Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 149

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 149 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 149); mechanischen Verfahren arbeitenden Industrie, z. B. Maschinenbau) wird in einer kollektivistischen Planwirtschaft bis ins einzelne festgestellt und gesteuert. Das notwendige Verhältnis in der Entwicklung der einzelnen Volksteile und Volkswirtschaftsteile wird erforscht, hergestellt und gewährleistet; Mißverhältnisse der Profitwirtschaft wie z. B. Verbraucherausbeutung werden beseitigt, und ihr Wiederentstehen wird verhindert. Eine lockere Spielraumlenkung, die Gelegenheitscharakter hatte, ist im Spätkapitalismus immer wieder angewandt worden, so z. B. in der Kreditpolitik oder bei der Preisgesetzgebung oder in der Steuerpolitik. Besonders die Preispolitik mit ihrem Wechsel von Höchstpreisen, Senkung der gebundenen Preise und Preisstopp sowie Erhaltung des 'Preisspiegels ist für diesen Interventionismus bezeichnend, nicht minder das Steuern der Wirtschaft durch Steuern. Und seitdem in Sowjetrußland 1928 nach Beendigung der neuen ökonomischen Politik (Nep) der 1. Fünfjahresplan verkündet worden ist, ist in der Welt viel und systematisch geplant worden. Roosevelts New Deal war ebenso eine Nachahmung wie Hitlers Vierjahrespläne. Entscheidend ist aber, wer plant, unter welchen Gesichtspunkten geplant wird und zu welchem Zwecke geplant wird. Der New Deal war ein Plankapitalismus, der Marshall-Plan ist ein Planimperialismus. Der Marshall-Plan gilt für etwa ein Zehntel der Weltbevölkerung und will beispielsweise die Kohlenförderung und die Stahlproduktion bis 1951 auf oder über den Stand von 1938 bringen. Er sieht einen Nahrungsmittelverbrauch an Brot, Mehl, Kartoffeln, Zucker, Fleisch und Fett im Jahre 1951 von etwa 90% des Durchschnitts der Jahre 1934/1938 vor. Das klingt verlockend. Aber sein Hauptkennzeichen ist, daß er überall Absatzmärkte für die Erzeugnisse der Vereinigten Staaten von Nordamerika schallen und die wirtschaftliche und damit die politische Einflußsphäre der Amerikaner erweitern will und zwangsläufig die Volkswirtschaften der einbezogenen Länder nicht nur abhängig macht, sondern mehr oder weniger ruiniert. Und wohin uns Deutsche schließlich Hitlers Vierjahrespläne mit dem Göringschen Motto: „Kanonen sind wichtiger als Butter!“ geführt haben, zeigt uns jeder Tag mit seinem eklatanten Mangel an Nahrung, Kleidung und Wohnraum. In der Ostzone ist der erste man darf sagen tastende Versuch mit der systematischen Wirtschaftsplanung kollektivistischer Prägung in den einzelnen Ländern auf Grund des Befehls 38/47 der SMAD gemacht worden. Der Befehl erklärte: „Die Regierungen der Provinzen und Länder sind verantwortlich für die Aufstellung und Erfüllung der Pläne innerhalb der Grenze der Provinzen und Länder.“ Entsprechende Bestimmungen enthalten die Verfassungen der Länder, z. B. Art. 56 Absatz 3 der thüringischen Verfassung, der lautet: „Es ist Aufgabe der Landesregierung, durch Planung die Wirtschaft sinnvoll zu lenken, um sie den Bedürfnissen des Volkes anzupassen.“ In Thüringen erging dann am 30. Mai 1947 das . Gesetz betreffend die Aufgaben und Befugnisse des Amtes für Landes- und Wirtschaftsplanung. Es sah einen allgemeinen Wirtschaftsplan für die richtige Versorgung aller Wirtschaftszweige und für die geordnete Verteilung der erzeugten Wirtschaftsgüter vor und nahm Halbjahres- und Vierteljahrespläne im Rahmen dieses allgemeinen Wirtschaftsplans in Aussicht. Das Planfeststellungsverfahren wurde vom Entwurf bis zur Verbindlichkeitserklärung geregelt. Der jüngste Schritt Thüringens in dieser Richtung ist der Beschluß der Landesregierung vom 15. März 1948. Durch ihn ist ein Forschungsbeirat beim Amt für Landesund Wirtschaftsplanung gebildet worden. Der Forschungseinsatz gilt vor allem den Gebieten der Planungsforschung, der Strukturforschung, der Landeskunde, der Wirtschaftswissenschaften und der Sozialwissenschaften. Von jetzt ab wird die Planung zonal durch die Deutsche Wirtschaftskommission organisert, die. bei der Beratung des Zweijahresplans für 1949/1950 ist. Einem solchen Wirtschaftsplan sind drei Funktionen zuzuerkennen; die Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch, die Verteilung der Erzeugung und die Weiterentwicklung sowohl der Erzeugung wie des Verbrauchs. Dabei ist es notwendig, die Rangordnung des öffentlichen Bedarfs gegenüber dem privaten Bedarf festzulegen, den Bedarf nach Art, Menge und Dringlichkeit festzusetzen und dem einzelnen Betrieb seine Produktionskapazität zuzuordnen. Für den Juristen ist die Frage von besonderem Interesse, mit welchen Mitteln dieser Plan rechtlich in die Wirklichkeit umgesetzt wird. Es können dies Mittel sein, die ohne Zwang wirken, wie Kreditvergünstigungen, Ausgabe von Bezugsberechtigungen, Übernahme von Bürgschaften, Gewährung von Preisvorteilen, von Frachtvergünstigungen, Erteilung öffentlicher Aufträge usw. Aber es können auch Mittel des Zwangs sein, die hinter Herstellungsanweisungen, Herstellungsauflagen, Herstellungsverbote, Lieferverbote, zeitweilige Betriebsstillegung und ähnliches gesetzt werden müssen. Wer ist dabei anweisungsberechtigt? Wer ist Verpflichteter oder mindestens Beteiligter? Welche Rechtsmittel hat er? Darf er sich an das Verwaltungsgericht wenden? Wird das ordentliche Gericht zuständig sein, über Einsprüche gegen Strafverfügungen zu entscheiden? Diese und andere Fragen muß die künftige Planverfahrensordnung beantworten. Auf alle Fälle können Richter und Staatsanwälte die Bedeutung solcher Maßnahmen zur Durchsetzung des Wirtschaftsplans nur dann richtig würdigen, wenn sie sich in den Gedanken und den Zusammenhang der Wirtschaftsplanung mit den kollektivistischen Kräften unserer Wirtschaftsepoche hineingelebt haben. Der Abschluß der Sequestierungen und die Handelregister-und Grundbuchführung Von Ernst Meyer, Vortragender Rat in der Deutschen Justizverwaltung Der SMAD-Befehl Nr. 64 vom 17.4.1948 (ZVOB1. S. 140) bringt für die sowjetische Besatzungszone das Ende der Sequestierungen. Er setzt den grundlegenden SMAD-Befehl Nr. 124 vom 30.10.1945 außer Kraft, nachdem dieser seine Funktion, die Kriegs- und Naziverbrecher der Enteignung zuzuführen, und seine Nebenfunktion, im Zuge der Industriereform die Schaffung einer volkseigenen Wirtschaft zu ermöglichen, erfüllt hat. 40% der gesamten Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone ist auf seinem Grunde in das Eigentum des Volkes überführt worden. Damit sind die volkseigenen Betriebe neben der Planwirtschaft und der Bodenreform zum Charakteristikum der Wirtschaftsweise der Zone geworden. Während die Bodenreform u n mittelbar ein wirtschaftliches Ziel, die Neuverteilung des Agrarbesitzes und Umorganisation der Agrarwirtschaft verfolgte und die politische Wirkung der „Entmachtung der Junker“, aus denen sich zum großen Teil Hitlers Paladine rekrutierten, nur Nebenwirkung war. hat sich die Industriereform aus der Anwendung der SMAD-Befehle Nr. 124 und 126 erst mittelbar und allmählich schrittweise ergeben; denn diese Befehle entzogen die gewerblichen Betriebe ihren Inhabern nicht nach objektiven Gesichtspunkten, wie Größe, Bedeutsamkeit im Rahmen der Gesamtwirtschaft1), sondern wegen Belastung der Betriebsinhaber. Vermögen der NSDAP, ihrer Amtsleiter, führenden Mitglieder und einflußreichen Anhänger, der von der SMAD verbotenen und aufgelösten Organisationen und der von ihr besonders be-zeichneten Einzelpersonen, später kurz als „Kriegsverbrecher“ zusammengefaßt, wurde sequestiert. Der Befehl Nr. 64 und die ihm zugehörige Rechtsetzung ziehen nun einen Schlußstrich unter die ganze Entwicklung der Sequestierung mit anschließender Enteignung, schaffen für den Juristen erfreulich einen einheitlichen und klaren Rechtszustand und befreien ähnlich wie die Befehlsgebung zur Beendigung der Entnazifizierungen die Wirtschaft damit l) Solche Gesichtspunkte lagen den Landesgesetzen zur So-zialisierung der Bodenschätze und Bergwerke, der Bank- und Versicherunsuntemehmen zugrunde. 149;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 149 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 149) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 149 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 149)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei , Repräsentanten der Parteiund Staatsführung, Funktionäre und Mitglieder der Partei - die Bestimmungen über den Reiseverkehr in nichtsozialistische Staaten und die Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X