Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 173

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 173 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 173); net worden ist, daß derartige jüdische Vornamen wieder geändert werden können und entsprechende Randvermerke in den Personenstandsbüchern von Amts wegen zu löschen sind (vgl. Baden: VO v. 17.12. 47 RegBl. 48 S. 10; Bremen: VO v. 14.1. 48 GesBl. S. 19 mit Durchf.-Anordnung vom 10.4.48 GesBl. S. 55; Bayern: VO v. 29.1.48 GVOB1. S. 15; Hessen: VO v.5.2.48 GVOB1. S. 19). Nur zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf das Gesetz Nr. 59 der amerikanischen Militärregierung über die Rückerstattung feststellbarer V e r m ö gensgegenstände, das den Versuch unternimmt, die vermögensrechtliche Wiedergutmachung zu regeln (vgl. Beilage Nr. 9 zum Hess. Ges. u. VOB1. v. 18.12.47 S. 113 ff.). Britische Zone Auf dem Gebiet der Zivilrechtspflege ist zunächst hervorzuheben die VO des Zentral-Justizamts zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege und des Kosten rechts vom 27.1.1948 (VOB1. S. 13), die zahlreiche Änderungen des GVG und der ZPO brachte, von denen folgende hervorgehoben werden sollen: § 10 GVG wurde dahin abgeändert, daß bei den AGen und LGen als Hilfsrichter verwendet werden kann, wer zum Richteramt befähigt ist. § 23 Nr. 1 GVG wurde dem durch die Kontrollrats-gesetzgebung bereits geschaffenen Rechtszustand angeglichen, indem die Zuständigkeitsgrenze des AG für vermögensrechtliche Ansprüche auf 2000. RM festgelegt wurde. Die §§ 63 ff. GVG wurden wieder in der früheren Fassung hergestellt, nach der die maßgeblichen Geschäfte der Justizverwaltung dem Präsidium zustehen. Auch die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Besetzung der Zivilkammern und der Kammern für Handelssachen wurden wieder in der früheren Fassung hergestellt. Die Bestimmungen der ZPO über das Verfahren bei der Ablehnung von Richtern (§§ 45 ff.) erhielten ebenfalls wieder die alte Fassung, nach der über Ablehnungsgesuche die Gerichte entscheiden. Neu eingefügt wurde § 91a ZPO, wonach in Anlehnung an den praktisch geübten Rechtszustand bei Erledigrung der Hauptsache die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen des Gerichts durch Beschluß ergehen kann. Von den Änderungen der Zustellungsvorschriften ist hervorzuheben, daß die Zustellung von Anwalt zu Anwalt wieder für zulässig erklärt würde. Nach der neuen Fassung des § 567 Abs. 2 ZPO ist die Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten, Gebühren und Auslagen nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 50. RM übersteigt. Entscheidungen des LG über die Prozeßkosten unterliegen nach § 568 Abs. 3 nicht der weiteren Beschwerde, die im übrigen nach § 568 Abs. 2 nur zulässig ist, soweit ein neuer selbständiger Beschwerdegrund gegeben ist. Nach der neuen Fassung des § 614a ZPO kann die Klage bis zur Rechtskraft des Urteils mit der Folge zurückgenommen werden, daß ein bereits ergangenes Urteil wirkungslos wird, ohne daß es seiner ausdrücklichen Aufhebung bedarf. Die Vorpfändung ( 845 ZPO) wurde wieder für zulässig erklärt. Die VO enthält noch weitere Abänderungen der ZPO wie auch des RFGG und der Kostengesetze, die sämtlich dadurch bedingt sind, daß ein großer Teil der auf diesen Gebieten seit 1935 ergangenen Vereinfachungsvorschriften durch Art. 6 II Ziff. 2 der VO aufgehoben worden ist. Die Geltung der bereits in den früheren Berichten (NJ 1947 S. 68 ff. und 257 ff.) erwähnte VO über die Aussetzung gerichtlicher Verfahren ist durch die 6. VerlängerungsVO vom 20.2.1948 (VOB1. S. 45) bis zum 31.12.1948 verlängert worden. Der Oberste Gerichtshof für diebri-tische Zone, der durch die VO Nr. 98 der Militärregierung begründet worden ist (vgl. NJ 1947 S. 261), muß seine Tätigkeit nach der AusführungsVO vom 6. 2.1948 (VOB1. S. 40) am 9. 2.1948 begonnen haben, da die Vorschriften des 2. und 3. Abschnitts der VO vom 17.11.1947 mit diesem Tage in Kraft gesetzt worden sind. * 22 6) Für den Bereich des Landes Schleswig-Holstein durch VO des Zentraljustizamts vom 9. 7.1948 (VOBI. S. 209) auf den 22. 8. 1918. Durch VO vom 12.7.1948 (VOBI. S. 215) wurde das Gesetz über die Mitwirkung des Staatsanwalts in bürgerlichen R e c h t s s t r e i t i g-k e i t e n aufgehoben. Durch eine VO vom 27.4.1948 (VOBI. S. 109) ist beim Zentral-Justizamt ein Zentralprüfungsamt für die britische Zone errichtet worden, dem die Aufsicht über die Durchführung der großen juristischen Staatsprüfung im Bereich der britischen Zone übertragen worden ist. Die Altersgrenze für Richter ist durch eine VO vom 30.3.1948 (VOBI. S.73) auf das Ende des 68. Lebensjahres festgesetzt worden. Mit diesem Alter treten die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, soweit die Altersgrenze nicht durch Einzelentscheidung hinausgeschoben wird, in den Ruhestand. Das Inkrafttreten der wesentlichen Vorschriften der VO zur Wiedereinführung von Schöffen und Geschworenen in der Strafrechtspflege (vgl. NJ 1947 S. 258) ist durch VO vom 9.2.1948 (VOBI. S. 42) für den Bereich des Landes Hamburg auf dem 1.3.1948 und durch eine weitere VO vom 15.4. 1948 (VOBI. S. 100) für den Bereich des Landes Niedersachsen, mit Ausnahme des LGBezirks Stade, auf den 15. 5. 1948 festgesetzt worden6). Die Vorschriften der Strafprozeßordnung i. d. F. der allgemeinen Anweisung der Richter Nr. 2 sind durch eine VO zur Änderung der Vorschriften über Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen in der Strafrechtspflege vom 9. 2. 1948 (VOBI. S. 41) dahin abgeändert, daß über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern wieder wie früher die Gerichte entscheiden. Auf strafrechtlichem Gebiet ist noch zu erwähnen die VO vom 8. 4. 1948 über die Eintragung von Verurteilungen durch Gerichte der Besä t z u n g s b e h ö r d e n in das Strafregister (VOBI. S. 99), nach der Mitteilungen über solche Verurteilungen in das Strafregister aufzunehmen sind und die einschlägigen deutschen Gesetze auf sie entsprechende Anwendung finden. Nur für Schleswig-Holstein gilt eine VO der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Ausführung des § 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 16. 7. 1947 (GVO-Bl. S. 16), nach der für einen besonderen Kreis von Personen bei dem Verdacht einer Geschlechtskrankheit eine ärztliche Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten angeordnet werden kann. Auf dem Gebiete des Zivilrechts erging noch die VO des Zentral-Justizamts über die Annahme an Kin-desStatt vom 12. 3.1948 (VOBI. S. 71), nach der die §§ 1754 und 1770 BGB unter Aufhebung des Art. V des Gesetzes über die Änderung und Ergänzung familienrechtlicher Vorschriften vom 12.4.1938 und der zu ihnen ergangenen Ausführungsvorschriften abgeändert wurden. Hiernach ist die Bestätigung des Adoptionsvertrages nur noch zu versagen, wenn ein gesetzliches Erfordernis für die Annahme an Kindes Statt fehlt oder wenn begründete Zweifel daran bestehen, das durch die Annahme ein dem Eltern- und Kindesverhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll. Schließlich erging noch eine Verordnung des Zentral-Justizamts über Vornamen und die Berichtigung von Eintragungen in den Personenstandsbüchern vom 16.2.1948 (VOBI. S. 43), nach der der gesetzliche Vertreter eines Kindes, das in der Zeit zwischen dem 17. 8.1938 und dem 8. 5.1945 einen Vornamen erhalten hat, der in den Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1044) aufgeführt ist, diesem durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten bis zum 31.12.1949 einen anderen Vornamen beilegen kann. Nach § 7 der VO sind Eintragungen der rassischen Einordnung im Familienbuch von Amts wegen zu löschen. Durch VO vom 14. 6.1948 wurde für Personen, die infolge Teilnahme am letzten Kriege oder nach dem 1. 7.1944 in Zusammenhang mit Kriegsereignissen oder -zuständen verschollen sind, der Beginn der Frist des § 4 Abs. 1, § 7 Abs. 1 des Verschollenheitsgesetzes auf den 1. 7.1948 festgesetzt. 173;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 173 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 173) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 173 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 173)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise dos gegnerischen Vorgehens zu informieren. Aus gehend von der ständigen Analysierung der Verantwortungsbereiche ist durch Sicherungs- Bearbeitungskonzeptionen, Operativpläne oder kontrollfähige Festlegungen in den Arbeitsplänen zu gewährleisten, daß die Erfahrungen über die effektive Gestaltung der Arbeit mit den zusammengeführt und den selbst. Abteilungen übermittelt werden, die Erkenntnisse der selbst. Abteilungen vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den operativen Diensteinheiten lösen. Nur dadurch kann die in der Regel er forderliche Kombination offizie strafprozessualer Maßnahmen mit vorrangig inoffiziellen politisch-operativen Maßnahmen gewährleistet werden.

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