Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 140

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 140 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 140); d) Die von den Verfassungen der Länder der sowjetischen Besatzungszone geförderte verstärkte Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung ist durch die Zuziehung von Laienrichtern in weitestem Umfange gesetzlich zu sichern. Bei der Auswahl und Schulung der Schöffen ist der maßgebliche Einfluß der demokratischen Parteien und Massenorganisationen sicherzustellen. e) Der Bedeutung, die dem Wirken der Richter und Staatsanwälte für den demokratischen Aufbau zukommt, ist durch ihre soziale Sicherstellung und Förderung Rechnung zu tragen. Dazu gehört auch eine ihrer gesellschaftlichen Funktion entsprechende materielle Besserstellung in Verbindung mit einer neuen fortschrittlichen Besoldungsordnung. 2. Unter den besonders dringlichen Maßnahmen steht die Reorganisierung des Strafvollzuges mit an erster Stelle. Der Strafvollzug ist auf der Grundlage der Differenzierung der Straffälligen zu reorganisieren, damit einerseits den Erziehbaren durch kollektive Arbeit, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung der Weg in die Gesellschaft wieder geebnet wird, andererseits die Gesellschaft vor unverbesserlich Asozialen wirksam geschützt wird. 3. Den demokratischen Parteien und Organisationen, vor allem aber auch einer verantwortungsbewußten Presse, kommt bei der Aufgabe, die Justiz dem Volke nahe zu bringen, eine wichtige Rolle zu. Bei aller Notwendigkeit einer sachlichen und konstruktiven Kritik muß Verständnis dafür aufgebracht werden, daß die Justiz in den demokratischen Ländern der sowjetischen Besatzungszone sich grundlegend von der volksfremden Justiz unterscheidet, die allen früheren Regimen eigen war. 4. Eine der wichtigsten Aufgaben der Rechtspflege, an deren Bewältigung sich der Grad der erzielten Demokratisierung der Justiz besonders gut messen läßt, ist die Aburteilung der Nazi- und Kriegsverbrecher nach dem Befehl Nr. 201. Hier ist zwischen den früheren Nationalsozialisten scharf zu differenzieren, wobei auf der einen Seite eine gesellschaftliche Wiedereingliederung der nur verführten Mitläufer zu erstreben, auf der anderen Seite eine harte Verurteilung der wirklich Verantwortlichen entsprechend dem Grad ihrer Beteiligung an dem Kollektivverbrechen des Naziregimes zu gewährleisten ist. Die Konferenz sieht mit tiefer Besorgnis, daß sich in der Justiz der westlichen Zonen Deutschlands die gleiche verhängnisvolle Entwicklung vollzieht, wie in der Weimarer Republik. Sie stellt fest, daß die in der sowjetischen Besatzungszone getroffenen Maßnahmen demgegenüber verbürgen, daß im Osten Deutschlands die Entwicklung grundsätzlich demokratisch verläuft. Dabei ist sie sich darüber klar, daß auf diesem Wege auch in der sowjetischen Besatzungszone noch ein großes Stück zurückzulegen ist. Die Konferenz bekennt sich zur deutschen Rechtseinheit, die nur dann verwirklicht werden kann, wenn die demokratische Umgestaltung in ganz Deutschland gewährleistet ist. Halle: Die in dem in der Zwischenzeit veröffentlichten Zweijahresplan ebenso wie in dem für die zweite Hälfte des Jahres 1948 aufgestellten Halbjahresplan aufgestellten Ziele geben die Grundlage für alle Leistungen, die der Entfaltung und Sicherung unserer neuen demokratischen Wirtschaftsordnung dienen. Die praktische Arbeit aller Stellen der Wirtschaft und der Verwaltungen unserer Zone wird in Zukunft maßgeblich durch diesen Plan bestimmt werden. Wenn die Justiz die ihr hierbei zufallenden Aufgaben erfüllen will, so muß unverzüglich mit einer energischen und umfassenden Schulungs- und Erziehungsarbeit unter den Justizangehörigen begonnen werden, wobei engste Zusammenarbeit mit allen an der Plandurchführung beteiligten Stellen unerläßlich ist. Richter und Staatsanwälte müssen erkennen, daß jeder Verstoß gegen den Plan ein Verbrechen gegen die Grundlage des demokratischen Staates und gegen die Existenz unseres schwer ringenden Volkes bedeutet. Nur eine wahrhaft demokratisch eingestellte Justiz, die sich in intensiver Arbeit mit den Grundfragen des neuen Wirtschaftsaufbaues vertraut gemacht hat und die dabei gewonnenen Einsichten in einem ständigen harten Kampf gegen alle Saboteure des Planes verwertet, vermag den Beitrag zur Durchführung des Planes zu leisten, den die Bevölkerung von ihr erwartet. Dresden: Die Staatsanwaltschaft hat in der realen Demokratie neuartige und besondere Aufgaben zu erfüllen. Ihre Tätigkeit darf sich nicht nur in der Bearbeitung der bei ihr eingehenden Anzeigen und der Erhebung von Anklagen erschöpfen, vielmehr muß sie, um den an sie zu stellenden Anforderungen gerecht zu werden, in engster Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungen, den demokratischen Organisationen und den Kontrollausschüssen die Beachtung der Gesetze überwachen und durch aufklärende Arbeit in der Bevölkerung und in den Betrieben den vorbeugenden Kampf gegen die Kriminalität führen. Nur auf diese weise wird die Staatsanwaltschaft zu dem werden, was sie in unserem neuen demokratischen Staat sein muß: Anwalt des Volkes als Träger und Sprecher des Willens seiner demokratischen Mehrheit! Schwerin: * Die Konferenz begrüßt die gemeinsame Anordnung der Justizverwaltung, des Oberlandesgerichtspräsidenten und des Generalstaatsanwalts von Mecklenburg, die den Richtern und Staatsanwälten Mecklenburgs eine periodische Berichterstattung in öffentlichen Versammlungen zur Pflicht macht. Sie sieht hierin einen bedeutsamen Schritt zur weiteren Demokratisierung der Justiz und stellt die Forderung auf, daß in den anderen Ländern der Zone derselbe Weg beschritten wird. Die Teilnehmer der Konferenz versprechen, durch ihre Arbeit an der Verwirklichung der Aufgaben, die der Zweijahresplan stellt, tatkräftig mitzuwirken, insbesondere durch eine zielbewußte, den Anforderungen der Zeit Rechnung tragende Strafjustiz die Erfüllung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls zu gewährleisten und durch einen nutzbringenden Elinsatz von Strafgefangenen bei der Gewinnung von Neuland, besonders in der E'riedländer Großen Wiese, die landwirtschaftliche Anbaufläche zu vergrößern. Potsdam: 1. Die Konferenz unterstreicht die Ausführungen der Hallenser Resolution über die überragende Bedeutung des Zweijahresplans für den Neuaufbau unserer Wirtschaft. Die tiefgreifende Änderung unserer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ordnung muß in der Rechtsentwicklung ihren richtunggebenden Niederschlag finden. Die Arbeit der Justiz, und zwar nicht nur der Strafjustiz, sondern auch der Ziviljustiz bei der Bekämpfung von Angriffen gegen den Plan wird daher in Zukunft der hauptsächliche Maßstab für die wirkliche Demokratisierung der Justiz in unserer Zone sein. Für Richter und Staatsanwälte, die diese Aufgabe nicht erkennen und nicht ihre ganze Kraft zu deren Erfüllung einsetzen, ist in unserer demokratischen Justiz kein Platz mehr. 2. Die Konferenz verweist auf die guten Erfahrungen, die im Lande Brandenburg seit nunmehr zwei Jahren damit gemacht worden sind, daß zu Gefängnisstrafen verurteilten, aber im Grunde nicht asozial eingestellten Personen durch die Zuweisung von Bewährungsarbeit eine Chance gegeben wird, ohne Verbüßung der Strafe ihren Willen zu sozialer Wiedereinordnung unter Beweis zu stellen. Sie fordert die nachträgliche Durchführung dieser sozial höchst bedeutsamen Maßnahme im Rahmen der Richtlinien vom 1. September 1947 im gesamten Bereich der Zone. Die Konferenz begrüßt die wegweisende Reform des Jugendstrafvollzugs, die das Land Brandenburg dadurch begonnen hat, daß es die Durchführung des Jugendstrafvollzuges dem Landesjugendamt übertragen und damit sichergestellt hat, daß die straffälligen Jugendlichen in Erziehungsheimen unter der Leitung pädagogisch und fürsorgerisch geschulter Kräfte auf den rechten Weg geführt und für die Mitarbeit am sozialen Aufbau gewonnen werden. Die Konferenz erwartet, daß alles unternommen wird, um diese Arbeit im Land Brandenburg weiter zu verbessern und eine entsprechende Regelung auch in den anderen Ländern der Zone einzuführen. 140;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 140 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 140) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 140 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 140)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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