Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 159

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 159 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 159); und sie erst bei Fälligkeit der Gebühren endgültig vereinnahme und verwende, in unserem Falle also erst, nachdem sie durch die Währungsreform „schlecht geworden“ seien. Tatsächlich ist es bekanntlich nicht so, und Harkenthal selbst lehnt diese Idee ab. Normalerweise setzt sich das laufende Einkommen des Anwalts zusammen: zum größeren Teil aus Vorschüssen, zum geringeren Teil aus Abschlußzahlungen auf fällige Gebühren. Wirtschaftlich besteht für ihn kein Unterschied zwischen beiden Arten von Zahlungen: er vereinnahmt und verwendet die Vorschüsse für die Bestreitung seines Lebensunterhalts, seiner Bürounkoste'n und sonstigen Verpflichtungen in gleicher Weise wie die Abschlußzahlungen und lediglich für den verbleibenden Rest besteht die Möglichkeit, zurückgelegt und von der Umwertung erfaßt zu werden. Da also wirtschaftlich die Vorschüsse nichts anderes sind, als laufendes Einkommen, so ist tatsächlich der Anwalt trotz des rechtlich verschiedenartigen Charakters der Zahlungen nicht anders gestellt, als jeder Gehaltsempfänger, dessen Einkommen, soweit es nicht vor der Währungsreform verbraucht wurde, ebenfalls der Umwertung anheimgefallen ist. Wollte man eine Umwertung der Vorschüsse nach dem Vorschläge Harkenthals zulassen, so würde das, wirtschaftlich betrachtet, darauf hinauslaufen, daß der Anwalt seine Arbeit zweimal bezahlt erhält; wenn das Gesetz das ablehnt, so liegt darin sicherlich keine besondere Unbilligkeit gegenüber der Behandlung anderer Gruppen von Einkommen2). Wenn also der gegenüber der positiven Gesetzesregelung in jedem Falle unzulässige Ein wand aus § 242 BGB auch innerlich nicht begründet ist, so ist die weitere Konstruktion Harkenthals, Vorschußzahlungen würden mit dem Vorbehalt der „Stabilität der Leistung“ angenommen, erst recht nicht haltbar. Es wird nicht recht klar, ob nach seiner Meinung nur ein im Einzelfalle ausdrücklich gemachter Vorbehalt ?ur Umwertung der Vorschußzahlung berechtigen, oder ob die Annahme jeder Vorschußzahlung als unter diesem stillschweigenden Vorbehalt stehend betrachtet werden soll; es ist dies jedoch unerheblich, weil selbst ein ausdrücklicher Vorbehalt dieser Art als unzulässig angesehen werden müßte, sodaß also ein stillschweigender Vorbehalt schon deshalb nicht in Frage kommt. Wie ich bereits früher ausgeführt habe3 * * * * 8), war die Wirtschafts- und Währungspolitik der jüngsten Vergangenheit darauf gerichtet, eine „Flucht aus der Währung“ hintanzuhalten; diese Politik wurzelte nicht zuletzt in dem Motiv, zu verhindern, daß angesichts der unvermeidlich bevorstehenden Währungsreform sich ein kleiner Teil der Bevölkerung Vorzugsbedingungen schuf, die für die große Masse der Arbeiter und Angestellten nicht zugänglich waren. Auf dieser Erwägung unter anderen basierte die a. a. O. behandelte Unzulässigkeit von Wertsicherungsklauseln. Nichts anderes als eine „umgekehrte“ Wertsicherungsklausel aber wäre ein Vorbehalt, der zur Umwertung der vor der Währungsreform gezahlten Vorschüsse führen würde: er würde im Ergebnis auf die Einräumung einer Vorzugsstellung an den Gläubiger hinauslaufen, der sich auf diese Weise im Gegensatz zu der großen Masse der Bevölkerung den Folgen der Währungsreform entzogen hätte. Daß dies dem Sinn der in Abschnitt VI der VO vom 21.6.1948 niedergelegten gesetzlichen Regelung zuwiderläuft, bedarf keiner weiteren Ausführung. Direktor Dr. H. Nathan 2) Es mag zugegeben werden, daß die freien Berufe infolge des. ungünstigen Zeitpunkts der Währungsreform kurz vor der Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung für das II. Quartal 1948 einen besonderen Nachteil insofern erlitten haben, als etwaige Rücklagen für diese Zahlung 9/10 ihres Werts eingebüßt haben. Wäre er in seinen Entschlüssen frei gewesen, so hätte der Gesetzgeber der sowjetischen Besatzungszone zweifellos nicht diesen Zeitpunkt für die Durchführung der Währungsreform gewählt. Bekanntlich wurde sie überstürzt erzwungen durch die separate Währungsreform in der Westzone, und diejenigen, die hierdurch den geschilderten Nachteil erlitten haben, können sich bei den Urhebern der Spaltungspolitik dafür bedanken. Immerhin kann aber dieser Nachteil nicht als so schwerwiegend betrachtet werden, daß das Versagen einer Ausnahmeregelung für die freien Berufe als eine untragbare Unbilligkeit aufzufassen wäre, zumal die Finanzämter in krassen Fällen dieser Art zweifellos Stundung bewilligt haben. 8) NJ 1948, S. 20 ff. Aus der Praxis für die Praxis Schnellgericht in Reichsbahnsachen Die Durchführung der der Deutschen Reichsbahn im Rahmen des Wiederaufbaus einer deutschen Nachkriegswirtschaft zugewiesenen Transportaufgaben wird in zunehmendem Maße durch Diebstähle von Bahngut und Bahnbetriebsmitteln behindert, die in letzter Zeit in eine Erscheinungsform ausarteten, die nicht ernst genug genommen werden kann: Die Massenberaubung von Güterzügen und Bahnlagern durch die Bevölkerung. Es handelt sich also nicht allein um Bahnbedienstete, die Transportgut mitgehen heißen, sondern um Zivilpersonen, die in Banden bis 4000 Mann, in Gruppen bis allein 300 Kinder, das Bahngelände überfallen und die Züge berauben. Wenn auch der einzelne bei solchen Taten nur einen halben bis einen Zentner Kohle, Kartoffeln, Düngemittel o. ä. mag wegschleppen können, so ergeben diese Zahlen der Beteiligten in Verbindung mit der Tatsache, daß sich solche Überfälle zwei- bis dreimal täglich wiederholen, welcher Schaden der Wirtschaft damit zugefügt wird. Aus personellen und materialmäßigen Gründen kann dieser Gefahr mit vorbeugenden Maßnahmen allein z. Z. nicht wirksam genug begegnet werden. Der Eisenbahnbetrieb beschränkt sich ja nicht auf einen begrenzten Raum, der mit Wächtern umstellt werden könnte, und die Waggons sind1 auf Massentransport eingerichtet und keine Tresore. Aber auch den Strafverfolgungsbehörden gelang es nicht ohne weiteres, dieses lawinenartige Anwachsen der Straftaten rechtzeitig und wirksam zu verhindern. Zwar boten die materiellrechtlichen Strafbestimmungen auch im derzeitigen Wortlaut ausreichende Strafmaßnahmen, doch waren Richter und Staatsanwälte, teils infolge Überlastung, teils aber auch, weil sie die Dinge nicht im Zusammenhänge sahen, geneigt, diese Art von Delikten zu bagatellisieren. Der Erfolg war, daß die Täter hieraus einen Freibrief für sich herleiteten und ihr Kreis sich immer mehr vergrößerte. Es mußten daher neue Wege gefunden werden, um im Rahmen des bisher geltenden materiellen und formellen Rechts den Kampf gegen diese Straftaten mit Erfolg zu führen. Deshalb wurde in Leipzig durch eine Verbindung des Schnellverfahrens mit dem Gedanken des erziehenden (prophylaktischen) Schauprozesses ein Verfahren entwickelt, daß von folgenden Grundsätzen beherrscht wird: a) Enge organisatorische und tatsächliche Zusammenarbeit zwischen den Bahndienststellen, den Bahnpolizeibehörden und der Justiz unter inspirierender Leitung des Schnellrichters, wobei jeder der beteiligten Justizangestellten mit den Eigenheiten des Bahnbetriebs vertraut gemacht ist. b) Ergänzung der unvollkommenen Bewachung des gefährdeten Gutes durch schlagartige Polizei-Razzien. c) Einsatz einer Vielheit von schnellsten Verfahren gegen die Vielheit von Tätern. d) Erziehung des Täters und Belehrung der Öffentlichkeit durch besondere Ausgestaltung des Verfahrens und des Urteils. Die Durchführung dieser Grundsätze liegt in den Händen eines Gremiums, dem unter Leitung des Amtsrichters angehören: die Leiter der Bahnpolizei und der Bahnkriminalpolizei, ein Vertreter des Reichsbahnamtes, ein staatsanwaltschaftlicher Dezernent, eine Urkundsbeamtin, ein Rechtspfleger und ein Reporter. Dem Gremium stehen die technischen Hilfsmittel der Reichsbahn zur Verfügung, insbesondere verfügt es über einen Einsatztriebwagen. Seine Tätigkeit gliedert sich in drei Abschnitte: 1. Die Feststellung und Ergreifung des Täters. Sie erfolgt in planmäßigen, gemeinsamen Razzien der Bahnpolizei und Schutzpolizei an den Brennpunkten der Diebestaten. (Naturgemäß massieren sich die Täter auf Güterbahnhöfen, den sog. Zugzusammenstellungen, aber auch auf der Strecke, zumal dort, wo ansteigendes Gelände den Zug zum Langsamfahren zwingt und wo er, meist von Kindern, durch Beschädigung 159;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der zur kam es im, als zwei Angehörige des Bundesgrenzschutzes widerrechtlich und vorsätzlich unter Mitführung von Waffen im Raum Kellä Krs. Heiligenstadt in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit in einem Ermittlungsverfahren oder bei der politisch-operativen Vorkommnis-Untersuchung bestimmt und ständig präzisiert werden. Die Hauptfunktion der besteht in der Gewährleistung einer effektiven und zielstrebigen Untersuchungsführung mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Offizialisierung des Verdachts des dringenden Verdachts dieser Straftat dienen soll; die Verdachtsgründe, die zum Anlegen des operativen Materials führten, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen Staatssicherheit und anderer Organe Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren.

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