Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 144

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 144 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 144); für die praktische Arbeit der Justiz besondere Aufgaben. Sie ist zum wenigsten damit befaßt, die einzelnen Vorschriften dieses Gesetzes unmittelbar anzuwenden. Das ist in erster Linie Aufgabe der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft und der anderen Wirtschaftszweige. Trotzdem hat aber die Justiz im Zusammenhang mit der Anwendung des Gesetzes, mit der Erfüllung des Wirtschaftsplanes, sehr erhebliche Aufgaben. Ist sie doch als Strafjustiz dazu berufen, die Beachtung des Gesetzes, die Erfüllung des Planes, durch ihre Rechtsprechung zu sichern. Wer gegen den Plan verstößt, wird vor den Gerichten zur Verantwortung gezogen. Dabei werden die verschiedensten Gebiete der Wirtschaft vor den Gerichten behandelt werden. Der Leiter oder Angestellte eines Betriebes, der für die Nichterfüllung von Produktionsauflagen verantwortlich ist, wird ebenso vor dem Richter stehen wie der Bauer, der seine Ablieferungspflicht verletzt hat, oder der nachlässige Angestellte einer Wirtschaftsverwaltung, der für den Plan erhebliche Anweisungen, die an ihn ergangen sind, nicht befolgt hat. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen, wollen sie den vor ihnen stehenden Aufgaben gerecht werden, befähigt sein, die überragende Bedeutung des Planes für unsere Wirtschaft zu erkennen und das Grundgesetz, nämlich den Zweijahresplan, so zu lesen, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch oder das Strafgesetzbuch zu lesen verstehen. Wenn sie hierzu in der Lage sind und wenn sie deshalb erkannt haben, daß der Verstoß gegen den Plan heute das schwerste Verbrechen ist, weil auf dem Plan unsere gesamte Wirtschaft beruht und weil durch eine Störung des Planes unsere gesamte Versorgungslage erschüttert wird, dann werden sie in der Lage sein, bei der Verfolgung von Verstößen gegen den Plan so zu arbeiten, daß ihre Arbeit von dem Volke verstanden und anerkannt wird. Dann werden sie von selbst dazu gelangen, derartige Strafverfahren mit aller Beschleunigung zu betreiben, sie werden, auch ohne durch Rundverfügungen darauf hingewiesen worden zu sein, davon Abstand nehmen, Plansaboteure gegen Sicherheitsleistung aus der Untersuchungshaft zu entlassen; sie werden aus eigener Erkenntnis dazu gelangen, Hauptverhandlungen gegen solche Täter vor der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen, die es angeht, nämlich vor den Belegschaften großer Betriebe oder vor den Bauern eines Dorfes. Sie werden das Verständnis dafür gewinnen, daß der Schutz des Volkseigentums ungleich wichtiger ist als der Schutz des Privateigentums, weil die volkseigenen Betriebe die Säulen sind, auf denen der Wirtschaftsplan beruht, der in sich zusammenfallen muß, wenn diese Säulen brüchig werden. Die Richter und Staatsanwälte werden dann überhaupt von der Erkenntnis durchdrungen werden, daß die Epoche, in der der Schutz der privaten Rechtsgüter im Mittelpunkt der Strafrechtspflege stand, abgelaufen ist und daß diese Periode abgelöst worden ist von einer Zeit, in der den Rechtsgütern der Allgemeinheit der Vorrang gebührt. Wenn diese Erkenntnisse in den Richtern und Staatsanwälten, die dazu berufen sind, die Erfüllung des Wirtschaftsplans mit den Mitteln des Strafrechts zu gewährleisten, mehr und mehr wach geworden sind, dann werden auch die Urteile, die in derartigen Strafsachen ergehen, nicht mehr Anlaß zu Angriffen aus der Bevölkerung bieten, dann werden die Urteile so ausfallen, wie es der Schwere der Verbrechen entspricht. Wird auch der wesentlichste Teil der praktischen Arbeit der Justiz auf diesem Gebiet in der Verfolgung von bereits begangenen Verstößen gegen den Wirtschaftsplan liegen, so ist den Angehörigen der Justiz der sowjetischen Besatzungszone doch noch eine weitere praktische Aufgabe zu stellen. Ein Gesetz wird nur dann in der Bevölkerung Verständnis und Beachtung finden, wenn es ihr nicht nur bekannt, sondern auch verständlich gemacht worden ist. Pflicht der Justiz ist es daher auch, dazu beizutragen, daß das Verständnis für das neue Gesetz, die Erkenntnis des Wesens und die Bedeutung des Zweijahresplans, in der Bevölkerung wachgerufen und wachgehalten werden. Deshalb sollen die Angehörigen der Justiz, die unmittelbar auf diesem Gebiet tätig sind, in die Versammlungen der politischen Parteien und Massenorganisationen gehen und dort, wie auch vor den Belegschaften der Betriebe oder vor den Bauern eines Dorfes, die Fragen erörtern, die mit der Erfüllung des Planes und der damit verbundenen Arbeit der Justiz im Zusamenhang stehen. Der Justiz erwächst hier eine zwar neuartige aber um so bedeutungsvollere Arbeit, deren Erfüllung erheblich dazu beitragen kann, zu beweisen, daß die neue Justiz nicht mehr fern vom Volke steht, sondern mit ihm verbunden ist. Probleme des neuen Wirtschaftsrechts Von Dr. Arno Barth Oberlandesgerichtspräsident in Gera Der nachstehende Beitrag stellt die Grundlage eines Referats dar, das der Verfasser kürzlich gehalten hat. Obwohl manche von dem Verfasser vertretenen Ansichten zu den sich jetzt neu entwickelnden Problemen zweifelhaft erscheinen mögen, wird der Beitrag gebracht, weil eine Auseinandersetzung mit diesen Problemen erfolgen muß. D. Red. Bis vor etwa hundert Jahren stand der einzelne Unternehmer dem anderen Unternehmer im Wettbewerb isoliert und wie ein Feind gegenüber. Auch der einzelne Arbeiter unterlag isoliert der Übermacht seines Arbeitgebers. Schärfster Konkurrenzkampf zwischen den Unternehmern und schrankenlose Ausbeutung des Arbeiters durch den Unternehmer waren die Kennzeichen des Hochkapitalismus. Die Blütezeit des Kapitalismus zog im ideologischen Überbau den Individualismus nach sich. Auch in dieser Beziehung war das kommunistische Manifest von 1848 das Signal zur neuen Entwicklung. Mit seinen Posaunenstößen: „Proletarier aller Länder, vereinigt Euch!“ förderte es den Zusammenschluß der Arbeiter in Gewerkschaften, und zugleich begann der Zusammenschluß der Unternehmer in Arbeitgeberverbänden und in wirtschaftlichen Zusammenballungen. Nicht mehr isoliert standen die Unternehmer gegeneinander, sondern organisiert standen sie zusammen. Damit war der Keim zum modernen Kollektivismus gelegt, dessen Tore seit 1945 endgültig aufgestoßen sind. All die Milderungen des Konkurrenzkampfes, die dem Spätkapitalismus, etwa von 1870 ab, in Deutschland eigen waren, wie das Verbot des unlauteren Wettbewerbs, der Schutz der Warenzeichen und der Warenausstattung, das Verbot der Schmiergelder, die Regelung des Zugabewesens und der Preisnachlässe das Verbot des Verrats von Geschäftsgeheimnissen, die Vorschriften über die Wirtschaftswerbung usw. bedeutete Abschied vom Individualismus und waren Vorboten des Kollektivismus. Noch deutlicher wird das, wenn man Aufkommen der Kartellabreden über Einkauf, Erzeugung, Kalkulation, Preise, Absatzgebiete und Verkaufsbedingungen oder den Zusammenschluß wirtschaftlich zusammengehöriger Fertigungsstufen zu Konzernen oder die Entstehung von Interessengemeinschaften, wie beispielsweise der IG Farben, beobachtet. Von alledem wußte weder das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch von 1861 etwas, noch weiß davon etwas unser heutiges Handelsgesetzbuch. Nur in Einzelgesetzen sind nach und nach diese spätkapitalistischen Vorläufer des Kollektivismus erschienen. So wagte es der deutsche Gesetzgeber erstmalig im Jahre 1923, ein Gesetz gegen den Mißbrauch von Machtstellungen wirtschaftlicher Zusammenschlüsse zu erlassen rund 30 Jahre später also, als in Nordamerika die Shermann-Act erging, deren Bedeutung.allerdings, da sie durch die rule of reason vielfach illusorisch gemacht wird, nicht übertrieben werden sollte. Und erst vor reichlich 10 Jahren versuchte der deutsche Gesetzgeber im Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1937 eine Definition des Konzerns. Über diese wenigen Sondergesetze ist die Gesetzgebung auf diesem Gebiet nicht hinausgekommen. War die Krönung der liberalistisch-kapitalistischen Epoche ein Bürgerliches Gesetzbuch, so könnte der Beruf unserer Zeit zur Gesetzgebung ein Wirtschaftsgesetzbuch sein. Noch aber ist die Bedeutung des Kollektivismus als Leitstern und als verpflichtende Idee für die Wirtschaft und auch für die Justiz nicht voll erkannt. I. Wirtschaftsstrafrecht Am Beispiel der Wirtschaftsstrafsachen wird deutlich, wie blind wir noch sind gegenüber diesen Wand- 144;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 144 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 144) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 144 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 144)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X