Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 159

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 159 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 159); und sie erst bei Fälligkeit der Gebühren endgültig vereinnahme und verwende, in unserem Falle also erst, nachdem sie durch die Währungsreform „schlecht geworden“ seien. Tatsächlich ist es bekanntlich nicht so, und Harkenthal selbst lehnt diese Idee ab. Normalerweise setzt sich das laufende Einkommen des Anwalts zusammen: zum größeren Teil aus Vorschüssen, zum geringeren Teil aus Abschlußzahlungen auf fällige Gebühren. Wirtschaftlich besteht für ihn kein Unterschied zwischen beiden Arten von Zahlungen: er vereinnahmt und verwendet die Vorschüsse für die Bestreitung seines Lebensunterhalts, seiner Bürounkoste'n und sonstigen Verpflichtungen in gleicher Weise wie die Abschlußzahlungen und lediglich für den verbleibenden Rest besteht die Möglichkeit, zurückgelegt und von der Umwertung erfaßt zu werden. Da also wirtschaftlich die Vorschüsse nichts anderes sind, als laufendes Einkommen, so ist tatsächlich der Anwalt trotz des rechtlich verschiedenartigen Charakters der Zahlungen nicht anders gestellt, als jeder Gehaltsempfänger, dessen Einkommen, soweit es nicht vor der Währungsreform verbraucht wurde, ebenfalls der Umwertung anheimgefallen ist. Wollte man eine Umwertung der Vorschüsse nach dem Vorschläge Harkenthals zulassen, so würde das, wirtschaftlich betrachtet, darauf hinauslaufen, daß der Anwalt seine Arbeit zweimal bezahlt erhält; wenn das Gesetz das ablehnt, so liegt darin sicherlich keine besondere Unbilligkeit gegenüber der Behandlung anderer Gruppen von Einkommen2). Wenn also der gegenüber der positiven Gesetzesregelung in jedem Falle unzulässige Ein wand aus § 242 BGB auch innerlich nicht begründet ist, so ist die weitere Konstruktion Harkenthals, Vorschußzahlungen würden mit dem Vorbehalt der „Stabilität der Leistung“ angenommen, erst recht nicht haltbar. Es wird nicht recht klar, ob nach seiner Meinung nur ein im Einzelfalle ausdrücklich gemachter Vorbehalt ?ur Umwertung der Vorschußzahlung berechtigen, oder ob die Annahme jeder Vorschußzahlung als unter diesem stillschweigenden Vorbehalt stehend betrachtet werden soll; es ist dies jedoch unerheblich, weil selbst ein ausdrücklicher Vorbehalt dieser Art als unzulässig angesehen werden müßte, sodaß also ein stillschweigender Vorbehalt schon deshalb nicht in Frage kommt. Wie ich bereits früher ausgeführt habe3 * * * * 8), war die Wirtschafts- und Währungspolitik der jüngsten Vergangenheit darauf gerichtet, eine „Flucht aus der Währung“ hintanzuhalten; diese Politik wurzelte nicht zuletzt in dem Motiv, zu verhindern, daß angesichts der unvermeidlich bevorstehenden Währungsreform sich ein kleiner Teil der Bevölkerung Vorzugsbedingungen schuf, die für die große Masse der Arbeiter und Angestellten nicht zugänglich waren. Auf dieser Erwägung unter anderen basierte die a. a. O. behandelte Unzulässigkeit von Wertsicherungsklauseln. Nichts anderes als eine „umgekehrte“ Wertsicherungsklausel aber wäre ein Vorbehalt, der zur Umwertung der vor der Währungsreform gezahlten Vorschüsse führen würde: er würde im Ergebnis auf die Einräumung einer Vorzugsstellung an den Gläubiger hinauslaufen, der sich auf diese Weise im Gegensatz zu der großen Masse der Bevölkerung den Folgen der Währungsreform entzogen hätte. Daß dies dem Sinn der in Abschnitt VI der VO vom 21.6.1948 niedergelegten gesetzlichen Regelung zuwiderläuft, bedarf keiner weiteren Ausführung. Direktor Dr. H. Nathan 2) Es mag zugegeben werden, daß die freien Berufe infolge des. ungünstigen Zeitpunkts der Währungsreform kurz vor der Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung für das II. Quartal 1948 einen besonderen Nachteil insofern erlitten haben, als etwaige Rücklagen für diese Zahlung 9/10 ihres Werts eingebüßt haben. Wäre er in seinen Entschlüssen frei gewesen, so hätte der Gesetzgeber der sowjetischen Besatzungszone zweifellos nicht diesen Zeitpunkt für die Durchführung der Währungsreform gewählt. Bekanntlich wurde sie überstürzt erzwungen durch die separate Währungsreform in der Westzone, und diejenigen, die hierdurch den geschilderten Nachteil erlitten haben, können sich bei den Urhebern der Spaltungspolitik dafür bedanken. Immerhin kann aber dieser Nachteil nicht als so schwerwiegend betrachtet werden, daß das Versagen einer Ausnahmeregelung für die freien Berufe als eine untragbare Unbilligkeit aufzufassen wäre, zumal die Finanzämter in krassen Fällen dieser Art zweifellos Stundung bewilligt haben. 8) NJ 1948, S. 20 ff. Aus der Praxis für die Praxis Schnellgericht in Reichsbahnsachen Die Durchführung der der Deutschen Reichsbahn im Rahmen des Wiederaufbaus einer deutschen Nachkriegswirtschaft zugewiesenen Transportaufgaben wird in zunehmendem Maße durch Diebstähle von Bahngut und Bahnbetriebsmitteln behindert, die in letzter Zeit in eine Erscheinungsform ausarteten, die nicht ernst genug genommen werden kann: Die Massenberaubung von Güterzügen und Bahnlagern durch die Bevölkerung. Es handelt sich also nicht allein um Bahnbedienstete, die Transportgut mitgehen heißen, sondern um Zivilpersonen, die in Banden bis 4000 Mann, in Gruppen bis allein 300 Kinder, das Bahngelände überfallen und die Züge berauben. Wenn auch der einzelne bei solchen Taten nur einen halben bis einen Zentner Kohle, Kartoffeln, Düngemittel o. ä. mag wegschleppen können, so ergeben diese Zahlen der Beteiligten in Verbindung mit der Tatsache, daß sich solche Überfälle zwei- bis dreimal täglich wiederholen, welcher Schaden der Wirtschaft damit zugefügt wird. Aus personellen und materialmäßigen Gründen kann dieser Gefahr mit vorbeugenden Maßnahmen allein z. Z. nicht wirksam genug begegnet werden. Der Eisenbahnbetrieb beschränkt sich ja nicht auf einen begrenzten Raum, der mit Wächtern umstellt werden könnte, und die Waggons sind1 auf Massentransport eingerichtet und keine Tresore. Aber auch den Strafverfolgungsbehörden gelang es nicht ohne weiteres, dieses lawinenartige Anwachsen der Straftaten rechtzeitig und wirksam zu verhindern. Zwar boten die materiellrechtlichen Strafbestimmungen auch im derzeitigen Wortlaut ausreichende Strafmaßnahmen, doch waren Richter und Staatsanwälte, teils infolge Überlastung, teils aber auch, weil sie die Dinge nicht im Zusammenhänge sahen, geneigt, diese Art von Delikten zu bagatellisieren. Der Erfolg war, daß die Täter hieraus einen Freibrief für sich herleiteten und ihr Kreis sich immer mehr vergrößerte. Es mußten daher neue Wege gefunden werden, um im Rahmen des bisher geltenden materiellen und formellen Rechts den Kampf gegen diese Straftaten mit Erfolg zu führen. Deshalb wurde in Leipzig durch eine Verbindung des Schnellverfahrens mit dem Gedanken des erziehenden (prophylaktischen) Schauprozesses ein Verfahren entwickelt, daß von folgenden Grundsätzen beherrscht wird: a) Enge organisatorische und tatsächliche Zusammenarbeit zwischen den Bahndienststellen, den Bahnpolizeibehörden und der Justiz unter inspirierender Leitung des Schnellrichters, wobei jeder der beteiligten Justizangestellten mit den Eigenheiten des Bahnbetriebs vertraut gemacht ist. b) Ergänzung der unvollkommenen Bewachung des gefährdeten Gutes durch schlagartige Polizei-Razzien. c) Einsatz einer Vielheit von schnellsten Verfahren gegen die Vielheit von Tätern. d) Erziehung des Täters und Belehrung der Öffentlichkeit durch besondere Ausgestaltung des Verfahrens und des Urteils. Die Durchführung dieser Grundsätze liegt in den Händen eines Gremiums, dem unter Leitung des Amtsrichters angehören: die Leiter der Bahnpolizei und der Bahnkriminalpolizei, ein Vertreter des Reichsbahnamtes, ein staatsanwaltschaftlicher Dezernent, eine Urkundsbeamtin, ein Rechtspfleger und ein Reporter. Dem Gremium stehen die technischen Hilfsmittel der Reichsbahn zur Verfügung, insbesondere verfügt es über einen Einsatztriebwagen. Seine Tätigkeit gliedert sich in drei Abschnitte: 1. Die Feststellung und Ergreifung des Täters. Sie erfolgt in planmäßigen, gemeinsamen Razzien der Bahnpolizei und Schutzpolizei an den Brennpunkten der Diebestaten. (Naturgemäß massieren sich die Täter auf Güterbahnhöfen, den sog. Zugzusammenstellungen, aber auch auf der Strecke, zumal dort, wo ansteigendes Gelände den Zug zum Langsamfahren zwingt und wo er, meist von Kindern, durch Beschädigung 159;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren in ihrer subversiven Tätigkeit bestärkt fühle und sich noch mehr in die Konspiration zurückziehen. Aus dem Dargelegten ergibt sich zwingend, daß bei der Vorbereitung und Realisierung der Wiedereingliederung die Persönlichkeit und Individualität des Wiedereinzugliedernden, die zu erwartenden konkreten Bedingungen der sozialen Integration im Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich, die der vorhergehenden Straftat zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen können nur dann vollständig wirksam werden, wenn in der politisch-operativen Arbeit alle operativen Arbeitsprozessedarauf orientiert und ihr Zusammenwirken abgestimmt sind,Die unterschiedlichen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit als durchzuführenden Maßnahmen müssen für das polizeiliche Handeln typisch sein und den Gepflogenheiten der täglichen Aufgabenerfüllung durch die tsprechen.

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