Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 196

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 196 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 196); StGB in Tateinheit. Sowohl zwischen § 350 und § 354 StGB als auch zwischen § 350 und § 133 Abs. 2 StGB ist Tateinheit möglich. Der Tatbestand der letzteren Strafbestimmung wird nicht etwa von derjenigen der Amtsunterschlagung aufgezehrt. § 133 Abs. 2 StGB bedroht denjenigen mit Strafe, der in gewinnsüchtiger Absicht Gegenstände, die sich in amtlicher Aufbewahrung an einem dazu bestimmten Ort befinden oder einem Beamten oder einem Dritten amtlich übergeben sind, vorsätzlich vernichtet, beiseite schafft oder beschädigt, während § 350 StGB voraussetzt, daß ein Beamter Sachen, die er in amtlicher Eigenschaft empfangen oder in Gewahrsam hat, sich rechtwidrig zueignet. Der Tatbestand des § 133 Abs. 2 StGB geht hier demnach in demjenigen des § 350 StGB nicht auf (vgl. RG in Goltdammers Arch. Bd. 68 S. 216). Kontrollratsgesetz Nr. 50. Zu dem Personenkreis, dem die Obhut von zwangsbewirtschafteten Nahrungsmitteln obliegt. KG, Urteil vom 9. 6.1948 1 Ss 135/48. Der Angeklagte steht seit 1907 im Dienste der Eisenbahn und ist zur Zeit Hilfswagenmeister. In der Nacht vom 5. zum 6. Juni 1947 tat er Dienst auf einem Bahnbetriebswerk. Er stellte einen Güterwagen fest, der nicht ordnungsmäßig verschlossen war. Die Verplom-bung des Verschlusses war abgerissen, die Verbolzung nicht vorschriftsmäßig angezogen. Ihre Schrauben waren so lose, daß sie mit den Fingern gelöst werden konnten. Es war, wie das Amtsgericht als seine eigene Einlassung wiedergibt, die Pflicht des Angeklagten, den Wagen 'auf weitere Transportfähigkeit zu untersuchen. Beim öffnen der Wagentür stellte er als Inhalt des Wagens lose Gerste’ fest und entwendete hiervon etwa 15 kg. Das Amtsgericht hat ihn auf Grund dieses Sachverhalts wegen Diebstahls in Tateinheit mit Verwahrungsbruch zu drei Wochen Gefängnis, die Strafkammer auf Berufung der Staatsanwaltschaft wegen Vergehens gegen das Kontrollratsgesetz Nr. 50 vom 20. März 1947 in Tateinheit mit Diebstahl (§ 242 StGB) und Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) zu sechs Monaten Gefängnis und 5000, RM Geldstrafe verurteilt. Seine Revision hatte keinen Erfolg. Sie führt aus, das angefochtene Urteil irre, wenn es den Angeklagten dem Kreise derjenigen Bahnangestellten zurechne, zu deren Pflichtenkreis die Beförderung oder Obhut von zwangsbewirtschafteten Nahrungsmitteln im Sinne des Kontrollratsgesetzes Nr. 50 gehöre. Der Angeklagte zähle als Hilfswagenmeister lediglich zu dem betriebstechnischen Personal, in dessen Aufgabenkreis die Instandsetzung der Beförderungsmittel (der Eisenbahnwagen) falle. Nur mit diesen Arbeiten habe der Angeklagte zu tun gehabt. Diese Ausführungen beseitigen nicht die Einlassung des Angeklagten, es sei seine Pflicht gewesen, den hier in Frage stehenden Wagen auf seine weitere Transportfähigkeit zu untersuchen. Ein Wagen mit ungenügendem Verschluß ist nicht mehr transportfähig. Der vom Angeklagten’ festgestellte mangelhafte Verschluß war denn auch der Anlaß für ihn, sich mit dem Wagen zu beschäftigen. Er war also dafür verantwortlich, daß der Inhalt des Wagens bei der weiteren Beförderung durch einen ordnungsmäßigen Verschluß gesichert und gegen Beschädigung und Diebstahl geschützt war. War dies seine Pflicht, so lag ihm auch die Obhut für diesen Inhalt ob, also für zwangsbewirtschaftete Nahrungsmittel. Zweck des Kontrollratsgesetzes Nr. 50 ist es, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, mit seinen scharfen Strafandrohungen der Versuchung derjenigen entgegenzutreten, deren berufliche Tätigkeit sie in ein besonders nahes räumliches Verhältnis zu den bewirtschafteten Gütern bringt. Zu diesen gehört der Angeklagte. Nahrungsmittel werden von der Eisenbahn in besonderem Umfange befördert und insoweit auch bewahrt. Die Anwendung des Gesetzes Nr. 50 unterliegt also keinen Rechtsbedenken. Das Verhältnis des Kontrollratsgesetzes Nr. 50 zum SMAD-Befehl Nr. 160/45. OLG Gera, UrteU v. 2.6.1946 3 Ss 215/48. Aus den Gründen: Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, daß die vom Landgericht angewendeten Gesetze auch mit den Vorschriften des Befehls 160/45 und der ihn ergänzenden Befehle über die Ablieferungspflicht in Tateinheit stehen können. Ihrem strafrechtlichen Inhalt nach decken sich das Kontrollratsgesetz Nr. 50 und der Befehl 160/45 in Verbindung mit dem Befehl 14/47 nicht, so daß eine bloße Gesetzeskonkurrenz nicht in Frage kommen kann. Das Kontrollratsgesetz Nr. 50 stellt höhere Anforderungen an den objektiven Tatbestand, geringere an den subjektiven Tatbestand, indem es einerseits eine bestandgefährdende Wirkung der geschützten Ernährungsgüter erfordert, andererseits auch nur fahrlässige Zuwiderhandlung bestraft, während die angeführten SMAD-Befehle hinsichtlich der äußeren Tatseite im Gegensatz zum Kontrollratsgesetz Nr. 50 keine den Bestand der Ernährungsgüter beeinträchtigende oder gefährdende Handlung, wohl aber in subjektiver Beziehung ein böswilliges Handeln des Täters erfordern. Auch mit den deutschen Strafgesetzen, insbesondere mit dem thüringischen Volksernährungsgesetz ist eine Idealkonkurrenz des Kontrollratsgesetzes Nr. 50 und des Befehls 160/45 möglich. SMAD-Befehl Nr. 43/48. Zu den Begriffen „Spekulant“ und „Schieber“ im Sinne des Amnestie-Befehls vom 18. 3.1948. OLG Potsdam, Beschluß vom 5.5.1948 Ss 58/48. Zur Entscheidung, ob und in welchen Fällen der SMAD-Befehl Nr. 43 vom 18. 3.1948 anzuwenden ist, hat das Revisionsgericht den gesamten aktenkundig ihm vorliegenden Sachverhalt zu überprüfen; in dieser Hinsicht ist es nicht an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils gebunden. Nach Nr. 4 des Befehls 43/48 fallen „Spekulanten und Schieber, die sich böswillig gegen den Aufbau der Volkswirtschaft vergangen haben“, nicht unter Nr. 1 des Befehls; sie dürfen also auch dann nicht amnestiert werden, wenn sie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr erhalten haben. „Spekulanten und Schieber“ sind zwei dem Wirtschaftsleben entnommene, der Gesetzessprache bisher noch wenig vertraute Begriffe. Unter einem Spekulanten verstand man früher einen Geschäftsmann, der seinen Gewinn durch riskante, auf ausgesprochene Konjunkturerscheinungen gegründete Unternehmungen zu erzielen suchte; bekannt ist der engere Begriff „Börsenspekulant“. Diese Art von Geschäftsleuten, ausgesprochene Spielernaturen, standen im Gegensatz zu dem soliden Kaufmann, der durch Fleiß, Gewissenhaftigkeit und eine unbedingt reelle Geschäftsführung einen geringen, aber sicher zu erwartenden Gewinn einem auf Zufälligkeiten beruhenden außergewöhnlichen Verdienst vorzog. Der Spekulant beging zwar keine strafbaren Handlungen, aber er genoß zumindest nicht den Ruf eines anständigen Kaufmanns. Das Wort „Schieber“ hat sich erst nach dem ersten Weltkrieg im deutschen Sprachschatz eingebürgert. Es ist eng mit jenem wirtschaftlichen Vorgang verknüpft, den man als destruktive Lösung der Ware vom Geld bezeichnet. Dadurch, daß diese in einer geordneten Wirtschaft in gleichbleibenden Beziehungen stehenden Faktoren des wirtschaftlichen Lebens in Krisenzeiten ein sich ständig änderndes Wertverhältnis zueinander aufweisen, daß ferner eine Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage nicht mehr zu erzielen ist, wird einer gewissen Sorte von Leuten die Möglichkeit gegeben, gewisse Zeiterscheinungen ausnutzend, Waren bald hier, bald dorthin, und zwar völlig unabhängig vom geregelten Handel, zu dirigieren, zu verkaufen oder zu tauschen, wie der Volksmund sehr treffend sagt, zu verschieben. Wenn der Amnestiebefehl diese beiden Begriffe, deren ursprüngliche Bedeutung aufzuzeigen notwendig erschien, mit dem Aufbau der Volkswirtschaft in Verbindung bringt, so gibt er ihnen hiermit eine bewußt einengende Bedeutung. Der Aufbau der Volkswirtschaft vollzieht sich in unserm Lande im Rahmen/der Planwirtschaft. Folgerichtig hat daher die zentrale Deutsche Justizverwaltung in ihrer Anweisung vom 24. 3. 1948 angeordnet, daß Zuwiderhandlungen gegen Befehl 160, Kontrollratsgesetz Nr. 50, § 1 der KWVO und entsprechende Landesgesetze in der Regel nicht zu amnestieren sind; denn diese gesetzlichen Vorschriften dienen gerade der Bestrafung derjenigen Elemente, die sich den Anordnungen der Planwirtschaft nicht unterwerfen wollen. Von der Erwägung ausgehend, daß der Spekulant wie der Schieber eine gegen die Planwirtschaft verstoßende Handlung begangen haben muß, wird man der ursprünglichen Bedeutung dieser wirtschaftlichen 196;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen von feindlich-negative Handlungen begünstigenden Umständen und Bedingungen sowie zur Durchsetzung anderer schadensverhütender Maßnahmen zu nutzen. Damit ist in den Verantwortungsbereichen wirksam zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten offizielle und inoffizielle Beweise zu erarbeiten und ins Verhältnis zu den gestellten Untersuchungszielen und Versionen zu setzen.

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