Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 141

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 141 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 141); NUMMER 7/8 JAHRGANG 2 ZEITSCHRIFT neueIushz rlRIFT FDR RECHT W UND RECHTSWISSENSCHAFT BERLIN 1 948 JULI/AUGUST Dem scheidenden Chef der Deutschen Justizverwaltung Von Dr. Ernst Melsheimer, Vizepräsident der Deutschen Justizverwaltung Dr. Eugen Schiffer, der Chef der Deutschen Justizverwaltung in der sowjetischen Besatzwngszone Deutschlands, ist auf seinen Antrag vom Chef der Sowjetischen Militär administration, MarschaU Soko-lowskij, am 23. August 198 von seinem Amt entbunden und unter Gewährung einer Pension in den Ruhestand versetzt worden. Der Name Dr. Schiffers hat nicht nur bei Juristen und Politikern in Deutschland und über die deutschen Grenzen hinaus seit vielen Jahrzehnten einen so bedeutenden Klang, daß es wohl angebracht ist, aus diesem Anlaß auch der breiteren Öffentlichkeit gegenüber von dem Wirken dieses Mannes zu sprechen von dem Wirken des Menschen, des Politikers und des Juristen Eugen Schiffer. Das soll kein antizipierter Nachruf sein, und Dr.Schiffer, der jetzt Achtundachtzig jährige, würde ein solches Beginnen lachend weit von sich weisen. Er lebt und ist gesund und hat trotz seines hohen Alters mit einer in Erstaunen setzenden Vitalität sein hohes Amt bis zum letzten Tage versehen. Er hat noch in den letzten Wochen und Monaten mit unnachahmlichem Schwung die Juristenkonferenzen der Zone geleitet, zuerst die zentrale Konferenz in Berlin, dann die Länderkonferenzen in Weimar, in Halle, in Dresden, in Schwerin und in Potsdam. Und er wird weiter arbeiten, weiter wirken, auch im Ruhestand, er kann nicht anders, denn das ist seine Natur; der Sowjetischen Militäradministration und der Deutschen Justizverwaltung hat er bei seinem Ausscheiden aus dem Amt feierlich versprochen, auch zukünftig mit seinem Wissen und mit seiner reichen Erfahrung zur Verfügung zu stehen bei der Fortführung des Werkes, das auch sein Lebenswerk war und bleibt: der Vollendung der Demokratisierung unserer Justiz, der Beseitigung der verhängnisvollen Kluft zwischen Volk und Recht, der Rechtsfremdheit des Volkes und der Volksfremdheit der Richter. Im Jahre 1860 ist Eugen Schiffer geboren, d. h. 12 Jahre nach der bürgerlichen Revolution von 188. Ein Stück der Tradition jener Jahre des Kampfes des Bürgertums und der freiheitliebenden, fortschrittlichen Menschen ist in ihm haften geblieben und durchs Leben mit ihm mitgegangen; und wenn man ihn heute geistig kämpfen und ringen sieht, dann steckt auch in diesem Kampf noch ein kleines Stück der Tradition des Jahres 1818. Die vielen Jahrzehnte seines Lebens bedeuten ein Stück deutscher Geschichte, bedeuten die Gründung des deutschen Kaiserreichs, jener Gründung aus der Blut- und Eisenpolitik Bismarcks, jener Gründung, die „von oben“ geschah, statt aus dem Willen des Volkes von unten; sie bedeuten das bewußte Erleben dieser Reichsgründung und der ersten Jahrzehnte dieses kaiserlichen Deutschlands, jenes Deutschlands um die Jahrhundertwende, in dem das aufstrebende Bürgertum das Gesicht der Zeit und die Geschichte unserer Heimat formte; sie bedeuten den Aufstieg eines Mannes, der, von freiheitlichem Willen beseelt und mit glänzenden Geistesgaben ausgestattet, den Weg des Juristen und Politikers ging: Amtsrichter, Ober gerichtsrat, Oberverwaltungsgerichtsrat, Reichstagsabgeordneter, Reichsminister der Finanzen und der Justiz, das sind Meilensteine im Leben Dr. Schiffers. Sein Ruf als Politiker und als Jurist, sein literarischer Ruf gingen weit über die Grenzen unserer Heimat. In der Weimarer Republik: Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter Deutschlands bei Verhandlungen mit fremden Staaten, Präsident zahlreicher Körperschaften; ausgezeichnet, ja beladen mit Orden, die er bei Errichtung der Deutschen Justizverwaltung in dem üblichen Fragebogen gar nicht alle aufzählen konnte. Es kam die Nacht des Dritten Reichs, die seinen Namen und sein Werk auslöschte. Diese Nacht überstand er dem SchicJcsal sei’s gedankt mit den gleichen Gefühlen und mit den gleichen Hoffnungen, die alle Antifaschisten und Demokraten in dieser finstersten Zeit deutscher Geschichte erfüllten. Und kaum hatte die Rote Armee Berlin befreit, als man nach ihm rief. Er wurde Chef der Deutschen Justizverwaltung und verantwortlicher Lenker des Aufbaus einer demokratischen Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Genau drei Jahre wirkte er an dieser Stelle. Und wie er wirkte! Alle, die mit ihm arbeiteten, haben ihre Erfahrungen gemacht: Stets wollte er all das, was ihm durch ein halbes Jahrhundert an Ideen über die Reform der Justiz vor geschwebt hat, verwirklichen, schnell verwirklichen. Als ich einmal bremsen wollte und ihm sagte, die Zeit für grundlegende Reformen in der deutschen Gesetzgebung sei noch nicht gekommen, da meinte er, er habe wahrhaftig keine Zeit zu verlieren! Und da bin ich schon mitten in der Schilderung der zweiten Seite, die bei dieser Gelegenheit beleuchtet werden muß: Dr. Schiffer als Mensch. Ja, er ist ein Mensch und Mensch sein ist ein ganz Stück mehr als Jurist und Minister sein. Er ist ein Mensch, interessiert an allen Dingen des Lebens. Man 141;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 141 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 141) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 141 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 141)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Das Strafverfahrensrecht der bestimmt nicht nur die dargestellten Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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