Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 246

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 246 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 246); Weber schwebte ein plebiszitärer Diktator vor. „Es ist sehr zu hoffen, daß die Sozialdemokratie sich nicht aus einem mißverstandenen, kleinbürgerlichen, pseudodemokratischen Vorstellungskreis heraus diesen Notwendigkeiten verschließen werde. Möchte sie doch bedenken, daß die viel beredete „Diktatur“ der Massen eben den „Diktator“ fordert, einen selbstgewählten Vertrauensmann der Massen, dem diese so lange sich unterordnen, als er ihr Vertrauen besitzt7).“ Auch wollte er die Stellung des Reichspräsidenten durch alle nur denkbaren Schranken begrenzt wissen. „Man sorge dafür, daß der Reichspräsident für jeden Versuch, die Gesetze anzutasten oder selbstherrlich zu regieren, „Galgen und Strick“ stets vor Augen sieht. Man schließe eventuell, um jede Restauration auf dem Wege des Plebiszits zu hindern, Mitglieder der Dynastien aus. Aber man stelle das Reichspräsidium fest auf eigene, demokratische Füße8).“ So verständlich es auch sei, „wenn die Parlamentarier ungern das Opfer der Selbstverleugnung bringen, die Wahl des höchsten Reichsorgans aus den eigenen Händen zu geben,9 * *)“ so müsse die parlamentarische Vertretung doch „die Magna Charta der Demokratie: das Recht der unmittelbaren Führerwahl, freiwillig anerkennen79).“ Die unmittelbare Präsidentenwahl also ist, so hören wir hier, die Magna Charta der Demokratie, nicht mehr die Ausübung der Staatsgewalt durch die gewählten Vertreter. In der gewaltigen Literatur, die die Weimarer- Republik über ihre Verfassung hervorgebracht hat, sind die tieferen Gründe für diese so wesentliche Entscheidung zugunsten des autoritären Präsidenten gegen das Parlament niemals eingehend untersucht worden; nach echt positivistischer Art beschränkte man sich auf die Feststellung, daß der Präsident diese, das Parlament jene Befugnisse habe. Da die gesellschaftlichgeschichtlichen Hintergründe dieser Verfassung nicht aufgedeckt wurden, konnte auch die reale Bedeutung dieser so schicksalsschweren Entscheidung nicht erkannt werden. Weber selbst hat seinen Frontwechsel vom Prinzip der Parlamentssouveränität zum „plebiszitären Diktator“ eingehend begründet. Er sah ganz konkrete Schranken, die sich der Entfaltung der Demokratie und der Parlamentsherrschaft entgegenstellten. Er trat so lange für die demokratische Umgestaltung ein, als diese sich in der Sphäre des Staatsorganisatorischen bewegte. Sobald aber die herrschende Wirtschaftsorganisation durch die demokratische Bewegung angetastet zu werden drohte, stemmte er sich der Entfaltung der Demokratie entgegen. Er sah, daß nach dem Sturze Wilhelm II. nicht nur der alte Staatsapparat zusammenzubrechen drohte, er sah auch die herrschende Wirtschaftsorganisation in Gefahr. Um diese zu retten, optierte er für die Aufrechterhaltung des alten Staatsapparates ohne den erblichen Kaiser. Hier war die Grenze seines Verständnisses. Die Möglichkeit einer demokratischen Umgestaltung der Organisation der Wirtschaft sah er nicht, sie erschien ihm, jedenfalls bei unserem derzeitigen Stand des Wissens, nicht möglich. Er glaubt, daß auch die Sozialisten die Mittel und Wege einer solchen Umgestaltung nicht kennen, da sie ja wie er feststellen zu können glaubt immer mehr von dem Programm des revolutionären Bruches der alten Gesellschafts-, Staats- und Rechtsformen, so wie Marx und Engels es im „Kommunistischen Manifest“ aufgestellt hatten, zu einer „evolutionären“ Theorie übergegangen seien, deren Wesen gerade darin bestehe, mit den Mitteln der alten Formen die neue sozialistische Ordnung zu errichten17). Richtig wertete Weber Mitte 1918 die Rätemacht in Rußland, als den ersten Versuch, den alten Mechanismus zu durchbrechen und prinzipiell neue Organisationsformen in Staat und Wirtschaft zu entwickeln. Aber er glaubte nicht an den Erfolg dieses „Experiments“. Er glaubte, 7) Max Weber: a.a.O. S. 390/91. 8) Max Weber: a.a.O. S. 391. 9) Max Weber: a.a.O. S. 593. 19) Max Weber: aa.O. S. 593. 71) Max Weber: „Der Sozialismus“, Wien 1918, S. 19 ff. in der Tatsache, daß die Rätemacht anfänglich Teile des alten zaristischen Staatsapparates noch ausnutzte, Fabrikkontrollen einführte, statt selbst die Produktion in die Hand zu nehmen, Offiziere der alten Armee in Dienst nahm u. a. m., den Beweis für seine These zu sehen, daß eben ein großes zentralisiertes Staatswesen des „Apparates“ bedürfe, und phrophezeite, daß dieser „Apparat“ der Rätemacht wieder über den Kopf wachsen und sie verdrängen werde. „Die Diktatur des Beamten, nicht die des Arbeiters ist es, die vorläufig jedenfalls im Vormarsch begriffen ist12).“ Dabei ist Weber keineswegs ein Apologet dieses „Apparates“. Dieser Satz sprach keinen Wunsch aus, sondern eine harte und bittere Tatsache, seinen Zweifel daran, ob die Massen des Volkes wirklich in der Lage sind, die Herrschaft in Staat und Wirtschaft anzutreten. Er versteht den tiefen Drang des Proletariats, sich aus den Fesseln der alten Ordnung zu befreien. Keiner unserer deutschen Soziologen und Gelehrten hat, wie er, den Widerspruch innerhalb der herrschenden Verhältnisse erkannt. Ihm sind die herrschenden Formen des Staates und der Wirtschaft unserer gegenwärtigen Gesellschaftsordnung die Mechanisierung des Arbeitsprozesses und die Bürokratisierung des staatlichen Lebens nicht die naturgegebenen Daseinsformen der Menschen, sondern von außen den Menschen aufoktroyierte, schicksalhafte Mächte, die dem Dasein der Menschen Grenzen setzen. Er sieht deutlich, daß in der heutigen Gesellschaftsund Staatsordnung die Probleme des menschlichen Daseins nicht gelöst sind, sondern daß in ihr gerade umgekehrt ganz entscheidende Probleme aufgeworfen werden. Die Mechanisierung und Bürokratisierung, die die moderne kapitalistische Gesellschaftsordnung brachte, sind auch für ihn Geißeln der Menschheit, die kein ursprüngliches, lebendiges Leben mehr auf-kommen lassen, sondern alles unter ihren Schritten zermalmen. Aber er weiß sie nicht zu überwinden, er findet kein besseres, .kein natürlicheres Organisationsprinzip für die modernen Menschen. Weber sah deutlich, daß die Menschheit an der Wende zweier Welten steht: die alte Welt ist ihr dunkel geworden und hat ihren inneren Sinn verloren; ihre Organisationsformen sind nicht mehr, wie in der Jugendzeit der bürgerlichen Ära, der Epoche der Reformation und der großen bürgerlichen Revolutionen, die Formen, in denen sich das menschliche Wesen selbst in Freiheit entfalten kann. Darum verhielt er sich auch sehr zurückhaltend gegenüber dem Ruf gewisser Demokraten: „Zurück zu den Prinzipien der bürgerlichen Revolution, zurück zu 1848“. Er wußte, daß, entsprechend dem heutigen Niveau des gesellschaftlichen und ökonomischen Daseins der Menschen, neue Organisationsformen gefunden werden müssen. Das sah er deutlich; eine neue Ordnung muß kommen. Aber die Konturen dieser Ordnung sah er nicht. Darum setzte er sich, obwohl er deutlich alle ihre negativen Seiten sah, letztlich doch wieder für die Bewahrung der alten Organisationsformen in Staat und Wirtschaft ein. Ihre Auflösung durch die demokratische Volksbewegung hielt er für ein Experiment, dessen Ausgang ungewiß sei (wie er sich über die russische Revolution ausdrückte). IV. Die Problemlage, die wir bei Weber eröffnet sehen, hat ihre Bedeutung weit über das System eines Gelehrten hinaus. Es tut sich hier eine klaffende Wunde der Zeit auf: der wirklich große konstruktive Gedanke für die Zukunft fehlte. Der bedeutendste Kopf der Zeit war nicht in der Lage, die neue Lebenshaltung zu bestimmen, ein wirklich positives Programm der neuen gesellschaftlichen Organisationsformen zu entwerfen, die das Alte aufzulösen in der Lage wären um wieviel weniger waren es die Zweit- und Drittrangigen. Dreißig Jahre sind seit diesen geistigen Kämpfen um die erste deutsche Republik vergangen. Die Welt ist einen gehörigen Schritt vorwärts gegangen. Stehen wir heute, bei der Schaffung der zweiten deutschen Republik, wieder in derselben Sackgasse, oder sind wir in der Lage, einen Schritt weiter zu gehen? 246 12) Max Weber: „Der Sozialismus", S. 22, 29/30.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 246 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 246) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 246 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 246)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - und nur in enger Zusammenarbeit mit dem Leiter der Abteilung mit dem angestrebten erfolg realisiert werden können. Die Inforitiationspflicht der beteiligten Organe stellt eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden.

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