Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 170

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 170 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 170); aber er wisse, wohin das Fett und Fleisch komme und wer es fresse: die an der Spitze säßen, die hätten bei uns hier zu fressen. Als H., wie bereits erwähnt, immer wieder die Anwesenden auf die Ursachen und wirklich Schuldigen der jetzigen Not hinwies, sprach der Angeklagte: „Den Quatsch erzählen sie uns in 50 Jahren auch noch, daß Hitler daran schuld sei.“ Auch sagte er u. a., daß in der Ostzone aufgebaut werde, indem man Eisenbahnschienen demontiere. Auf Grund dieser Äußerungen des Angeklagten wurde die Stimmung im Abteil immer kritischer und als H. zu dem Angeklagten erklärte, daß er wohl auch einer von den Schuldigen sei, erwiderte der Angeklagte, daß er ihm eine Maulschelle geben werde, wenn er ihn nicht in Ruhe lasse. Nachdem weitere Worte gewechselt worden waren, äußerte der Angeklagte zu dem Zeugen H., der immer wieder versucht hatte, die Anwesenden über die Ursachen und wirklich Schuldigen aufzuklären: „In Zukunft müssen alle diejenigen mit der gleichen Gesinnung gemeint war damit H. solange auf die Fresse gehauen werden, bis sie wieder anderer Gesinnung sind.“ Auf Grund dieses Sachverhalts ist der Angeklagte gemäß Abschn. II Art. Ill A Abs. III der Dir. 38 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Die von ihm eingelegte Revision wurde vom OLG zurückgewiesen. Aus den Gründen: Der Revision kann nicht zugegeben werden, daß die Äußerungen des Angeklagten nicht als Propaganda für den Nationalsozialismus zu werten seien, ebensowenig, daß der Tatbestand des Erfindens und Verbreitens tendenziöser Gerüchte, die den Frieden des deutschen Volkes gefährden, nicht gegeben sei. Gewiß können auch fanatische Äußerungen eines Parteimannes gegen Angehörige einer anderen Partei nur der Ausdruck von Meinungsverschiedenheiten über Maßnahmen bei der Durchführung unseres demokratischen Neuaufbaues sein. Eine Kritik und die Diskussion über Fehler, Schwächen und Mängel unserer Selbstverwaltungsorgane ist den zuständigen verantwortlichen Stellen durchaus erwünscht. Das in der Verfassung des Landes Sachsen jedem Bürger garantierte Recht der freien Meinungsäußerung im Rahmen der allgemeinen demokratischen Gesetze (Art. 11 Abs. 1) ist ebenso unantastbar wie eine Demokratisierung unseres gesamten öffentlichen Lebens notwendig ist und nur durch die Mitarbeit und Kritik breitester Volksschichten auf allen Gebieten der Verwaltung erreicht werden kann. Wenn ein Bürgermeister, Landrat oder ein Leiter einer Regierungsstelle, ein Betriebsleiter eines volkseigenen Werkes oder ein Lehrer, Schutzmann, Staatsanwalt oder Richter, oder wer auch immer, heute versagt, so findet er eine heftige und öffentliche Kritik. Dieser Kritik kann sich heute niemand entziehen, und das ist gerade der Unterschied zum kritikausschließenden Führerprinzip des 3. Reiches. Der Revision sei zugegegeben, daß es neben den Folgen des von Hitler verschuldeten Zusammenbruchs auch noch gewichtige andere Gründe dafür gibt, daß wir mit unserem demokratischen Neuaufbau und der Verbesserung der Volksemährung noch nicht so vorangekommen sind, wie es die fortschrittlichen Kräfte unseres Volkes erstrebten. Der Senat ist mit der Revision der Meinung, daß es notwendig ist, solchen Gründen nachzuspüren und auf eine mögliche Abstellung zu sinnen. Neben den Folgen des totalen Zusammenbruchs, neben den Trümmern auf allen Gebieten unseres öffentlichen Lebens als zwangsläufiger Folge des verlorenen Krieges ist einer der weiteren Gründe des nur langsamen Vorwärtskommens und nicht der unwesentlichste gerade ein Verhalten, wie das von der Strafkammer widerspruchsfrei festgestellte des Angeklagten, das nichts mehr mit Kritik zu tun hat. Richtig ist, daß kein Versagen und erst recht keine Unregelmäßigkeit eines Angestellten des öffentlichen Dienstes in welcher Stellung er auch sei mit der Erklärung abgetan oder gar entschuldigt werden kann, daß ja der wirklich Schuldige Hitler sei. Wenn es sich jedoch um Schwierigkeiten handelt, von denen der Angeklagte als Stadtverordneter, Kreistagsabgeordneter und als Vorsitzender einer demokratischen Partei genau weiß, daß diese nicht im Versagen der verantwortlichen Stellen ihre Ursache haben, wenn er weiß, daß unsere Landwirtschaft trotz intensivster Bewirtschaftung und trotz schärfster Durchführung der Erfassungsvorschriften noch nicht in der Lage sein kann, die Ernährung der Bevölkerung voll zu sichern, wenn er weiß, und das weiß jeder denkende Mensch daß die Trockenheit des vergangenen Sommers, die dadurch bedingte Mißernte und die Verringerung der Futtergrundlage zwangsläufig eine Verminderung des Viehbestandes und einen Rückgang der Milcherzeugung mit sich bringen mußte, daß diese Ursachen eine Fettlücke entstehen ließen und eine unregelmäßige Fett- und Milchversorgung zur Folge hatten, dann sind die Äußerungen des Angeklagten, „er wisse schon, wohin das Fett und Fleisch komme und wer es fresse; die an der Spitze säßen, .“ unter Zugrundelegung des Bildungsgrades des Angeklagten nicht mit Dummheit oder Unüberlegtheit zu erklären und deshalb zu entschuldigen , sondern dann dokumentieren diese Äußerungen bösen Willen. Dann hat dies nichts mehr mit Kritik zu tun. Nicht um eine Meinungsverschiedenheit mit einem politischen Gegner handelt es sich dann, sondern wie das angefochtene Urteil richtig feststellt um die Erfindung und Verbreitung eines tendenziösen Gerüchts, um eine besonders verwerfliche, unwahre Behauptung tatsächlicher Art. Nun gefährdet zwar nicht jedes selbst vorsätzlich und böswillig erfundene und verbreitete Gerücht den Frieden unseres Volkes. Unser neuer demokratischer Staat hat sich in den 3 Jahren seines Bestehens soweit gefestigt durch die wachsende Einsieht des Volkes in die wirklichen Ursachen unserer Not und durch die Wiederkehr des dem deutschen Volke in den 12 Jahren der Naziherrschaft verbotenen Denkens im Zusammenhang daß eine enge Auslegung des Begriffes der Gefährdung des Friedens des deutschen Volkes heute schon geboten ist. Nur bei vorsätzlichen, böswilligen, unwahren oder grob entstellten Tatsachenbehauptungen von erheblicher Tragweite wird bei Würigung der wachsenden Stärke und Sicherheit unseres demokratischen Staates von Fall zu Fall zu untersuchen sein, ob eine Gerüchtemacherei vorliegt, die tatsächlich den Frieden des deutschen Volkes gefährdet, oder ob es sich nur um dumme Redereien der ewig Gestrigen handelt, die unter Umständen straflos bleiben können, weil diesen Menschen nur durch geduldige und immer neue Belehrung langsam zum Bewußtsein gebracht werden kann, daß ein gerader Weg von 1914 über 1918 nach 1933 und von dort über 1939 zur größten nationalen Katastrophe unseres Volkes im Mai 1945 führt. Der Senat hat jedoch keine Bedenken, in der heutigen Zeit, in der ein ganzes Volk zu wenig zu essen hat und in der das Denken von Millionen Menschen vor allem von Ernährungssorgen erfüllt ist, die Erfindung und Verbreitung des hier in Rede stehenden Gerüchts als eine Gefährdung des inneren Friedens des deutschen Volkes zu werten. Die Strafkammer hat die weiteren Äußerungen des Angeklagten „den Quatsch erzählen sie uns in 50 Jahren auch, noch, daß Hitler daran schuld sei“, sowie „in Zukunft müssen alle diejenigen mit der gleichen Gesinnung solange auf die Fresse geschlagen werden, bis sie wieder anderer Meinung sind“ als Propaganda für den Nationalsozialismus gewertet. Auch hiergegen bestehen keine Bedenken. Wenn ein Mensch zum heutigen demokratischen Staat positiv eingestellt ist, also ein wirklicher Demokrat ist, der sich nicht scheut, auch angesichts einer aus der Westzone kommenden, voreingenommenen und verhetzten Menschenmenge sachlich und nüchtern die wirklichen Ursachen unserer Not klarzulegen, dann weiß der Zuhörer, in diesem Falle der Angeklagte, um die wahre Gesinnung dieses Menschen. Wenn der Angeklagte diesem Demokraten in der gegebenen Situation durch „dauerndes auf die Fresseschlagen“ wieder eine „andere Gesinnung“ beibringen will, so propagiert er die Terrormethoden des Nationalsozialismus, der seine politischen Gegner durch dauerndes „auf die Fresse schlagen“ zwar nicht zu einer anderen Gesinnung, aber zu Tausenden ums Leben brachte. Propaganda für den Nationalsozialismus treibt nicht nur derjenige, der sich für die Verbreitung der sog. 170;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 170 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 170) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 170 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 170)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Diensteinheiten. Sie ist nur dann zu gestatten, wenn hierfür sachliche Notwendigkeit besteht und es für die Planung und Organisation bestimmter Durchführungsmaßnahmen erforderlich ist. Für die Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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