde eine Intensivierung der Ausbildung ermoeglicht, die allgemein begruesst wurde. Als weitere Neuerung ist zu verzeichnen, dass in allen , Laendern dem eigentlichen Lehrgang eine Vorpraxis bei Gericht von zwei oder mehr Monaten vorangestellt wurde. Die kuenftigen Lehrgangsteilnehmer werden einem sorgsam ausgewaehlten Amtsgericht ueberwiesen und unter Leitung eines erfahrenen Richters aehnlich den Referendaren nicht nur in den allgemeinen Geschaeftsgang eingefuehrt, sondern auch durch Anschauung und Unterweisung mit den richterlichen Geschaeften vertraut gemacht. Sie haben an den Gerichtssitzungen und Beratungen teilzunehmen, haben Aktenstuecke, die fuer sie von Interesse sind, durchzuarbeiten und werden in regelmaessigen Besprechungen auf die fuer die Rechtspflege massgebenden Gesichtspunkte hingewiesen. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Lehrgangsteilnehmer schon vor Beginn des Lehrgangs Verstaendnis fuer den Unterrichtsstoff bekommen. Wenn sie sich, so vorbereitet, zur Eroeffnung des Lehrgangs einfinden, brauchen sie sich nicht mehr, wie anfangs, um Unterkunft und Verpflegung zu kuemmern. Denn inzwischen hat sich erfreulicherweise die Ueberzeugung von den Vorzuegen des Internatsbetriebes ueberall durchgesetzt: in drei Laendern sind bereits alle Lehrgangsteilnehmer in Internaten untergebracht, waehrend in den beiden uebrigen Laendern in absehbarer Zeit mit der Eroeffnung von Internaten gerechnet werden kann; die dazu erforderlichen Mittel sind bewilligt, und die Gebaeude stehen zur Verfuegung. Da die Schueler ausserdem ausreichende Unterhaltszuschuesse fuer sich und ihre Familie erhalten, koennen sie sich, unbeschwert von den Sorgen des taeglichen Lebens, ganz ihrer Aufgabe, der Vorbereitung auf das Amt eines Richters oder Staatsanwalts, widmen. Diese Vorbereitung ist im Vergleich zu dem zweiten Lehrgang sehr viel eingehender gestaltet worden. Dass die Zahl der Unterrichtsstunden und der Lehrfaecher stark erhoeht worden ist, ist schon in dem erwaehnten Aufsatz dargelegt worden. Diese Darlegungen beduerfen jedoch der Ergaenzung. Zunaechst ist hervorzuheben, dass in den fuer die Praxis besonders wichtigen Faechern (Buergerliches Recht, Strafrecht und Prozessrecht) die im Lehrplan vorgesehene Stundenzahl nicht unerheblich hoeher ist als in den Vorlesungsverzeichnissen der Universitaeten. Nimmt man hinzu, dass nachmittags regelmaessig dreistuendige Uebungen und Seminare abgehalten werden, so kann nicht wohl bezweifelt werden, dass die Ausbildung in den Hauptfaechern der hoch-schulmaessigen mindestens ebenbuertig ist und fuer die Praxis sogar besser als diese vorbereitet. Die Vorlesungen und Seminare fuer Rechtssoziologie haben eine ganz wesentliche Verstaerkung erfahren, ohne dass deshalb die Stundenzahl fuer andere Faecher haette gekuerzt werden muessen; die Stundenzahl des Unterrichts im Wirtschaftsstrafrecht konnte sogar um 15 vermehrt werden. Mehr als bisher werden auch von namhaften Persoenlichkeiten des oeffentlichen Lebens Vortraege ueber Fragen der Politik, der Wirtschaft, der Ernaehrung, des Erfassungswesens, der Finanzen und aehnliche Themen gehalten. Dass auch der Zwei jahresplan und die aus ihm fuer die Gerichte und Staatsanwaltschaften erwachsenden Aufgaben im Unterricht eingehende Beruecksichtigung finden, ist selbstverstaendlich. Ueberhaupt wird allgemein bei der Ausbildung in den Lehrgaengen in immer staerkerem Masse darauf Wert gelegt, dass die Schueler mit den neuen Aufgaben vertraut gemacht werden, "die der Justiz durch die schnell fortschreitende politische, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklung gestellt werden. Solche Aufgaben ergeben sich im besonderen Masse bei der Durchfuehrung der Bodenreform, bei der Eintragung und dem Schutz der volkseigenen Betriebe und bei der Anwendung der Wirtschaftsstrafverordnung. Auch wird darauf geachtet, dass die Schueler nicht nur den Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen kennen lernen, sondern 2) ZVBl. s. 165. 13;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - politisch-operativen Aufgaben zuverlässig und mit hohem operativem Nutzeffekt zu lösen. Die praktische Durchsetzung der sich daraus ergebenden Erfordernisse sollte zweckmäßigerweise in folgenden Schritten erfolgen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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