Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 61

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 61 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 61); NUMMER 4/5 JAHRGANG 2 ZEITSCHRIFT NEUEjUSnZ IFT FOR RECHT W UND RECHTSWISSENSCHAFT BERLIN 1948 APRIL / MAI Die Ursachen des Versagens der Rechtswissenschaft Von Oberregierungsrat Dr. Heinz Such, Lehrbeauftragter an der Universität Leipzig Eta ist eine vordringliche Aufgabe der gegenwärtigen Rechtswissenschaft, die Ursachen aufzuspüren, die dazu geführt haben, daß der bei weitem überwiegende Teil der Juristen so willfährig dem Faschismus diente, die Gründe aufzuzeigen, warum den faschistischen Lehren in ihrer Auswirkung auf die Rechtsprechung von Seiten der Juristen kein oder fast kein Widerstand geleistet wurde, sondern diese vielmehr dem Faschismus den Weg ebneten und zu Förderern seiner Entwicklung wurden. Wir kennen heute die gesellschaftlichen Ursachen des Faschismus. Eta ist die gesellschaftliche und politische Macht, die sich aus dem kapitalistischen Privateigentum ergibt. Da alle Lehrbücher und Kommentare des Sachenrechts den Wandel des Privateigentums vom ursprünglichen, bürgerlichen Eigentum an den Arbeitsmitteln zum kapitalistischen Privateigentum und damit den realen Vorgang, der auf diese Weise erfaßt wird, bewußt oder unbewußt verschweigen, ist wohl eine Erläuterung nötig, was mit diesen Begriffen gemeint ist. 1. Bürgerliches und kapitalistisches Privateigentum. Das bürgerliche Privateigentum ist das Eigentum des selbst arbeitenden Handwerkers, Bauern und Händlers. Es ist Herrschaft über Sachen, über die Arbeitsmittel. Der Eigentümer 1st zugleich unmittelbarer Besitzer seiner Arbeitsmittel* * ) Seine tatsächliche Sachherr-schaft ist durch das Eigentum rechtlich befestigt, durch die Gebrauchs-, Aneignungs-*) und Verfügungsbefugnis, die es gewährt. Sinn des ursprünglichen bürgerlichen Privateigentums ist es, dem Arbeitenden die Früchte seiner Arbeit zu sichern. Diese Art des Privateigentums bedeutete einen gewaltigen Impuls für die Entfaltung der menschlichen Fertigkeiten, für die Entwicklung der Produktivkraft „Mensch“. An die Stelle des individuell produzierenden Handwerkers und Bauern trat im Laufe der Entwicklung der gemeinschaftlich tätige Lohnarbeiter. In den drei Stufen der einfachen Kooperation, der Manufaktur und der großen Industrie entstand die Fabrikarbeit). Die Herrschaft über die sachlichen Arbeitsmittel wurde zur Herrschaft über Menschen, die kraft Rechtsgeschäfts i) dem Eigentümer untergeordnet sind. Es entwickelte sich das kapitalistische Privateigentum. Das Eigentum an den Arbeitsmitteln wird jetzt auf Seiten des Kapitalisten zum „Recht, fremde, unbezahlte Arbeit oder ihr Produkt , sich anzueignen“, auf Seiten des Arbeiters wird es zur „Unmöglichkeit, sich sein eigenes Produkt anzueignen“*). Der Sinn des Rechtsinstituts Eigentum wandelte sich in sein Gegenteil. Die lebensbrauchbare Norm wird ohne Veränderung ihres Wortlauts zur unbrauchbaren, d. h. zu der ') Das gilt zwar auch für das kapitalistische Privateigentum, aber nur durch einen juristischen Kunstgriff, indem der Arbeiter und der Angestellte, die die tatsächliche Sachherrschaft an den Arbeitsmitteln ausüben, zu Besitzdienern gemacht werden § 855 BGB). ’) Hinsichtlich der Arbeitsprodukte. ) Vgl. hierzu Engels, Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft, 1946, S. 41 ff. *) Dadurch unterscheidet sich das kapitalistische Privateigentum vom römischen dominium, hier waren die Menschen Sachen, Sklaven, und vom feudalen Privateigentum, bei dem das Unterordnungsverhältnis auf öffentlichem Zwang beruhte. ) Marx, Das Kapital, Volksausg., Stuttgart 1914, I, S. 519. den neuen Lebensverhältnissen der Fahrikarbert nicht mehr entsprechenden Norm*a). Die private An-eignungsweise tritt in Widerspruch zur gemeinschaftlichen Produktion. Der Widerspruch äußert sich in schweren Störungen des Lebensprozesses, in den Wirtschaftskrisen. Das kapitalistische Privateigentum ist die Ursache der Wirtschaftskrise. Zur Arbeit bereite Menschen sind vorhanden, ebenso Produktions- und Lebensmittel im erforderlichen Umfang, und doch kommt der Arbeitsprozeß nicht in Gang. Warum nicht? Weil in der kapitalistischen Produktionsweise die Arbeitskraft erst Kapital werden muß, um tätig werden zu können. Sie kann es nur werden, wenn sie dabei Profit erzeugt. Gerade das ist aber wegen der Menge der vorhandenen Produktions- und Konsumgüter nicht möglich. Die Kapitaleigenschaft der Produktions- und Lebensmittel ist zum Hemmnis des Wirtschaftsprozesses geworden *b). Überfüllte Läger einerseits, unbefriedigter Bedarf derjenigen, die diesen gesellschaftlichen Reichtum schufen, andererseits sind die typischen Erscheinungsformen der Krise. Auf einer bestimmten Stufe der Entwicklung der Produktivkräfte in der kapitalistischen Wirtschaft ist die Krise.nicht mehr in der bisherigen Weise überwindbar, d. h. dadurch, daß man den Produktionsapparat verrotten und überaltern läßt und damit ein Bedürfnis nach neuer Produktion schafft. Der Kapitalist muß auf einen neuen Ausweg sinnen. Elr findet ihn im Krieg, um durch ihn gewaltsam heue Absatzmärkte und billigere Lohnarbeiter zu gewinnen. Der Krieg führt aber nur zur Erneuerung der Krise in noch größerem Umfang. Sie wird zu einer schleichenden Dauererscheinung. Durch die Existenz und den Aufbau einer Gesellschaftsordnung, die den Kapitalisten nicht mehr kennt und damit den realen Nachweis seiner Entbehrlichkeit erbringt, wird sie verschärft. Diese Situation ist die Geburtsstunde des Faschismus. Der Kapitalist muß nach außen zum militärischen Angriff auf die neue Gesellschaftsordnung schreiten, die Arbeiterbewegung im eignen Lande mit den brutalsten Mitteln unterdrücken. Die Anwendung physischer Gewalt gegen den Klassengegner im eigenen Land genügt allein nicht, er muß ihn auch Ideologisch beeinflussen und durch das Gewähren materieller Vorteile und das Versprechen der Beteiligung an der zu machenden Beute für sich gewinnen. Zur Durchführung dieser Ziele ist dem Kapital die parlamentarische Demokratie, deren Einführung es einst selbst den feudalen Mächten abtrotzte, hinderlich. Eta muß sie beseitigen und sich unmittelbar des Staatsapparates bemächtigen. Die gewaltigen modernen Herrschaftsverbände über Menschen, die Trusts, Konzerne und Kartelle, geben ihren Herren die erforderliche Macht zur Durchführung dieser Ziele. Das kapitalistische Privateigentum, das seinen rechtlichen Niederschlag in der harmlosen Formel des § 903 BGB gefunden hat, wird zur Gefahr für die parlamentarische Demokratie und ist es heute noch. Die großen Eigentümer machten 1933 durch Mittelsmänner ihre „Hausverfassung“, die Alleinherrschaft im Betrieb, zur Staatsverfassung, zur faschistischen Diktatur. Die Gewalt des Staates dient nunmehr mit ihren brutalen Mitteln der Aufrechterhaltung der unbrauchbaren Norm. Dies ist ja die wesentliche Funktion jedes Staates, der Organ einer in der a) Vgl. meinen Aufsatz: Marxismus und lnteressen- jurisprudenz, NJ 1947 S. 233. b) Vergl. hierzu Engels, a. a. O., S. 49. 6 t;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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