Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 239

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 239 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 239); Rolle der GmbH bei der Sozialisierung in der Ostzone stark übertrieben wird; sie ist nur beim volkseigenen Handel, nicht bei der volkseigenen Produktion bedeutsam) einer besonderen kritischen Betrachtung unterziehen, dürften die interessantesten der Monographie sein. Anschließend referiert Verfasser über die Halbjahrhundertgeschichte der GmbH und der Kritik an ihr, entwickelt dann, ausgehend von seinem Bekenntnis zu einer teilplanungsgelenkten Wettbewerbswirtschaft (zu dem so oft und tief behandelten Verhältnis von Recht und Wirtschaft bringt er sein nicht widerspruchsfreies Dogma im Vorwort), seine Reformideen und läßt sie in einem ausgearbeiteten Entwurf eines neuen GmbH-Gesetzes gipfeln, der verschiedenen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in „wirtschaftlicher Betrachtungsweise" zugelassenen Ausnutzungen und Auswüchsen der GmbH-Form (z. B. der Einmann-Gesellschaft) den Garaus macht und ihrer Verwendung zur Konzernbildung zu steuern sucht. Bei einer Neuformulierung des Gesellschaftsrechts wird das Buch mit Nutzen heranzuziehen sein. ‘ Ernst Meyer Prof. Friedrich Dent, Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht (Juristische Kurz-Lehrbücher). München-Berlin: Biedersteinverlag, 1948. VIII, 168 S. Kart. 6 DM. Die Geldflüssigkeit der letzten Jahre hat die hier behandelten Materien im Lehrbetrieb wie in der Praxis in den Hintergrund gerückt. Auch die fortschreitende Sozialisierung wirkte in dieser Richtung. Ein allmähliches Ansteigen der Vollstreckungstätigkeit ist aber zu erwarten. Lehrmäßig sollte eine Vernachlässigung der Materien überhaupt nicht stattfinden. Nur wer um das Durchsetzen des als Recht Festgestellten Bescheid weiß, ist in der Lage, das Recht wirklich sachgemäß festzustellen. Das neue Kurzlehrbuch des Vollstreckungsrechts ist deshalb zu begrüßen. Es vermittelt in klarer Sprache und guter Ordnung eine Gesamtanschauung vom geltenden Vollstreckungsrecht, wie es sich aus Gesetz und der mit Recht hier stark herangezogenen Rechtsprechung ergibt. Auch die großen Linien der verschiedenen rechtswissenschaftlichen Konstruktionen werden hervorgehoben, das Praktisch-Wirtschaftliche berücksichtigt. Die historische Entwicklung des Voll-streckungsrechts dagegen wird nur selten berührt, obwohl ihre Heranziehung keineswegs gelehrten Ballast zu bedeuten braucht. Stiefmütterlich bedacht ist die Immobiliarzwangsvollstreckung. Einige Unebenheiten werden auszumerzen sein. Irreführend für den Anfänger ist z. B. der die Darstellung der Widerspruchsklage einleitende Satz „Gegenstand der Vollstreckung ist nur das Vermögen des Schuldners“. Nicht nur der Vermögensbereich und dieser wiederum nur teilweise bei Haftungsbeschränkung auf ein Teilvermögen , sondern auch der persönliche Bereich des Schuldners stehen der Vollstreckung offen. Die Begriffe „Forderung“ und „Anspruch“ werden nicht immer präzise verwandt. Seite 46 wird der Ausschluß des Zubehörs von der Mobiliarvollstreckung etwas mißverständlich ausgesprochen. Es geht ja nur um das Zubehör von Hauptsachen, die der Immobiliarzwangsvollstreckung unterliegen (Grundstücke, gewisse Schiffe), so daß Schiffszubehör bei einem Schiff pfändbar, beim anderen unpfändbar sein kann. Ernst Meyer Friedrich Giese, Allgemeines Verwaltungsrecht, Vorlesungsgrundriß. Tübingen: Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1948. 140 S. Preis: 5,60 DM. Der Verfasser stellt in ansprechend knapper Form den heutigen Verwaltungsaufbau Westdeutschlands im Vergleich mit den früheren Systemen einschließlich des Nationalsozialismus dar. Es ist gewiß kein Zufall, wenn dabei die in den Ländern der Ostzone getroffenen Regelungen nicht einmal erwähnt werden. Sie würden aus dem Rahmen der Feststellungen fallen, auf die der Verfasser sein Werk aufbaut. Als Ideal wird nämlich der bürgerliche Rechtsstaat hingestellt, in dem ein neutrales Berufsbeamtentum für die Vollziehung des durch Gesetzgebung oder Regierung gebildeten und erklärten Staatswillens Sorge trägt. Der Weimarer Republik wird vorgeworfen, daß die parteipolitische Spaltung und Einflußnahme aus dem Verfassungs- in das Verwaltungsleben eingedrungen sei. Demgegenüber müßten objektive Rechtsgrundlagen und subjektive Rechtsbehelfe planmäßig ausgebaut werden, damit eine wahrhaft demokratische Verwaltung verwirklicht werden könne. Der Verfasser verwechselt ganz offenbar Liberalismus und Demokratie. Was er anstrebt ist eine Verwaltung im Sinne deä reinen Liberalismus, die dem Einzelnen eine „staatsfreie Sphäre" garantiert und den Selbstverwaltungskörperschaften einen möglichst weiten Rahmen eigener, von der Staatsaufsicht unabhängiger Betätigung bietet. Der Sinn ist also Freiheit vom Staat (Liberalismus) und nicht Freiheit im Staat (Demokratie). Im Gegenteil, der Einfluß der Volksvertretung wird gerade als das schädliche Moment angesehen. So fehlt diesem Werke jeder neue Gedanke im Hinblick auf eine wahre Demokratisierung, die nur einen stärkeren Einfluß der gesellschaftlichen Kräfte auf die Verwaltung bedeuten könnte, und darüber hinausgehend jegliche Erkenntnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die oft formal ansprechende Lösungen in Wirklichkeit in ihr Gegenteil verkehren. Eine Behandlung des neuen Verwaltungsaufbaus in der Ostzone würde so gänzlich ohne Erkenntnis und Erörterung dieser Probleme nicht möglich gewesen sein und mußte auch deshalb schon unterbleiben. Zeigen doch einzelne Ausführungen, wie die diskussionslose Bejahung des Berufsbeamtentums, daß der Verfasser nicht einmal die Probleme beachtet, die dfe Lehren der neueren deutschen Geschichte jedem Betrachter aufzeigen sollten. Es war ja wirklich nicht, wie es der Verfasser behauptet, die Einflußnahme der Parteien auf das Beamtentum, die der Weimarer Zeit vorzuwerfen wäre, sondern die Übernahme des Beamtentums der Kaiserzeit, die wesentlich zur Vernichtung der Republik beitrug. Von dieser Feststellung ausgehend, kann man aber keine der im vorliegenden Buche über das Berufsbeamtentum gemachten Ausführungen unterschreiben. So vermag das Werk weder dem Theoretiker noch dem Praktiker der Ostzone Wesentliches zu bieten, weil es seine Probleme nicht sieht oder nicht behandelt, sondern im Kerne eine vergangene Welt als noch bestehend und allein gültig darstellt und damit in die Vergangenheit und nicht in die Zukunft weist. Dr. Anselm Glückmann Neuerscheinungen (Besprechung Vorbehalten) Buge, Helmut: Bürgerliches Gesetzbuch mit Neben ge set Zen, Textausgabe mit Einleitung und Sachregister. Berlin, Carl Heymanns-Verlag, 1948. XL, 861 S. 14, DM. Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz. Textausgabe m. Sachregister (Guttentagsche Sammlung). 21. Aufl. Berlin, Walter de Gruyter u. Co., 1948. 8, DM. Molitor, Erich: Schuldreeht, I. Allgemeiner Teil (Juristische Kurz-Lehrbücher), München-Berlin: Biederstein Verlag, 1948. 178 S. Kart. 6,50 DM. Hueck, Alfred: Gesellschaftsrecht (Juristische Kurz-Lehr- bücher). München-Berlin, Biederstein Verlag, 1948. 222 S. Kart. 8, DM. Schapp, Wilhelm: Boden- und Höferecht nach Kontrollrats-gesetz Nr. 45 und den Ausführungsbestimmungen der britischen Zone, sowie der Länder Bayern, Hessen, Württemberg-Baden mit Erläuterungen. Einbeck (Hannover), Carl Garte Verlag, 1948. 280 S. Kart. 11,30 DM. Biermann, Franz: Gesetz über die Haftpflicht der Eisenbahnen und Straßenbahnen für Sachschaden v. 29. 4. 1940 mit Erläuterungen (Aschendorffsche Jurist. Handbücherei. Bd. 7). Münster Westf.): Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung, 1948. XIV, 154 S. Kart. 4,40 DM. Fuhrmann, Ernst, Strafprozeßordnung und Gerichtsverfassungsgesetz mit Nebengesetzen, Textausgabe m. Verweisungen u. Stichwortverzeichnis. Berlin. Verlag für Rechtswissenschaft, vorm. Franz Vahlen, 1948. 7, DM. Fetters, Walter: Strafrecht und Strafprozeß. Praktische Fälle m. Lösungen. Bd. II: Strafprozeßfälle. 5. Aufl. Berlin-München, J. Schweitzer Verlag, 1948. 8, DM. Wedewer, Paul: Gerichtskostengesetz m. Erläuterungen u. Gebührentabellen (Aschendorffsche Jurist. Handbücherei, Bd. 10). 1. 3. Aufl. Münster (Westf.), Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung, 1948, VIII, 328 S. Kart. 8,50 DM. Kaßmann, Fritz: Deutsches Arbeitsgerichtsgesetz v. 30. 3.1946 u. Arbeitsgerichtsgesetz v. 23. 12. 1926 m. Erläuterungen u. einer Einführung i. d. Arbeitsrecht (Aschendorffsche Jurist. Handbücherei, Bd. 2). 4. 6. Aufl. Münster (Westf.), Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung 1947. VIII, 175 S. Kart. 4,50 DM. Wagelaar, Hermann: Einkommensteuergesetz, Textausgabe m. kurzen Erläuterungen (Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr. 228). Berlin, Walter de Gruyter & Co., 1948. 4,50 DM. Archiv des Völkerrechts, hrsgg. v. Walter Schätzei, Hans Wehberg, Hans-Jürgen Schlochauer. 1. Bd., 1. Heft. Tübingen, Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1948. Jährl. 1 Bd. zu 4 Heften mit je 120 130 S. Einzelpreis d. Heftes 11, DM., im Abonnement 9,60 DM. Zeitschriften Deutsche Rechts-Zeitschrift (DBZ). Sonder-Nr. zur Währungsreform (Sept. 1948): Duden. Allgemeine privatrechtliche Wirkungen der Geldreform; Münzel, Währungsreform und Verfahrensrecht; Natter, Die währungsmäßige Umstellung der Ansprüche des Anwalts auf Gebühren und Ersatz von Auslagen aus den am 21. Juni 1948 laufenden Mandaten; Kaul-bach, Schuldnerschutz nach der Währungsreform; P r o e 1 ß, Währungsreform und Versicherung. Heft 10/48: Leonhard, Juristenrecht; Wehrhahn, Grundlagenkrise und Kirchenrecht; Seibert, Zur Revision in Strafsachen; Brand, Die Schutzfunktion des Ordre public; Honig/ Mosheim, Die englische Criminal Justice Bill; L ö h 1 e i n , Zum Steuerrecht der Währungsreform; Holthöfer, Die Vertretung des abwesenden Ehemanns durch die Ehefrau im Mietprozeß; N o 11 a u , Behelfe gegen den Lehrlauf der Strafjustiz. Juristische Rundschau (JRdsch.). Heft 7/48: Kühn, Urkundenaufgebote im Nachkriegsrecht; Swarzenski, Das Schwurgericht; Habel, Ehelichkeitsanfechtung durch den Staatsanwalt?; Müllerburg, Aufwertung von Reichsmark-Vorauszahlungen; Schubart, Aus der Todeserklärungspraxis ; P 1 a ß m a n n , Kann innerdeutsches Gebiet in Ehesachen Ausland sein?; Ackermann, Die Gefahr bei der 239;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 239 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 239) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 239 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 239)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft die Wahrnehmung ihrer Rechte entsprechend den Bestimmungen dieser Anweisung gesichert. Dem Verhafteten ist zu gewährleisten: die Wahrnehmung seiner strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Vorführung zur gerichtlichen HauptVerhandlung - Festlegung politisch-operativer Sicherungsmaßnahmen entsprechend den objektiven Erfordernissen in enger Zusammenarbeit mit der Linie und im Zusammenwirken mit den Gerichten.

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