Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 265

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 265 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 265); Die zweite Juristenkonferenz der Deutschen Justizverwaltung Im Juni 1948 hat die Deutsche Justizverwaltung eine erste Juristenkonferenz veranstaltet, der entsprechende Konferenzen im Landesmaßstab folgten und über die in einem im August dieses Jahres erschienenen Sonderheft der „Neuen Justiz“ eingehend berichtet worden ist. Diese Konferenz bedeutete, wie es der Justizminister des Landes Sachsen kürzlich ausdrückte, einen Wendepunkt für die Justiz innerhalb der sowjetischen Besatzungszone War doch durch sie eine neue, alle Kräfte mobilisierende Bewegung für die Demokratisierung der Justiz ausgelöst worden. Es galt nun, diese Bewegung in Fluß zu halten, um dadurch den Prozeß der durchgreifenden Demokratisierung der Justiz in der sowjetischen Besatzungszone weiter voranzutreiben und zu vollenden. Diesem Ziel diente die zweite Juristenkonferenz, die die Deutsche Justizverwaltung am 25. und 26. November 1948 in Berlin durchführte. Der äußere Rahmen dieser Konferenz glich im wesentlichen dem der ersten. Auch der Kreis der Teilnehmer war fast derselbe. Doch wurde im Gegensatz zu der ersten Konferenz die Beteiligung der Parteien wie auch der DWK. der Deutschen Verwaltung des Innern und der anderen Verwaltungen schon nicht mehr als etwas Besonderes empfunden. Sie erschien vielmehr und das war schon ein Ergebnis der ersten Konferenz, die nachdrücklich eme Vertiefung der Zusammenarbeit der Justiz mit den Parteien und den anderen Verwaltungen gefordert hatte bereits als etwas Natürliches und beinahe Selbstverständliches. Geleitet wurde die zweite Konferenz von Max Fechner, dem neuen Präsidenten der Deutschen Justizverwaltung, der durch sein grundlegendes Referat auf der ersten Konferenz nicht nur die allgemeinen Prinzipien für die weitere Demokratisierung der Justiz heraus bestellt, sondern zugleich den Justizministerien der Länder und allen anderen Organen der Justiz konkrete Aufgaben zur Erreichung dieses Zieles gestellt hatte. Sachlich schloß sich die Konferenz an das an, was auf den vorausgegangenen Konferenzen herausgearbeitet worden war. Hatten damals die grundsätzlichen Fragen der Entwicklung einer volksnahen Justiz im Mittelpunkt der Erörterungen gestanden, so ging es jetzt darum, einen Überblick über die praktische Arbeit zu gewinnen, die in den Ländern inzwischen zur Verwirklichung der in den Resolutionen der früheren Konferenzen gestellten Forderungen geleistet worden war. Über diese praktische Arbeit berichteten am ersten Tage der Konferenz die Justizminister der einzelnen Länder. Die Berichte ergaben, daß in der Zeit zwischen den beiden Konferenzen erhebliche Fortschritte in der Arbeit der Justiz gemacht worden waren. Es wurde deutlich, daß in allen Ländern nach einem einheitlichen Plan wenn auch noch mit unterschiedlichem Erfolg an der Entwicklung einer neuen Justiz gearbeitet wird ein Beweis dafür, daß der Länderpartikularismus auch in der Justiz als eine zeitbedingte Übergangserscheinung erkannt und deshalb weitgehend überwunden worden ist. Es zeigte sich weiter, daß die Säuberung der Justiz von nazistischen und reaktionären Elementen weiter durchgeführt, daß der Heranbildung des'Richtemachwuchses und dem sinnvollen Einsatz der Absolventen der Richterlehrgänge größere Aufmerksamkeit geschenkt worden ist, daß man auch mit der Entwicklung neuer Arbeitsmethoden begonnen hat und daß ganz allgemein das Bemühen verstärkt worden ist, durch praktische Maßnahmen das Verhältnis des Volkes zur Justiz zu verbessern und zu vertiefen. Trotzdem waren aber die Berichte nicht in allen Punkten befriedigend. Sie ließen erkennen und das war angesichts der verhältnismäßig kurzen Zeit, die seit der ersten Konferenz verflossen war, nicht verwunderlich , daß das Ergebnis der Arbeit der Länder auf den einzelnen Gebieten noch sehr unterschiedlich war. Das kam auch in der Diskussion zum Ausdruck, die sich an die Berichte der Justizminister anschloß und in der zu diesen Berichten eingehend Stellung genommen wurde. Dadurch war es möglich, die noch vorhandenen Mängel aufzuzeigen und klare Richtlinien für die künftige Arbeit zu geben. Diesem Zweck diente eine Entschließung, die das Ergebnis der Berichterstattung und der Diskussion zusammenfaßte und von der Konferenz einstimmig angenommen wurde. Die Konferenz konnte sich jedoch nicht darauf beschränken, nur das fortzusetzen, was früher begonnen worden war. Sie mußte vielmehr, wollte sie ihrer Aufgabe gerecht werden, auch neue Probleme aui-werfen und neue Forderungen für die Arbeit der Justiz aufstellen. Deshalb wurde in den Referaten, die im weiteren Verlauf der Konferenz gehalten wurden, zu den Fragen Stellung genommen, die heute für die Arbeit der Justiz von besonderer Bedeutung sind. Der Vorsitzende der DWK, Heinrich Rau, sprach zunächst zu dem Thema „Zweijahresplan und Justiz“. Er zeigte dabei die Wirtschaftsstruktur der sowjetischen Besatzungszone auf, erörterte die Voraussetzungen und die Ziele des Zweijahresplans und stellte der Justiz die Aufgaben, die sie zur Sicherung und Durchführung des Zweijahresplans zu leisten habe. Er verlangte von ihr, daß sie mitwirken solle bei der Aufklärung der gesamten Bevölkerung über die Bedeutung des Zweijahresplans. Er wies darauf hin, wie wichtig die vorbeugende Arbeit, insbesondere der Staatsanwaltschaft, zur Verhinderung der Wirtschaftskriminalität ist; nachdrücklichst betonte er schließlich die Notwendigkeit des energischen Kampfes der Strafjustiz gegen alle Wirtschaftsverbrecher und Saboteure des Zweijahresplans. Die Teilnehmer der Konferenz brachten ihren Willen, in diesem Sinne ihre Arbeit auszurichten, in einer ebenfalls einstimmig angenommenen Entschließung zum Ausdruck. In dem darauf folgenden Referat des Dirigenten Weiss von der Deutschen Justizverwaltung über die Wirtschaftsstrafverordnung wurden einmal grundsätzliche Probleme des Wirtschaftsstrafrechts behandelt, wobei sich der Referent insbesondere mit der verschiedenartigen Behandlung dieser Materie im Osten und Westen Deutschlands auseinandersetzte, und es wurden dann die wesentlichen Gesichtspunkte herausgestellt, die zum Erlaß der neuen Wirtschaftsstrafverordnung geführt hatten. Es wurde weiter dargelegt, daß die Wirtschaftsstrafverordnung noch einiger Ergänzungen durch Ausführungsbestimmungen bedürfe und deshalb am Schluß des Referats einige Thesen für die gesetzgeberische Weiterbehandlung dieses Rechtsgebiets aufgestellt, die zum Gegenstand einer allseitig angenommenen Entschließung gemacht wurden. Im letzten Referat sprach Dr. Nathan, Direktor in der Deutschen Justizverwaltung, über das Thema „Rechtsschutz für die Errungenschaften des demokratischen Aufbaus (zivilrechtliche Fragen)“. In diesem Referat wurden erstmalig im Rahmen einer größeren Juristenkonferenz die Fragen der Bodenreform, der Sequestrierung und des Volkseigentums ausführlich und grundlegend behandelt. Daß dies notwendig war, ergab sich nicht nur aus dem Inhalt des Referats, sondern auch aus dem Interesse, das es bei den Konferenzteilnehmern hervorrief. Die Konferenz stellte deshalb in einer weiteren Entschließung die Notwendigkeit fest, in Zukunft auch in der Zivilgerichtsbarkeit den aktuellen Problemen eine größere Beachtung zu schenken. An alle Referate schloß sich eine eingehende Diskussion an. Aus dieser Diskussion wie auch aus den Berichten der Justizminister über die bisher geleistete Arbeit war zu ersehen, daß die Wendung innerhalb der Justiz der sowjetischen Besatzungszone, von der am Beginn der Konferenz gesprochen worden war, tatsächlich eingetreten ist. Es war unverkennbar, daß sich seit der ersten Konferenz im Juni des Jahres in weitesten Kreisen der Justiz die Erkenntnis von der Richtigkeit des Weges, der in der sowjetischen Besatzungszone zu einer wirklichen Demokratisierung der Justiz beschritten worden ist, und von der Notwendigkeit, auf diesem Wege konsequent weiter zu schreiten, durchgesetzt hat. 266;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 265 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 265) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 265 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 265)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen -Die Rolle und Aufgaben der Deutschen Volkspolizei in diesem Prozeß - Ihr sich daraus ergebender größerer Wert für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges anzuwenden sind und wer zu ihrer Anweisung befugt ist.

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