Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 38

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 38 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 38); durch den Befehl Nr. 35 vom 26. Februar 1948 aufgelöst worden sind. Das bringt der Befehl Nr. 35 selbst mit aller wünschenswerten Klarheit durch die Vorschrift zum Ausdruck, daß die den nominellen Mitgliedern der Nazipartei und deren Gliederungen eröffnete Möglichkeit, sich durch ehrliche und loyale Arbeit im Laufe der Zeit die Rückkehr zur Tätigkeit im Verwaltungsapparat zu verdienen, nicht gilt für „Posten in den Justiz- und Polizeiorganen sowie leitende Posten im Verwaltungsapparat“.; sie bilden eine „Ausnahme, die bis zu einer besonderen Verfügung in Kraft bleibt“ (Ziff.S Satz 2 des Befehls). Ich glaube, daß die Demokraten Deutschlands auch diese Ausnahme dankbar begrüßt haben. Bilden doch Justiz und Polizei die Grundpfeiler, auf denen jede staatliche Ordnung aufgebaut ist, also auch die Grundpfeiler, auf denen die neue demokratische Ordnung Deutschlands ruhen soll. Sie müssen besonders stark und besonders sauber sein. Deshalb können die durch Befehl Nr. 85 zum Ausdruck gebrachten, für die neue demokratische Ordnung der Ostzone im allgemeinen geschaffenen Grundsätze auf Justiz und Polizei vorerst noch keine Anwendung finden. Die Säuberung der Justiz in der Ostzone nach Maßgabe der für sie geltenden besonderen Vorschriften hat, das steht außer Zweifel, sehr große Fortschritte gemacht; Pgs 'gibt es unter unsern Richtern und Staatsanwälten, wie in der gesamten Justiz der Ostzone, schon längst nicht mehr. Restlos vollendet ist indessen die Bereinigung immer noch nicht. Deshalb muß sie vollendet werden. Die Verantwortung hierfür liegt nunmehr, nach Auflösung der Entnazifizierungskommissionen, deren Nachprüfung sich ja auch auf die Angehörigen der Justiz erstreckte, ausschließlich bei der Justiz selbst, d. h. bei der Deutschen Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und bei den Justizministerien der Länder unserer Zone. Es versteht sich von selbst, daß bei Neueinstellungen auch zukünftig nach den Vorschriften des Befehls Nr. 204 zu verfahren ist, daß also ehemalige Angehörige der NSDAP und ihrer Gliederungen von jeder Anstellung als Richter oder Staatsanwalt ausgeschlossen sind, und daß bei anderen Bewerbern auch die Überprüfung ihrer Tragbarkeit im Bereich der Justiz nach Maßgabe der in der Kontroll-rats-Direktive Nr. 24 niedergelegten Gesichtspunkte stattzufinden hat. Ebenso muß Aber auch in allen Fällen, in denen bereits eingestellte Justizbedienstete durch die jetzt aufgelösten Entnazifizierungskommissionen noch nicht gemäß der Direktive Nr. 24 überprüft sind, diese Überprüfung durch die jetzt verantwortlichen Stellen der Justiz nachgeholt werden. Für die Anwaltschaft gilt ähnliches: Bei Neuzulassungen sind neben den Vorschriften der ,provisorischen Zulassungsordnung“ vom 18. Juni 1946 auch die Bestimmungen der Direktive Nr. 24 zu beachten; bereits zugelassene, aber noch nicht von einer Entnazifizierungskommission unter dem Gesichtspunkt der Direktive Nr. 24 überprüfte Anwälte sind nunmehr durch die Landesjustizvenvaltungen zu überprüfen. Es mag sein, daß die Fortgeltung der bisherigen strengen Vorschriften im Bereich der Justiz von denen als zu hart empfunden wird, denen im Gegensatz zu früheren Angehörigen anderer Verwaltungen die Rückkehr in ihre alte Berufstätigkeit nach wie vor versperrt bleibt. Doch diese Konsequenz ist unvermeidlich und muß gezogen werden im Hinblick auf die verhängnisvolle Rolle, die gerade die Justiz in der deutschen Vergangenheit gespielt hat, und auf die besondere Bedeutung, die einer neuen, demokratischen Justiz im neuen Deutschland zukommt. Kann erst die neue demokratische Ordnung auch im Bereich der Justiz als endgültig gefestigt angesehen werden, dann wird auch hier zu weiteren Lockerungen geschritten werden können; die Vorschrift in Ziff. 3 Satz 2 des Befehls Nr. 35, daß die für die Justiz befohlene Ausnahme „bis zu einer besonderen Verfügung in Kraft bleibt“, erweckt Hoffnungen. Die stärkste Stütze unserer Hoffnung auf eine baldige Vollendung der Demokratisierung unserer Justiz sind unsere neuen Richter und Staatsanwälte, die in ständig wachsender Zahl aus den Richterlehrgängen der Ostzone hervorgehen und die die Justiz mit dem Geist erfüllen werden, den sie in der Vergangenheit entbehrte und der ihr doch so bitter not tut: dem Geist antifaschistischen und demokratischen Kämpfer-tums und engsten Verwachsenseins mit den Massen des arbeitenden Volkes. Auch hier erfahren wir eine Enttäuschung, wenn wir den Blick in die Westzonen unseres Vaterlandes lenken. Nicht nur, daß man dort noch weit davon entfernt ist, dem Beispiel der Ostzone nachzueifern und, nach einer wirklichen Entnazifizierung der Justiz, neue Menschen, wirkliche Demokraten aus dem Volk, zu Richtern zu machen; die in den Ländern der westlichen Besatzungszonen nach wie vor in großer Zahl als Richter amtierenden früheren Pgs, SA-, SS- und Stahlhelmmitfilieder zeigen in ihrer Rechtsprechung täglich aufs neue, daß es in der Justiz „im Westen nichts Neues“ gibt. Urteile wie das Bremer Urteil im Falle Garbe, das Freiburger Urteil im Falle Tillessen, die zahlreichen Fehlurteile bei der Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 10, die zahllosen Skandalurteile, die laufend bei der Entnazifizierungskomödie im Westen ergehen, beweisen einmal mehr, daß man dort auf falschem Wege ist, auch in der Justiz. Wir m der Ostzone Deutschlands lassen uns nicht von unserm Weg abbringen, der über kurz oder lang doch einmal der Weg des geeinten Deutschlands sein wird. Gerade angesichts des Befehls Nr. 35, der zugunsten der „Kleinen“ in seiner Ziffer 1 die Aufgaben der Entnazifizierungskommissionen als erfüllt bezeichnet, und der in seiner Ziffer 2 auf die gegen die „Großen“, die Kriegs- und faschistischen Verbrecher, von den deutschen Gerichten gemäß Befehl Nr. 201 und. Kontrollratsgesetz Nr. 10 durchzuführenden Strafverfahren hinweist, werden wir unsere Anstrengungen verdoppeln und beweisen, daß unsere Justiz sich von den Fesseln der Vergangenheit befreit hat und eine wirkliche demokratische Justiz geworden ist. Der Niedergang der Staatswissenschaft in Deutschland Zum 100. Jahrestag der Revolution von 1848 Von Dr. Karl Polak, Berlin I. Die Bedeutung der Niederlage der Revolution von 1848 für die politische und kulturelle Entwicklung Deutschlands ist in unserer Literatur niemals hinreichend analysiert worden. Für unsere Staats- und Rechtswissenschaft insbesondere liegt diese Revolution gleichsam am Rande. Sie war ein politisches Ereignis, das das Gebäude jener Wissenschaft kaum berührte, geschweige denn erschütterte. Diese erschien gleichsam „krisenfest“ gegenüber dem politischen Sturm, wie auch der preußische Staat selbst diesen Sturm überlebte und al3 Sieger aus der Revolution hervorging. Als gar Preußen unter Bismarck die nationale Einigung Deutschlands herbeiführte, also dem Anschein nach die Aufgabe löste, die 1848 durch die Revolution nicht gelöst worden war, da sank das Andenken dieser Revolution noch mehr. Auch das Bürgertum, das sie einst entfachen half, sagte sich von ihr los. Man glaubte, durch die Niederlage der Revolution nichts verloren zu haben, und gab sich der Illusion hin, die Kontinuität der Entwicklung sei gewahrt, der Sieg des preußischen Staates sei eine geschichtliche Notwendigkeit für Deutschland und Bismarck, nicht aber die Revolution sei die wahre Lösung des deutschen Problems. Man meinte, es gehe eine allgemeine Entwicklungslinie durch das 19. Jahrhundert, die mit Hegel einsetze, die Tradition der klassischen Philosophie sei gewahrt. Gustav R ü m e 1 i n, einer der maßgebenden deutschen Rechtsgelehrten der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, hat 1870, als Bismarcks Stern auf dem Zenith stand, in einer Rede zum 100. Geburtstag Hegels diese Illusion in die klassische Form ge- 38;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 38 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 38) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 38 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 38)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit in der Deutschen Demokratischen Republik; sie dient der weiteren Festigung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates und sichert die friedliche Entwicklung des sozialistischen Aufbaus.

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