Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 202

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 202 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 202); Zum 31. Jahrestag der großen Oktoberrevolution Von Max Fechner, Präsident der Deutschen Justizverwaltung Die moderne Geschichte kennt drei große Revolutionen: Die Revolution von 1688 in England, die „großartige Revolution“ von 1789 in Frankreich und die Oktoberrevolution von 1917. Durch die beiden erstgenannten Revolutionen wurde die alte Feudalherrschaft beseitigt; das Bürgertum als Trägerin des jungen Kapitalismus eroberte sich als die wirtschaftlich starke Klasse die politische Herrschaft und schuf seinen Staat. Die Feudalprivilegien wurden aufgehoben, und an die Stelle der Ungleichheit wurde die formalrechtliche Gleichheit gesetzt. Diese bürgerlichen Revolutionen beendeten die Feudalepoche und leiteten die neue Epoche des Kapitalismus, des Liberalismus und der bürgerlichen Formaldemokratie ein. Entscheidend aber für ihre Bewertung im Vergleich zur Oktoberrevolution ist die Tatsache, daß durch sie nur eine veraltete Klassenherrschaft durch die Herrschaft einer neuaufsteigenden Klasse ersetzt, daß eine historisch überwundene Ausbeutungsform durch eine neue abgelöst wurde, so daß die auf Besitz und Nichtbesitz basierende klassenmäßige Spaltung der Gesellschaft bestehen blieb. Durch die Oktoberrevolution dagegen wurde zum ersten Male in der Geschichte der Menschheit der Versuch unternommen, die Klassenherrschaft überhaupt aufzuheben, das Besitzprivileg zu beseitigen und dadurch die faktische Gleichheit und Freiheit der arbeitenden Menschen zu verwirklichen: darin unterscheidet sie sich grundsätzlich von den bürgerlichen Revolutionen, das hebt sie aüs dem engen nationalen Rahmen heraus und gibt ihr die internationale, die Weltbedeutung. Hierin liegt das Einzigartige der Oktoberrevolution; dies macht sie zu einem Wendepunkt in der Geschichte der Menschheit. Durch sie wurde das soziale Antlitz eines Sechstels der Erde umgeformt und der alten kapitalistischen Welt die neue sozialistische Welt als eine lebendige, starke, nicht wegzudiskutierende Realität entgegengestellt. Alles, was heute im Weltmaßstabe in der Politik geschieht, ist im letzten Grunde nichts anderes als der Abwehrkampf eirier verbrauchten und deshalb geschichtlich überwundenen Gesellschaftsordnung gegenüber den großen Ideen, die durch die Oktoberrevolution Form und Gestalt bekommen haben. Es gehört keine Prophetie dazu, vorauszusagen, daß die Ideen dieser Revolution, daß die Aufhebung der Ausbeutung der Menschen durch den Menschen, die Beseitigung der klassenmäßigen Zerklüftung der Völker, die Lösung ihrer nationalen Fragen, der Aufbau einer sozialistischen Wirtschaft, die allen Menschen gleiche Möglichkeit für die Entfaltung ihrer persönlichen Fähigkeiten bietet und planend den Wohlstand des ganzen Volkes zu heben sich bemüht, daß alle diese großen Ideen und ihre Verwirklichung mehr und mehr das politische und gesellschaftliche Leben der Völker erfassen und umformen werden, so wie es rückblickend von den Ideen der französischen Revolution für die jetzt zu Ende gehende bürgerliche Epoche festzustellen ist. Wer die Gesetze der Geschichte kennt, wer die bewegenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte zu erfassen vermag, weiß, daß die zukünftige Entwicklung der Menschheit an dieser Revolution nicht mehr wird Vorbeigehen können. Die epochale Bedeutung der Oktoberrevolution, die zu einer Erschütterung und Veränderung der alten Welt in allen Fragen der gesellschaftlichen Organisation, des Besitzes, der Lebensweise, der Tradition, der Kultur und der Ideologie führte, wird besonders deutlich, wenn man sie mit der Novemberrevolution von 1918 vergleicht. Dann zeigt sich klar, daß diese Novemberrevolution nicht in die Reihe der großen bahnbrechenden Revolutionen der Weltgeschichte gehört. Ihre Ohnmacht und ihre Kraftlosigkeit werden offenbar. Man erkennt den Mangel eines Willens zum Neuen und das Fehlen eines großen erhabenen Zieles, dem sie dienen sollte. Die Novemberrevolution von 1918 reiht sich in ihrer Konzeption und ihrer Durchführung an die bürgerliche Revolution von 188 an: beide sind unvollendet geblieben. Für das deutsche Volk und vornehmlich für die Intelligenz in Deutschland ist es notwendig, ein klares Bild von der Entwicklung und den Problemen des ersten sozialistischen Staates in der Welt zu gewinnen, der durch die Oktoberrevolution geschaffen wurde. Die von gutem Willen getragene, aufgeschlossene Beschäftigung mit der Entwicklung und den Zielen des großen Nachbarvolkes im Osten ist für die Deutschen besonders notwendig, weil in Deutschland seit fast SO Jahren über kein Land so viel Unwahres, Entstellendes und Abträgliches geschrieben und gesprochen wurde, wie über did*Sowjetunion, weil besonders in Deutschland breite Kreise des Volkes durch den Nazismus von dem Antibolschewismus, der „Grundtorheit unserer Epoche" um ein Wort Thomas Manns zu gebrauchen befallen wurden, und weil schließlich die bewußt erzeugte Unkenntnis und Diffamierung der wirklichen, auf Frieden und Wohlstand gerichteten Zielsetzungen des Sozialistischen Staates dem deutschen Volke zum schweren Verhängnis geworden sind. Es ist mehr als ein Symbol, daß das erste Dekret der Oktoberrevolution, das am 8. November 1917 erlassen wurde, die Fortsetzung des ersten Weltkrieges als großes Verbrechen der Menschheit bezeichnete und alle Staaten feierlich auf forderte, den Krieg sofort durch gerechte Friedensverträge zu beenden. Die Wahrung und Sicherung des Friedens ist in einem sozialistischen Staat ein integrierender Bestandteil seiner gesamten Politik, weil er aus seiner sozialistischen Weltanschauung heraus die Ausbeutung der Menschen, die Ungleichheit der Nationen und Rassen und die Unterwerfung fremder Völker und ihre Kolonisierung ablehnt, dafür aber seine ganze Kraft für die Entwicklung der schöpferischen Arbeit am Aufbau der sozialistischen Gesellschaft einsetzt. Vom ersten Dekret der Oktoberrevolution und dem freiwilligen Verzicht der auf die Sowjetunion fallenden Anteile aus dem Friedenvertrag von Versailles über den unermüdlichen Kampf um die kollektive Sicherheit gegen den Faschismus bis hin zu den Grundsätzen der Sowjetunion zur Verankerung von Friedensgarantien in den jetzt zu schaffenden Friedenverträgen dokumentiert sich der entschlossene Wille dieses sozialistischen Staates zum Frieden und zu seiner Sicherung. Es entspricht den wirklichen nationalen Interessen des deutschen Volkes, wenn die Sowjetunion im Gegensatz zu den Westmächten eindringlich den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland fordert, in dem es nach den Worten Molotows „nichts Erniedrigendes für die Souveränität des betreffenden Landes geben und nichts zugelassen werden darf, was zu einer wirtschaftlichen Knechtung durch andere, stärkere Mächte führen könnte“. Neben den Forderungen der Sowjetunion auf Schaffung einer deutschen Zentralregierung und Abzug aller Besatzungstruppen ein Jahr nach Abschluß des Friedensvertrages entsprechen auch die von der Sowjetunion an den Friedensvertrag geknüpften Bedingungen der Entmilitarisierung und Demokratisierung Deutschlands auf der Grundlage der Beschlüsse von Yalta und Potsdam durchaus den Wünschen und Interessen der übergroßen Mehrheit des deutschen Volkes, die ebenfalls auf die Vernichtung der kriegstreibenden Kräfte in Deutschland und auf die Sicherung einer demokratischen und friedlichen Entwicklung gerichtet sind. In diesem Kampf um die Sicherung des Friedens und des demokratischen Neuaufbaus in Deutschland hat die Justiz eine bedeutende und verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Je energischer und umfassender sie sich dieser Aufgabe unterzieht, um so schneller hilft sie mit, die neue demokratische Ordnung gegen die reaktionären Feinde zu sichern, die demokratischen Friedenskräfte in Deutschland zu stärken und dadurch das Vertrauen der anderen Völker und besonders das der Sowjetunion zu gewinnen. Dieses Vertrauen braucht das deutsche Volk zum Neuaufbau seines staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Die Festigung des Vertrauens und der Freundschaft zu dem sozialistischen Staat ist aber nach den harten Lehren, die das deutsche Volk in seiner Geschichte erfahren hat eine wesentliche Voraussetzung für seine gesunde Weiterentwicklung. Das ist eine der Erkenntnisse, zu denen die Würdigung des großen Werkes führt, das am 7. November 1917 begann. 202;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 202 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 202) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 202 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 202)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der entsprechend ihrer Einsatzrichtung enthalten. Ausgehend von der festgelegten Einsatzrichtung und dem realen Entwicklungstand der sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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