Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 264

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 264 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 264); Vermögens-, Einkommen- und Verbrauchssteuern sind in den Gesetzen in einem angemessenen Verhältnis zueinander zu halten und nach sozialen Gesichtspunkten zu staffeln. Durch eine starke Staffelung der Erbschaftssteuer soll die Bildung volksschädlicher Vermögenshäufung verhindert werden. Artikel 121 Die Einnahmen und Ausgaben der Republik müssen für jedes Rechnungsjahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden. Der Haushaltsplan wird vor Beginn des Rechnungsjahres durch ein Gesetz festgestellt. Artikel 122 Über die Einnahmen der Republik und ihre Verwendung legt der Finanzminister zur Entlastung der Regierung der Volkskammer Rechnung ab. Die Rechnungsprüfung wird durch Gesetz der Republik geregelt. Artikel 123 Im Wege des Kredits dürfen Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu Werbezwecken beschafft werden. Eine solche Beschaffung sowie die Übernahme einer Sicherheitsleistung zu Lasten der Republik dürfen nur auf Grund eines Gesetzes der Republik erfolgen. Artikel 124 Das Post-, Fernsprech-, Fernmelde- und Rundfunkwesen sowie das Eisenbahnwesen werden von der Republik verwaltet. Land- und Wasserstraßen von überörtlicher Bedeutung stehen in der Verwaltung der Republik. Artikel 125 Die Ordnung der Handelsschiffahrt und die Regelung des Seeverkehrs und der Seezeichen ist Aufgabe der Verwaltung der Republik. vm. Rechtspflege Artikel 126 Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch einen Obersten Gerichtshof der Republik und durch Gerichte der Länder ausgeübt. Artikel 127 Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen. Artikel 128 Richter kann nur sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausüben wird. Artikel 129 Die Republik trägt durch den Ausbau der juristischen Bildungsstätten dafür Sorge, daß Angehörige aller Schichten des Volkes die Möglichkeit haben, die Befähigung zur Ausübung des Berufes als Richter, Rechtsanwalt und Staatsanwalt zu erlangen. Artikel 130 An der Rechtsprechung sind Laienrichter im .weitesten Umfange zu beteiligen. Die Laienrichter werden auf Vorschlag der demokratischen Parteien und Organisationen durch die zuständigen Volksvertretungen gewählt. Artikel 131 Die Richter des Obersten Gerichtshofes und der Oberste Staatsanwalt der Republik werden auf Vorschlag der Regierung der Republik durch die Volkskammer gewählt. Die Richter der Obersten Gerichte der Länder und die Obersten Staatsanwälte der Länder werden auf Verschlag der Landesregierungen von den Landtagen gewählt. Die übrigen Richter .werden von den Landesregierungen ernannt. Artikel 132 Die Richter und Obersten Staatsanwälte können von den Volksvertretungen abberufen werden, wenn sie gegen die Verfassung der Republik, die Landesverfassung oder die Gesetze verstoßen oder ihre Pflichten als Richter oder Staatsanwälte gröblich verletzen. Die Abberufung beschließt die Volksvertretung nach Einholung des Gutachtens eines Ausschusses, der sich aus drei Mitgliedern der Volksvertretung, zwei Mitgliedern des Obersten Gerichtshofes und einem Mitglied der Obersten Staatsanwaltschaft zusammensetzt. Die Ausschußmitglieder werden von der Volksvertretung auf die Dauer der Wahlperiode gewählt. Die dem Ausschuß angehörenden Mitglieder des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft dürfen nicht Mitglieder der Volksvertretung sein. Artikel 133 Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Sittlichkeit kann die Öffentlichkeit durch Gerichtsbeschluß ausgeschlossen werden. Artikel 134 Kein Bürger darf seinen gesetzlichen Richtern entzogen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft und Sondergerichte sind nur kraft gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Artikel 135 Strafen dürfen nur verhängt werden, wenn sie zur Zeit der Tat gesetzlich angedroht waren. Kein Strafgesetz hat rückwirkende Kraft. Das soll jedoch nicht Maßnahmen und die Anwendung von Bestimmungen hindern, die zur Überwindung des Nazismus, des Faschismus und des Militarismus getroffen werden, oder die zur Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit notwendig sind. Artikel 136 Vorläufige Festnahmen, Hausdurchsuchungen sowie Beschlagnahmen in Ermittlungsverfahren bedürfen der richterlichen Bestätigung. Verhaftete sind innerhalb 24 Stunden dem Richter vorzuführen. Wird die Untersuchungshaft angeordnet, so ist regelmäßig zu überprüfen, ob ihre Fortdauer gerechtfertigt ist. Der Grund der Verhaftung ist dem Festgenommenen sofort und auf seinen Wunsch seinen nächsten Angehörigen innerhalb weiterer 24 Stunden nach der richterlichen Entscheidung mitzuteilen. Artikel 137 Der Strafvollzug beruht auf dem Gedanken der Erziehung der Besserungsfähigen durch gemeinsame produktive Arbeit. Artikel 138 Dem Schutz der Bürger gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung dient die Kontrolle durch die Volksvertretungen und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Aufbau und Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte werden durch Gesetz geregelt. Für die Mitglieder der Verwaltungsgerichte gelten die Grundsätze über die Wahl und Abberufung der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit entsprechend. XI. Selbstverwaltung Artikel 139 Gemeinden und Gemeindeverbände haben im Rahmen der Gesetze der deutschen Republik und der Länder das Recht der Selbstverwaltung. Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören die Entscheidung und Durchführung aller öffentlichen Angelegenheiten, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes betreffen. Jede Aufgabe ist vom untersten, dazu geeigneten Verband zu erfüllen. Artikel 140 Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben Vertretungen, die nach demokratischen Grundsätzen gebildet werden. Das Wahlrecht und Wahlverfahren richtet sich nach den für die Wahl zur Volkskammer und zu den Landtagen geltenden Bestimmungen. Jedoch kann durch Landesgesetz die Wahlberechtigung von der Dauer des Aufenthaltes in der Gemeinde bis zu einem halben Jahre abhängig gemacht werden. Artikel 141 Die Verwaltungen der Gemeinden und Gemeindeverbände bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens der Vertretungskörperschaften. Artikel 142 Die Aufsicht über die Selbstverwaltung der Gemeinden und der Gemeindeverbände beschränkt sich auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und die Wahrung demokratischer Verwaltungsgrundsätze. Artikel 143 Den Gemeinden und Gemeindeverbänden können von der Republik und den Ländern Aufgaben und die Durchführung von Gesetzen übertragen werden. X. Übergangs- und Schluß bestimmun gen Artikel 144 Alle Bestimmungen dieser Verfassung sind unmittelbar geltendes Recht. Entgegenstehende Bestimmungen sind aufgehoben. Geltende Gesetze sind im Sinne dieser Verfassung auszulegen. Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihnen verschuldete Unrecht wiedergutzumachen. 264;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 264 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 264) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 264 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 264)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten negativer oder verdächtiger Gruppierungen und bestimmter Konzentrationspunkte im Verantwortungsbereich zur Störung der betreffenden Ereignisse, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu deren Verhinderung einleiten zu können. Erarbeitung von Informationen über - feindliche Beeinflussungs- oder Abwerbungsversuche - Konfliktsituationen, operativ bedeutsame Kontakthandlungen oder - ein mögliches beabsichtigtes ungesetzliches Verlassen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Auswahl und beim Einsatz der sowie der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen; Organisierung der Zusammenarbeit sowie der erforderlichen Konsultationen mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie sowie der Partner in der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken müssen bewußt unter dem Aspekt einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden.

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