Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 200

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 200 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 200); anstalten dienen. Blaus Werk über Feuerbach wird nicht nur diesem Zweck in vorbildlicher Weise gerecht, es wird, wenn es die ihm gebührende Verbreitung findet, darüber hinaus einer großen Leserschaft Gelegenheit geben, sich über die geistesgeschichtliche Bedeutung eines der Größten unter den deutschen Juristen Klarheit zu verschaffen. Die von den üblichen Biographien abweichende und gerade deshalb besonders wertvolle Art der Darstellung, die Blau gewählt hat, wird schon bei der äußeren Betrachtung des Buches deutlich. Auf dem Buchdeckel befindet sich nämlich eine Tabelle mit zehn Daten, die zwar mit dem Geburtsjahr Feuerbachs beginnen und mit seinem Todesjahr enden, dazwischen aber neben weiteren Daten aus seinem Leben auch die Jahreszahlen der bedeutendsten geschichtlichen Ereignisse dieses Zeitraums enthalten. Diese Art der Darstellung findet sich wieder in einer fünf Seiten langen Zeittafel im Anhang des Buches, in der in synoptischer Gegenüberstellung die wichtigsten Daten aus dem Leben Feuerbachs und aus der allgemeinen geschichtlichen Entwicklung dieser Zeit gebracht werden. So ist auch das ganze Buch aufgebaut. Zwar werden alle wesentlichen Ereignisse aus dem wirklich ereignisreichen Leben Feuerbachs gebracht, aber nie isoliert nur auf das Leben Feuerbachs bezogen, sondern stets in Zusammenhang gestellt mit der allgemeinen geschichtlichen und politischen Entwicklung. So erleben wir beim Lesen des Buches an Hand der Darstellung dieses als Juristen wie als Politiker wie auch als Menschen gleichbedeutenden Mannes die Zeit von der französischen Revolution von 1789 bis zur Pariser Julirevolution von 1830 und sehen, wie in dieser Zeit ein Mann lebte und wirkte, der, wie Blau sagt, zu den Persönlichkeiten gehörte, die nicht nur Zuschauer, sondern auch Schauplatz der verschiedenen, damals wirksamen Gedankenrichtungen waren, wodurch sie „zu einer kraftvollen und ausgeglichenen Vielseitigkeit, die wir als „klassisch“ anzusehen gewohnt sind“, kamen. Diese Vielseitigkeit Feuerbachs wird von Blau schon durch die Aufgliederung des Stoffes zum Ausdruck gebracht. Er behandelt nacheinander den Wissenschaftler und Verfasser des vielfach aufgelegten „Lehrbuchs des gemeinen in Deutschland geltenden peinlichen Rechts“, den Strafrechtslehrer, der an mehreren deutschen Universitäten mit großem Erfolg, aber auch mit vielen Rückschlägen tätig war, den Gesetzgeber, der das bayerische Strafgesetzbuch von 1813 schuf, das zum Vorbild vieler deutscher und außerdeutscher Strafgesetzbücher wurde, und schließlich den Richter, der auf Grund seiner praktischen Tätigkeit dadurch zum Mitbegründer der kriminalistischen Hilfswissenschaften wurde, daß er die „Merkwürdigen Kriminalrechtsfälle“ sowie die „Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen“ herausgab. Am Schluß des Buches wird eine kurze Darstellung des Eintretens Feuerbachs für Kaspar Hauser gegeben, die nochmals aufzeigt, wie Feuerbach ohne persönliche Rücksichten unbeirrt für das eintrat, was er als richtig erkannt hatte. Die wenigen Zitate aus Feuerbachs Werken, die sich in der Schrift Blaus befinden, zeigen die Bedeutung eines Mannes auf, der zwar nur aus seiner Zeit heraus zu verstehen, trotzdem aber zu Erkenntnissen gekommen ist, die über seine Zeit hinaus Gültigkeit behalten haben.' Sie regen den Leser dazu an, sich mit Feuerbach und seinem Werk eingehend zu beschäftigen. Wenn aber das das Ergebnis der Lektüre einer Biographie ist, so ist deren Zweck voll erreicht. W. Weiß Zeitschriften Archiv für die civilistische Praxis (AcP); herausgegeben von Prof. Dr. H. G. Isele u. a. Tübingen: Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). 150. Band 1. Heft (August 1948): Isele, Ein halbes Jahi-hundert deutsches Bürgerliches Gesetzbuch; Prölss/ Roesch, Interzonale Probleme des Versicherungsvertrags-rdchts; Grundlinien der Entwicklung des deutschen Zivilrechts seit dem Zusammenbruch; Isele, Zur Rechtsprechung über die Feststellung der blutmäßigen Abstammung im Statusverfahren. Deutsche Rechts-Zeitschrift (DRZ1. Heft 8, 9/48: Duden, Die westdeutsche Währungsreform; J e 11 i n e k , Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der amerikanischen Zone; Liiders, Das Reichsgericht keine Erbschaft; Jescheck, Das Verfahren in Zivilsachen vor den Gerichten der französischen Militärregierung; Makarov, Das Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Ausgebürgerten; Pohl, Die Kündigung von Kleingärten aus Gründen des Gemeinwohls, insbesondere für Bauzwecke; von Godin, Scheckgutschrift unter Vorbehalt ; Würtenberger, Zur strafrechtlichen Bedeutung des Züchtigungsrechts des Lehrers; Roh s , Das Ehehindernis der Geschlechtsgemeinschaft; Beuck/Benkard, Nochmals: Der Einfluß der Enteignungen in der Ostzone. Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR). Heft 8/48: Würdinger, Betrachtungen zur Auslegung des Dritten Währungsgesetzes; N i c k o 1, Die Auswirkungen des Gesetzes Nr. 68 (Umstellungsgesetz) auf die Gebührenabrechnung des prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalts; Heesen, Haftung der Ehefrau für das Arzthonorar. Neue Juristische Wochenschrift (NJW). Heft 10 (47/48): Kohler, Das Nießbrauchsvermächtnis als Ersatz des Berliner Testaments; G o s s r a u , Behandlung gemeinschaftlicher Testamente von Nichtehegatten; Sachs, Pflegschaft über kriegsverschollene Miterben; Full, Die Nichtigkeitsbeschwerde;' Katzenberger, Das Korps der Politischen Leiter im Urteil von Nürnberg; Völker, Commorienten; Schubart, Antragsbefugnis für Todeserklärungen; Brzezniski, über die Unzulässigkeit der Eintragung einer ungeteilten Erbengemeinschaft als Rechtsnachfolger eines Kommanditisten in das Handelsregister; Delcker, Die Rechtsstellung der Erbengemeinschaft im Verfahren des Wohnungsamtes. Heft 11 (47/48): Harmening, Die Neu- ordnung des Geldwesens in den westlichen Besatzungszonen; Bergmann, Die Umstellung der Reichsmarkverbindlichkeiten aus allgemeinen Schuldverhältnissen; Hubernagel, Die umstellungsfreien Geldschulden nach dem Umstellungsgesetz ; Wetzel/Körting, Anwaltsgebühren und Währungsumstellung; The es, Die Vertragsversicherung in der Währungsreform; Paul, Ausschluß aus der zweigliedrigen Vor-GmbH. Heft 12 (47/48): C o i n g , Die Abwicklung von Lieferverträgen nach dem Umstellungsgesetz; H a r m s e n , Währungsreform und gewerblicher Rechtsschutz; Better-mann, Die Einwirkung der Währungsreform auf schwebende Prozesse, insbesondere auf die Zulässigkeit von Rechtsmitteln; S c h ä t z e 1 , Gegenwartsfragen des richterlichen Prüfungsrechts ; Schneider, Das Kontrollratsgesetz Nr. 50; Springer, Interzonale Rechtsbeziehungen im Handelsregisterrecht; Wagen er, Die Weitergeltung der handels-und registerrechtlichen Bestimmungen aus der Zeit vom 30.1. 1933 bis 8. 5. 1945; Kalkoff, Zur Frage der Zuständigkeit in Patentstreitsachen; Büchner, Neufassung der Kriegsklausel in den AVB für die Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Hausratversicherung; K i r s t e i n , Weiterbildung der Hausratsverordnung. Haus und Wohnung (HW). Nr. 17/48: Bögelsack, Grundlagen und Umfang des Beschlagnahmebefehls der SMAD Nr. 124; Will ms, Gutgläubiger Erwerb vom Nichteigentümer bei behördlicher Inanspruchnahme von Mobiliar; M a i , Die Entwicklung des Mietrechts in Hessen. INHALT Seite Dr. Karl Schultes: Um die deutsche Verfassung 177 Wolfgang Weiß: Die Wirtschaftsstrafver- ordnung für die sowjetische Besatzungszone 182 Dr. Gerhard Ledig: Zum. Kontrollratsgesetz Nr. 10 ; 188 Dr. Harald Poelchau: Arbeit statt Strafe? 191 Hilde Benjamin: „Volksrichter“ vor 27 Jahren 194 Rechtsprechung: LG Leipzig: Auch Forderungen sind „Gegenstände“ i. S. des § 40 StGB 195 OLG Gera: Amtsunterschlagung bei bloßem Mitgewahrsam des Täters 195 KG: Wem obliegt die Obhut nach KRG Nr. 50? 196 Seite OLG Gera: Kontrollratsgesetz Nr. 50 und SMAD-Befehl Nr. 160/45 196 OLG Potsdam: „Spekulanten“ und „Schieber“ i. S. des SMAD-Befehls Nr. 43/48 196 OLG Potsdam: Haftentscheidungen nach Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde (Kassation) 197 OLG Potsdam: Zu Art. 2 § 1 der NotVO vom 14. 6. 1932 keine Revision nach Rücknahme der Berufung 197 OLG Dresden: Propaganda für den Nationalsozialismus (Direktive 38) 197 OLG Dresden: Propaganda für den Nationalsozialismus (Direktive 38) 198 OLG Dresden: „Verbrechen" i. S. des Abschn. II Art. II Ziff. 1 der Direktive 38 198 OLG Dresden: Zu § 250 StPO Verlesung des Anzeige- protokolls in Denunziationssachen 198 Literatur 199 Herausgeber: Deutsche Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland. Verlag: Deutscher Zentralverlag G.m.b.H., Berlin SO 36, Michaelkirchstr. 17. Fernsprecher: Sammel-Nr.: 67 6411. Postscheckkonto: 146 78. Redaktion: Wolfgang Weiß, Berlin NW 7, Dorotheenstr. 49 52, Fernsprecher: 42 0018, Apparat 1613 und 16 75. Erscheint monatlich einmal. Bezugspreis: Einzelheft DM 1,80 - Vierteljahresabonnement DM 5,40 zuzüglich Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme Der Rufer, Berlin W 35, TiergarWnstr. 28-29, Fernsprecher- 912132. Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 131 der Sowjetischen Militär-Administration in Deutschland. 1 Druck: (10) Ernst Sager, Berlin SO 36, Michaelkirehstraße 17 561/48.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 200 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 200) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 200 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 200)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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